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   KG, 14.05.2004 - 6 W 8/04   

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https://dejure.org/2004,9614
KG, 14.05.2004 - 6 W 8/04 (https://dejure.org/2004,9614)
KG, Entscheidung vom 14.05.2004 - 6 W 8/04 (https://dejure.org/2004,9614)
KG, Entscheidung vom 14. Mai 2004 - 6 W 8/04 (https://dejure.org/2004,9614)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktritt vom Versicherungsvertrag bei schuldhaftem Verschweigen eines gefahrerheblichen Umstandes; Abgabe einer eigenen Erklärung bei Unterschreiben einer fremden Angabe; Wirksam werden einer Rücktrittserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 16 Abs. 1 S. 1
    Umfang der Anzeigepflicht in Bezug auf Vorerkrankungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1298
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 22/97

    Zeitpunkt des Zugangs einer per Einschreiben abgesandten, auf dem Postamt

    Auszug aus KG, 14.05.2004 - 6 W 8/04
    Für ein Einschreiben mit Rückbrief ist erforderlich, dass das Schriftstück in den räumlichen Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt sein muss, während der Einwurf des Benachrichtigungszettels durch die Post nicht genügt (BGH NJW 1998, 976).

    Dies ist ihm vielmehr schon dann verwehrt, wenn der Absender nach einem fehlgeschlagenen Zustellversuch alles Erforderliche und Zumutbare getan hat, damit die Erklärung den Adressaten erreicht; d. h. in der Regel, dass er unverzüglich einen zweiten Versuch unternimmt, dem Adressaten die Erklärung zu übermitteln (BGH NJW 1998, 976 m. w. N., mit Anmerkung von Medicus, EWiR 1998, 199; BGH NJW 1971, 262; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl. § 130 Rn. 51; MünchKomm-Einsele, BGB, § 130 Rn. 38, der abweichend von der h. M. einen erfolgreichen zweiten Übermittlungsversuch verlangt, der hier allerdings gegeben ist).

  • VG Bremen, 23.09.1970 - I A 33/70
    Auszug aus KG, 14.05.2004 - 6 W 8/04
    Dies ist ihm vielmehr schon dann verwehrt, wenn der Absender nach einem fehlgeschlagenen Zustellversuch alles Erforderliche und Zumutbare getan hat, damit die Erklärung den Adressaten erreicht; d. h. in der Regel, dass er unverzüglich einen zweiten Versuch unternimmt, dem Adressaten die Erklärung zu übermitteln (BGH NJW 1998, 976 m. w. N., mit Anmerkung von Medicus, EWiR 1998, 199; BGH NJW 1971, 262; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl. § 130 Rn. 51; MünchKomm-Einsele, BGB, § 130 Rn. 38, der abweichend von der h. M. einen erfolgreichen zweiten Übermittlungsversuch verlangt, der hier allerdings gegeben ist).

    Zwar reicht allein das Bestehen eines Versicherungsverhältnisses ohne weitere besondere Vorkommnisse nicht für die Annahme, dass der Versicherungsnehmer mit rechtserheblichen Erklärungen der Antragsgegnerin rechnen musste (BGH NJW 1971, 262).

  • BGH, 21.01.2004 - XII ZR 214/00

    Einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Form für die Kündigung; Zugang einer

    Auszug aus KG, 14.05.2004 - 6 W 8/04
    Denn die Rücktrittserklärung, eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, wird erst wirksam mit Zugang bei dem Empfänger (BGH NJW 2004, 1320).
  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 304/93

    Zurechenbarkeit von Angaben Dritter; Darlegungs- und Beweislast des Versicherers

    Auszug aus KG, 14.05.2004 - 6 W 8/04
    Sie hat damit eine eigene Erklärung abgegeben (vgl. BGH NJW 1995, 662; OLG Hamm RuS 2000, 402).
  • OLG Hamm, 01.12.1999 - 20 U 58/99

    Unterzeichnung der Schadensanzeige vor Ausfüllen durch einen Dritten;

    Auszug aus KG, 14.05.2004 - 6 W 8/04
    Sie hat damit eine eigene Erklärung abgegeben (vgl. BGH NJW 1995, 662; OLG Hamm RuS 2000, 402).
  • OLG Saarbrücken, 29.08.2007 - 5 U 163/07

    Voraussetzungen des Leistungsanspruchs aus einer Krankentagegeldversicherung

    Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzutreten, die den Eingang rechtserheblicher Erklärungen als nahe liegend erscheinen lassen (vgl. BGH, Urt. v. 26.11.1997, VIII ZR 22/97. BGHZ 137, 205; KG, VersR 2004, 1298).
  • OLG Hamm, 02.08.2019 - 20 U 102/19

    Leistungen aus einem Versicherungsvertrag

    Denn dadurch, dass der Kläger das ausgefüllte Formular anschließend selbst unterschrieb, hat er sich die darin enthaltene Erklärung zu eigen gemacht (vgl. BGH, Urteil vom 14.12.1994 - IV ZR 304/93, VersR 1995, 281, juris Rn. 11; KG Berlin, Beschluss vom 14.05.2004 - 6 W 8/04, VersR 2004, 1298, juris Rn. 7; Senat, Urteil vom 01.12.1999 - 20 U 58/99, r+s 2000, 402), mithin eine eigene (falsche) Erklärung abgegeben und dadurch im Sinne von § 123 Abs. 1 BGB getäuscht.
  • LG Göttingen, 11.06.2014 - 9 O 16/13

    Aufklärung; Beratungsprotokoll; Feststellung; Fortbestehen; Kündigung; private

    Hat der Versicherungsnehmer ein von einem Dritten ausgefülltes Formular unterschrieben, ohne dieses gelesen zu haben, so hat sich der Versicherungsnehmer die Angaben durch die Unterschrift zu Eigen gemacht; er gibt damit eine eigene Erklärung ab (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1994 - IV ZR 304/93 -, NJW 1995, 662, Juris Rn.: 11; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1967 - II ZR 169/65 -, juris, a.E.; KG Berlin, Beschluss vom 14. Mai 2004 - 6 W 8/04 -, juris, VersR 2004, 1298 zu § 16 VVG a.F. (= § 19 n.F.); OLG Frankfurt, Urteil vom 17. Mai 2000 - 7 U 121/99 -, juris, RuS 2000, 517, juris-Rn: 9; OLG Köln, Urteil vom 23. Februar 1998 - 9 U 83/98 -, juris, RuS 1999, 315, juris-Rn.: 9; OLG Hamm, Urteil vom 02. Oktober 1996 - 20 U 82/96 -, NJW-RR 1997, 862, juris-Rn.: 5).
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