Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.05.2004 - 17 W 18/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,29062
OLG Frankfurt, 18.05.2004 - 17 W 18/04 (https://dejure.org/2004,29062)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.05.2004 - 17 W 18/04 (https://dejure.org/2004,29062)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - 17 W 18/04 (https://dejure.org/2004,29062)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,29062) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1595
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 32/92

    Anspruchssituation bei Doppelversicherung nach Abschluss eines Vergleiches mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2004 - 17 W 18/04
    Auch darf die Versicherung eine ihr zuzubilligende Einsicht in die Ermittlungsakte nicht verzögern (BGH RuS 93, 188).
  • OLG Hamm, 22.04.1997 - 27 W 16/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2004 - 17 W 18/04
    Nachdem die Haftpflichtversicherung die Übersendung der Kopien der Ermittlungsakte und die Anschriften der behandelnden Ärzte erbeten hatte, durfte sie weiter davon ausgehen, dass ihr von Seiten der Klägerin zunächst eine weitere angemessene Prüfungsfrist eingeräumt werde (vgl. OLG Frankfurt Vers.R 1997, 645; OLG Hamm, Urt. 22. April 1997, Az.: 27 W 16/97 - Schaden - Praxis 1997, 144).
  • OLG München, 29.07.2010 - 10 W 1789/10

    Kfz-Kaskoversicherung: Dauer der Prüffrist

    bb) Die ggf. vom Versicherer als erforderlich angesehene Einsicht in die Ermittlungsakte hat grundsätzlich keinen Einfluß auf die Dauer dieser Prüffrist (und den Eintritt des Verzugs), weil sonst berechtigte Interessen des Geschädigten an einer zügigen Regulierung des Schadens ohne triftigen Grund unberücksichtigt blieben (OLG Saarbrücken NZV 1991, 312 = zfs 1991, 16 = AnwBl. 1991, 343; MDR 2007, 1190 = OLGR 2007, 441 = SP 2008, 51; OLG Dresden, Beschl. v. 29.06.2009 - 7 U 499/09 [Juris, dort Rz. 15] = NZV 2009, 604 [nur Ls.]; a.A. OLG Hamm VersR 1988, 1038 ohne eigenständige Begründung; OLG Frankfurt a.M. VersR 2004, 1595 ohne Auseinandersetzung mit der Gegenmeinung).
  • KG, 30.03.2009 - 22 W 12/09

    Schadenabwicklung - Sechs Wochen Zeit für Versicherer

    Zur Überprüfung des Haftungsgrundes ist die Schadenanzeige bzw. Unfalldarstellung des Versicherungsnehmers (des Beklagten zu 1.) sowie grundsätzlich die - hier auch erbetene - Einsicht in die Ermittlungsakte (vgl. OLG Frankfurt mit Beschluss vom 18. Mai 2004 - 17 W 18/04 - NJOZ 2004, 3732 sowie mit Beschluss vom 31. Januar 1996 - 22 W 27/95 - OLGR Frankfurt 1996, 77) erforderlich.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht