Weitere Entscheidung unten: KG, 26.01.2004

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 01.04.2004 - 7 U 1994/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8128
OLG Dresden, 01.04.2004 - 7 U 1994/03 (https://dejure.org/2004,8128)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01.04.2004 - 7 U 1994/03 (https://dejure.org/2004,8128)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01. April 2004 - 7 U 1994/03 (https://dejure.org/2004,8128)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schmerzensgeld auf Grund der fahrlässigen Verursachung eines Skiunfalls; Anwendung deutschen Rechts auf die Rechtsbeziehungen der Parteien infolge des sich in Österreich ereignenden Skiunfalls; Verhaltensregeln des internationalen Skiverbandes (FIS); Fahren ...

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen der fahrlässigen Verursachung eines Skiunfalls; Anwendbarkeit deutschen Rechts bei einem Unfall mit ausländischem Unfallstandort; Anforderungen an die substantiierte Darlegung eines Schadensfalls; Bestimmung von ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 249; BGB § 254; FIS-Regeln Nr. 2
    Zusammenprall mit einem vor einem beginnenden Steilhang stehenden Skifahrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 § 249 § 254 Abs. 2 § 847 Abs. 1
    Haftung eines Skifahrers; Ersatzfähigkeit von Zahnimplantaten; Schmerzensgeld beim Verlust von zwei Schneidezähnen und einer Gehirnerschütterung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Skiunfall: Welche FIS-Regel ist anzuwenden? - Skifahrer blieb vor einem Steilhang stehen und wurde vom nächsten Fahrer "niedergemäht"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Skifahrer muss auf Sicht fahren und jederzeit bremsen können - Stehenbleiben erlaubt - Von oben kommender Skifahrer haftet allein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1567
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG München II, 07.03.2011 - 5 O 1837/09

    Haftung bei Radfahrerunfall: Fehlendes Tragen eines Fahrradhelms als

    Für die Kopf- und Gesichtsverletzungen unter Einschluss der Gehirnerschütterung, der damit verbundenen Kopfschmerzen, der Sehnenzerrung im Halswirbelbereich, der Zahnverletzung, der HWS-Distorsion, sowie der Platz- und Schürfwunden und der Prellung der linken Gesichtshälfte unter Berücksichtigung, dass die Oberlippe genäht werden musste und die Kopf- und Bewegungsschmerzen bis zu 6 Monaten andauerten, ist ein Schmerzensgeld im Bereich von ebenfalls 2.000 bis 2.500 Euro angemessen (vgl. z.B. OLG Dresden VersR 2004, 1567; OLG Braunschweig NVZ 2003, 479).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2016 - 17 U 122/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Kosten eines Zahnimplantats als vermehrte

    Bei der Versorgung mit einem Implantat ist die Resistenz gegenüber Druckbelastung deutlich höher; auch muss für sie etwa durch Beschleifen der Nachbarzähne zur Fixierung einer Brücke keine gesunde Zahnsubstanz geopfert werden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27.03.2001, 27 U 151/00, NZV 2002, 370, juris-Rn. 26; OLG Dresden, Urteil vom 01.04.2004, 7 U 1994/03, VersR 2004, 1567).
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Rechtsprechung
   KG, 26.01.2004 - 12 U 8954/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6915
KG, 26.01.2004 - 12 U 8954/00 (https://dejure.org/2004,6915)
KG, Entscheidung vom 26.01.2004 - 12 U 8954/00 (https://dejure.org/2004,6915)
KG, Entscheidung vom 26. Januar 2004 - 12 U 8954/00 (https://dejure.org/2004,6915)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Bedienung eines Sachverständigen zur Berechnung des Erwerbsschadens eines selbstständigen Unternehmers; Entlastung des Schädigers durch Leistungen des Sozialversicherungsträgers und andere Sozialleistungen

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Reichweite des Verdienstausfallschadens

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Auf den entstandenen Verdienstausfallschaden muss sich der Geschädigte das von der Berufsgenossenschaft erhaltene Verletztengeld anrechnen lassen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 148
  • VersR 2004, 1567 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 10.11.1992 - 5 U 43/92

    Erwerbsschadenrente; Selbständiger; Gewinnausfall

    Auszug aus KG, 26.01.2004 - 12 U 8954/00
    Es hätte sich jedoch der Hilfe eines Sachverständigen bedienen müssen, um unfallunabhängige Faktoren, die gerade im vorliegenden Fall auch in Betracht kamen, wie Konjunkturentwicklung, Fehldispositionen im Betrieb etc., von den Folgen des Unfalls abzugrenzen (vgl. Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 7. Aufl., Rdnr. 99; OLG Oldenburg, NJW-RR 1993, 798).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 1 U 220/10

    Ersatz von Mietwagenkosten bei unfallbedingten Verletzungen des Geschädigten;

    Eine Vermischung der Berechnungsformen ist nicht zulässig (Senat, Urteil vom 1. März 2011, Az.: I - 1 U 102/10 mit Hinweis auf KG NZV 2005, 148; Küppersbusch a.a.O., Rdnr. 140 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 13.10.2015 - 1 U 179/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Wendenden mit einem mit überhöhter

    Konkrete Berechnung und abstrakte Schätzung schließen sich gegenseitig aus und dürfen nicht miteinander vermengt werden ( Jahnke , Der Verdienstausfall im Schadensersatzrecht, § 5 Rn. 94 unter Hinweis auf KG Berlin, Urteil vom 26.01.2004 - 12 U 8954/00 = NZV 2005, 148).
  • LG Detmold, 04.07.2016 - 12 O 108/13

    Schmerzensgeld, Verkehrsunfall, Haushaltsführungsschaden

    Allerdings ist in der Regel die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich, wenn auch unfallunabhängige Umstände für einen Gewinnrückgang in Betracht zu ziehen sind ( vgl. KG Berlin, Urt. v. 26.01.2004, Az.: 12 U 8954/00, Rn. 12 m.w.N. = NZV 2005, 148; Palandt/Grüneberg, BGB, § 252 Rn. 14 m.w.N.).
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