Rechtsprechung
| BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
mehr- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Wasserrutsche - Verkehrssicherungspflicht im Schwimmbad
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823
Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verkehrssicherungspflicht - Verkehrssicherungspflicht bei einer Wasserrutsche
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (3)
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
BGB § 823 Dc
- juleiqua.de (Zusammenfassung)
Wasserrutsche - Wer haftet, wenn im Schwimmbad Gefahren lauern
- lto.de (Kurzinformation)
In Schwimmbädern keine lückenlose "Rundum"-Kontrolle nötig
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2004, 1449
- MDR 2004, 748
- VersR 2004, 657
Wird zitiert von ... (50)
- OLG Jena, 10.05.2007 - 1 U 339/04
Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Unfall in einer …
a) Nach der vom Bundesgerichtshof (vgl. VersR 2004, 657 m. w. N.) in ständiger Rechtsprechung vertretenen Ansicht sind die Betreiber eines Schwimmbades verpflichtet, ihre Badegäste vor Gefahren zu schützen, denen diese beim Besuch des Bades und bei der Benutzung der Einrichtung des Bades ausgesetzt sein können.Das entspricht dem allgemeinen Grundsatz, wonach derjenige, der eine Gefahrenlage schafft, verpflichtet ist, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (vgl. BGH VersR 2004, 657).
Das bedeutet, dass die Badegäste vor den Gefahren zu schützen sind, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen, von ihnen nicht vorhersehbar und nicht ohne weiteres erkennbar sind (vgl. BGH VersR 2004, 657).
Begünstigt werden Kollisionen häufig aber auch durch einen zu geringen Abstand zum Vordermann zu Beginn des Rutschvorgangs (vgl. BGH VersR 2004, 657).
Auch wenn es sich bei DIN-Normen nicht um mit Drittwirkung versehene Normen im Sinne hoheitlicher Rechtsetzung, sondern um auf freiwillige Anwendung ausgerichtete Empfehlungen des Deutschen Institut für Normung e.V. handelt (vgl. BGH VersR 2004, 657), so spiegeln sie doch den Stand der für die betroffenen Kreise geltenden anerkannten Regeln der Technik wider und sind somit zur Bestimmung des nach der Verkehrsauffassung zur Sicherheit Gebotenen in besonderer Weise geeignet (vgl. BGHZ 103, 338).
Anerkannt ist nämlich, dass Bestimmungen wie Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften oder DIN-Normen im Allgemeinen keine abschließenden Verhaltensanforderungen gegenüber den Schutzgütern enthalten (vgl. BGH VersR 2004, 657; BGH VersR 2001, 1040).
Das gilt auch für den Schutz der Besucher von Schwimmbädern (vgl. BGH VersR 2004, 657; BGH VersR 2001, 1040).
Im Übrigen kann die Verkehrssicherungspflicht auch die Verfolgung eines missbräuchlichen Verhalten umfassen (vgl. BGH VersR 2004, 657).
- BGH, 15.10.2008 - VIII ZR 321/07
Mietrecht - Vermieter: Keine Verpflichtung zu Generalinspektion und E-Check
Erforderlich ist daher, dass sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die nahe liegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können (BGH, Urteil vom 3. Februar 2004 - VI ZR 95/03, NJW 2004, 1449, unter II 1, st. Rspr.). - BGH, 05.10.2004 - VI ZR 294/03
Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich einer Röhrenrutsche in einem Schwimmbad
Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei einer Wasserrutsche (Röhrenrutsche) in einem Schwimmbad (Fortsetzung der Rechtsprechung in dem Senatsurteil vom 3. Februar 2004 - VI ZR 95/03 = VersR 2004, 657 = NJW 2004, 1449).Der erkennende Senat, hat die Voraussetzungen, die unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht an den Betrieb von Wasserrutschen zu stellen sind, bereits in dem Urteil vom 3. Februar 2004 (VI ZR 95/03 - VersR 2004, 657 ff.) im einzelnen dargelegt.
Der erkennende Senat hat auch in dem Urteil vom 3. Februar 2004 (aaO) bereits darauf hingewiesen, daß eine lückenlose Aufsicht in Schwimmbädern nicht üblich und nach ständiger Rechtsprechung auch nicht erforderlich ist.
- OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - 1 U 616/05
Schadenersatzanspruch wegen Verletzung bei Benutzung einer "Röhrenrutsche" in …
Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz, wonach derjenige, der eine Gefahrenlage schafft, verpflichtet ist, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (ständige Rechtsprechung des BGH; BGHZ 121, 367; BGH VersR 1993, 586; BGH VersR 1997, 109; BGH VersR 2004, 657).Für den Umfang der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen ist zudem in Betracht zu ziehen, dass insbesondere Kinder und Jugendliche dazu neigen, Vorschriften und Anordnungen nicht zu beachten und sich unbesonnen zu verhalten; daher kann die Verkehrssicherungspflicht auch die Vorbeugung gegenüber solchem missbräuchlichen Verhalten umfassen (BGH VersR 1980, 863; BGH VersR 1962, 825; BGH VersR 2004, 657).
Auch wenn es sich bei DIN-Normen nicht um mit Drittwirkung versehenen Normen im Sinne hoheitlicher Rechtsetzung, sondern um auf freiwilliger Anwendung ausgerichtete Empfehlungen des " DIN Deutschen Instituts für Normung e.V." handelt, so spiegeln sie doch den Stand der für die betroffenen Kreise geltenden anerkannten Regeln der Technik wider und sind somit zur Bestimmung des nach der Verkehrsauffassung zur Sicherheit Gebotenen in besonderer Weise geeignet (vgl. BGHZ 103, 338; BGH VersR 1980, 380; BGH VersR 2004, 657).
So kann die Installation einer mechanischen Sperre nicht als sachdienlich erachtet werden, da eine solche Einrichtung ihrerseits neue Unfallgefahren mit sich bringen würde (im Einzelnen BGH VersR 2004, 657).
Eine lückenlose Aufsicht in Schwimmbädern ist nicht üblich und nach ständiger Rechtsprechung auch nicht erforderlich (BGH VersR 2004, 657 m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 26.01.2005 - 7 U 161/03
Verkehrssicherungspflicht - Träger der Straßenbaulast: Baustellensicherung!
Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst danach diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schaden zu bewahren (BGH, Urt. v. 03.02.2004 - VI ZR 95/03, BGHReport 2004, 736 = NJW 2004, 1449).Es ist vielmehr anerkannt, dass der Umfang der zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht erforderlichen Maßnahmen stets von den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls abhängt und deshalb über solche Verhaltensanforderungen hinaus gehen kann (BGH, Urteil vom 13.03.2001, VI ZR 142/00, VersR 2001, 1040, 1041; Urteil vom 03.02.2004, VI ZR 95/03, BGHReport 2004, 736, 737 = NJW 2004, 1449, 1450).
Ähnlich wie eine DIN-Norm ist eine solche Richtlinie zur Bestimmung des nach der Verkehrsauffassung zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer Gebotenen geeignet, insbesondere wenn sie wie hier ausdrücklich auf die allgemeine bautechnische Absicherung von Baustellen abzielt und damit den Schutz der durch die Baumaßnahme gefährdenden Personen bezweckt (…vgl. zu den DIN-Normen insbesondere BGH, Urt. v. 01.03.1988 - VI ZR 190/87, BGHZ 103, 338, 341;… BGH Urt. v. 12.11.1996 - VI ZR 270/95, NJW 1997, 582, 583; Urteil vom 03.02.2004, VI ZR 95/03, BGHReport 2004, 736, 737 = NJW 2004, 1449, 1450;… vgl. auch OLG Hamm, Urt. v. 05.05.1995 - 9 U 14/95, NZV 1995, 484, 485).
- BGH, 16.02.2006 - III ZR 68/05
Verkehrssicherungspflicht - Sorgfaltspflichten des Betreibers einer Stauanlage
Wer in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage schafft oder andauern lässt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (Senatsurteil BGHZ 121, 367, 375; BGH, Urteil vom 15. Juli 2003 - VI ZR 155/02 - NJW-RR 2003, 1459; Urteil vom 3. Februar 2004 - VI ZR 95/03 - NJW 2004, 1449, 1450;… Urteil vom 20. Dezember 2005 - VI ZR 33/05 - Rn. 11; Senatsurteil vom 2. Februar 2006 - III ZR 159/05 - zur Veröffentlichung vorgesehen; jeweils m.w.N.).Voraussetzung ist daher, dass sich für ein sachkundiges Urteil die nahe liegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können (…BGH, Urteile vom 15. Juli 2003 aaO S. 1459 f.; vom 3. Februar 2004 aaO …und vom 20. Dezember 2005 aaO).
- OLG Jena, 15.05.2009 - 4 U 827/08
zu den Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht bei Erlebnisbädern (hier …
Die Benutzer müssen vor solchen Gefahren geschützt werden, die über das übliche Risiko der Anlagenbenutzung hinausgehen, also von den Benutzern selbst nicht vorhersehbar und ohne weiteres erkennbar sind (vgl. hierzu BGH v. 03.02.2004 - VI ZR 95/03, zit. nach juris).Bei den hiernach notwendigen Sicherheitsvorkehrungen war auch zu beachten, dass insbesondere Kinder und Jugendliche dazu neigen, Vorschriften und Anordnungen zu ignorieren und sich unbesonnen zu verhalten; die Verkehrssicherungspflicht kann und soll daher auch die Vorbeugung gegenüber solch einem denkbaren missbräuchlichen Verhalten jugendlicher Benutzer umfassen (s. BGH v. 03.02.2004 aaO).
Sie ist auch in solchen Erlebnisbädern nicht üblich und nach der - bisherigen obergerichtlichen - Rechtsprechung nicht notwendig (vgl. ausführlich BGH v. 03.02.2004, VI ZR 95/03, abgedruckt in VersR 2004, 647, zit. nach juris; BGH VersR 1980, 67; OLG Hamm VersR 1979, 943; OLG Köln VersR 1989, 159; KG VersR 1990, 186).
Der BGH hat in einem 2004 entschiedenen Fall (BGH v. 03.02.2004 - VI ZR 95/03; s.o.) ausgeführt, dass in dem Fall, in dem ein Badegast schon bei "Rot" in die Rutsche einsteigt, damit nicht nur der erforderliche Sicherheitsabstand (zum Vorderbenutzer) unterschritten, sondern auch die Funktion der Signalgebung aufgehoben wird, denn die Ampel schaltet in einem solchen Fall schon auf "Grün", wenn der Vordermann den Rutschenauslauf erreicht, die Rutsche zu diesem Zeitpunkt also noch nicht frei ist.
- OLG Celle, 12.09.2006 - 8 W 66/06
Deliktische Haftung: Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Betreib einer …
Daher kann die Verkehrssicherungspflicht auch die Vorbeugung gegenüber solchem missbräuchlichen Verhalten erfassen (BGH VersR 2004, 657).Bei derartigen geraden und ohne weiteres zu überblickenden Anlagen sind - anders als etwa bei langen in Kurven verlaufenden Röhrenrutschen, bei denen Beginn und Ende der Rutsche nicht zu überblicken sind (hierzu etwa BGH VersR 2005, 279; 2004, 657) - grundsätzlich keine weiteren technischen Hilfsmittel anzubringen.
Insoweit entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass die Gewährleistung einer ständigen und lückenlosen Aufsicht am Rutscheneinstieg durch einen präsenten Bademeister nicht üblich und dem Betreiber eines Schwimmbades nicht zumutbar ist (BGH VersR 2005, 279; 2004, 657; OLG Koblenz r+s 2003, 519; LG Aachen ZfS 1995, 323).
- BSG, 20.11.2008 - B 3 KN 4/07 KR R
Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem
Dies schließt aber nicht aus, zur Feststellung des allgemein anerkannten Standes der Technik solche DIN-Normen heranzuziehen, denn sie spiegeln den Stand der für die betroffenen Kreise geltenden anerkannten Regeln der Technik wieder und bieten deshalb einen besonderen Anhalt dafür, was nach der Verkehrsauffassung zu beachten ist (vgl BGHZ 103, 338, 342; BGH NJW 2004, 1449, 1450; BVerwGE 77, 285, 291; BVerwG NVwZ 1991, 881, 883). - BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 6/08 R
Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem
Dies schließt aber nicht aus, zur Feststellung des allgemein anerkannten Standes der Technik auch DIN-Normen heranzuziehen, denn sie spiegeln den Stand der für die betroffenen Kreise geltenden anerkannten Regeln der Technik wieder und bieten deshalb einen besonderen Anhalt dafür, was nach der Verkehrsauffassung zu beachten ist (vgl BGHZ 103, 338, 342; BGH NJW 2004, 1449, 1450; BVerwGE 77, 285, 291; BVerwG NVwZ 1991, 881, 883). - BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 16/08 R
Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem
- OLG Düsseldorf, 12.09.2006 - 24 U 63/05
Mietrecht - Mietvertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
- OLG Naumburg, 08.03.2006 - 6 U 97/05
Unfall auf glattem Parkett
- OLG Köln, 12.09.2005 - 16 U 25/05
Verkehrssicherungspflichten des Reiseveranstalters hinsichtlich der Sicherheit …
- OLG Saarbrücken, 16.05.2006 - 4 UH 711/04
Verkehrssicherungspflichtverletzung: Pflichten des Sporthallenbetreibers bei …
- OLG Oldenburg, 13.02.2009 - 6 U 212/08
Verkehrssicherungspflichtverletzung: Sturz eines Patienten in einer …
- OLG Karlsruhe, 10.08.2007 - 14 U 8/06
Aufsichtspflichtverletzung bzw. Verkehrssicherungspflichtverletzung: …
- OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 13 U 74/08
Verkehrssicherungspflicht - Inhalt von Verkehrssicherungspflichten in SB-Märkten
- OLG Stuttgart, 26.07.2006 - 3 U 65/06
Haftung einer an einem Berg abstürzenden Person, die im Sturz eine andere Person …
- OLG Köln, 02.09.2010 - 19 U 100/10
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Badeanstalt
- OLG Hamm, 03.09.2010 - 9 U 81/10
Rodelunfall im Stadtpark
- OLG Saarbrücken, 07.07.2005 - 8 U 338/04
Verkehrssicherungspflicht - Verletzung auf Baustelle: Haftung d. Bauunternehmers
- OLG Dresden, 20.06.2007 - 13 W 165/07
Haftungsverteilung bei Motorradunfall anlässlich Testfahrt auf Auto- und …
- OLG Düsseldorf, 22.08.2006 - 4 U 213/05
Versicherungsrecht: Zur Haftung für Behandlungskosten anlässlich des Sturzes …
- OLG Köln, 30.03.2009 - 16 U 71/08
Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich eines einem Hotel angeschlossenen …
- OLG Saarbrücken, 29.05.2007 - 4 U 570/06
Brand eines im Freien abgestellten Heuwagens: Grundsätze für eine Haftung des …
- OLG Koblenz, 07.05.2010 - 8 U 810/09
Verkehrssicherungspflichten des Betreibers einer Wasserrutsche in einem …
- OLG Düsseldorf, 14.12.2010 - 24 U 126/10
Rechtsanwälte - Haftung des Rechtsanwalts wegen unvollständiger Beratung
- OLG Brandenburg, 08.08.2007 - 4 U 23/07
Haftung des Grundeigentümers bei Sturz eines Schornsteinfegers von einer Leiter; …
- OLG Frankfurt, 24.09.2007 - 19 U 160/07
Verkehrssicherungspflicht: Sicherung einer außer Betrieb gesetzten Rolltreppe
- OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - 1 U 105/09
- OLG Stuttgart, 20.07.2010 - 12 U 55/10
Schadensersatzpflicht des Eissporthallenbetreibers: …
- OLG Brandenburg, 17.07.2012 - 2 U 56/11
Verkehrssicherungspflicht bei Mäharbeiten am Rand einer Bundesstraße
- LG Aachen, 08.07.2005 - 5 S 24/05
Betriebssicherungspflicht des Betreibers eines Baumarktes; Warnung vor Bienen auf …
- OLG Köln, 31.08.2007 - 20 U 175/06
- OLG Hamburg, 27.11.2009 - 14 U 91/09
Bauvertrag - Risse nach Erschütterungen: Kein Verschulden bei Einhaltung der DIN
- OLG Bremen, 13.02.2008 - 1 U 77/07
Kein Schadensersatz bei Sturz von einem "rotierenden Drehteller" im "Universum"
- LG Bielefeld, 29.10.2009 - 6 O 262/09
Mietrecht - Vermieter haftet nicht für Personenschäden durch Stromschlag
- LG Münster, 17.05.2006 - 12 O 639/04
Unglücksfälle in Schwimmbädern - Aufsichtspflichten eines Bademeisters
- AG Wuppertal, 13.01.2009 - 33 C 420/08
Dachlawine
- OLG Koblenz, 14.04.2010 - 8 U 810/09
Verkehrssicherungspflichten des Betreibers einer Wasserrutsche in einem …
- OLG Koblenz, 08.02.2012 - 5 U 109/12
Verkehrssicherungspflicht ggü. unbefugtem Wegenutzer?
- OLG Köln, 29.03.2012 - 19 U 4/12
- AG Aachen, 12.11.2010 - 111 C 362/10
- OLG Köln, 16.04.2012 - 19 U 8/12
- LG Ulm, 18.05.2010 - 3 O 372/09
Bauhaftung - Baustelle: Höhenunterschiede von 4 cm im Belag sind normal!
- LG Dortmund, 22.06.2010 - 5 O 202/08
- AG Köln, 27.09.2011 - 124 C 123/11
- AG Hannover, 22.09.2010 - 558 C 6674/10
Mietrecht - Anbringen von Schneegittern auf dem Dach: Vermieterpflicht ?
- LG Berlin, 13.01.2011 - 14 O 15/08
