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   BGH, 05.05.2004 - IV ZR 183/03   

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https://dejure.org/2004,1885
BGH, 05.05.2004 - IV ZR 183/03 (https://dejure.org/2004,1885)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2004 - IV ZR 183/03 (https://dejure.org/2004,1885)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2004 - IV ZR 183/03 (https://dejure.org/2004,1885)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ersatz eines Brandschadens aus gebündelter Sachversicherung; Maßstab zur Ermittlung einer möglichen Leistungsfreiheit des Versicherers; Betriebsaufnahme oder Betriebserweiterung als Gefahrerhöhung (Diskothek); Maßstab bei Vergleich der Gefahrenlage und der Risikolage der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Leistungsfreiheit bei Gefahrerhöhung

  • Judicialis

    VVG § 23 Abs. 1; ; VVG § 25 Abs. 1; ; AFB 87 § 6 Nr. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 23 Abs. 1; VVG § 25 Abs. 1; AFB 87 § 6 Nr. 2
    Feststellung einer Gefahrerhöhung erfordert eine Gesamtabwägung aller gefahrrelevanten Umstände des Einzelfalls durch den Tatrichter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 23 Abs. 1 § 25 Abs. 1; AFB 87 § 6 Nr. 2
    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Gefahrerhöhung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistungsfreiheit nach den §§ 23 Abs. 1, 25 Abs. 1 VVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann führt eine Gefahrerhöhung zur Leistungsfreiheit? (IBR 2004, 1107)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1098
  • MDR 2004, 1116
  • VersR 2004, 895
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.12.1980 - IVa ZR 18/80

    Unterlassen der Beseitigung einer Gefahrerhöhung

    Auszug aus BGH, 05.05.2004 - IV ZR 183/03
    Es kommt nicht darauf an, ob einzelne neue Gefahrenquellen (hier der vorübergehende Diskothekenbetrieb) entstanden sind, sondern darauf, ob sich die Risikolage insgesamt gesehen erhöht hat (BGH, Urteil vom 6. Juni 1990 - IV ZR 142/89 - VersR 1990, 881 unter III; BGHZ 79, 156, 158, 159).

    Soweit gefahrerhöhenden Umständen gefahrvermindernde entgegenstehen, sind sie gegeneinander abzuwägen (sog. Gefahrkompensation, vgl. dazu BGHZ 79, 156, 158 m.w.N.; Martin, Sachversicherungsrecht 3. Aufl. N III Rdn. 18 ff.; Langheid in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. §§ 23-25 Rdn. 31 ff.; Prölss in Prölss/Martin, VVG 26. Aufl. § 23 Rdn. 15 - jeweils m.w.N.) Wie die Versicherer bestimmte Umstände bewerten und wie sich diese Umstände auf die Prämiengestaltung auswirken, kann zwar erhebliche Indizwirkung haben, die vom Tatrichter geforderte eigene Abwägung aber nicht ersetzen.

    Aus der Entscheidung BGHZ 79, 156, 159, 160 ergibt sich nichts anderes.

  • BGH, 06.06.1990 - IV ZR 142/89

    Rechtsfolgen der Veräußerung der versicherten Sache

    Auszug aus BGH, 05.05.2004 - IV ZR 183/03
    Es kommt nicht darauf an, ob einzelne neue Gefahrenquellen (hier der vorübergehende Diskothekenbetrieb) entstanden sind, sondern darauf, ob sich die Risikolage insgesamt gesehen erhöht hat (BGH, Urteil vom 6. Juni 1990 - IV ZR 142/89 - VersR 1990, 881 unter III; BGHZ 79, 156, 158, 159).

    Der Bundesgerichtshof hat beispielsweise mehrfach darauf hingewiesen, daß das Leerstehen eines Gebäudes in der Feuerversicherung keineswegs immer eine Gefahrerhöhung bedeutet, weil dadurch zwar manche neuen Gefahrenquellen entstehen, andere aber wegfallen (BGH, Urteil vom 6. Juni 1990 aaO m.w.N.).

  • BGH, 18.10.2000 - IV ZR 100/99

    Versicherung fremden Interesses in der Gebäudeversicherung

    Auszug aus BGH, 05.05.2004 - IV ZR 183/03
    Der Senat (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2000 - IV ZR 100/99 - VersR 2001, 53) hat dieses Urteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 17.06.2009 - IV ZR 43/07

    Versicherungsrechtliche Auslegung des § 69 VVG a.F. hinsichtlich eines parallelen

    Der gebotene Vergleich der Gefahrenlage bei Vertragsschluss mit der bei Eintritt des Versicherungsfalles (vgl. Senatsurteil vom 5. Mai 2004 - IV ZR 183/03 - VersR 2004, 895 unter II 2) belegt eine deutliche Verringerung des Risikos, weil die ursprüngliche saisonale Imbissversorgung auf der Terrasse - sollte sie bei Vertragsschluss bereits vorhanden gewesen sein - im Winter eingestellt war, nunmehr aber ab Anfang November 2004 bis zum Brand zwei Leute täglich mit Renovierungsarbeiten am Gebäude beschäftigt waren, der etwa 300 m entfernt wohnende Kläger sich ebenfalls um das Haus kümmerte und dieses ausweislich des von ihm mit Schriftsatz vom 23. Mai 2006 eingereichten Fotos vom September 2004 keinen verwahrlosten Eindruck machte.
  • BGH, 16.06.2010 - IV ZR 229/09

    Gastronomie-Versicherer muss nicht das erhöhte Risiko einer Schutzgelderpressung

    Soweit gefahrerhöhenden Umständen gefahrvermindernde entgegenstehen, sind sie gegeneinander abzuwägen (BGHZ 79, 156, 158; Senatsurteil vom 5. Mai 2004 - IV ZR 183/03 - VersR 2004, 895 unter II 2 a aa).
  • BGH, 12.09.2012 - IV ZR 171/11

    D&O-Versicherung: Reichweite der Anzeigepflicht bei einer nicht veranlassten

    a) Es kann hier dahinstehen, ob - wie das Berufungsgericht meint - durch den Beherrschungswechsel eine Gefahrerhöhung eingetreten ist (zur Gefahrerhöhung Senatsurteile vom 11. Dezember 1980 - IVa ZR 18/80, BGHZ 79, 156, 159, vom 6. Juni 1990 - IV ZR 142/89, VersR 1990, 881, 882 und vom 5. Mai 2004 - IV ZR 183/03, VersR 2004, 895, 896; bei der D&O-Versicherung z.B. MünchKomm-VVG/Ihlas, §§ 100-191 D&O Rn. 188; Lange, AG 2005, 459, 464 f.; Voit in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. AVB-AVG Nr. 7 Rn. 3), denn selbst wenn dies hier angenommen wird, enthalten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Beklagten abschließende Regelungen, die - weil sie für die Versicherungsnehmerin günstiger sind als die gesetzlichen Bestimmungen - für einen Rückgriff auf die §§ 27, 28 VVG a.F. keinen Raum lassen.
  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 219/03

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles; Schaden durch

    Soweit den gefahrerhöhenden Umständen gefahrvermindernde entgegenstehen, sind sie gegeneinander abzuwägen (BGHZ 79, 156, 158; Senatsurteil vom 5. Mai 2004 - IV ZR 183/03 - unter II 2 a aa bei juris abrufbar).
  • OLG Hamburg, 03.03.2009 - 9 U 219/08

    Gefahrerhöhung in der Einbruchdiebstahlsversicherung: Anzeigepflicht für

    Es kommt darauf an, ob sich die Risikolage insgesamt gesehen erhöht hat (BGH, VersR 1990, 881 unter III; BGHZ 79, 156, 158, 159; VersR 2004, 895; OLG Saarbrücken NJW-RR 2004, 1339).

    Soweit gefahrerhöhenden Umständen gefahrvermindernde entgegenstehen, sind sie gegeneinander abzuwägen (BGH, VersR 2004, 895 f.).

  • KG, 30.04.2021 - 6 U 1015/20

    Zahlungsanspruch eines Versicherungsnehmers bei Entwendung einer Goldmünze aus

    Soweit gefahrerhöhenden Umständen gefahrvermindernde entgegenstehen, sind sie gegeneinander abzuwägen (BGH, Urteil vom 16. Juni 2010 - IV ZR 229/09 -, BGHZ 186, 42-51, Rn. 16, juris; BGHZ 79, 156, 158; BGH, Urteil vom 5. Mai 2004 - IV ZR 183/03 - Rn. 23, juris).
  • BGH, 17.02.2010 - IV ZR 349/07

    Warenkreditversicherung für Kraftstofflieferungen an Tankstellenpächter:

    (Senatsurteil vom 23. Juni 2004 - IV ZR 219/03 - VersR 2005, 218 unter II 1 b (1); BGHZ 79, 156 [158] = VersR 1981, 245 [246]; Senatsurteil vom 5. Mai 2004 - IV ZR 183/03 - VersR 2004, 895 = juris unter II 2 a aa).
  • OLG Hamm, 27.07.2005 - 20 U 118/05

    Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung i. S. d. § 27 VVG aufgrund Leerstands eines

    Anders als möglicherweise bei besonderen Gewerbeobjekten (vgl. zuletzt BGH, VersR 2004, 895 für den Fall einer Diskothek) liegt es bei einem Wohngebäude zumindest dann - für jedermann - auf der Hand, dass eine gegenüber der ordentlichen Wohnnutzung deutlich erhöhte Brandgefahr besteht, wenn sich, wie hier, immer wieder Unbefugte (etwa Jugendliche oder Obdachlose) in dem Gebäude aufhalten, Spritzen in dem Gebäude gefunden werden, was auf Drogengebrauch schließen lässt, und bereits Vandalismusschäden eingetreten sind.
  • OLG Saarbrücken, 02.07.2004 - 5 W 134/04

    Hausratversicherung: Gefahrerhöhung für eine Zweitwohnung bei Leerstand der

    Deshalb ist die Gefahrenlage bei Abschluss des Versicherungsvertrages mit derjenigen zu vergleichen, die nach einer Veränderung der für die versicherte Gefahr maßgeblichen Umstände eingetreten ist, wobei die jeweilige Gefahrenlage aufgrund einer Gesamtabwägung aller gefahrrelevanten Umstände des Einzelfalles zu bestimmen ist; soweit gefahrerhöhenden Umständen gefahrvermindernde entgegenstehen, sind sie - im Sinne einer Gefahrkompensation - gegeneinander abzuwägen (BGH, Urt. v. 5.5.2004 - IV ZR 183/03 - m.w.N.).
  • BGH, 17.02.2010 - IV ZR 350/07

    Anhörungsrüge aufgrund fehlender Auslegung eines

    (Senatsurteil vom 23. Juni 2004 - IV ZR 219/03 - VersR 2005, 218 unter II 1 b (1); BGHZ 79, 156 [158] = VersR 1981, 245 [246]; Senatsurteil vom 5. Mai 2004 - IV ZR 183/03 - VersR 2004, 895 = juris unter II 2 a aa).
  • OLG Frankfurt, 23.05.2007 - 7 U 82/04

    Feuerversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 20 Nr. 1 d, 2 VGB 88

  • OLG Köln, 19.12.2006 - 9 U 215/05

    Versicherung gegen durch Wasser verursachte Schäden an versicherten Sachen;

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