Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 06.02.2003

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 13.02.2003 - 4 U 46/02   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechung Rheinland-Pfalz
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276
    Abgrenzung von Gefälligkeit und Gewährleistungsverpflichtung bei unentgeltlicher Lieferung von Druckluft

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Kein Gefälligkeitsverhältnis bei unentgeltlicher Druckluftlieferung

Verfahrensgang

  • LG Frankenthal, 13.02.2002 - 5 O 106/01
  • OLG Zweibrücken, 13.02.2003 - 4 U 46/02

Zeitschriftenfundstellen

  • VersR 2004, 1057 (Ls.)

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 06.02.2003 - 5 U 996/02   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien - Arglisthaftung des Immobilienverkäufers für Feuchtigkeitsschaden

Kurzfassungen/Presse

  • financialmind.de (Kurzinformation)

    Hauskauf: Feuchte Keller dürfen nicht verschwiegen werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verharmlosung bekannter Schäden ist arglistige Täuschung! (IBR 2003, 226)

Zeitschriftenfundstellen

  • VersR 2004, 1057
  • IBR 2003, 226



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Wird zitiert von ... (5)  

  • OLG Koblenz, 09.02.2006 - 5 U 1111/05  

    Immobilien - Arglisthaftung des Verkäufers

    b) Eine Arglisthaftung wegen der Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel setzt voraus, dass dem Verkäufer Fehler bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und er billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer diese Fehler nicht bekannt waren und er bei deren Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH NJW-RR 1996, 1332 und BGH NJW-RR 1992, 333 jeweils zum arglistigen Verschweigen von Hausfeuchtigkeit; Senat VersR 2004, 1057).
  • KG, 20.06.2005 - 8 U 220/04  

    Immobilien - Pflicht des Verkäufers zur Aufklärung über Feuchtigkeitsschäden

    Über Feuchtigkeit in Kellerwänden beim Kauf eines Hauses muss aufgeklärt werden (OLG Koblenz VersR 2004, 1057; OLG Köln OLGR 2002, 138), ebenso über erhebliche Feuchtigkeitsschäden auch nach einem Sanierungsversuch, wenn dessen Erfolg zweifelhaft ist (vgl. BGH NJW 1993, 1703; vgl. auch BGH NJW-RR 1987, 1415 f.; KG NJW-RR 1989, 962 für Hausschwamm).
  • OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 21 U 57/05  

    Immobilien - „Behauptung ins Blaue hinein“ stellt Arglist dar

    Die Tatsache, dass an dem Gebäude Feuchtigkeitsschäden aufgetreten waren, stellte einen offenbarungspflichtigen Umstand dar (vgl. KGR Berlin 2005, 734; OLG Koblenz, VersR 2004, 1057; OLG Köln, OLGR 2002, 138), denn Durchfeuchtungen können zu ganz erheblichen Instandsetzungskosten führen, gelegentlich ist eine Abdichtung gegen Wasser im nachhinein nicht mehr uneingeschränkt möglich.
mehr
  • OLG Köln, 09.12.2011 - 19 U 48/11  
    Als von erheblicher Bedeutung beim Kaufentschluss für einen Hauskäufer sind folgende Umstände angesehen worden, über die damit ungefragt aufzuklären ist: der Befall mit Hausbockkäfern (KG, NJW-RR 89, 972 ff.), erhebliche Feuchtigkeitsschäden (KG, MDR 06, 200 ff.), Feuchtigkeit in den Kellerwänden (Koblenz, VersR 04, 1057 ff.), Bestehen einer Einsturzgefahr (BGH, NJW 90, 975 ff.), Ölkontamination (BGH, NJW 02, 1867 ff.), Mängel des Abwasserabflusses (Koblenz, NJW-RR 90, 149 ff.) oder Fehlen einer Bauerlaubnis (BGH, NJW 03, 2381 ff.).
  • OLG Köln, 16.02.2011 - 11 U 144/10  

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages wegen arglistigen Verschweigens von

    Ein arglistiges Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels setzt voraus, dass der Verkäufer den Mangel bei Abschluss des Kaufvertrages entweder kennt oder mindestens für möglich hält (BGH NJW-RR 1992, 334; NJW 2007, 835; OLG Koblenz OLGR 2006, 527; VersR 2004, 1057), es genügt, dass der Verkäufer die den Fehler begründenden Umstände kennt oder für möglich hält (BGH NJW 2007, 835), ohne dass hiermit ein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss.
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