Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.12.2002 - 4 U 225/01   

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https://dejure.org/2002,3579
OLG Düsseldorf, 03.12.2002 - 4 U 225/01 (https://dejure.org/2002,3579)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.12.2002 - 4 U 225/01 (https://dejure.org/2002,3579)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - 4 U 225/01 (https://dejure.org/2002,3579)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß eines Krankenversicherers gegen Treu und Glauben durch Berufung auf fehlende medizinische Notwendigkeit der Behandlung; Höhe der Erstattungspflicht gegenüber behandlendem Arzt bei unbeanstandetem Regelhöchstsatz in der Vergangenheit; Arbeitsunfähigkeit wegen ...

  • Judicialis

    MB/KK § 1; ; GOÄ § 5 Abs. 2 S. 4; ; MB/KT § 1 Abs. 3; ; BGB § 242

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 76 § 1; GOÄ § 5 Abs. 2 S. 4; BGB § 242
    Keine Kürzung einer überhöhten Abrechnung für nicht technische Leistungen nach jahrelanger Erstattung ohne Beanstandung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 746
  • VersR 2003, 986
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Saarbrücken, 27.02.2002 - 5 U 804/98

    Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs der Behandlungskosten einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2002 - 4 U 225/01
    Im Normalfall kann das nur durch ein Gutachten eines gerichtlich beauftragten Sachverständigen geklärt werden (OLG Saarbrücken, VersR 2002, 1015; Bach/Moser, a.a.O., § 1 MB/KK Rn 41 a. E.).
  • BGH, 29.11.1978 - IV ZR 175/77

    Einstufung von Fettleibigkeit (Adipositas) als Krankheit - Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2002 - 4 U 225/01
    Grundvoraussetzung für die Eintrittspflicht des Versicherers ist, dass die ärztliche Behandlung medizinisch notwendig war, das heißt, dass es nach objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen (BGH VersR 1979, 221; Bach/Moser, 3. Aufl., § 1 MB/KK Rn 40 ff. m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 19.05.1988 - 6 U 286/87

    Richtige Ermessensausübung bei der Festlegung einer Gebühr für eine ärztliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2002 - 4 U 225/01
    Ob - wie die Kammer annimmt - die Regelspanne zwischen dem einfachen und dem 2, 3-fachen Gebührensatz die gesamte Bandbreite normaler Schwierigkeitsgrade ärztlicher Behandlung abdeckt und bereits die Bemessung nach dem Regelhöchstsatz einen über dem Durchschnitt liegenden Schwierigkeitsgrad der Behandlung und einen ebensolchen Zeitaufwand voraussetzt, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (bejahend: Bach/Moser, a.a.O., nach § 1 MB/KK Rn 42; Haberstroh, VersR 2000, 538, 539; a. A. OLG Koblenz NJW 1988, 2309; OLG Köln VersR 1997, 1362).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.1996 - 4 U 43/95

    Tarifliche Leistungsverpflichtung; Höchstsätze; Beschränkung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2002 - 4 U 225/01
    Gleichwohl muss sich der Krankenversicherer aber so behandeln lassen, als habe er sich für den Regelfall zur Erstattung des 2, 3-fachen Satzes verpflichtet, so lange er den Versicherten nicht mitteilt, dass er die in der Praxis übliche Handhabung der Regelspanne nach § 5 Abs. 2 GOÄ nicht mehr für vertretbar halte und sich daran auch nicht mehr gebunden fühle (Senat, VersR 1997, 217, 219).
  • OLG Köln, 21.08.1996 - 5 U 196/95

    Berechnung von über der Regelspanne liegende Gebühr durch Zahnarzt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2002 - 4 U 225/01
    Ob - wie die Kammer annimmt - die Regelspanne zwischen dem einfachen und dem 2, 3-fachen Gebührensatz die gesamte Bandbreite normaler Schwierigkeitsgrade ärztlicher Behandlung abdeckt und bereits die Bemessung nach dem Regelhöchstsatz einen über dem Durchschnitt liegenden Schwierigkeitsgrad der Behandlung und einen ebensolchen Zeitaufwand voraussetzt, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (bejahend: Bach/Moser, a.a.O., nach § 1 MB/KK Rn 42; Haberstroh, VersR 2000, 538, 539; a. A. OLG Koblenz NJW 1988, 2309; OLG Köln VersR 1997, 1362).
  • BGH, 08.11.2007 - III ZR 54/07

    Abrechnung ärztlicher Leistungen zum 2,3fachen des Gebührensatzes

    Dementsprechend soll durch den Regelhöchstsatz von 2, 3 ein bereits über dem Durchschnitt liegender Schwierigkeitsgrad oder ein über dem Durchschnitt liegender Zeitaufwand entgolten werden (vgl. OLG Köln MedR 1997, 273, 274; offen gelassen von OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 746, 747).
  • OLG Köln, 10.01.2014 - 20 U 119/13

    Anspruch auf Tagegeld in der privaten Krankenversicherung für die Teilnahme an

    Als nicht genügend wird es angesehen, wenn nur noch die Fähigkeit vorhanden ist, gänzlich unbedeutende Tätigkeiten wahrzunehmen (OLG Düsseldorf r + s 2003, 335, 336 ), die nicht auf die Fortführung der Erwerbstätigkeit gerichtet sind (OLG Saarbrücken, a.a.O.; OLG Düsseldorf r + s 2002, 518, 519 ) .
  • OLG Saarbrücken, 03.04.2008 - 8 U 160/07

    Empfehlung von Aktien des Neuen Marktes sowie von Argentinien-Anleihen als

    Dabei hat die Bank ihrer Beratung den Wissensstand des Kunden über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und dessen Risikobereitschaft und Anlageziel zu Grunde zu legen (BGH NJW 1993, 2433 f. - Bond Anleihe; OLG Saarbrücken OLGR 2003, 136 ff.; OLG Frankfurt OLGR 2005, 797 f. - zitiert nach juris Rz. 23).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich bereits aus den dem Anleger übergebenen Aufklärungsunterlagen ein Sachverhalt dartut, der die Vermutung einer insgesamt unvollständigen Aufklärung begründet; in diesem Fall hat dann der Berater die Beweislast dafür, dass ausführliche Risikoinformationen mündlich erteilt worden sind (OLG Saarbrücken OLGR 2003, 136 ff.; SchlHOLG MDR 1997, 130; KG Berlin KGR 2005, 191 ff. - zitiert nach juris Rz. 33).

    Dies lässt dann den Schluss auf eine unzureichende Aufklärung zu und rechtfertigt es deshalb, der Bank den Beweis dafür aufzuerlegen, dass darüber hinaus eine weitergehende mündliche Aufklärung über sämtliche Risiken der Anlage erfolgt ist (OLG Saarbrücken OLGR 2003, 136 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 14.02.2007 - 7 U 135/06

    Gesetzliche Unfallversicherung: Rückgriff auf einen fiktiven

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen der Darlegungspflichtige außerhalb des für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufs steht, der Gegner aber alle wesentlichen Tatsachen kennt, dessen einfaches Bestreiten nicht ausreicht, sofern ihm nähere Angaben zumutbar sind, was insbesondere dort der Fall ist, wo das materielle Recht das Nichtvorliegen von Tatsachen zur Anspruchsvoraussetzung erhebt oder sonst nach den Gegebenheiten im konkreten Rechtsstreit das Nichtvorliegen eines Umstandes bewiesen werden muss (vgl. BGH NJW-RR 2004, 990; BGH NJW-RR 2003, 746, 747; BGH NJW 1999, 579, 580 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 14.06.2012 - 9 U 139/10

    Krankentagegeldversicherung - Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei chronischer

    Nur gänzlich unbedeutende Tätigkeiten, die noch wahrgenommen werden können, stehen einer Arbeitsunfähigkeit im Sinne von MB/KT 94 nicht entgegen (vgl. zum Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung BGH, Beschluss vom 12.11.2008 - IV ZR 273/07 - zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe - 12. Senat -, NVersZ 2000, 133; OLG Karlsruhe - 12. Senat -, NJW-RR 2003, 679; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 746; OLG Naumburg, OLGR 2006, 100; OLG Köln, VersR 2008, 912).
  • OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 12 U 38/06

    Private Krankenversicherung: Beschränkung der Vergütung des liquidierenden Arztes

    Aus der Rechtsnatur der Krankheitskostenversicherung als Passivenversicherung ergibt sich, dass der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer nur zum Ersatz derjenigen Aufwendungen verpflichtet ist, die diesem in Bezug auf das versicherte Risiko zur Erfüllung von Verpflichtungen aus berechtigten Ansprüchen Dritter erwachsen sind (BGHZ 154, 154-171; BGH VersR 1998, 350; BGH VersR 2001, 576; OLG Düsseldorf VersR 2003, 986-987 ).
  • VG Lüneburg, 17.12.2007 - 1 A 101/06

    Beihilfe (Bemessungssatz); Beihilfegewährung; Schwellenwert;

    Dementsprechend soll durch den Regelhöchstsatz von 2, 3 ein bereits über dem Durchschnitt liegender Schwierigkeitsgrad oder ein über dem Durchschnitt liegender Zeitaufwand entgolten werden (vgl. OLG Köln MedR 1997, 273, 274 ; offen gelassen von OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 746, 747 ).
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