Weitere Entscheidung unten: KG, 31.01.2003

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 12 U 97/03   

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https://dejure.org/2003,3437
OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 12 U 97/03 (https://dejure.org/2003,3437)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.12.2003 - 12 U 97/03 (https://dejure.org/2003,3437)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - 12 U 97/03 (https://dejure.org/2003,3437)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsleistungen wegen eines Leitungswasserschadens; Versicherungsschutz vor Bezugsfertigkeit und bei Unbenutzbarkeit des versicherten Gebäudes; Leistungsfreiheit der Versicherung wegen Obliegenheitsverletzung und nachträglicher Gefahrerhöhung; Versäumnis der ...

  • Judicialis

    VGB 88 § 9 Nr. 3 a; ; VGB 88 § 11 Nr. 2 Abs. 1; ; VGB 88 § 11 Nr. 2 Abs. 3; ; VVG § 23; ; VVG § 6 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VGB 88 § 9; VGB 88 § 11; VVG § 23; VVG § 6 Abs. 1
    Voraussetzungen des Risikoausschlusses nach § 9 Nr. 3 a VGB 88 bei Umbauarbeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Risikoausschluss aufgrund Obliegenheitsverletzung bei Leitungswasserschaden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Risikoausschluss nach § 9 Ziff. 3 a VGB 88: Voraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 326
  • VersR 2004, 374
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.11.1998 - IV ZR 257/97

    Leistungsfreiheit in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 12 U 97/03
    Dass die Beklagte erst nach dem Versicherungsfall Kenntnis von der möglichen Obliegenheitsverletzung erlangt hat, ändert hieran nichts (BGH VersR 1999, 301).
  • BGH, 21.09.1964 - II ZR 40/62

    Versicherung gegen Leitungswasserschäden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 12 U 97/03
    Diese erfordert eine nach Vertragsschluss eingetretene, auf eine gewisse Dauer angelegte Änderung der tatsächlichen gefahrerheblichen Umstände, die den Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinlicher macht (vgl. BGHZ 42, 295; Prölss aaO § 23 VVG Rn. 4).
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 12 U 97/03
    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (BGH VersR 2003, 454 unter II 1 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 01.07.1988 - 20 U 210/87

    Bezugsfertigkeit eines Gebäudes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 12 U 97/03
    Das streitgegenständliche Vorderhaus war bei Schadenseintritt im Januar/Februar 2002 nicht "noch nicht bezugsfertig" im Sinne der Klausel, da die Wendung ersichtlich auf den Erstbezug eines neu errichteten Gebäudes abstellt (OLG Hamm VersR 1989, 365, 366; Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Auflage, Anmerkung F IV 18).
  • BGH, 11.09.2013 - IV ZR 259/12

    Wohngebäudeversicherung: Begriff des nicht versicherten Umbaus

    Da die VGB 2003 an mehreren Stellen den Versicherungsschutz für leerstehende oder nicht genutzte Gebäude nur unter zusätzlichen Voraussetzungen, etwa einer Gefahrerhöhung oder Obliegenheitsverletzung, einschränken (vgl. z.B. §§ 19 Nr. 4 b, 20 Nr. 1 c VGB 2003), sein Interesse im Übrigen dahin geht, Versicherungsschutz auch in Zeiten vorübergehenden Nutzungsausfalls zu erhalten, wird er die Voraussetzung "Umbauarbeiten" dahin verstehen, dass nicht jede vorübergehende Nutzungseinschränkung - etwa auch durch Renovierungsarbeiten - als Umbau im Sinne des Leistungsausschlusses anzusehen ist, er wird vielmehr davon ausgehen, dass es sich bei einem Umbau um eine tiefgreifende Umgestaltung des versicherten Gebäudes handeln muss, die in ihrer Qualität Ähnlichkeiten mit der Neuerrichtung aufweisen muss, mithin so weit in die Gebäudesubstanz eingreift, dass das Gebäude insgesamt für seine ursprüngliche Bestimmung nicht mehr nutzbar erscheint (vgl. dazu Martin aaO F IV Rn. 19, 20; Wälder aaO S. 8; OLG Karlsruhe VersR 2004, 374).
  • OLG Saarbrücken, 22.06.2011 - 5 U 209/10

    Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers wegen Nichtanzeige einer Gefahrerhöhung

    Unter Berücksichtigung dessen setzt der Ausschluss "soweit die Gebäude ... wegen Umbauarbeiten für ihren Zweck nicht benutzbar sind" die vollständige Unbenutzbarkeit des gesamten Gebäudes voraus (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2004, 374 ; Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Aufl., Anm. F IV Rdn. 19ff.).
  • OLG Celle, 26.11.2009 - 8 U 238/08

    Umfang und Auslegung einer Transportversicherung; Versicherung von Buchgeld;

    Bereits bei Vertragsschluss verschwiegene Umstände, die eine Verletzung der Anzeigeobliegenheit nach §§ 16 ff. VVG begründen, stellen demgegenüber keine Gefahrerhöhung dar (BGH VersR 1979, 73. OLG Köln r+s 2006, 379. OLG Karlsruhe VersR 2004, 374. HK - VVG/Karczewski, § 23 Rdnr. 11).
  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 93/08

    Eintrittspflicht der Transportversicherung eines Werttransportunternehmens wegen

    Bereits bei Vertragsschluss verschwiegene Umstände, die eine Verletzung der Anzeigeobliegenheit nach §§ 16 ff. VVG begründen, stellen demgegenüber keine Gefahrerhöhung dar (BGH VersR 1979, 73. OLG Köln r+s 2006, 379. OLG Karlsruhe VersR 2004, 374. HKVVG/Karczewski, § 23 Rdnr. 11).
  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 24/09

    HEROS-Komplex

    Bereits bei Vertragsschluss verschwiegene Umstände stellen demgegenüber keine Gefahrerhöhung dar (vgl. BGH VersR 1979, 73. OLG Köln RuS 2006, 379. OLG Karlsruhe VersR 2004, 374).
  • OLG Celle, 21.12.2010 - 8 U 87/10

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers bei Aufbewahrung des Fahrzeugscheins

    So heißt es z. B. in einem Urteil des OLG Karlsruhe vom 18. Dezember 2003, 12 U 97/03, zitiert nach juris, dort Rdnr. 16:.
  • OLG Celle, 26.03.2009 - 8 U 170/08

    AVB Transportversicherung

    Bereits bei Vertragsschluss verschwiegene Umstände, die eine Verletzung der Anzeigeobliegenheit nach §§ 16 ff VVG a. F. begründen, stellen demgegenüber keine Gefahrerhöhung dar (BGH VersR 1979, 73. OLG Köln r+s 2006, 379. OLG Karlsruhe VersR 2004, 374. HKVVG/Karczewski, § 23 Rdnr. 11).
  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 94/08

    Geldtransportversicherung: Versicherungsschutz für Buchgeld; stofflicher Zugriff

    Bereits bei Vertragsschluss verschwiegene Umstände, die eine Verletzung der Anzeigeobliegenheit nach §§ 16 ff VVG begründen, stellen demgegenüber keine Gefahrerhöhung dar (BGH VersR 1979, 73. OLG Köln r+s 2006, 379. OLG Karlsruhe VersR 2004, 374. HKVVG/Karczewski, § 23 Rdnr. 11).
  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 41/08

    Eintrittspflicht des Transportversicherers von Werttransporten bei Einzahlung

    Bereits bei Vertragsschluss verschwiegene Umstände, die eine Verletzung der Anzeigeobliegenheit nach §§ 16 ff VVG begründen, stellen demgegenüber keine Gefahrerhöhung dar (BGH VersR 1979, 73. OLG Köln r+s 2006, 379. OLG Karlsruhe VersR 2004, 374. HKVVG/Karczewski, § 23 Rdnr. 11).
  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 15/09

    Eintrittspflicht einer Transportversicherung für ein Werttransportunternehmen bei

    Bereits bei Vertragsschluss verschwiegene Umstände, die eine Verletzung der Anzeigeobliegenheit nach §§ 16 ff. VVG begründen, stellen demgegenüber keine Gefahrerhöhung dar (BGH VersR 1979, 73. OLG Köln r+s 2006, 379. OLG Karlsruhe VersR 2004, 374. HKVVG/Karczewski, § 23 Rdnr. 11).
  • LG Frankfurt/Main, 18.03.2016 - 8 O 259/14

    Wohngebäudeversicherung - Risikoausschluss während Umbau- und Sanierungsarbeiten

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Rechtsprechung
   KG, 31.01.2003 - 6 U 8071/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13232
KG, 31.01.2003 - 6 U 8071/99 (https://dejure.org/2003,13232)
KG, Entscheidung vom 31.01.2003 - 6 U 8071/99 (https://dejure.org/2003,13232)
KG, Entscheidung vom 31. Januar 2003 - 6 U 8071/99 (https://dejure.org/2003,13232)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 374 (Ls.)
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