Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 24.05.2002

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.05.2002 - 13 U 224/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2716
OLG Hamm, 06.05.2002 - 13 U 224/01 (https://dejure.org/2002,2716)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.05.2002 - 13 U 224/01 (https://dejure.org/2002,2716)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Mai 2002 - 13 U 224/01 (https://dejure.org/2002,2716)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Haftungsprivilegierung bei Gerüst-Nutzung durch andere Handwerker auf gemeinsamer Betriebsstätte (§§ 104, 106 Abs. 3 Alt. 3, 110 SGB VII)

  • Judicialis

    SGB VII § 104; ; SGB VII § ... 106; ; SGB VII § 106 Abs. 3; ; SGB VII § 106 Abs. 3 3. Alt.; ; SGB VII § 110; ; SGB VII § 110 Abs. 1 S. 3; ; DÜG § 1; ; BGB § 823; ; BGB § 847; ; RVO § 640; ; ZPO § 97; ; ZPO § 543; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB VII § 106 Abs. 3 Alt. 3; SGB VII § 104; SGB VII § 110
    Gemeinsame Betriebsstätte infolge Gerüsterstellung und -benutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Haftungsprivilegierung nach § 106 III 3. Alt SGB VII

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Arbeitsunfall auf gemeinsamer Betriebsstätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1314
  • NZV 2002, 561
  • VersR 2003, 506
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 23.06.1999 - 7 U 30/99

    Haftungsprivileg des § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII gilt auch für den Unternehmer

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2002 - 13 U 224/01
    Das reicht aus, um das Haftungsprivileg eingreifen zu lassen (ebenso OLG Hamm r + s 2001, 327; OLG Karlsruhe, VersR 2000, 99; Imbusch, VersR 2001, 547; Jahnke, VersR 2000, 155).
  • BGH, 03.07.2001 - VI ZR 284/00

    Haftungsprivilegierung des nicht selbst auf einer gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2002 - 13 U 224/01
    Schließlich scheitert die Haftungsprivilegierung des Beklagten auch nicht an der neuen Rechtsprechung des BGH, wonach der nicht selbst mitarbeitende Unternehmer im Rahmen des § 106 Abs. 3 nicht privilegiert ist (VersR 2001, 1028).
  • OLG Hamm, 13.02.2001 - 9 U 189/00
    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2002 - 13 U 224/01
    Das reicht aus, um das Haftungsprivileg eingreifen zu lassen (ebenso OLG Hamm r + s 2001, 327; OLG Karlsruhe, VersR 2000, 99; Imbusch, VersR 2001, 547; Jahnke, VersR 2000, 155).
  • BGH, 08.04.2003 - VI ZR 251/02

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in r+s 2002, 331 = NZV 2002, 561 veröffentlicht ist, meint, die Haftung des Beklagten sei gem. § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII ausgeschlossen, da sich der Unfall bei Tätigkeiten auf einer gemeinsamen Betriebsstätte ereignet habe.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.05.2002 - 10 U 253/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,24578
OLG Karlsruhe, 24.05.2002 - 10 U 253/01 (https://dejure.org/2002,24578)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.05.2002 - 10 U 253/01 (https://dejure.org/2002,24578)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Mai 2002 - 10 U 253/01 (https://dejure.org/2002,24578)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Haftungsbeschränkung zu Lasten eines bei einem koordinierten Abladevorgang verletzten Unternehmers (§ 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII)

  • VersR (via Owlit)

    SGB VII § 106 Abs. 3 Alt. 3; BGB § 823; BGB § 831
    Haftungsbeschränkung zulasten eines bei einem koordinierten Abladevorgang verletzten Unternehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 506
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 17.06.2008 - VI ZR 257/06

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    Umgekehrt muss sich der versicherte Unternehmer, befindet er sich in einer solchen Situation in der Geschädigtenrolle, wird er also durch den Versicherten eines anderen Unternehmens verletzt, die sich aus § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII für den Schädiger ergebende Haftungsfreistellung entgegenhalten lassen (OLG Karlsruhe, VersR 2003, 506, 507; vgl. auch Senatsurteile BGHZ 155, 205, 211 f. und 157, 213, 216; Henssler/Willemsen/Kalb-Giesen, aaO, § 106 SGB VII, Rn. 8; Hauck/Nehls, SGB VII, Stand: 34. Erg.-Lfg. 2008, § 106 SGB VII, Rn. 15; Meike Lepa, aaO, S. 142, 152; Schmidt, BB 2002, 1859, 1861; Waltermann, NJW 2004, 901, 905).
  • OLG Celle, 05.10.2022 - 14 U 19/22

    Ansprüche nach einem Hundebiss eines Rauhaardackels; Schaden bei dem Betrieb

    Gem. § 105 Abs. 2 Satz 1 SGB VII gilt Absatz 1 entsprechend, wenn nicht versicherte Unternehmer geschädigt worden sind, was erst Recht auch für versicherte Unternehmer gilt (h.M. vgl. OLG Karlsruhe 24.5.2002, VersR 2003, 506; OLG Koblenz 19.4.2004, r+s 2004, 345; ebenso im Rahmen des § 106 Abs. 3 vom BGH so entschieden; BGH, Urteil vom 17.6.2008, NJW 2008, 2916; Rolfs, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 22. Aufl. 2022, SGB VII § 105 Rn. 9 mwN).
  • LG Münster, 06.09.2010 - 12 O 614/09

    Es besteht keine Haftung für Schmerzensgeld und Verdienstausfall eines

    Der von dem Kläger und dem Beklagten zu 1) verfolgte gemeinsame Zweck, den gleichen LKW zu beladen, ist ausreichend, um eine entsprechende Verbindung zwischen den Tätigkeiten zu begründen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.05.2002, 10 U 253/01).
  • OLG Koblenz, 19.04.2004 - 12 U 544/03

    Entscheidung über Schadensersatz wegen eines Unfalls; Mehrere versicherte

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  • OLG Braunschweig, 08.04.2010 - 8 U 131/09

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte i.S.v. § 106 Abs. 3 Sozialgesetzbuch

    So hat das Oberlandesgericht Karlsruhe eine vorübergehende Tätigkeit auf einer gemeinsamen Betriebsstätte in einem Fall bejaht, in dem ein Unternehmer seinen Lkw zum Abladen von Waren bereitgestellt hatte, sich dann in die Betriebshalle begab, um die Lieferung anzumelden, und im Anschluss daran zu seinem Lkw zurückging, als der Gabelstaplerfahrer des anderen Unternehmens rückwärts aus der Halle herausfuhr, um beim Abladevorgang mitzuwirken, und den Unternehmer auf seinem Weg zum Lkw verletzte (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2003, 506 [OLG Karlsruhe 24.05.2002 - 10 U 253/01] ).
  • OLG Jena, 19.10.2004 - 8 U 259/04

    Haftung des nicht selbst auf der gemeinsamen Baustelle tätigen Unternehmers bei

    Es lag daher ein koordinierter Abladevorgang vor, der eine gemeinsame Betriebsstätte im Sinne von § 106 Abs. 3 SGB VII darstellt (OLG Karlsruhe, VersR 2003, 506 ff.; Schmitt, SGB VII , 2. Aufl. 2004, § 106 RdNr. 9).
  • LG Erfurt, 24.06.2011 - 10 O 1084/10

    Gesetzliche Unfallversicherung: Haftungsprivilegierung bei Zusammenarbeit zum

    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift liegendann vor, wenn Versicherte mehrerer Unternehmen betrieblicheAktivitäten wahrnehmen, die bewusst und gewollt bei einzelnenMaßnahmen ineinandergreifen, miteinander verknüpft sind, sichergänzen oder unterstützen, wobei es ausreicht, dass diegegenseitige Verständigung stillschweigend durch bloßes Tun erfolgt(OLG Naumburg, Urteil vom 08.08.2002, NJW-RR 2003, Seiten 609/610;OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.05.2002, Versicherungsrecht 2003,Seiten 506 - 508).
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