Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 30.01.2004

Rechtsprechung
   BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03   

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https://dejure.org/2003,321
BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03 (https://dejure.org/2003,321)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2003 - V ZB 22/03 (https://dejure.org/2003,321)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - V ZB 22/03 (https://dejure.org/2003,321)
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"Anspruch dürfte verjährt sein, wenn der Beklagte die Einrede der Verjährung erhebt"

§ 42 ZPO, erfolgreiche Richterablehnung wegen Hinweises auf die Verjährung: auch nach neuem Zivilprozeßrecht (§ 139 ZPO <Fassung seit 1.1.02>) gilt der Grundsatz, daß es nicht Aufgabe des Gerichts ist, durch Fragen oder Hinweise neue Anspruchsgrundlagen, Einreden oder Anträge einzuführen, die nicht zumindest schon andeutungsweise vorgetragen worden sind

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Prof. Dr. Lorenz

    Einredecharakter der Verjährung und richterliche Hinweispflicht nach § 139 ZPO: Keine Hinweispflicht auf eingetretene Verjährung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Gerichtlicher Hinweis an den Kläger auf die Möglichkeit der Verjährungseinrede ; Zustellung einer Abschrift des Hinweises mit der Anspruchsbegründungsschrift an den Beklagten ; Verstoß gegen das Gebot der ...

  • Judicialis

    ZPO § 42; ; ZPO § 139; ; BGB § 214

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 42; ZPO § 139; BGB § 214
    Hinweis auf Einrede der Verjährung als Ablehnungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 42 139; BGB § 214
    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Hinweis auf Verjährung: Richterablehnung wegen Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 41 (Leitsatz und Auszüge und Kurzanmerkung)

    § 42, 139 ZPO; § 214 BGB
    Ablehnung des Richters wegen Befangenheit aufgrund eines Hinweises zur Anspruchsverjährung

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Befangenheit - Hinweis auf Verjährung rechtfertigt Ablehnung

  • nomos.de PDF, S. 41 (Leitsatz und Auszüge und Kurzanmerkung)

    § 42, 139 ZPO; § 214 BGB
    Ablehnung des Richters wegen Befangenheit aufgrund eines Hinweises zur Anspruchsverjährung

Papierfundstellen

  • BGHZ 156, 269
  • NJW 2004, 164
  • MDR 2004, 167
  • NJ 2004, 225
  • FamRZ 2004, 176
  • VersR 2004, 803
  • WM 2004, 843
  • BB 2003, 2595
  • JR 2004, 419
 
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Wird zitiert von ... (106)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.11.1968 - II ZR 152/67

    Wechsel aus Abzahlungsgeschäften

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03
    Dies gilt für weitere Klagegründe (BGHZ 7, 208, 211; Senatsurteil vom 16. Juli 1999, V ZR 56/98, WM 1999, 1891, 1893, jeweils für die Klageerweiterung), für die Ausübung von Gestaltungsrechten (Senat aaO), aber auch für Leistungsverweigerungsrechte (BGH, Urteil vom 18. November 1968, II ZR 152/67, NJW 1969, 691, 693 für das Zurückbehaltungsrecht).
  • BGH, 29.11.1995 - XII ZR 140/94

    Anforderungen an die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03
    Im übrigen ist, wenn man bei der Beurteilung der Befangenheit des Richters auf diesen Gesichtspunkt abstellen will (dazu auch BGH, Urteil vom 12. November 1997, oben zu 2; Beschluß vom 29. November 1995, XII ZR 140/94, BGHR ZPO § 42 Abs. 2, Rechtsauffassung 1), zwischen Äußerungen über Rechts- und tatsächliche Fragen im allgemeinen und einem Hinweis darauf, daß ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel in den Prozeß eingeführt werden könne, zu unterscheiden.
  • BGH, 16.07.1999 - V ZR 56/98

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages; Ausgleich für wertsteigernde

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03
    Dies gilt für weitere Klagegründe (BGHZ 7, 208, 211; Senatsurteil vom 16. Juli 1999, V ZR 56/98, WM 1999, 1891, 1893, jeweils für die Klageerweiterung), für die Ausübung von Gestaltungsrechten (Senat aaO), aber auch für Leistungsverweigerungsrechte (BGH, Urteil vom 18. November 1968, II ZR 152/67, NJW 1969, 691, 693 für das Zurückbehaltungsrecht).
  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92

    "Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03
    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß gegeben ist, an dessen Unvoreingenommenheit und objektiver Einstellung zu zweifeln (st. Rspr. BGHZ 77, 70, 72; BGH, Urt. v. 15. Dezember 1994, I ZR 121/92, NJW 1995, 1677, 1679; zu § 19 BVerfGG: BVerfGE 20, 1, 5; 102, 122, 125).
  • BGH, 12.11.1997 - IV ZR 214/96

    Ablehnung eines Richters wegen Hinweis auf Verjährung im Zuge von

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03
    Überlegungen zur Zweckmäßigkeit der Einredelösung (Nachweise bei Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 139 Rdn. 24a; aus der Sicht des § 42 Abs. 2 ZPO vgl. auch Feiber, Anm. zu BGH, Urteil vom 12. November 1997, IV ZR 214/96, LM ZPO § 42 Nr. 7 und Deubner, JuS 1998, 249, 250) erübrigen sich daher.
  • BVerfG, 02.03.1966 - 2 BvE 2/65

    Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters im Organstreit

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03
    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß gegeben ist, an dessen Unvoreingenommenheit und objektiver Einstellung zu zweifeln (st. Rspr. BGHZ 77, 70, 72; BGH, Urt. v. 15. Dezember 1994, I ZR 121/92, NJW 1995, 1677, 1679; zu § 19 BVerfGG: BVerfGE 20, 1, 5; 102, 122, 125).
  • BGH, 18.04.1980 - RiZ(R) 1/80

    Dienstliche Äußerung zu Ablehnungsgesuch als richterliche Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03
    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß gegeben ist, an dessen Unvoreingenommenheit und objektiver Einstellung zu zweifeln (st. Rspr. BGHZ 77, 70, 72; BGH, Urt. v. 15. Dezember 1994, I ZR 121/92, NJW 1995, 1677, 1679; zu § 19 BVerfGG: BVerfGE 20, 1, 5; 102, 122, 125).
  • BVerfG, 10.05.2000 - 1 BvR 539/96

    Selbstablehnung eines Richters des BVerfG wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03
    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß gegeben ist, an dessen Unvoreingenommenheit und objektiver Einstellung zu zweifeln (st. Rspr. BGHZ 77, 70, 72; BGH, Urt. v. 15. Dezember 1994, I ZR 121/92, NJW 1995, 1677, 1679; zu § 19 BVerfGG: BVerfGE 20, 1, 5; 102, 122, 125).
  • BGH, 25.09.1952 - IV ZR 22/52

    Veräußerung eines Erwerbsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03
    Dies gilt für weitere Klagegründe (BGHZ 7, 208, 211; Senatsurteil vom 16. Juli 1999, V ZR 56/98, WM 1999, 1891, 1893, jeweils für die Klageerweiterung), für die Ausübung von Gestaltungsrechten (Senat aaO), aber auch für Leistungsverweigerungsrechte (BGH, Urteil vom 18. November 1968, II ZR 152/67, NJW 1969, 691, 693 für das Zurückbehaltungsrecht).
  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Es ist ihm deshalb verwehrt, auf die Einführung selbständiger, einen gesetzlichen Tatbestand eigenständig ausfüllender Angriffs- und Verteidigungsmittel in den Prozess hinzuwirken (BGHZ 156, 269, 270 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09

    Hauptsacheerledigung: Erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Rechtsstreit

    Der Eintritt der Verjährung hat für sich genommen weder Auswirkungen auf das Bestehen noch auf die Durchsetzbarkeit des Anspruchs (vgl. BGHZ 156, 269, 271; MünchKommBGB/Grothe, 5. Aufl., vor § 194 Rdnr. 5 und § 214 Rdnr. 1; Palandt/Ellenberger, BGB, 69. Aufl., § 214 Rdnr. 1/2).
  • BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22

    "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nach neuem

    Entgegen der Revision war mit Rücksicht auf die richterliche Pflicht zur Neutralität auch kein auf die Erhebung einer solchen Klage gerichteter Hinweis des Berufungsgerichts im Rahmen materieller Prozessleitung gemäß § 139 ZPO geboten (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03, BGHZ 156, 269, 270 f.; Urteil vom 16. Juli 1999 - V ZR 56/98, NJW 1999, 2890, 2892).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.01.2004 - 17 W 321/03   

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https://dejure.org/2004,12614
OLG Köln, 30.01.2004 - 17 W 321/03 (https://dejure.org/2004,12614)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.01.2004 - 17 W 321/03 (https://dejure.org/2004,12614)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Januar 2004 - 17 W 321/03 (https://dejure.org/2004,12614)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit von Kosten eines vom Beklagten eingeholten Sachverständigengutachtens nach § 91 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Kriterien für die Beurteilung der (zivilprozessualen) Notwendigkeit eines Auftrages für ein Gutachten an einen ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 91 Abs. 1
    Erstattung von Kosten eines vom Versicherer wegen Betrugsverdachts beauftragten Privatsachverständigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • bld.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Einsatz von Sachverständigen in "Dubiosschäden" durch Sachversicherer (RA Dr. Dirk-Carsten Günther; DS 2006, 259)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 803
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2004 - 17 W 321/03
    Die Beurteilung der Frage der Notwendigkeit des Auftrages an einen Privatsachverständigen hat sich nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschl. vom 17.12.2002 - VI ZB 56/02 - in: NJW 2003, 1398) daran auszurichten, ob eine verständig und wirtschaftlich vernünftige Partei diese die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte.
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2005 - 15 W 44/04

    Prozesskosten: Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit eines vorgerichtlichen

    Vor Klageandrohung lässt sich ein Prozessbezug nach Auffassung des Senats in der Regel hingegen kaum feststellen (vgl. zur Bedeutung der Klageandrohung in derartigen Fällen BGH, a.a.O.; tendenziell anders in derartigen Fällen - Prozessbezug auch ohne Klageandrohung - OLG Frankfurt, Rechtspfleger 1980, 392, 393; OLG Frankfurt, Anwaltsblatt 1981, 114; OLG Frankfurt, VersR 1996, 122; OLG Köln, VersR 2004, 803; OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 286).
  • OLG Köln, 20.04.2016 - 17 W 26/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatgutachtens

    Denn sind ausreichende Anhaltspunkte für den Versuch eines Versicherungsbetrugs vorhanden, so ist von Anfang an damit zu rechnen, dass es zum Prozess kommen wird, weil der Täter bei Ablehnung der Einstandspflicht versuchen wird, sein Ziel einer nicht gerechtfertigten Schadensregulierung auch durch einen Rechtstreit zu erreichen (vgl. BGH, a.a.O.; BGH, VersR 2003, 481, 482; OLG Karlsruhe VersR 2004, 931, 932; OLG Köln VersR 2004, 803 - jew. m. w. Nachw.).
  • OLG Celle, 10.01.2011 - 2 W 8/11

    Ersatzfähigkeit der Kosten eines durch den Haftpflichtversicherer wegen des

    In seinem Urteil vom 14. Oktober 2008 (vgl. VersR 2009, 280, 281; vgl. auch BGH VersR 2008, 563, je m.w.N.) hat der Bundesgerichtshof für den Fall, in dem eine Haftpflichtversicherung wegen eines (angeblichen) Unfallgeschehens in Anspruch genommen worden ist und der insoweit mit dem Streitfall vergleichbar ist, ausgeführt: "Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und der Oberlandesgerichte wird nämlich eine die Erstattungsfähigkeit auslösende Prozessbezogenheit trotz Fehlens eines engen zeitlichen Zusammenhangs in den Fällen bejaht, in denen sich der Verdacht eines Versicherungsbetrugs aufdrängt, weil sich der Versicherer dann von vornherein auf einen Deckungsprozess einstellen muss (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 - VersR 2003, 481, 482; KG JurBüro 1989, 813; OLG Brandenburg VersR 2006, 287, 288; OLG Frankfurt VersR 1996, 122; OLG Karlsruhe VersR 2004, 931, 932; OLG Köln VersR 2004, 803; OLG Hamburg JurBüro 1989, 819 und JurBüro 1991, 1105, 1106; OLG Hamm ZfS 2003, 145; OLG Koblenz VersR 2004, 933 und JurBüro 2006, 543 f., sowie die oben genannten Stimmen in der Literatur; a.A. OLG Karlsruhe JurBüro 2005, 656).
  • LG Köln, 04.06.2012 - 11 T 11/12

    Privatgutachten, Erstattungsfähigkeit

    Wenn bereits die Erstattungsfähigkeit nicht davon abhängig zu machen ist, ob das Gutachten den Prozess tatsächlich gefördert hat bzw. die schlussendlich ergehende gerichtliche Entscheidung beeinflusst hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20.12.2011, Az.: VI ZB 17/11) und gleichzeitig darauf abgestellt wird, dass die Beauftragung eines Privatgutachters erforderlich sein kann, eben wenn die "Partei infolge fehlender Sachkenntnis nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage" ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17.12.2002, Az.: VI ZB 56/02 sowie, wiederholend, Beschluss vom 20.12.2011, Az.: VI ZB 17/11. Vgl. auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 13.10.2010, Az.: 6 W 114/10 (dort juris-Rn. 8) und - wenngleich im o.a. Beschluss zu anderem Ergebnis kommend - OLG Köln, Beschluss vom 30.01.2004, Az.: 17 W 321/03: "Sofern der Haftpflichtversicherer die Unfreiwilligkeit des Unfallgeschehens in Zweifel zieht, steht es ihm frei, sich zur Verifizierung seines Verdachts sachverständiger Hilfe zu bedienen, ohne hierdurch in kostenerstattungsrechtlicher Hinsicht Nachteile befürchten zu müssen"), so kann eine Erstattungsfähigkeit nicht deshalb verneint werden, weil der Gegner nicht erkennen kann, dass die Partei ihren Vortrag auf die Aussagen eines Privatgutachtens stützt.
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