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   OLG Naumburg, 05.04.2004 - 1 U 105/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6495
OLG Naumburg, 05.04.2004 - 1 U 105/03 (https://dejure.org/2004,6495)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05.04.2004 - 1 U 105/03 (https://dejure.org/2004,6495)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05. April 2004 - 1 U 105/03 (https://dejure.org/2004,6495)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld wegen Verletzung seines Selbstbestimmungsrechts; "Gerade So" Einhalten der Ante'schen Regel; Handwerkliche Fehler bei der Herstellung, Einsetzung und Bearbeitung von (Zahn) Brücken; Aufklärungsunterlassen durch Zahnarzt; ...

  • Judicialis

    ZPO § 287; ; ZPO § 313 a Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Umfang der Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen bei Versorgung mit Zahnersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847
    Verpflichtung des Zahnarztes zur Äuflklärung über verschieden in Betracht kommende Alternativen der Versorgung einer Zahnlücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Zusammenfassung)

    Arztrecht - Aufklärung über Behandlungsalternativen bei prothetischer Versorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1460
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 17.04.2001 - 14 U 74/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Zahnarzt,

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.04.2004 - 1 U 105/03
    Zur Aufklärung über die Art des Eingriffs gehört u.a. dann auch eine Aufklärung über Behandlungsalternativen, wenn eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen, aber andersartigen Beanspruchungen des Patienten bzw. Risiken für den Patienten besteht (vgl. allgemein nur Spindler in: Bamberger/ Roth, Komm. z. BGB, 2003, § 823 Rn. 625, 628 m.w.N.; für die Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen bei der Versorgung mit Zahnersatz vgl. OLG Köln VersR 1999, 1498, 1499; OLG Stuttgart NJWE-VHR 1997, 134; dass. VersR 2002, 1286, 1287).
  • BGH, 11.12.1990 - VI ZR 151/90

    Bereitstellen von Medikamenten durch den Krankenhausträger; Darlegung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.04.2004 - 1 U 105/03
    Dies genügt; es bedarf nicht etwa der zusätzlichen Darlegung, wie er sich tatsächlich entschieden hätte (vgl. BGH NJW 1991, 1543).
  • OLG Köln, 30.09.1998 - 5 U 122/97

    Aufklärungspflicht des Zahnarztes über medizinisch gleichermaßen indizierte

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.04.2004 - 1 U 105/03
    Zur Aufklärung über die Art des Eingriffs gehört u.a. dann auch eine Aufklärung über Behandlungsalternativen, wenn eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen, aber andersartigen Beanspruchungen des Patienten bzw. Risiken für den Patienten besteht (vgl. allgemein nur Spindler in: Bamberger/ Roth, Komm. z. BGB, 2003, § 823 Rn. 625, 628 m.w.N.; für die Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen bei der Versorgung mit Zahnersatz vgl. OLG Köln VersR 1999, 1498, 1499; OLG Stuttgart NJWE-VHR 1997, 134; dass. VersR 2002, 1286, 1287).
  • OLG Stuttgart, 02.01.1997 - 14 U 10/96

    Oberkieferprothesengestaltung - § 823 BGB, Aufklärungspflicht über verschiedene

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.04.2004 - 1 U 105/03
    Zur Aufklärung über die Art des Eingriffs gehört u.a. dann auch eine Aufklärung über Behandlungsalternativen, wenn eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen, aber andersartigen Beanspruchungen des Patienten bzw. Risiken für den Patienten besteht (vgl. allgemein nur Spindler in: Bamberger/ Roth, Komm. z. BGB, 2003, § 823 Rn. 625, 628 m.w.N.; für die Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen bei der Versorgung mit Zahnersatz vgl. OLG Köln VersR 1999, 1498, 1499; OLG Stuttgart NJWE-VHR 1997, 134; dass. VersR 2002, 1286, 1287).
  • OLG Koblenz, 20.07.2006 - 5 U 180/06

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Zahnarzt,

    Stehen aber mehrere Wege zur Verfügung, die sich in ihren Belastungen, Risiken und Erfolgschancen wesentlich unterscheiden, muss der dem Patient davon Mitteilung machen, damit dieser selbst prüfen kann, was in seiner persönlichen Situation sinnvoll ist und worauf er sich einlassen will (BGH aaO.; BGH VersR 1988, 190, 191; OLG-R Hamburg 2000, 250; OLG Köln VersR 1999, 1498 f.; OLG Naumburg VersR 2004, 1460 ).

    Da die nötige Aufklärung unterblieb, fehlt die Legitimation für die Behandlung, so dass der Klägerin deshalb ein Schmerzensgeld und die grundsätzliche Berechtigung auf materiellen Schadensersatz zuzubilligen sind (OLG Naumburg VersR 2004, 1460, 1461).

  • OLG Naumburg, 06.06.2013 - 1 U 108/12

    Zahnarzthaftung bei prothetischer Versorgung: Inhaltliche Anforderungen an die

    Die Beklagten durften der Klägerin daher nicht nur zur Versorgung mit einem fest sitzenden Zahnersatz nach Le Fort-I-Osteotomie raten, sondern sie hatten ihr auch andere Versorgungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die sich davon in der Belastung, den Risiken und Chancen wesentlich unterschieden (Senat, Urteil vom 5. April 2004, 1 U 105/03 - zitiert in juris; OLG Koblenz, Urteil vom 4. April 2000, 1 U 1285/98 - zitiert in juris Rdn. 42; Urteil vom 20. Juli 2006, 5 U 180/06 - zitiert in juris; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. A 1449).
  • OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 241/07

    Haftung des Zahnarztes wegen Verletzung seiner Aufklärungspflicht über das Risiko

    Der vorliegende Fall ist vergleichbar mit der Entscheidung des OLG Naumburg (VersR 2004, 1460), das bei einem Verstoß gegen die Aufklärungspflicht eines Zahnarztes bei der Versorgung einer Zahnlücke durch eine nicht erfolgte Aufklärung über Behandlungsalternativen ein Schmerzensgeld von 2.000,00 EUR zuerkannt hat, wobei die Behandlung insgesamt über einen Zeitraum von 3 Monaten andauerte und der dortige Kläger über einen Zeitraum von 6 Wochen eine die Mundsituation funktional und physisch verschlechternde Brückenkonstruktion tragen musste.
  • OLG Koblenz, 22.07.2015 - 5 U 758/14

    Pflicht des Arztes zur Aufklärung über unterschiedliche Operationstechniken

    Anders ist es lediglich dann, wenn mehrere Wege zur Verfügung stehen, die sich in ihren Belastungen, Risiken und Erfolgschancen wesentlich unterscheiden; dann ist der Patient davon in Kenntnis zu setzen, damit er selbst prüfen kann, was in seiner persönlichen Situation sinnvoll ist und worauf er sich einlassen will (BGH VersR 1988, 190 ; BGH GesR 2015, 160; OLGR Hamburg 2000, 250; OLG Naumburg VersR 2004, 1460 ).
  • OLG Koblenz, 12.10.2006 - 5 U 456/06

    Arzthaftung: Anforderungen an die ärztliche Aufklärung bei zwei in Betracht

    Da sich eine Laparotomie jedoch als konkrete Alternative mit verschiedenen Belastungen und Erfolgschancen anbot, musste er die Patientin darüber unterrichten, damit diese selbst prüfen konnte, was in ihrer persönlichen Situation sinnvoll war und worauf sie sich einlassen wollte (BGH aaO.; BGH VersR 1988, 190, 191; OLG-R Hamburg 2000, 250; OLG Köln VersR 1999, 1498; OLG Naumburg VersR 2004, 1460 ).
  • OLG Koblenz, 15.05.2013 - 5 U 423/13

    Therapeutische Aufklärungspflicht des Zahnarztes; Beweisfolgen des Verlusts von

    Allerdings ist er gehalten, auf adäquate zielführende Alternativen aufmerksam zu machen, die sich in ihren Belastungen, Risiken und Erfolgschancen wesentlich unterscheiden (BGH VersR 1988, 190 ; OLG Naumburg VersR 2004, 1460 ).
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