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   OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - I-4 U 135/03   

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OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - I-4 U 135/03 (https://dejure.org/2004,3753)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.04.2004 - I-4 U 135/03 (https://dejure.org/2004,3753)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. April 2004 - I-4 U 135/03 (https://dejure.org/2004,3753)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von medizinisch notwendigen Behandlungskosten; Fortpfanzungsfähigkeit eines Ehepartners; Vorliegen eines OAT-Syndroms; Durchführung einer künstlichen Befruchtung; Kostenerstattung für wiederholte Fertilisationsversuche

  • Judicialis

    MB/KK 94 § 1 Nr. 2; ; MB/KK 94 § 11 Abs. 1

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 94 § 1 Abs. 2; MBKK 94 § 11 Abs. 1
    Auch die Kosten einer erneuten künstlichen Befruchtung für ein zweites Kind können erstattungsfähig sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MB/KK § 1 Nr. 2; VVG § 11 Abs. 1; VVG § 178b
    Zum Anspruch auf Übernahme der Kosten für künstliche Befruchtung durch privaten Krankenversicherer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1616
  • VersR 2004, 1546
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 78/85

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung in der privaten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 135/03
    a) Das OAT-Sydrom, an dem der Kläger leidet, ist als Krankheit anzusehen, da die Fortpflanzungsfähigkeit für Ehepartner, die sich für ein eigenes Kind entscheiden, eine biologisch notwendige Körperfunktion darstellt (BGH vom 17.12.86 - IV a ZR 78/85 - VersR 1987, 278 unter II 2 b).

    Maßgeblich ist insofern, dass sie - unstreitig - die einzige medizinisch anerkannte Methode darstellt, mit der die inoperable Sterilität des Klägers in ihren Auswirkungen überwunden und er fortpflanzungsfähig gemacht werden kann (vgl. dazu BGH 17.12.86, a.a.O. unter 4.).

    Dass die Zeugung eines Kindes nicht "notwendig" ist, kann die Beklagte ihm nicht entgegen halten, da sich der von den Ehegatten in Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts gefasste Entschluss, ein gemeinsames Kind haben zu wollen, der rechtlichen Nachprüfung auf seine Notwendigkeit entzieht (BGH vom 17.12.86, a.a.O.; vgl. ferner EuGMR, Rechtssache van Kück ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 35968/97, vom 12.06.03 unter B. 2.56.).

    Zwar hat der BGH im Falle einer auf natürlichem Wege nicht fortpflanzungsfähigen Frau die - offen gebliebene - Frage aufgeworfen, ob nach künstlich herbeigeführter Mutterschaft noch davon gesprochen werden könne, die Frau sei "unfruchtbar" (BGH vom 17.12.86, a.a.O., unter II 3).

    Abgesehen davon, dass die IVF das einzige Mittel zur Herbeiführung einer Schwangerschaft sein muss und bei dem Eingriff eine deutliche Erfolgsaussicht besteht, sind einer Kostenerstattung für wiederholte Fertilisationsversuche Grenzen gesetzt (BGH vom 17.12.86, a.a.O., unter II. 5.).

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZR 25/03

    Privater Krankenversicherer eines zeugungsunfähigen Mannes muß die Kosten einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 135/03
    Nichts anderes gilt, wenn die IVF - wie hier - in Kombination mit einer ICSI-Behandlung vorgenommen wird (BGH vom 3.3.04 - IV ZR 25/03 - Juris-Nr. KORE - 312962004 unter II. 2. a cc).

    Die damit einhergehende Mitbehandlung seiner - nicht bei der Beklagten versicherten - Ehefrau ist notwendiger Bestandteil dieser Behandlungsmaßnahme (BGH vom 3.3.04, a.a.O. unter II 2 a cc (2)).

  • OLG München, 30.09.2003 - 25 U 3163/03

    Umfang der Eintrittspflicht des privaten Krankenversicherers für künstliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 135/03
    Mit Blick darauf hat das OLG München angenommen, dass nach Geburt eines Kindes für eine weitere künstliche Befruchtung IVF keine Notwendigkeit bestehe (Urteil vom 30.09.03 - 25 U 3163/03).
  • EGMR, 12.06.2003 - 35968/97

    Rechtssache V. K. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 135/03
    Dass die Zeugung eines Kindes nicht "notwendig" ist, kann die Beklagte ihm nicht entgegen halten, da sich der von den Ehegatten in Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts gefasste Entschluss, ein gemeinsames Kind haben zu wollen, der rechtlichen Nachprüfung auf seine Notwendigkeit entzieht (BGH vom 17.12.86, a.a.O.; vgl. ferner EuGMR, Rechtssache van Kück ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 35968/97, vom 12.06.03 unter B. 2.56.).
  • BGH, 23.09.1987 - IVa ZR 59/86

    Begriff des Rechtsverhältnisses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 135/03
    Eine Feststellungsklage, durch die die Eintrittspflicht des Versicherers für eine bevorstehende künstliche Befruchtung geklärt werden soll, ist zulässig (vgl. BGH vom 23.09.87 - IV a ZR 59/86 - NJW 1988, 774 unter 2 b).
  • BGH, 22.03.2000 - IV ZR 233/99

    Fälligkeit des Versicherungsanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 135/03
    Fälligkeit tritt mit der endgültigen Leistungsverweigerung ein (BGH vom 22.03.00 - IV ZR 233/99 - VersR 2000, 753 unter 2 c).
  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 135/03
    Ist die Unangemessenheit des Erstattungsbegehrens hier somit zu verneinen, kann offen bleiben, ob sich die Prüfung der Verhältnismäßigkeit nicht ohnehin erübrigt, weil nach neuerer Rechtsprechung die Notwendigkeit einer Heilbehandlung ausschließlich aus medizinischer Sicht zu beurteilen ist und finanzielle Aspekte dabei außer Betracht zu bleiben haben (BGH vom 12.03.03 - IV ZR 278/01 - VersR 2003, 581 unter 2 b).
  • BGH, 21.09.2005 - IV ZR 113/04

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer auf die Geburt eines zweiten Kindes

    Auch im Rahmen der Prüfung der bedingungsgemäßen Notwendigkeit einer Heilbehandlung - hier der künstlichen Befruchtung - ist es daher schon im Ansatz verfehlt, die Frage nach der "Notwendigkeit" der Erfüllung des Kinderwunsches zu stellen (BGHZ 99, 228, 234, vgl. auch OLG Düsseldorf VersR 2004, 1546 f.).
  • BFH, 21.02.2008 - III R 30/07

    Zwangsläufigkeit von Aufwendungen einer unverheirateten Frau für künstliche

    Dem haben sich --mit Ausnahme des LG Berlin-- die Instanzgerichte angeschlossen (Oberlandesgericht --OLG-- Frankfurt, Urteil vom 22. Dezember 1989 24 U 338/88, NJW 1990, 2325; OLG München, Urteil vom 30. September 2003 25 U 3163/03, Versicherungsrecht --VersR-- 2005, 638; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. April 2004 4 U 135/03, I-4 U 135/03, VersR 2004, 1546; LG Oldenburg, Urteil vom 8. Mai 1990 1 S 621/89, NJW 1990, 2326; LG Köln, Urteil vom 21. Februar 2001 23 O 57/00, VersR 2001, 1373; Amtsgericht Köln, Urteil vom 11. Februar 2003 135 C 168/02, RuS 2004, 248).
  • OLG Koblenz, 21.09.2016 - 10 U 952/14

    Private Krankenversicherung: Formularmäßige Beschränkung der Kostenübernahme für

    Abgesehen davon, dass Erstattungsvoraussetzung ist, dass die Behandlung das einzige Mittel zur Herbeiführung einer Schwangerschaft ist und bei der Frau eine deutliche Erfolgsaussicht besteht, sind einer Kostenerstattung für wiederholte Fertilisationsversuche Grenzen gesetzt (BGH, Urt. v. 17.12.1986 - Iva ZR 78/85 -, BGHZ 99, 228 und juris Rz. 25; OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.04.2004 - 4 U 135/03, I-4 U 135/03 -, VersR 2004, 1546 und juris Rz. 18; OLG Köln, Urt. v. 22.10.1997 - 5 U 94/97 -, VersR 1998, 88, zit. nach juris).
  • OLG Köln, 24.07.2018 - 9 U 54/18

    Zulässigkeit der Beschränkung der Anzahl von Kinderwunschbehandlungen in der

    Einer Kostenerstattung für wiederholte Fertilisationsversuche sind Grenzen gesetzt (BGH, Urteil vom 17.12.1986, Az. IVa ZR 78/85; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.04.2004, Az. 4 U 135/03; OLG Koblenz, Urteil vom 21.09.2016, Az. 10 U 952/14, juris).
  • OLG Bamberg, 24.02.2005 - 1 U 135/04

    Zur Kostenübernahmepflicht des Krankenversicherers für weitere künstliche

    Es kann dahinstehen, ob bereits nach der Geburt eines Kindes von einer hinreichenden Linderung (oder Beseitigung) der Krankheit Sterilität auszugehen ist (so OLG München a.a.O.; NVersZ 98, 83; a.A. OLG Düsseldorf VersR 04, 1546).
  • OLG Bamberg, 03.02.2005 - 1 U 135/04

    Anspruch gegen eine Versicherung auf Erstattung der Kosten für die Durchführung

    Es kann dahinstehen, ob bereits nach der Geburt eines Kindes von einer hinreichenden Linderung (oder Beseitigung) der Krankheit Sterilität auszugehen ist (so OLG München a.a.O.; NVersZ 98, 83; a.A. OLG Düsseldorf VersR 04, 1546) .
  • LG München I, 19.08.2004 - 12 O 9128/04

    Kinderlosigkeit als Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung von Kostenerstattung

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist derzeit umstritten, ob die Kinderlosigkeit eine Voraussetzung des Anspruchs auf Gewährung von Kostenerstattung für Sterilitätsbehandlung darstellt (vgl. zum einen OLG Düsseldorf vom 20.4.2004, Az. 1-4 U 135/03, andererseits OLG München in ständiger Rechtsprechung, z.B. Urteil vom 30.9.2003, Az. 25 U 3163/03 sowie Urteil vom 23.3.2004, Az. 25 U 4788/03).
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