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   OLG Hamm, 07.02.2003 - 35 W 11/02   

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https://dejure.org/2003,10023
OLG Hamm, 07.02.2003 - 35 W 11/02 (https://dejure.org/2003,10023)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.02.2003 - 35 W 11/02 (https://dejure.org/2003,10023)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Februar 2003 - 35 W 11/02 (https://dejure.org/2003,10023)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der Zivilgerichte oder der Arbeitsgerichte; Streitigkeiten aus einem Schuldanerkenntnis; Freier Handelsvertreter i.S.d. § 84 Handelsgesetzbuch (HGB); Abgrenzung zum Arbeitnehmer i.S.d. § 5 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG); Singuläre Weisungen; Vereinbarkeit mit ...

  • Judicialis

    HGB § 84; ; HGB § 84 I 1... ; ; HGB § 86 Abs. 2; ; HGB § 87; ; HGB § 92; ; HGB § 92 a; ; HGB § 92 a Abs. 1 S. 1; ; HGB § 92 b; ; ArbGG § 2 I Nr. 3; ; ArbGG § 5; ; ArbGG § 5 I 2; ; ArbGG § 5 III; ; GVG § 13; ; GVG § 17 a IV S. 3

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 84; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ArbGG § 5; GVG § 13
    Abgrenzung zum Arbeitnehmer nach dem Gesamtbild der vertraglichen Gestaltung und ihrer tatsächlichen Handhabung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Weisungen, Berichtspflicht, Nachbearbeitungspflicht, Störfallbearbeitung, Tourenpläne, Pflicht zur Mitteilung von Urlaubszeiten, Teilnahme an Schulungen, Einfirmenvertreter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1133
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 770/98

    Arbeitnehmerstatus (Bausparkassenvertreter)

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2003 - 35 W 11/02
    Für die Entscheidung der Frage, ob ein Vertragspartner als selbständiger Handelsvertreter tätig geworden ist oder nicht, kommt es grundsätzlich nicht auf die von den Parteien gewählte Bezeichnung, sondern vor allem auf das Gesamtbild der vertraglichen Gestaltung und die tatsächliche Handhabung an (BGHBB 1982, 1876, 1877; BGH NJW 1982, 1757, 1758; BAG, VersR 2000, 1501; VersR 2000, 1365; VersR 2000, 1143; Senat, Beschluss vom 04.08.2000- 35 W 13/99 OLG Hamm - OLG Celle, OLGR 1997, 43, 44).

    Ergänzend ist allein anzumerken, dass nach anerkannter Auffassung (BAG VersR 2000, 1365 f) singuläre Weisungen, die sich im Einzelfall als notwendig erweisen, ohnehin durchaus mit dem Selbständigenstatus vereinbar sind.

    Dagegen berührten etwaige produktbezogene Weisungen der Klägerin die Selbständigkeit des Beklagten nicht, da dessen Tätigkeit als Versicherungs- bzw. Bausparkassenvertreter ohnehin lediglich darin bestand, Verträge zu vermitteln und so kein eigenes, sondern das Produkt eines anderen zu vertreiben, der allein auch den Inhalt des Vertragsangebots bestimmte (BAG VersR 2000, 1365 f.).

    Was unter den Begriff "erforderliche Nachrichten" fällt, bestimmt sich letztlich unter sachgerechter Abwägung der Interessen des Mitarbeiters danach, was das objektive Interesse des Unternehmers nach Besonderheit und Dringlichkeit des Falls erfordert (BAG VersR 2000, 1365 f unter Hinweis auf BGH vom 24.9.1987 - I ZR 243/85 - WM 1988, 33).

  • BGH, 24.09.1987 - I ZR 243/85

    Berichtspflicht des Handelsvertreters

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2003 - 35 W 11/02
    Was unter den Begriff "erforderliche Nachrichten" fällt, bestimmt sich letztlich unter sachgerechter Abwägung der Interessen des Mitarbeiters danach, was das objektive Interesse des Unternehmers nach Besonderheit und Dringlichkeit des Falls erfordert (BAG VersR 2000, 1365 f unter Hinweis auf BGH vom 24.9.1987 - I ZR 243/85 - WM 1988, 33).
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99

    Arbeitnehmerstatus von Versicherungsvertretern

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2003 - 35 W 11/02
    Für die Entscheidung der Frage, ob ein Vertragspartner als selbständiger Handelsvertreter tätig geworden ist oder nicht, kommt es grundsätzlich nicht auf die von den Parteien gewählte Bezeichnung, sondern vor allem auf das Gesamtbild der vertraglichen Gestaltung und die tatsächliche Handhabung an (BGHBB 1982, 1876, 1877; BGH NJW 1982, 1757, 1758; BAG, VersR 2000, 1501; VersR 2000, 1365; VersR 2000, 1143; Senat, Beschluss vom 04.08.2000- 35 W 13/99 OLG Hamm - OLG Celle, OLGR 1997, 43, 44).
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99

    Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2003 - 35 W 11/02
    Dem gemäß ist eine vertraglich vorgesehene Verpflichtung zur Berichterstattung auch im Rahmen eines Handelsvertreterverhältnisses unbedenklich, solange sie sich nicht zu einer umfassenden Kontrolle des Handelsvertreters verdichtet und damit seine Freiheit zur ungestörten Gestaltung seiner Tätigkeit beeinträchtigt (BAG aaO. m.w.N.; BAG VersR 2000, 1496 f).
  • BGH, 11.03.1982 - I ZR 27/80

    Begriff der Vermittlungstätigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2003 - 35 W 11/02
    Für die Entscheidung der Frage, ob ein Vertragspartner als selbständiger Handelsvertreter tätig geworden ist oder nicht, kommt es grundsätzlich nicht auf die von den Parteien gewählte Bezeichnung, sondern vor allem auf das Gesamtbild der vertraglichen Gestaltung und die tatsächliche Handhabung an (BGHBB 1982, 1876, 1877; BGH NJW 1982, 1757, 1758; BAG, VersR 2000, 1501; VersR 2000, 1365; VersR 2000, 1143; Senat, Beschluss vom 04.08.2000- 35 W 13/99 OLG Hamm - OLG Celle, OLGR 1997, 43, 44).
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98

    Arbeitnehmerstatus (Versicherungsvertreter)

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2003 - 35 W 11/02
    Für die Entscheidung der Frage, ob ein Vertragspartner als selbständiger Handelsvertreter tätig geworden ist oder nicht, kommt es grundsätzlich nicht auf die von den Parteien gewählte Bezeichnung, sondern vor allem auf das Gesamtbild der vertraglichen Gestaltung und die tatsächliche Handhabung an (BGHBB 1982, 1876, 1877; BGH NJW 1982, 1757, 1758; BAG, VersR 2000, 1501; VersR 2000, 1365; VersR 2000, 1143; Senat, Beschluss vom 04.08.2000- 35 W 13/99 OLG Hamm - OLG Celle, OLGR 1997, 43, 44).
  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 6/96

    Zuständigkeit des Zivilrechtsweges bei Zusammenfallen von zuständigkeits- und

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2003 - 35 W 11/02
    Das Landgericht hat auf der Grundlage des hierfür maßgeblichen Vorbringens der Klägerin (BGHZ 133, 240 ff, 243 = VersR 1996, 1563 m.w.N. BGH VersR 1998, 630) zu Recht die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte nach § 13 GVG für die Entscheidung des Rechtsstreits bejaht; eine (ausschließliche) Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen nach § 2 I Nr. 3 ArbGG ist entgegen der Auffassung des Beklagten nicht gegeben.
  • BGH, 04.03.1998 - VIII ZB 25/97

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei unrichtiger Bejahung des Rechtsweges zu

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2003 - 35 W 11/02
    Das Landgericht hat auf der Grundlage des hierfür maßgeblichen Vorbringens der Klägerin (BGHZ 133, 240 ff, 243 = VersR 1996, 1563 m.w.N. BGH VersR 1998, 630) zu Recht die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte nach § 13 GVG für die Entscheidung des Rechtsstreits bejaht; eine (ausschließliche) Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen nach § 2 I Nr. 3 ArbGG ist entgegen der Auffassung des Beklagten nicht gegeben.
  • OLG Hamm, 07.09.1999 - 35 W 13/99

    Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, Berichtspflicht, Einfirmenvertreter,

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2003 - 35 W 11/02
    Für die Entscheidung der Frage, ob ein Vertragspartner als selbständiger Handelsvertreter tätig geworden ist oder nicht, kommt es grundsätzlich nicht auf die von den Parteien gewählte Bezeichnung, sondern vor allem auf das Gesamtbild der vertraglichen Gestaltung und die tatsächliche Handhabung an (BGHBB 1982, 1876, 1877; BGH NJW 1982, 1757, 1758; BAG, VersR 2000, 1501; VersR 2000, 1365; VersR 2000, 1143; Senat, Beschluss vom 04.08.2000- 35 W 13/99 OLG Hamm - OLG Celle, OLGR 1997, 43, 44).
  • OLG Hamm, 25.03.2008 - 18 W 31/06

    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Ansprüche selbständiger

    Für die Entscheidung der Frage, ob ein Vertragspartner als selbständiger Handelsvertreter tätig geworden ist oder nicht, kommt es grundsätzlich nicht auf die von den Parteien gewählte Bezeichnung, sondern vor allem auf das Gesamtbild der vertraglichen Gestaltung und die tatsächliche Handhabung an (OLG Hamm, VersR 2004, 1133).
  • OLG Schleswig, 28.05.2009 - 16 W 60/09

    Rechtswegabgrenzung zwischen Arbeits- und Zivilgerichtsbarkeit:

    Für die Entscheidung der Frage, ob ein Vertragspartner als selbständiger Handelsvertreter tätig geworden ist oder nicht, kommt es grundsätzlich nicht so sehr auf die von den Parteien gewählte Bezeichnung, sondern vor allem auf das Gesamtbild der vertraglichen Gestaltung und die tatsächliche Handhabung an (OLG Hamm, VersR 2004, 1133).
  • OLG Köln, 15.09.2008 - 19 W 18/08

    Berücksichtigung von Provisionsvorschüssen bei der Bestimmung der

    Der Wortlaut des Vertrages allein ist zwar nicht entscheidend für die Frage, ob ein Vertragspartner als selbstständiger Handelsvertreter tätig geworden ist oder nicht, denn es kommt grundsätzlich nicht auf die von den Parteien gewählte Bezeichnung, sondern vor allem auf das Gesamtbild der vertraglichen Gestaltung und die tatsächliche Handhabung an (OLG Hamm VersR 04, 1133).
  • OLG Hamm, 27.03.2008 - 18 W 23/06

    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Ansprüche selbständiger

    Für die Entscheidung der Frage, ob ein Vertragspartner als selbständiger Handelsvertreter tätig geworden ist oder nicht, kommt es grundsätzlich nicht auf die von den Parteien gewählte Bezeichnung, sondern vor allem auf das Gesamtbild der vertraglichen Gestaltung und die tatsächliche Handhabung an (OLG Hamm, VersR 2004, 1133).
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