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   OLG Frankfurt, 15.06.2004 - 14 U 200/03   

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https://dejure.org/2004,7549
OLG Frankfurt, 15.06.2004 - 14 U 200/03 (https://dejure.org/2004,7549)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.06.2004 - 14 U 200/03 (https://dejure.org/2004,7549)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Juni 2004 - 14 U 200/03 (https://dejure.org/2004,7549)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 13 Nr 6 AKB, § 3 AGBG, § 9 Abs 2 AGBG
    Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kfz-Vollkaskoversicherung: Mehrwertsteuererstattung auf Reparaturkosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Fahrzeugentschädigung gegenüber einer Kraftfahrzeugversicherung ; Anspruch auf den in der Berechnung der Kraftfahrzeugentschädigung enthaltenen Mehrwertsteuerbetrag; Ersetzung der Mehrwertsteuer durch den Versicherer ; Wirksamkeit einer Klausel über ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 13; AGBG § 3
    Umsatzsteuerklausel in § 13 AKB verstößt nicht gegen AGB-Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1551
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG München I, 14.06.2000 - 14 S 22159/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2004 - 14 U 200/03
    Nach § 49 VVG in Verbindung mit § 13 AKB geht es um den Umfang der vertraglichen Versicherungsleistung, den die Beklagte im Rahmen der Vertragsfreiheit im Wesentlichen selbst bestimmen kann (vgl. auch LG München NJW-RR 2001, 169; OLG Frankfurt VersR 2000, 1010 für § 13 Nr. 5 AKB).

    Nach allgemeiner Ansicht ist die Mehrwertsteuerklausel in § 13 Nr. 6 AKB systematisch am richtigen Ort unter der Überschrift Ersatzleistung angeordnet (vgl. auch LG Braunschweig VersR 2001, 1279; LG München I NJW-RR 2001, 169).

    Zutreffend geht das Landgericht München (NJW-RR 2001, 169) davon aus, dass die AKB keine allgemein bekannte Regelung darstellen, mit der der Versicherungsnehmer eine bestimmte Vorstellung verbindet.

  • LG Braunschweig, 14.06.2001 - 10 S 30/01

    Anwendbarkeit des Gesetzes über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG);

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2004 - 14 U 200/03
    Soweit sich das Landgericht zur Begründung seiner Auffassung auf die Entscheidung des Landgerichts Braunschweig (VersR 2001, 1279) beruft, vermag diese Entscheidung nicht zu überzeugen.

    Nach allgemeiner Ansicht ist die Mehrwertsteuerklausel in § 13 Nr. 6 AKB systematisch am richtigen Ort unter der Überschrift Ersatzleistung angeordnet (vgl. auch LG Braunschweig VersR 2001, 1279; LG München I NJW-RR 2001, 169).

  • BGH, 30.01.1985 - IVa ZR 109/83

    Schadensersatz hinsichtlich Mehrwertsteuer bei Selbstreparatur des geschädigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2004 - 14 U 200/03
    Zwar trifft es zu, dass die Rechtsprechung auch im Rahmen einer Vollkaskoversicherung ohne besondere vertragliche Regelung bei Abrechnung auf Gutachtenbasis auf der Grundlage einer fiktiven Reparatur in Fällen eines nicht vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten die Mehrwertsteuer als Teil des Wiederherstellungsaufwandes als erstattungsfähig anerkannt hat, wobei dies nicht unumstritten war (vgl. BGH NJW 1985, 1222).
  • OLG Frankfurt, 12.11.1998 - 15 U 269/97

    Entschädigungsleistungen in der Kfz-Vollkaskoversicherung; anrechnungsfreier

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2004 - 14 U 200/03
    Nach § 49 VVG in Verbindung mit § 13 AKB geht es um den Umfang der vertraglichen Versicherungsleistung, den die Beklagte im Rahmen der Vertragsfreiheit im Wesentlichen selbst bestimmen kann (vgl. auch LG München NJW-RR 2001, 169; OLG Frankfurt VersR 2000, 1010 für § 13 Nr. 5 AKB).
  • BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03

    Umfang der Ersatzpflicht der Mehrwertsteuer bei einem Verkehrsunfallschaden in

    Benutzt er das Fahrzeug unrepariert weiter oder lässt er es von privater Hand reparieren, erleidet er, soweit er keine Mehrwertsteuer zu bezahlen hat, auch keine Vermögenseinbuße (so auch OLG Frankfurt VersR 2004, 1551; LG Erfurt NVersZ 2002, 182, 184).
  • OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 278/08

    Wirksamkeit der Begrenzung der Entschädigungsleistung auf den Nettobetrag in der

    Ein Verstoß gegen das Leitbild des Versicherungsvertrages liegt auch nicht darin, dass ein tatsächlich nicht entstandener Aufwand von der Ersatzleistung ausgenommen wird (OLG Köln, r+s 2006, 102; OLG Frankfurt, VersR 2004, 1551).

    Dadurch wird der Vertragszweck nicht gefährdet (OLG Frankfurt, VersR 2004, 1551; OLG Celle, VersR 2008 1204).

  • BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09

    Anspruch auf Mehrwertsteuererstattung auf fiktiver Abrechnungsbasis im

    Das hat das Berufungsgericht in seiner vielfach veröffentlichten Entscheidung (unter anderem in VersR 2009, 924, NJW-RR 2009, 816, r+s 2009, 185 und [...] mit weiteren Veröffentlichungsnachweisen) in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Celle VersR 2008, 1204; OLG Köln r+s 2006, 102; OLG Frankfurt am Main VersR 2004, 1551) überzeugend herausgearbeitet.
  • OLG Köln, 08.11.2005 - 9 U 44/05

    Kfz-Versicherung - Kein Ersatz von Mehrwertsteuer bei Abrechnung auf

    Dies gilt umso mehr im Hinblick auf die Neufassung des § 249 BGB, nach der die Zahlung nicht angefallener Mehrwertsteuerbeträge nicht mehr als zu dem Kernbereich des Schadensersatzrechts gehörend angesehen werden kann (OLG Frankfurt VersR 2004, 1551).
  • LG Köln, 10.02.2005 - 24 O 174/04

    Anspruch auf Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung auf Grund des Fahrens mit

    Die Klausel verstößt auch nicht gegen AGB-Recht, weil sie weder überraschend ist noch den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligt (OLG G a.M. VersR 2004, 1551).
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