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   OLG Nürnberg, 09.02.2004 - 8 U 2772/03   

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https://dejure.org/2004,27399
OLG Nürnberg, 09.02.2004 - 8 U 2772/03 (https://dejure.org/2004,27399)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09.02.2004 - 8 U 2772/03 (https://dejure.org/2004,27399)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09. Februar 2004 - 8 U 2772/03 (https://dejure.org/2004,27399)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Personenverschiedenheit von Verrichtungsgehilfe und Geschädigtem

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    PflVG § 3 Nr. 1; VVG § 149; BGB § 823; StVG § 7; StVG § 8; StVG § 18
    Eigenschaden führt zum Haftungsausschluss gem. § 8 StVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 905
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.01.2021 - VI ZR 662/20

    Versicherung des Kraftfahrzeughalters zahlt nicht bei Beschädigung des eigenen

    Diese Auffassung hält der Senat jedoch mit der Gegenansicht (vgl. etwa OLG Hamm, NZV 1997, 42; OLG Nürnberg, VersR 2004, 905; Kaufmann in Geigel, Haftpflichtprozess, 28. Aufl., Kap. 25 Rn. 290; Kunschert, NZV 1989, 61, 62 und 1999, 516, 517; Walter in BeckOGK, Stand 01.09.2019, § 8 StVG Rn. 9.1) jedenfalls in Bezug auf den Streitfall für nicht überzeugend.
  • LG Saarbrücken, 03.04.2020 - 13 S 169/19

    Ausschluss der Halterhaftung bei der Beschädigung des eigenen geparkten Pkws beim

    c) Die Gegenauffassung (OLG Hamm NZV 1997, 42; OLG Nürnberg VersR 2004, 905; LG Freiburg VersR 1977, 749; Kaufmann in Geigel, Haftpflichtprozess, 28. Aufl., Kap. 25 Rn. 290; Kunschert NZV 1989, 62 und 1999, 516) differenziert hingegen nicht nach der Art des Eigenschadens.
  • OLG München, 13.11.2015 - 10 U 3964/14

    Haftungsverteilung bei der Kollision eines Kraftfahrzeugs mit einem Fußgänger

    cc) Deswegen ist die gesamte Beweisaufnahme zu wiederholen, § 538 II 1 Nr. 1 ZPO, und hierbei zu klären, ob zum ersten den Beklagten eine straßenverkehrsrechtliche Haftung aus vermutetem Verschulden als Fahrzeugführer (§ 18 I 1 StVG) treffen, und zum zweiten ob er sich vom Vorwurf einer Sorgfaltspflichtverletzung entlasten kann (§ 18 I 2 StVG), wobei insoweit zunächst die gewöhnliche verkehrserforderliche Sorgfalt und Anforderungen an einen durchschnittlichen Kraftfahrer maßgeblich sind (etwa BGH NJW NJW 1986, 183; OLG Nürnberg, Urt. v. 09.02.2004 - 8 U 2772/03 [BeckRS 2008, 18777]).
  • LG Berlin, 08.03.2012 - 41 O 254/11

    Gebäudeversicherung - Regressanspruch gegen Kfz-Haftpflichtversicherung bei

    In dem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 09.02.2004 (8 U 2772/03) war der Eigentümer des beschädigten Gegenstandes (Fahrzeuges) mit dem Halter des schädigenden Fahrzeuges - anders als im vorliegenden Fall - nicht personengleich, so dass grundsätzlich ein Anspruch aus § 7 Abs. 1 StVG bestand, der nur deshalb nach § 8 Nr. 2 StVG ausgeschlossen war, weil der Verletzte (Eigentümer des beschädigten Fahrzeuges) bei dem Betrieb des schädigenden Fahrzeuges selbst tätig war.
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