Weitere Entscheidung unten: KG, 12.01.2004

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   BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03   

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BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03 (https://dejure.org/2003,720)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2003 - 4 StR 150/03 (https://dejure.org/2003,720)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2003 - 4 StR 150/03 (https://dejure.org/2003,720)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 316a StGB; § 22 PBefG
    Aufgabe von BGHSt 5, 280; Auslegung des Tatbestandes des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer (erforderliche zeitliche Verknüpfung des Opfers; Begriff des Führers; Angriff auf die Entschlussfreiheit; Vollendung; List und Täuschung; Vereinzelung des Fahrers oder Mitfahrers; ...

  • lexetius.com

    StGB § 316 a

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Zu den Voraussetzungen eines tatbestandsmäßigen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Benutzung eines Kraftfahrzeugs; "Verüben eines Angriffs" ; Angriff auf die Entschlussfreiheit des Opfers ; Vorbereitung des Angriffs; Angriff auf die Entschlussfreiheit des Kraftfahrzeugführers durch List oder Drohung; Begriff des Führers eines Kraftfahrzeugs; Abgrenzung ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - Rechtsprechungsänderung und Auslegung

  • opinioiuris.de

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer I

  • Judicialis

    StGB § 316 a

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 316 a
    Auslegung des Tatbestands des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer (§ 316 a StGB)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Tatbestandsvoraussetzungen des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 316a
    Auslegung des Tatbestandes des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - BGH legt § 316a StGB jetzt anders aus

  • strafrechtsblogger.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Italienische Verhältnisse 2

Papierfundstellen

  • BGHSt 49, 8
  • NJW 2004, 786
  • NStZ 2004, 207
  • NStZ 2004, 501 (Ls.)
  • NZV 2004, 207
  • StV 2004, 137
  • VersR 2004, 799
  • JR 2004, 256
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.11.2000 - 3 StR 360/00

    Tatbestandsmerkmal des Ausnutzens der besonderen Verhältnisse des

    Auszug aus BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03
    So hat er die Erfüllung des Tatbestandes schon dann angenommen, wenn der mitfahrende Täter das Opfer an eine einsame Stelle lockt, um es dort unter Ausnutzung der so geschaffenen "Vereinzelung" auszurauben (vgl. nur BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 13 mit krit. Anm. Wolters JR 2002, 163 f.).

    Führen eines Kraftfahrzeugs liegt deshalb zwar in erster Linie, aber nicht nur vor, wenn und solange das Fahrzeug sich in Bewegung befindet (vgl. Wolters aaO, 303, 309 m. krit. Bspr. BGH NStZ 2001, 197).

    Zwar könnte ein Ansetzen zu einem Angriff schon in der Aufforderung des Angeklagten W. zu sehen sein, das Taxi am Tatort anzuhalten, um dort den Fahrer sogleich danach zu überfallen (vgl. BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 13; zustimmend Cramer/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 316 a Rdn. 9).

    Das reicht nach Auffassung des Senats - auch insoweit in Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung (BGHSt 13, 27, 30; 15, 322, 324; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 13) - für die Tatbestandsverwirklichung jedoch nicht aus, da die Abgelegenheit des Überfallortes gerade keine spezifische Eigenschaft des Kraftfahrzeugverkehrs ist (so zu Recht Horn in SK aaO § 316 a Rdn. 4; Roßmüller/Rohrer aaO S. 255; Sowada in LK aaO Rdn. 33).

  • BGH, 12.01.1954 - 1 StR 631/53
    Auszug aus BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03
    (Aufgabe von BGHSt 5, 280).

    a) So hat der Bundesgerichtshof bereits in seiner frühesten Grundsatzentscheidung nach Einführung des § 316 a StGB durch das 1. Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 19. Dezember 1952 (BGBl I 832) in einem Fall die Verurteilung des Täters nach § 316 a StGB a.F. ausdrücklich bestätigt (BGHSt 5, 280 f.), in dem der Täter spätestens während der Fahrt mit einem Taxi den Entschluß gefaßt hatte, den Taxifahrer zu töten und sich dessen Pkw zu bemächtigen; in Ausführung dieses Tatplans hatte er den Taxifahrer veranlaßt, an einer einsamen Stelle zu halten und mit ihm zusammen auszusteigen; als sie sich etwa 100 m vom Anhalteort entfernt hatten, führte der Täter seinen Tatplan aus.

  • BGH, 27.02.1959 - 4 StR 527/58
    Auszug aus BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03
    Das reicht nach Auffassung des Senats - auch insoweit in Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung (BGHSt 13, 27, 30; 15, 322, 324; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 13) - für die Tatbestandsverwirklichung jedoch nicht aus, da die Abgelegenheit des Überfallortes gerade keine spezifische Eigenschaft des Kraftfahrzeugverkehrs ist (so zu Recht Horn in SK aaO § 316 a Rdn. 4; Roßmüller/Rohrer aaO S. 255; Sowada in LK aaO Rdn. 33).
  • BGH, 16.02.1961 - 1 StR 621/60

    Schutzbereich des § 316a Strafgesetzbuch (StGB) - Schutz von Fahrzeuginsassen vor

    Auszug aus BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03
    Das reicht nach Auffassung des Senats - auch insoweit in Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung (BGHSt 13, 27, 30; 15, 322, 324; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 13) - für die Tatbestandsverwirklichung jedoch nicht aus, da die Abgelegenheit des Überfallortes gerade keine spezifische Eigenschaft des Kraftfahrzeugverkehrs ist (so zu Recht Horn in SK aaO § 316 a Rdn. 4; Roßmüller/Rohrer aaO S. 255; Sowada in LK aaO Rdn. 33).
  • BGH, 24.06.1993 - 4 StR 217/93

    Verwirklichung des Straftatbestands des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer

    Auszug aus BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03
    Schon die Einordnung der Vorschrift des § 316 a StGB in den Abschnitt über gemeingefährliche Straftaten verdeutlicht, daß die Vorschrift, deren Einführung durch das Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 19. Dezember 1952 (BGBl I 832, 834) in erster Linie dem Schutz vor sog. "Autofallen" diente (vgl. BTDrucks. - 1. WP - 3774 S. 6; dazu BGHSt 39, 249, 250), neben individuellen Rechtsgütern zumindest gleichrangig den Schutz der Sicherheit des Kraftfahrverkehrs auf den Straßen bezweckt ("an der Nahtstelle zwischen Vermögens- und Verkehrsdelikten"; BTDrucks. III/2150 S. 494; IV/650 S. 534; zum Schutzzweck vgl. die Nachweise bei Tröndle/Fischer aaO § 316 a Rdn. 1 b).
  • BGH, 14.01.1992 - 5 StR 618/91

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des

    Auszug aus BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03
    Dies wird etwa bei einem sogenannten verkehrsbedingten Halt (Beispiele: Halt an einer Rotlicht zeigenden Ampel, an einer geschlossenen Bahnschranke, bei einem Stau u. dergl.) zu bejahen sein, da der Lenker eines Kraftfahrzeugs in dieser Situation seine Aufmerksamkeit weiter auch auf das Verkehrsgeschehen richten muß und deshalb leichter zum Angriffsobjekt eines Überfalls werden kann (h.A. in Rspr. und Lit.; BGHSt 25, 315, 317; 38, 196 m. zust. Anm. Keller JR 1992, 515 f.; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 7; Horn in SK aaO Rdn. 3; Lackner/Kühl StGB 24. Aufl. § 316 a Rdn. 3; Roßmüller/Rohrer aaO S. 255).
  • BGH, 21.08.2002 - 2 StR 152/02

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (besondere Verhältnisse des Straßenverkehrs;

    Auszug aus BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03
    Auf die bislang in der Rechtsprechung als Entscheidungskriterium herangezogene, im Einzelfall schwierig zu beantwortende Frage, ob die Fahrt wegen Erreichens des Fahrtziels jedenfalls zunächst beendet oder nur unterbrochen war (vgl. BGHR StGB § 316 a Straßenverkehr 13; ebenso noch BGH, NStZ 2003, 35), kommt es nicht mehr an.
  • BGH, 24.03.1994 - 4 StR 771/93

    Abgelegener Ort - Besondere Verhältnisse - Straßenverkehr - Überfall

    Auszug aus BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03
    Dies wird etwa bei einem sogenannten verkehrsbedingten Halt (Beispiele: Halt an einer Rotlicht zeigenden Ampel, an einer geschlossenen Bahnschranke, bei einem Stau u. dergl.) zu bejahen sein, da der Lenker eines Kraftfahrzeugs in dieser Situation seine Aufmerksamkeit weiter auch auf das Verkehrsgeschehen richten muß und deshalb leichter zum Angriffsobjekt eines Überfalls werden kann (h.A. in Rspr. und Lit.; BGHSt 25, 315, 317; 38, 196 m. zust. Anm. Keller JR 1992, 515 f.; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 7; Horn in SK aaO Rdn. 3; Lackner/Kühl StGB 24. Aufl. § 316 a Rdn. 3; Roßmüller/Rohrer aaO S. 255).
  • BGH, 27.10.1988 - 4 StR 239/88

    Begriff des Führens eines Fahrzeugs

    Auszug aus BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03
    Insoweit kann nicht ohne weiteres an die Auslegung des Begriffs des Führens durch die Rechtsprechung im Zusammenhang mit sonstigen Verkehrsdelikten (vgl. zu § 316 StGB BGHSt 35, 390, 393 f.) angeknüpft werden.
  • BGH, 07.05.1974 - 5 StR 119/74

    Anwendbarkeit des § 316a Strafgesetzbuch (StGB) - Entschlussfassung des Täters

    Auszug aus BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03
    Dies wird etwa bei einem sogenannten verkehrsbedingten Halt (Beispiele: Halt an einer Rotlicht zeigenden Ampel, an einer geschlossenen Bahnschranke, bei einem Stau u. dergl.) zu bejahen sein, da der Lenker eines Kraftfahrzeugs in dieser Situation seine Aufmerksamkeit weiter auch auf das Verkehrsgeschehen richten muß und deshalb leichter zum Angriffsobjekt eines Überfalls werden kann (h.A. in Rspr. und Lit.; BGHSt 25, 315, 317; 38, 196 m. zust. Anm. Keller JR 1992, 515 f.; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 7; Horn in SK aaO Rdn. 3; Lackner/Kühl StGB 24. Aufl. § 316 a Rdn. 3; Roßmüller/Rohrer aaO S. 255).
  • BGH, 14.07.1987 - 4 StR 324/87

    Erfüllung des Tatbestandes des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer bei bloßer

  • RG, 03.01.1939 - 1 D 1046/38

    1. Wann ist im Sinne des Autofallengesetzes v. 22. Juni 1938 die Falle gestellt?

  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Hierzu zählen etwa die unter Benutzung des Kraftfahrzeugs begangenen Fälle der Nötigung und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§§ 240, 315 b StGB), unter Umständen aber auch Fälle des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer gemäß § 316 a StGB (vgl. dazu BGHSt 49, 8), wenn der Angriff von dem Fahrer während der Fahrt gegen das mitfahrende Opfer verübt wird.
  • BGH, 23.04.2015 - 4 StR 607/14

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Angriff auf die Entschlussfreiheit des

    a) Nach der Grundsatzentscheidung des Senats vom 20. November 2003 (4 StR 150/03, BGHSt 49, 8 ff.) erfasst der Tatbestand des § 316a StGB als taugliches Tatopfer nur den Führer (oder den Mitfahrer) eines Kraftfahrzeugs.

    aa) Für die insoweit allein problematische Frage, ob die Angeklagten einen Angriff auf die Entschlussfreiheit des Nebenklägers als Führer des LKW verübt haben, gilt nach der Rechtsprechung des Senats das Folgende (vgl. insbesondere BGH, Urteile vom 20. November 2003 - 4 StR 150/03, BGHSt 49, 8, 12 f.; Beschluss vom 14. Juli 1987 - 4 StR 324/87, BGHR StGB § 316a Abs. 1 Angriff 1): Einen solchen Angriff verübt, wer in feindseliger Absicht auf dieses Rechtsgut einwirkt.

    Dies ist etwa der Fall, wenn ein vermeintlicher Fahrgast beim Taxifahrer ein falsches Fahrtziel angibt (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2003 - 4 StR 150/03, BGHSt 49, 8, 13 f.); das Gleiche gilt für das Vortäuschen einer Autopanne (jedenfalls außerhalb des Anwendungsbereichs des § 323c StGB) sowie in den Anhalterfällen.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dieses zusätzliche Tatbestandsmerkmal in der Regel erfüllt, wenn der Angriff im Sinne des § 316a StGB zu einem Zeitpunkt erfolgt, an dem sich der Fahrer mit dem Kraftfahrzeug im fließenden Verkehr befindet (BGH, Urteil vom 20. November 2003 - 4 StR 150/03, BGHSt 49, 8, 14 f.; Beschlüsse vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, BGHSt 50, 169, 172 f., und vom 22. August 2012 - 4 StR 244/12, NStZ 2013, 43); so liegt es auch hier.

  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 299/04

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (opferbezogenes Tatbestandsmerkmal "unter

    Zur Bedeutung des Tatbestandsmerkmals "unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs" (im Anschluss an BGHSt 49, 8).

    Das Landgericht hat zwar nicht verkannt, daß nach der durch das Urteil des Senats vom 20. November 2003 - 4 StR 150/03 (BGHSt 49, 8, 11 = NJW 2004, 786; vgl. auch BGH NStZ-RR 2004, 171) geänderten Rechtsprechung eine enger am Schutzzweck und den einzelnen Tatbestandsmerkmalen des § 316 a StGB orientierte Auslegung geboten ist.

    Nach dem Tatbestand des § 316 a StGB ist eine zeitliche Verknüpfung dergestalt erforderlich, daß das Opfer bei Verüben des Angriffs entweder Führer oder Mitfahrer eines Kraftfahrzeugs ist (BGHSt 49, 8, 11 f.).

    Führer eines Kraftfahrzeugs im Sinne dieser Vorschrift ist, wer das Fahrzeug in Bewegung zu setzen beginnt, es in Bewegung hält oder allgemein mit dem Betrieb des Fahrzeugs und/oder mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt ist (BGHSt 49, 8, 14; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 18; vgl. Sowada in LK 11. Aufl. § 316 a Rdn. 17 m.w.N.).

    Befindet sich das Fahrzeug, in dem sich das (potentielle) Tatopfer aufhält, nicht (mehr) in Bewegung, so ist darauf abzustellen, ob das Opfer als Fahrer (noch) mit der Bewältigung von Betriebs- oder Verkehrsvorgängen befaßt ist (vgl. BGHSt 49, 8, 14).

    a) Bei einem verkehrsbedingten Halt, etwa an einer Rotlicht zeigenden Ampel (vgl. BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 16), an einer geschlossenen Bahnschranke oder in einem Stau, wird dies in der Regel zu bejahen sein, weil der Lenker eines Kraftfahrzeugs in einer solchen Situation - unabhängig davon, ob er den Motor weiterlaufen läßt oder kurzfristig ausstellt - seine Aufmerksamkeit weiter auch auf das Verkehrsgeschehen richten muß (vgl. BGHSt 49, 8, 15 m.w.N.).

    Dies ist allerdings regelmäßig dann nicht der Fall, wenn das Tatopfer sein Fahrzeug zum Halten gebracht und den Motor ausgestellt hat (BGHSt 49, 8, 15; BGH, Beschlüsse vom 30. März 2004 - 4 StR 35 und 53/04).

    Danach ist erforderlich, daß der tatbestandsmäßige Angriff gegen das Tatopfer als Kraftfahrzeugführer unter Ausnutzung der spezifischen Bedingungen des Straßenverkehrs begangen wird (BGHSt 49, 8, 11).

    Das ist objektiv der Fall, wenn der Führer eines Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt des Angriffs noch in einer Weise mit der Beherrschung seines Kraftfahrzeugs und/oder mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt ist, daß er gerade deshalb leichter zum Angriffsobjekt eines Überfalls werden kann (vgl. BGHSt 49, 8, 14 f. m.w.N.; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 16 bis 19).

    Im fließenden Verkehr ist dem Führer eines Kraftfahrzeugs infolge der Beanspruchung durch das Lenken des Fahrzeugs wegen der damit verbundenen Konzentration auf die Verkehrslage und die Fahrzeugbedienung bei einem Angriff eine Gegenwehr erschwert (vgl. BGHSt 38, 196, 197), so daß er gerade deshalb leichter Opfer eines räuberischen Angriffs werden kann (vgl. BGHSt 49, 8, 14 f. m.w.N.).

    b) Diese Gesichtspunkte gelten auch dann, wenn das Kraftfahrzeug während der Fahrt verkehrsbedingt - und mit laufendem Motor - hält und der Fahrer darauf wartet, seine Fahrt zugleich nach Veränderung der Verkehrssituation fortsetzen zu können und sich das Fahrzeug mithin - trotz des vorübergehenden Halts - weiterhin im fließenden Verkehr befindet (vgl. BGHSt 38, 196, 197 f.), wie etwa bei einem Halt an einer Rotlicht zeigenden Ampel (vgl. BGHSt 49, 8, 14 f.; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 16).

  • BGH, 25.09.2007 - 4 StR 338/07

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Verüben eines Angriffs auf einen

    a) Nach der Grundsatzentscheidung des Senats vom 20. November 2003 (BGHSt 49, 8 ff.) erfasst der Tatbestand des § 316 a StGB als taugliches Tatopfer nur den Führer oder den Mitfahrer eines Kraftfahrzeugs.
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 592/16

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Voraussetzungen); Rücktritt vom Versuch

    Dies ist regelmäßig erst dann nicht mehr der Fall, wenn er sein Fahrzeug zum Halten gebracht und den Motor ausgestellt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, BGHSt 50, 169, 171; Urteil vom 20. November 2003 - 4 StR 150/03, BGHSt 49, 8, 15; Ernemann in SSW-StGB, 3. Aufl., § 316a Rn. 11 mwN).
  • BGH, 23.02.2006 - 4 StR 444/05

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (taugliches Tatobjekt bzw. Tatopfer;

    Führer eines Kraftfahrzeuges im Sinne dieser Bestimmung ist, wer das Fahrzeug in Bewegung zu setzen beginnt, es in Bewegung hält oder allgemein mit dem Betrieb des Fahrzeugs und/oder mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt ist (BGHSt 49, 8, 14).

    Danach ist erforderlich, dass der tatbestandsmäßige Angriff gegen das Tatopfer als Kraftfahrzeugführer unter Ausnutzung der spezifischen Bedingungen des Straßenverkehrs begangen wird (BGHSt 49, 8, 11).

  • BGH, 07.07.2022 - 4 StR 508/21

    Revisionsbegründung (Begründungsanforderungen); Computerbetrug (mehrere

    Ebenfalls nicht vorausgesetzt ist, dass der verübte Angriff sich bereits unmittelbar gegen das Eigentum bzw. Vermögen des Opfers richtet (vgl. zum Ganzen BGH, Urteile vom 23. April 2015 - 4 StR 607/14, NStZ 2015, 653; vom 20. November 2003 - 4 StR 150/03, BGHSt 49, 8, 12 mwN).

    Insbesondere wird die erforderliche Beschränkung auf Fälle einer verkehrsspezifischen Gefahrenlage (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2003 - 4 StR 150/03, BGHSt 49, 8, 13) nicht allein durch die Auslegung des tatbestandsmäßigen Angriffs auf die Entschlussfreiheit, sondern daneben auch durch die weiteren Tatbestandsmerkmale des § 316a StGB gewährleistet (so auch Steinberg, NZV 2007, 545, 550 gegen Duttge/Nolden, JuS 2005, 193, 198).

  • BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Erledigterklärung einer Unterbringung in

    Eine Einschränkung des Anwendungsbereichs einer Bestimmung anhand der Vorstellungen des Gesetzgebers, die sich im Wortlaut der Bestimmung nicht oder jedenfalls nicht eindeutig widerspiegeln, kommt um so eher in Betracht, je schwerer die Sanktion ist, die die in Rede stehende Norm androht (in vergleichbarem Sinne zu § 239a Abs. 1, § 239b Abs. 1 StGB BGHSt 40, 350, 356 f.; Träger/Schluckebier in LK 11. Aufl. § 239a Rdn. 16; zu § 316a StGB BGHSt 49, 8, 11).
  • BGH, 25.02.2004 - 4 StR 394/03

    Fehlende Ausführungen zu einer Kostenfreistellung nach den §§ 74, 109 Abs. 2 Satz

    (2) Tateinheitlich zu § 239 a Abs. 1 StGB liegt auch ein räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316 a Abs. 1 StGB) vor: Wie der Senat in seiner Grundsatzentscheidung vom 20. November 2003 - 4 StR 150/03 - (= StraFo 2004, 65; zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) im einzelnen ausgeführt hat, erachtet er eine - enger als bisher - am Schutzzweck und den einzelnen Tatbestandsmerkmalen des § 316 a StGB orientierte Auslegung der Vorschrift für geboten.
  • BGH, 22.08.2012 - 4 StR 244/12

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Beifahrer als tauglicher Opfer; Merkmal des

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dieses zusätzliche Tatbestandsmerkmal in der Regel erfüllt, wenn der Angriff im Sinne des § 316a StGB zu einem Zeitpunkt erfolgt, an dem sich der Fahrer mit dem Fahrzeug im fließenden Verkehr befindet (Senatsurteil vom 20. November 2003 - 4 StR 150/03, BGHSt 49, 8, 14 f.; Senatsbeschluss vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, BGHSt 50, 169, 172 f.).
  • BGH, 06.07.2006 - 4 StR 48/06

    Keine Beihilfe nach Beendigung der Haupttat; räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

  • BGH, 30.03.2004 - 4 StR 53/04

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (zeitliche Verknüpfung; Begriff des

  • BGH, 20.11.2003 - 4 StR 250/03

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (zeitliche Verknüpfung: Beschränkung der

  • BGH, 27.11.2003 - 4 StR 338/03

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (geänderte Rechtsprechung; Ausnutzung der

  • BGH, 30.03.2004 - 4 StR 53/03
  • BGH, 30.03.2004 - 4 StR 35/04

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Begriff des Fahrzeugführers)

  • BGH, 11.12.2003 - 4 StR 427/03

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (zeitliche Verknüpfung: Beschränkung der

  • BGH, 27.11.2003 - 4 StR 311/03

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (zeitliche Verknüpfung: Beschränkung der

  • BGH, 02.12.2003 - 4 StR 471/03

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Rechtsprechungsänderung; Ausnutzen der

  • BGH, 27.11.2003 - 4 StR 390/03

    Angriff an einer roten Ampel

  • BGH, 07.12.2006 - 4 StR 355/06

    Minder schwerer Fall beim räuberischen Angriff auf Kraftfahrer und beim schweren

  • BGH, 17.02.2005 - 4 StR 537/04

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Führer eines Kraftfahrzeuges)

  • BGH, 04.12.2003 - 4 StR 498/03

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (zeitliche Verknüpfung nach der neuen

  • BGH, 25.02.2004 - 4 StR 394/03
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Rechtsprechung
   KG, 12.01.2004 - 12 U 211/02   

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https://dejure.org/2004,3919
KG, 12.01.2004 - 12 U 211/02 (https://dejure.org/2004,3919)
KG, Entscheidung vom 12.01.2004 - 12 U 211/02 (https://dejure.org/2004,3919)
KG, Entscheidung vom 12. Januar 2004 - 12 U 211/02 (https://dejure.org/2004,3919)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Richters zur vollständigen Aufklärung eines Sachverhaltes auf Grundlage des Parteivorbringens; Grundsätze zur Darlegungsverteilung und Beweislastverteilung bei Unfällen an ampelgeregelten Kreuzungen mit Linksabbiegerpfeil

  • rechtsportal.de

    ZPO § 286; StVO § 9 Abs. 3; StVG § 17; BGB § 254
    Haftungsverteilung bei einem Unfall an einer ampelgeregelten Kreuzung und ungeklärter Ampelschaltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 799 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 11.02.2002 - 12 U 117/01

    Haftungsverteilung von 50:50 nach einem Linksabbiegerunfall auf einer mit

    Auszug aus KG, 12.01.2004 - 12 U 211/02
    Das Landgericht ist insoweit zwar von den zutreffenden und zwischen den Parteien auch unstreitigen Grundsätzen zur Darlegungs- und Beweislastverteilung bei Unfällen an ampelgeregelten Kreuzungen mit Linksabbiegerpfeil ausgegangen (Seite 4 der Entscheidungsgründe; vgl. dazu auch Senat, KGR 2003, 7 = VRS 103, 412 = NZV 2003, 291 = VersR 2003, 1274 L).
  • BGH, 15.03.2000 - VIII ZR 31/99

    Pflicht zur erneuten Erhebung der Beweise im Berufungsverfahren

    Auszug aus KG, 12.01.2004 - 12 U 211/02
    Er hat die in erheblicher Weise beantragten Beweise erschöpfend zu erheben und sich in der Urteilsbegründung mit dem Prozessstoff und dem Beweisergebnis umfassend und widerspruchsfrei auseinanderzusetzen (BGH, NJW 2000, 2024).
  • BGH, 26.03.1997 - IV ZR 91/96

    Vernehmung von Zeugen zum Beweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus KG, 12.01.2004 - 12 U 211/02
    § 286 ZPO fordert den Richter auf, den Sachverhalt auf Grundlage des Parteivorbringens möglichst vollständig aufzuklären (BGH, NJW 1997, 1988).
  • KG, 11.10.2007 - 12 U 46/07

    Schadenersatzprozess nach Verkehrsunfall: Grundsätze der freien Beweiswürdigung;

    Dabei ist es nicht erforderlich, auf jedes einzelne Parteivorbringen und alle Beweismittel ausführlich einzugehen, es genügt, wenn nach der Gesamtheit der Gründe eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 286 Rn 3; Senat, Urteil vom 12. Januar 2004 - 12 U 211/02 - DAR 2004, 223 = KGR 2004, 291).
  • KG, 28.01.2010 - 12 U 40/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Wartepflichtigen mir einem

    Dabei ist es nicht erforderlich, auf jedes einzelne Parteivorbringen und Beweismittel ausführlich einzugehen; es genügt, dass nach der Gesamtheit der Gründe eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (Senat, Urteil vom 12. Januar 2004 - 12 U 211/02 - DAR 2004, 223; Thomas/ Putzo, a.a.O., § 286 Rn 3, 5).
  • KG, 19.10.2009 - 12 U 227/08

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge bei einem Fahrstreifenwechsel

    Dabei ist es nicht erforderlich, auf jedes einzelne Parteivorbringen und Beweismittel ausführlich einzugehen; es genügt, dass nach der Gesamtheit der Gründe eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (Senat, Urteil vom 12. Januar 2004 - 12 U 211/02 - DAR 2004, 223 ; Thomas/Putzo, aaO., § 286 Rn 3, 5).
  • KG, 03.12.2009 - 12 U 32/09

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem Rechtsabbieger

    Dabei ist es nicht erforderlich, auf jedes einzelne Parteivorbringen und Beweismittel ausführlich einzugehen; es genügt, dass nach der Gesamtheit der Gründe eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (Senat, Urteil vom 12. Januar 2004 - 12 U 211/02 - DAR 2004, 223; Thomas/ Putzo, a.a.O., § 286 Rn 3, 5).
  • KG, 21.01.2010 - 12 U 29/09

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Zusammenstoß zwischen einem Pkw und einem

    Dabei ist es nicht erforderlich, auf jedes einzelne Parteivorbringen und Beweismittel ausführlich einzugehen; es genügt, dass nach der Gesamtheit der Gründe eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (Senat, Urteil vom 12. Januar 2004 - 12 U 211/02 - DAR 2004, 223; Thomas/ Putzo, a.a.O., § 286 Rn 3, 5).
  • KG, 21.11.2005 - 12 U 214/04

    Auffahrunfall: Wiederholte Beweisaufnahme im Berufungsrechtszug; Anscheinsbeweis

    Er hat die in erheblicher Weise beantragten Beweise erschöpfend zu erheben und sich in der Urteilsbegründung mit dem Prozessstoff und dem Beweisergebnis umfassend und widerspruchsfrei auseinanderzusetzen (BGH NJW 2000, 2024; Senat, Urteil vom 12. Januar 2004 - 12 U 211/02, DAR 2004, 223).
  • KG, 27.12.2006 - 12 U 94/06

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Einordnung eines ausparkenden Fahrzeugs in den

    Dabei ist es nicht erforderlich, auf jedes einzelne Parteivorbringen und alle Beweismittel ausführlich einzugehen, es genügt, wenn nach der Gesamtheit der Gründe eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 286 Rn 3; Senat, Urteil vom 12. Januar 2004 - 12 U 211/02 - DAR 2004, 223 = KGR 2004, 291).
  • KG, 06.02.2008 - 12 U 115/07

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mithaftung des Linksabbiegers bei Kollision mit einem

    Dabei ist es nicht erforderlich, auf jedes einzelne Parteivorbringen und alle Beweismittel ausführlich einzugehen, es genügt, wenn nach der Gesamtheit der Gründe eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 286 Rn 3; Senat, Urteil vom 12. Januar 2004 - 12 U 211/02 - DAR 2004, 223 = KGR 2004, 291).
  • KG, 10.09.2009 - 12 U 216/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines verbotenerweise links abbiegenden

    Dabei ist es nicht erforderlich, auf jedes einzelne Parteivorbringen und Beweismittel ausführlich einzugehen; es genügt, dass nach der Gesamtheit der Gründe eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (Senat, Urteil vom 12. Januar 2004 - 12 U 211/02 - DAR 2004, 223 ; Thomas/Putzo, aaO., § 286 Rn 3, 5).
  • KG, 03.07.2008 - 12 U 239/07

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftung bei einem Auffahrunfall

    Dabei ist es nicht erforderlich, auf jedes einzelne Parteivorbringen und alle Beweismittel ausführlich einzugehen, es genügt, wenn nach der Gesamtheit der Gründe eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 286 Rn 3; Senat, Urteil vom 12. Januar 2004 - 12 U 211/02 - DAR 2004, 223 = KGR 2004, 291).
  • OLG München, 14.03.2014 - 10 U 2996/13

    Aufhebung und Zurückverweisung wegen Übergehens eines Beweisantrages

  • KG, 28.05.2009 - 12 U 43/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem wartepflichtigen

  • KG, 05.05.2010 - 12 U 140/09

    Agenturgeschäft beim Gebrauchtwagenhandel: Anforderungen an einen Hinweis auf

  • OLG Brandenburg, 20.11.2008 - 12 U 113/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nachweis der Eigentümerstellung durch Vorlage des

  • KG, 12.07.2010 - 12 U 46/09

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem unaufgeklärten Auffahrunfall in

  • KG, 30.06.2010 - 12 U 151/09

    Verkehrsunfallprozess: Haftungsverteilung bei erhöhter Betriebsgefahr eines

  • KG, 22.09.2010 - 12 U 203/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: Zeugenbeweis als geeignetes Beweismittel zum Nachweis

  • KG, 27.04.2009 - 12 U 65/09

    Berufungsverfahren: Zurückweisung eines erstinstanzlich zurückgehaltenen

  • KG, 12.10.2006 - 12 U 42/06

    Berufung: Begründung bei bis zum Ablauf der Fünf-Monats-Frist nicht zugestelltem

  • LG Kempten, 13.12.2019 - 53 S 1915/18

    Wohnungsherausgabe

  • KG, 10.06.2009 - 12 U 184/08

    Verkehrsunfallprozess: Tatrichterliche Überzeugungsbildung aufgrund des

  • KG, 12.06.2006 - 12 U 93/06

    Beweiswürdigung: Verwertung der korrigierten Aussage eines Unfallzeugen

  • KG, 26.10.2006 - 12 U 25/06

    Mietvertrag: Erfolgsaussicht einer Berufung im Zusammenhang mit der behaupteten

  • AG Berlin-Mitte, 14.03.2007 - 115 C 3036/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Beweislast des Geschädigten für dem Unfallereignis

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