Weitere Entscheidung unten: LG Flensburg, 17.04.2003

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 21.10.2003 - 4 U 531/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14540
OLG Koblenz, 21.10.2003 - 4 U 531/03 (https://dejure.org/2003,14540)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.10.2003 - 4 U 531/03 (https://dejure.org/2003,14540)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Oktober 2003 - 4 U 531/03 (https://dejure.org/2003,14540)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung wegen einem Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz; Wettbewerbswidrigkeit der Umwerbung eines Kunden einer Versicherungsanstalt; Anspruch auf Unterlassen der Zusendung von Werbematerial; Pflicht zur Zusammenarbeit und Korrespondenz einer ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 241 Abs. 1; BGB § 289 Abs. 1; UWG § 1
    Zulässige Zusendung von Werbematerial an von einem Makler vertretenen VN ohne Bezug zu bestehenden Versicherungsverträgen L. Anmerkung: Dr. Mario Zinnert

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 241 Abs. 1; BGB § 289 Abs. 1; UWG § 1
    Zulässige Zusendung von Werbematerial an von einem Makler vertretenen VN ohne Bezug zu bestehenden Versicherungsverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 23
  • VersR 2004, 1555
  • VersR 2005, 359
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 29.05.2013 - IV ZR 165/12

    Korrespondenzpflicht des Versicherers mit einem vom Versicherungsnehmer

    Teilweise wird eine derartige Korrespondenz- und Auskunftspflicht angenommen (OLG Hamm, Urteil vom 24. November 2004 - 35 U 17/04, juris Rn. 31; OLG Koblenz VersR 2004, 1555; LG Potsdam r+s 2012, 465, 466; LG Köln, Beschluss vom 8. April 2010 - 24 S 3/10, juris Rn. 5; LG Bielefeld VersR 1990, 1238; Müller-Stein, VersR 1990, 561, 562; Koch, VersR 1997, 1200, 1201; Keil, VW 1995, 66).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 151/15

    Ansprechpartner - Wettbewerbsverstoß: Konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen

    Die Revision kann für sie Günstiges nicht aus der Entscheidung des OLG Koblenz vom 21. Oktober 2003 - 4 U 531/03 ableiten (NJW-RR 2004, 23).
  • LG München II, 16.05.2013 - 4 HKO 5253/12

    - Inter -, Kontaktverbot, Verbot der direkten Ansprache, Korrespondenzverbot,

    Die Rechtsauffassung des OLG Koblenz (NJW-RR 2004, 23, 24) sei nicht haltbar.

    Denn mit der Aufnahme der Vermittlertätigkeit eines Versicherungsmaklers für einen Versicherungsnehmer entsteht zwischen dem Versicherungsmakler und dem Versicherer ein gesetzliches (vertragsähnliches) Schuldverhältnis, wenn der Versicherer die Tätigkeit des Maklers akzeptiert (vgl. OGL Koblenz, Urteil vom 21.10.2003 - 4 U 531/03 = NJW-RR 2004, 23 ff.).

  • OLG München, 20.02.2014 - 29 U 2652/13

    - Inter -, Korrespondenzpflicht, Rechtsgrundlage der Korrespondenzpflicht,

    Insbesondere kommt im Streitfall eine Zuwiderhandlung gegen eine Korrespondenzpflicht nicht in Betracht (s. o. a]), so dass dahin stehen kann, ob die Herleitung einer derartigen Pflicht aus einem gesetzlichen (vertragsähnlichen) Schuldverhältnis (so OLG Koblenz NJW-RR 2004, 23 [24]) deren Charakter als - vertragsunabhängiger - Marktverhaltensregel in diesem Sinn begründen könnte.
  • LG Potsdam, 14.10.2011 - 51 O 46/11

    Wettbewerbsverstoß: Hinweis einer Versicherung auf eigene Betreuungsorganisation

    Ein Versicherer hat grundsätzlich eine ihm angezeigte Maklertätigkeit zu akzeptieren und ist im Rahmen der eingereichten Vollmacht zur Zusammenarbeit und Korrespondenz mit dem Versicherungsmakler verpflichtet (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 23, 24; Prölss/Martin-Dörner, Versicherungsvertragsgesetz, 28. Auflage, § 59 Rn. 66 und 68 f.).
  • AG Münster, 10.08.2011 - 48 C 1243/11

    Anspruch auf Führen der Korrespondenz der aus einem

    Auf dieser Basis wäre der Vertragsschluss zustande gekommen, es würde insoweit gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen, wenn diese einmal inne gehabte Rechtsposition des Klägers nach Abschluss des Vertrages durch den Makler verweigert werden würde (siehe auch OLG Koblenz, VersR 2004, 1555).
  • AG Münster, 09.12.2011 - 28 C 2433/11

    Voraussetzungen der gewillkürten Prozessstandschaft; Einstufung eines

    Auf dieser Basis wäre der Vertragsschluss zustande gekommen, es würde insoweit gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen, wenn diese einmal inne gehabte Rechtsposition nach Abschluss des Vertrages durch den Makler verweigert werden würde (siehe auch OLG Koblenz, VersR 2004, 1555).
  • OLG Celle, 19.03.2015 - 13 U 119/14

    - Thummet 1 -, Unterlassungsanspruch des VM gegen das VU wegen direkter

    Ergibt sich aus dem Inhalt der umfassenden Maklervollmacht, dass die Entgegennahme jeglichen Schriftwechsels von der Vollmacht umfasst ist, kommt dadurch der Wille des VN zum Ausdruck, dass die weitere Vertragsabwicklung und Durchführung ausschließlich über den VM laufen soll (im Anschluss an OLG Koblenz, 21.10.2003 - 4 U 531/03 - NJW-RR 04, 23, 24).
  • LG Hannover, 25.06.2014 - 23 O 102/13
    Zwar kann der Beklagten nicht verboten werden, im Wettbewerb Dienstleistung ihres eigenen Vertriebssystems anzubieten (vgl. OLG Koblenz - Urteil vom 21. Oktober 2003 - 4 U 531/03, juris 3. - Leitsatz), weshalb es auf die von der Beklagten in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen bei Übersendung von Schreiben an eine anwaltlich vertretene Partei (Urteil vom 8. Februar 2011 - VI ZR 311/09) ersichtlich nicht ankommt, Sie.darf dies aber nicht in einer Weise tun, dass der Versicherungsnehmer darüber irregeführt wird, dass die genannte Person nicht der von Ihr eingeschaltete Makler ist und darüber hinaus im Rahmen des besiehenden Versicherungsverhältnisses neue Angebote unterbreiten, obwohl der Versicherungsnehmer durch die Beauftragung eines Maklers zu erkennen gegeben hat, dass er die Verwaltung des bestehenden Versicherungsvertrages und die Prüfung neuer Angebote hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Geeignetheit grundsätzlich durch einen {unabhängigen) Versicherungsmakler durchführen lassen will (LG Potsdam, a. a. - O.).
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Rechtsprechung
   LG Flensburg, 17.04.2003 - 3 O 87/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,27677
LG Flensburg, 17.04.2003 - 3 O 87/02 (https://dejure.org/2003,27677)
LG Flensburg, Entscheidung vom 17.04.2003 - 3 O 87/02 (https://dejure.org/2003,27677)
LG Flensburg, Entscheidung vom 17. April 2003 - 3 O 87/02 (https://dejure.org/2003,27677)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung aus einer Gebäudeversicherung zur Deckung eines Brandschadens; Befreiung von der Entschädigungspflicht im Versicherungsrecht; Folgen des Fehlens der Vorlage einer Bescheinigung des Bezirksschornsteinfegermeisters vor Baubeginn einer Feuerungsanlage ...

  • VersR (via Owlit)

    VGB 62 § 9; LBO SH § 74 Abs. 11 S. 1
    Vor Baubeginn eines Außenkamins grob fahrlässig nicht eingeholte Unbedenklichkeitsbescheinigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Zahlung aus einer Gebäudeversicherung zur Deckung eines Brandschadens; Befreiung von der Entschädigungspflicht im Versicherungsrecht; Folgen des Fehlens der Vorlage einer Bescheinigung des Bezirksschornsteinfegermeisters vor Baubeginn einer Feuerungsanlage ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1555
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.03.1977 - IV ZR 43/75

    Ansprüche gegen einen Feuerversicherer - Voraussetzungen für das Vorliegen grober

    Auszug aus LG Flensburg, 17.04.2003 - 3 O 87/02
    Die Außerachtlassung allgemein gültiger Sicherheitsregeln ist grob fahrlässig, wenn die Kenntnis der Regeln nach dem Grad ihrer Verbreitung allgemein vorausgesetzt werden muss (vgl. BGH, VersR 77, 465; Prölss/Martin, 26. Aufl. 1998, § 61 VVG , Rn. 14).

    Die Unkenntnis des Versicherungsnehmers ist nicht entschuldbar, wenn eine gefahrenträchtige Anlage wegen der gebotenen Schutzmaßnahme nicht ohne Mitwirkung Sachkundiger installiert oder erstmals in Betrieb genommen werden darf und dies allgemein bekannt ist (vgl BGH VersR 77, 465 (466)).

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