Rechtsprechung
   BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03   

Volltextveröffentlichungen (10)

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  • IWW
  • Prof. Dr. Lorenz

    Beseitigungsanspruch analog § 1004 I BGB bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Frage ("rhetorische Frage")

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Offene Frage: Udo Jürgens, Prinzessin Caroline von Monaco

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf immaterielle Entschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Auslegung eines Fragesatzes als Behauptung einer Tatsache, Zeitlicher Umfang des Richtigstellungsanspruchs, Caroline von Monaco, Udo Jürgens ./. BILD-Zeitung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Presserecht - Unwahre Tatsachenbehauptung durch Fragesatz möglich?

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Richtigstellung des durch eine Frage vermittelten Eindrucks

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zur Richtigstellung des durch eine Frage vermittelten Eindrucks

  • 123recht.net (Pressemeldung, 9.12.2003)

    Caroline erreicht Richtigstellung in "Bild" // Zeitung stellte Frage nach Liebesnacht mit Udo Jürgens

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Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2004, 1034
  • MDR 2004, 572
  • VersR 2004, 388
  • ZUM 2004, 211
  • afp 2004, 124



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Wird zitiert von ... (16)  

  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04  

    Schadensrecht - Überdurchschnittlicher Erlös

    Die Revision ist nach Zulassung durch das Berufungsgericht gemäß § 543 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthaft, jedoch wirksam beschränkt auf den Anspruch des Klägers auf Ersatz seines materiellen Schadens als rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffes, über den gesondert hätte entschieden werden können (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 38/03 -, VersR 2004, 388; BGHZ 155, 392, 393 f.).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 322/04  

    Verfahrensrecht - Umfang der Rechtskraft

    Die Revision ist nach Zulassung durch das Berufungsgericht wirksam auf den Anspruch der Klägerin auf Ersatz ihres immateriellen Schadens als rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffes beschränkt, über den gesondert hätte entschieden werden können (vgl. Senat, Urteile vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 38/03 - VersR 2004, 388 und vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - VersR 2005, 381).
  • OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04  

    Bezeichnung von Milchprodukten als "Gen-Milch"; Kampagne einer

    Ist der Erklärungsgehalt nicht eindeutig, so ist im Zweifel zu Gunsten des Äußernden von einer Meinungsäußerung, nicht von einer Tatsachenbehauptung auszugehen (so zuletzt im Grundsatz noch: BGH AfP 2004, 124 [125]).

    Überschriften sind nach ständiger Rechtsprechung (zuletzt BGH NJW 2004, S. 1034 ) nicht isoliert zu betrachten, sondern es ist auf den Artikel in seiner Gesamtheit abzustellen.

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  • OLG Hamburg, 30.07.2009 - 7 U 4/08  

    Königlicher Schadensersatz - wer viel spottet, muss den Schaden tragen

    Dem steht entgegen der Auffassung der Klägerin die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. Dezember 2003 (NJW 2004, 1034, 1035) nicht entgegen.
  • LG Hamburg, 30.03.2007 - 324 O 507/06  

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung in der Druckausgabe und der

    Auch der Bundesgerichtshof hat sich mit dem Kriterium des Zeitablaufs von der Veröffentlichung bis zur Klageerhebung befasst und dieses zumindest nicht als grundsätzlich unbeachtlich für die Frage angesehen, ob hierdurch unwahren Behauptungen ihre verletzende Wirkung genommen werden kann, auch wenn der BGH im seinerzeit zu entscheidenden Fall einen Zeitraum von sieben Monaten als unschädlich angesehen hat (BGH NJW 2004, 1034, 1035).

    Zwar hatte der streitgegenständliche Artikel schon bei der Veröffentlichung keinen direkten Aktualitätsbezug, sondern hätte - solange der Kläger noch Bürgermeister ist - genauso gut ein Jahr später oder auch früher veröffentlicht werden können, da es sich um ein eher zeitloses "Porträt" des Klägers und seiner Stadt handelt; diese Tatsache spricht dafür, dass es die Beklagte weniger gewichtig träfe, wenn sie dieses Thema jetzt erneut aufgreifen müsste (vgl. zu diesem Kriterium BGH NJW 2004, 1034, 1035).

  • OLG Hamburg, 18.11.2008 - 6 W 50/08  

    Vollstreckbarerklärung eines italienischen Urteils: Verstoß gegen den ordre

    Auch im deutschen Recht wird die Intensität der Persönlichkeitsrechtsverletzung als Kriterium für die Höhe der Geldentschädigung genannt (vgl. BGH NJW 1995, 861, 865), ebenso der Umstand, dass eine Veröffentlichung in einer "auflagenstarken Zeitung" erfolgt ist (vgl. BGH NJW 2004, 1034, 1035).
  • OLG Bremen, 14.01.2005 - 4 U 49/04  

    Anspruch auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen und

    Der Sinngehalt seiner ersten Äußerung bleibt davon unberührt, so dass auch keine andere Deutung ermittelt werden kann, die für den in Anspruch Genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt und daher der rechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen wäre (vgl. BGH NJW 2004, 1034, 1035).
  • OLG Hamburg, 15.03.2005 - 7 U 104/04  
    Insoweit wird darauf hingewiesen, dass diese Erwägungen sogar dann zutreffen dürften, wenn es sich um einen die Presse stärker beeinträchtigenden Folgenbeseitigungsanspruch gemäß § 1004 BGB wie etwa eine Richtigstellung, handelt (vgl. etwa Urteil des Senates vom 17.12.2002 - 7 U 67/02 - bestätigt durch Urteil des BGH vom 9.12.2003 - VI ZR 38/03).
  • BVerfG, 27.02.2006 - 1 BvR 1690/01  
    In der zivilgerichtlichen Rechtsprechung war die Frage zu dieser Zeit noch nicht höchstrichterlich entschieden (vgl. jetzt aber BGH, NJW 2004, S. 1034 f.).
  • OLG Hamburg, 09.12.2008 - 7 U 12/08  

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Presseberichterstattung über das Verhalten

    Dabei braucht nicht geklärt zu werden, ob es sich bei den beanstandeten Äußerungen um echte - offene - Fragen oder um rhetorische Fragen handelt, die nicht um einer - inhaltlich noch nicht feststehenden - Antwort willen geäußert werden (vgl. hierzu BVerfG NJW 2003, 661; BGH AfP 2004, 124).
  • OLG Hamburg, 21.09.2012 - 7 U 25/11  
  • OLG Köln, 02.03.2004 - 9 U 188/00  
  • LG Hamburg, 07.12.2007 - 324 O 806/05  
  • LG Berlin, 24.01.2008 - 52 O 152/07  

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für eine siliziumhaltiges Nahrungsergänzungsmittel

  • LG Offenburg, 27.10.2006 - 398 10 000.4  
  • LG Offenburg, 27.10.2006 - 3 O 399/06  
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