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   OLG Stuttgart, 16.04.2002 - 1 (14) U 71/2001, 1 (14) U 71/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10755
OLG Stuttgart, 16.04.2002 - 1 (14) U 71/2001, 1 (14) U 71/01 (https://dejure.org/2002,10755)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.04.2002 - 1 (14) U 71/2001, 1 (14) U 71/01 (https://dejure.org/2002,10755)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. April 2002 - 1 (14) U 71/2001, 1 (14) U 71/01 (https://dejure.org/2002,10755)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückerstattung des ärztlichen Honorars; Anspruch auf Ersatz der durch eine ärztliche Behandlung veranlassten Kosten; Vergütungspflicht für über das Maß der medizinischen Notwendigkeit hinausgehende Heilbehandlungen; Ärztliche Behandlung einer Amyotrophischen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611; BGB § 612; BGB § 812
    Kein Anspruch auf Rückgewähr von Arzthonorar für vereinbarungsgemäß erbrachte medizinisch nicht notwendige Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 611 § 612
    Vergütungsanspruch und Hinweispflich bei fehlender oder zweifelhafter Kostenübernahme durch Versicherer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 992
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 14.03.2001 - 3 U 197/00

    Anforderungen an die Unterrichtung des Patienten über die Entgelte und den Inhalt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.04.2002 - 1 (14) U 71/01
    Eine Aufklärungspflichtverletzung, wie sie das Oberlandesgericht Hamm in der Entscheidung vom 14.03.2001 (VersR 2001, 895 ff) zur Grundlage eines auf Befreiung von Behandlungskosten gerichteten Schadensersatzanspruches gemacht hat, kann deshalb nicht festgestellt werden.
  • BGH, 09.05.2000 - VI ZR 173/99

    Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.04.2002 - 1 (14) U 71/01
    Zu den Pflichten der Behandlungsseite gehört es zwar auch, einen Patienten vor unnötigen Kosten und unverhältnismäßigen finanziellen Belastungen zu bewahren, soweit sie aus ihrer Expertenstellung heraus über bessere Erkenntnisse und ein besseres Wissen verfügt (vgl. u. a. BGH VersR 2000, 999).
  • BGH, 16.06.2000 - LwZR 13/99

    Abwicklung einer LPG; Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.04.2002 - 1 (14) U 71/01
    Der BGH hat (VersR 2001, 253 ff) die Einhaltung der strengen Formerfordernisse der §§ 72 und 73 ZPO im Blick auf die Angabe der Lage des Rechtsstreits gerade für die Interventionswirkung des § 68 ZPO für bedeutsam erachtet und hat es nur hinsichtlich der verjährungsunterbrechenden Wirkung der Streitverkündung genügen lassen, dass sich der Grund der Streitverkündung lediglich aus beigefügten Schriftsätzen ergibt.
  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.04.2002 - 1 (14) U 71/01
    Während zur Bestimmung des Versicherungsfalles ein objektiver, vom Vertrag zwischen Patient und Arzt unabhängiger Maßstab zur Bestimmung der medizinischen Notwendigkeit der Heilbehandlung im Zeitpunkt der Behandlung anzulegen ist (BGHZ 133, 208 ff), steht hier der Inhalt der Vereinbarung im Vordergrund.
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    (1.) Der Angeklagte hat mit jedem seiner Patienten einen wirksamen, als Dienstleistungsvertrag zu qualifizierenden (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1986 - VI ZR 90/85; BGH, Urteil vom 18. März 1980 - VI ZR 247/78; Müller-Glöge in MüKomm-BGB, 5. Aufl., § 611 Rn. 79; OLG Stuttgart, VersR 2003, 992; Gercke/Leimenstoll, MedR 2010, 695 jew. mwN) Behandlungsvertrag geschlossen.
  • LG Berlin, 07.02.2019 - 6 S 9/17

    Pflicht zur Aufklärung über ärztliche Behandlungskosten

    Es ist wiederholt obergerichtlich entschieden worden und auf Zustimmung in der Literatur gestoßen, dass bei Zweifeln an der medizinischen Wirksamkeit bzw. Notwendigkeit einer ambulanten oder stationären Behandlung durch den Arzt auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Folgen für den betroffenen Patienten aufzuklären ist (BGH, Urt. v. 01.02.1983, VI ZR 104/81, NJW 1983, 2630, 2631; OLG Köln, Urt. v. 18.09.2013, 5 U 40/13, BeckRS 2013, 16964; OLG Stuttgart, Urt. v. 16.04.2002, 14 U 71/01, BeckRS 2002, 30471642; OLG Hamm, Urt. v. 14.03.2001, 3 U 197/00, NJW 2002, 307; BeckOGK/Walter, 01.07.2017, BGB, § 630c Rn. 53; Palandt/Weidenkaff, 77. Auflage 2018, BGB, § 630c Rn. 9 mwN).
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