Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 05.06.2003 - 7 U 20/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Leistungen aus Unfallversicherung; Tödlicher Verkehrsunfall infolge vorsätzlicher Ausführung einer Straftat; Leistungsausschluss bei Fahren ohne gültiger Fahrerlaubnis; Verlust der deutschen Fahrerlaubnis vor dem 01.01.1999; Besitz einer nach neuem Fahrerlaubnisrecht in ...
- Judicialis
AUB 88 § 2 Abs. 1; ; AUB 61 § 3 Abs. 2; ; FeV § 28 Abs. 4 Nr. 3
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
StVG § 21 Abs. 1 S. 1; FeV § 28 Abs. 4 Nr. 3
Geltung des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV für Altfälle vor dem 1. 1. 1999 - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Anwendbarkeit des § 28 Abs. 4 Nr. 3 der Fahrerlaubnisverordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 7 (Kurzinformation)
Leistungsfreiheit bei Fahren trotz Verlustes der inländischen Fahrerlaubnis
Verfahrensgang
- LG Hechingen, 19.12.2002 - 1 O 18/02
- OLG Stuttgart, 05.06.2003 - 7 U 20/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 185
- VersR 2004, 188
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.06.2002 - 4 StR 371/01
Entzug der deutschen Fahrerlaubnis; Inhaber einer in einem EU- oder EWR-Staat …
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2003 - 7 U 20/03
Nach einer Entscheidung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 20.6.2002 (NJW 2002, 2330), der sich der Senat anschließt, stehen dieser Regelung weder das Recht der Europäischen Gemeinschaften noch verfassungsrechtliche Bedenken entgegen. - OLG Karlsruhe, 19.07.2001 - 2 Ss 173/00
Fahren ohne Fahrerlaubnis - Strafbarkeit
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2003 - 7 U 20/03
b) Da das OLG Karlsruhe in seiner Vorlageentscheidung an den Bundesgerichtshof vom 19.07.2001 (NStZ 2002, 92) § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV einschränkend dahin ausgelegt hat, dass er auf die vorgenannten Altfälle nicht anwendbar sei, und offensichtlich auch im Schreiben des Landratsamts Zollernalbkreis vom 23.10.1998 diese Auffassung vertreten wurde, könnte es zwar am Vorsatz des Ehemanns der Klägerin bzw. an seiner Einsicht Unrecht zu tun gefehlt haben. - OLG Saarbrücken, 22.03.1989 - 5 U 103/87
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2003 - 7 U 20/03
Vor diesem Hintergrund muss der Ehemann der Klägerin jedenfalls mit Eventualvorsatz davon ausgegangen sein, dass er seit dem 01.01.1999 nicht mehr im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis war (Vgl. auch OLG Saarbrücken, VersR 1989, 1184, 1186).
- OLG Oldenburg, 25.06.2008 - 5 U 10/08
Pflicht zur Aufklärung eines Patienten vor einer chiropraktischen Manipulation an …
Für den Nachweis eines kausalen Zusammenhang zwischen der ärztlichen Behandlung und dem Verletzungserfolg ist ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, d. h. für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit erforderlich, dass er Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH VersR 2004, 188, 119. Martis/Winkhart, a. a. O., S. 615).