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   OLG Köln, 11.06.2003 - 5 U 216/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6633
OLG Köln, 11.06.2003 - 5 U 216/02 (https://dejure.org/2003,6633)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.06.2003 - 5 U 216/02 (https://dejure.org/2003,6633)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Juni 2003 - 5 U 216/02 (https://dejure.org/2003,6633)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlerhafte Behandlung durch Arzt nach Unfall; Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld; Zweifel an Gutachten des medizinischen Sachverständigen; Nichtberücksichtigung von Behandlungsalternativen; Einbringen von Vortrag eines Sachverständigen im Berufungsvergahren; ...

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § ... 412; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 530; ; ZPO § 531; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 532 Satz 2; ; ZPO § 543 II Nr. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 531 Abs. 2
    Vortrag einer alternativen Behandlungsmethode erst in der Berufungsinstanz ist neues Angriffsmittel i. S. v. § 531 Abs. 2 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 531 Abs. 2
    Arzthaftungsrecht - Hinweis auf alternative Behandlungsmethode ist neuer Sachvortrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1652
  • NJW-RR 2004, 1368 (Ls.)
  • VersR 2004, 517
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.12.1953 - IV ZR 159/52

    Ausschluß der Vaterschaft. Blutgruppen A1, A2

    Auszug aus OLG Köln, 11.06.2003 - 5 U 216/02
    Unter einem Erfahrungssatz versteht man eine aus der allgemeinen Lebenserfahrung oder aus fachlichem Erfahrungswissen in Wissenschaft, Kunst oder Handwerk gewonnene Erkenntnis, die als "Obersätze" für die Beurteilung von Tatsachen herangezogen werden können, sei es zur Beweiswürdigung, sei es als Beweisanzeichen (vgl. etwa Stein/Jonas-Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 284, Rdnr. 16 f.; MünchKomm/ZPO-Foerste, 2. Aufl., § 284, Rdn. 4; vgl. auch BGHZ 2, 83, 85; 12, 22, 25).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Urteil in VersR 2004, 517 veröffentlicht ist, ist der Klage auf der Grundlage der in erster Instanz festgestellten Tatsachen der Erfolg zu versagen.
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