Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 09.10.2002 - 1 U 7/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- RA Karpienski
- OLG Brandenburg
- ciper.de
Kausalität zwischen Kaiserschnitt und Hirnschädigung des Kindes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Geburtshilfe/Gynäkologie, nicht rechtzeitiges Einleiten einer operativen Intervention
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 31.01.2002 - 11 O 102/99
- OLG Brandenburg, 09.10.2002 - 1 U 7/02
Zeitschriftenfundstellen
- VersR 2004, 199
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Stuttgart, 09.09.2008 - 1 U 152/07
Krankenhaushaftung: Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen schwerster …
Angesichts der herausragenden Bedeutung, die dem Persönlichkeitsrecht zukommt (Art. 1 und 2 GG), hält der Senat unter Berücksichtigung aller Umstände daher auch ein Schmerzensgeld an der obersten Grenze in einem Betrag von 500.000 EUR für angemessen (vgl. auch OLG Köln VersR 2007, 219; LG Berlin VersR 2005, 1247 - bestätigt durch KG GesR 2005, 499; OLG Hamm VersR 2002, 1163; VersR 2004, 386; mit geringeren Schmerzensgeldbeträgen: OLG Düsseldorf VersR 2008, 534; OLG Brandenburg VersR 2004, 199; OLG Bremen NJW-RR 2003, 1255). - OLG Hamm, 30.05.2005 - 3 U 297/04
Behandlungsfehler bei Übernahme einer ärztlichen Behandlung trotz unzureichender …
Der Senat hat dabei berücksichtigt, dass es tragische Fälle mit noch schwererem Verlauf gibt, z. B. Fälle, in denen das Kind blind ist und nur über eine Magensonde ernährt werden kann (vgl. OLG Brandenburg, VersR 2004, 199) In dieser Fallgestaltung hat die Rechtsprechung indes auch größere Entschädigungen zuerkannt, im vorgenannten Fall 230.000,- EUR Schmerzensgeld-Kapital plus 360,- EUR monatlich Schmerzensgeldrente Eine dahingehende Vorstellung hat auch der Kläger nicht geäußert. - OLG Brandenburg, 21.07.2011 - 12 U 19/11
Höhe des Schmerzensgeldes bei multiplen Blutergüssen am ganzen Körper, …
In bestimmten Fällen kann ein stark verzögerndes Regulierungsverhalten des eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherers schmerzensgelderhöhend berücksichtigt werden (OLG Frankfurt NVZ 2004, 39; OLG Hamm NVZ 2003, 192; Brandenburgisches OLG OLG-NL 2003, 224), insbesondere wenn dieser die Zahlungen verweigert, obwohl bei verständiger objektiver Betrachtungsweise von einer Einstandpflicht auszugehen ist oder wenn nicht einmal Teilbeträge geleistet werden, die nach der vom Versicherer selbst vertretenen Auffassung oder nach der insoweit geklärten Rechtslage dem Geschädigten zustehen.
- OLG Naumburg, 11.03.2010 - 1 U 36/09
Pflichten einer Hebamme bei einer monochorisch-monoamniotischen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 18.04.2006 - 8 U 107/05
Schmerzensgeld für während der Geburt verursachte Hirnschädigung
So hat das OLG Brandenburg im Falle einer durch verzögerten Kaiserschnitt hervorgerufenen schweren Hirnschädigung 230.000,-- EUR zuzüglich einer monatlichen Rente von 360 EUR zuerkannt, wobei die Fähigkeit, die Umwelt wahrzunehmen und Gefühlsäußerungen durch Lachen oder Weinen zum Ausdruck zu bringen, nicht zu einem nennenswerten Abschlag führen (VersR 04, 199); das Landgericht Lübeck hat einem Kind mit einer durch einen ärztlichen Kunstfehler verursachten geistigen und körperlichen Schwerstbehinderung mit dem Unvermögen zu sehen, zu hören, zu essen oder zu trinken 250.000,-- EUR nebst einer Rente von 500,-- EUR zugesprochen (…Urt. v. 227.2002). - OLG Jena, 06.03.2012 - 4 U 26/11
Zur Aufklärung und Behandlung einer LWK-2 Fraktur
Die Wahl der Therapiemethode ist im Grundsatz (s.o.) primär Sache des Arztes, dem die höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung darin ein zunehmend weites, freies Ermessen einräumt (BGH NJW 1988, 763; 1989, 1538; OLG Naumburg VersR 2006, 979; OLG Brandenburg VersR 2004, 199). - OLG Naumburg, 24.02.2011 - 1 U 58/10
Feststellung der Standards ärztlicher Behandlung im Arzthaftungsprozess
Ob ein Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat, beantwortet sich danach, ob der Arzt nach den von ihm zu fordernden medizinischen Kenntnissen und Erfahrungen im konkreten Fall diagnostisch und therapeutisch vertretbar und sorgfältig zu Werke gegangen ist (z.B. OLG Brandenburg Urteil vom 9.10.2002 - 1 U 7/02 - [VersR 2004, 199, 200] m.w.N.).
