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   OLG Stuttgart, 01.10.2003 - 4 U 118/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2788
OLG Stuttgart, 01.10.2003 - 4 U 118/03 (https://dejure.org/2003,2788)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.10.2003 - 4 U 118/03 (https://dejure.org/2003,2788)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. Oktober 2003 - 4 U 118/03 (https://dejure.org/2003,2788)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht; Umfang der Verkehrssicherungspflicht an einer Unfallstelle; Erkennbarkeit einer Schadensstelle für Verkehrsteilnehmer

  • verkehrsrechtsforum.de

    Fahrradunfall trotz Hinweisschild. Öffentliche Hand hat Straßenverkehrssicherungspflicht nicht verletzt.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrradunfall trotz Hinweisschild - Straßenverkehrssicherungspflicht

  • Judicialis

    BGB § 839 Abs. 1 S. 1; ; GG Art. 34

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839; StrG BW § 44; StrG BW § 9
    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht bei Sturz eines Radfahrers wegen eines deutlich erkennbaren Fahrbahnaufbruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 1 S. 1; GG Art. 34
    Umfang der Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde gegenüber Radfahrern hinsichtlich eines Aufbruchs im Fahrbahnbelag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufbruch in Fahrbahnbelag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 392 (Ls.)
  • NZV 2003, 572
  • VersR 2004, 215
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.10.2003 - 4 U 118/03
    Deshalb haben die Behörden regelmäßig keine weiteren Pflichten, wenn die Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Benutzung der Straße und Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit etwaige Schäden selbst abwenden können (BGH NJW 1970, 1126; VersR 1979, 1055; Senat OLGR 2002, 272; OLG Hamm, ZfS 1999, 140, 141; OLGR 1993, 54; OLG Koblenz DAR 2001, 460; OLG München OLGR 1998, 183).
  • BGH, 08.04.1970 - III ZR 167/68

    Pflichten der Straßenverkehrsbehörde bei Änderung einer Vorfahrtregelung im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.10.2003 - 4 U 118/03
    Deshalb haben die Behörden regelmäßig keine weiteren Pflichten, wenn die Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Benutzung der Straße und Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit etwaige Schäden selbst abwenden können (BGH NJW 1970, 1126; VersR 1979, 1055; Senat OLGR 2002, 272; OLG Hamm, ZfS 1999, 140, 141; OLGR 1993, 54; OLG Koblenz DAR 2001, 460; OLG München OLGR 1998, 183).
  • OLG Stuttgart, 10.07.2013 - 4 U 26/13

    Amtshaftung wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht bei erkennbarer

    Die vom Landgericht zitierte Entscheidung des OLG Stuttgart vom 01.10.2003 (4 U 118/03, OLGR Stuttgart 2003, 483 = VersR 2004, 215) dürfte so zu verstehen sein, dass es darauf ankomme, ob es eine Straße ist, ein Feldweg, ein durch den Wald führender Schotterweg etc.
  • OLG Celle, 08.02.2007 - 8 U 199/06

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines 20 cm tiefen

    Grundsätzlich muss sich allerdings auch der Straßenbenutzer den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und hat die Straße so hinzunehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet (BGH VersR 1979, 1055; OLG Celle OLGR 1995, 174; OLG Stuttgart VersR 2004, 215).
  • OLG Hamm, 09.06.2016 - 6 U 35/16

    Radfahrersturz auf Bahnschienen in der Zeche Zollverein - selbst verschuldet

    Mit typischen Gefahrenquellen, wie etwa Unebenheiten oder für ihn bereits aus der Entfernung sichtbaren Straßenaufbrüchen hat er dabei zu rechnen (vgl. OLG Koblenz, Urteil v. 16.3.2005 - 12 U 692/14 -, abgedr. bei Juris, Rz. 22 f.; OLG Stuttgart VersR 2004, 215).
  • OLG Naumburg, 20.10.2014 - 12 U 38/14

    Haftung eines Bahnbetriebsunternehmens bei Sturzunfall eines Fahrradfahrers:

    Dabei ist im Bereich von Schienen nicht nur durch die Schienenkörper selbst, sondern erfahrungsgemäß insbesondere auch durch die Anbindung des Straßenbelags an die Schienen mit besonderen Gefahren zu rechnen (z. B. OLG Stuttgart, VersR 2004, 215).
  • OLG Naumburg, 05.10.2012 - 10 U 13/12

    Amtshaftung: Bloßes Aufstellen eines Warnschildes bei einer Schlaglochtiefe ab 20

    Der Verkehrssicherungspflichtige muss aber in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise nach den Verhältnissen des Einzelfalls alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen, die für den sorgfältigen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (vgl.: BGH VersR 1979, 1055; OLG Stuttgart VersR 2004, 215; OLG Celle, 8 U 199/06, zitiert nach juris; OLG Köln 7 U 216/11, zitiert nach juris).
  • OLG München, 22.07.2010 - 1 U 1710/10

    Verkehrssicherungspflichtverletzung auf innerörtlichen Straßen: 30 cm breites und

    Insoweit der Beklagte sich zur Stützung seiner Auffassung auf ein Urteil des OLG Stuttgart (VersR 2004, 215) beruft, kann nur angemerkt werden, dass die Sachverhalte nur insoweit vergleichbar sind, als dass die Tiefe der Aufbrüche jeweils ca. 8 cm betragen hat, ansonsten kann dem Urteil des OLG Stuttgart entnommen werden, dass der Straßenriss ca. 83 cm lang war, der Riss sich unmittelbar vor einem diagonal über die Fahrbahn verlaufenden Industriegleis.
  • LG Köln, 16.05.2023 - 5 O 16/23

    Fahrradsturz über eine Teererhebung

    Im Hinblick auf Radwege können insbesondere gefährliche Vertiefungen und sonstige Hindernisse, mit denen der sorgfältige Radfahrer nicht zu rechnen braucht, zu einer Haftung wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung führen (OLG Celle, VersR 1988, 857; OLG Stuttgart, VersR 2004, 215).
  • LG Ulm, 18.05.2010 - 3 O 372/09

    Baustelle: Höhenunterschiede von 4 cm im Belag sind normal!

    Vielmehr sind nur solche Gefahren in geeigneter und zumutbarer Weise zu beseitigen und mit Warnhinweisen zu versehen, die von den Benutzern auch bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die sie sich nicht rechtzeitig einstellen können (vgl. Urteil des BGH vom 21.06.1979, Az.: III ZR 58/78, VersR 1979, 1055; Urteil des OLG Stuttgart vom 01.10.2003, Az.: 4 U 118/03, VersR 2004, 215).
  • LG Freiburg, 12.04.2019 - 4 O 88/18

    Amtshaftung in Baden-Württemberg: Anforderungen an Verkehrssicherungspflicht im

    a) Der Beklagten obliegt grundsätzlich nach §§ 44, 9 Straßengesetz Baden-Württemberg die Straßenbaulast für sämtliche Straßen und Verkehrsbereiche in ihrem Gemeindegebiet (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. September 1998 - 10 U 122/98 -, Rn. 6, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 01. Oktober 2003 - 4 U 118/03 -, Rn. 18, juris).
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