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   OLG Braunschweig, 22.04.2004 - 1 U 55/03   

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https://dejure.org/2004,2512
OLG Braunschweig, 22.04.2004 - 1 U 55/03 (https://dejure.org/2004,2512)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 22.04.2004 - 1 U 55/03 (https://dejure.org/2004,2512)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 22. April 2004 - 1 U 55/03 (https://dejure.org/2004,2512)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Arzthaftung: Nachprüfbarkeit einer Ermessensentscheidung durch das Berufungsgericht; Gesamtschmerzensgeld für ein durch fehlerhafte postnatale Betreuung geistig und körperlich schwerstbehindertes Kind

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB; § 831 Abs. 1 BGB; § 847 BGB a.F.; § 513 ZPO; § 546 ZPO; § 529 ZPO; Art. 1 GG; Art. 2 GG
    Schmerzensgeldsanspruch des Kindes wegen schwerster Schädigung bei der Geburt; Sorgfaltsanforderungen an postnantale Betreuung durch Kinderkrankenhaus; Überprüfung einer richterlichen Ermessensentscheidung durch die Rechtsmittelinstanz; Sinn und Zweck von Schmerzensgeld; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeldsanspruch des Kindes wegen schwerster Schädigung bei der Geburt; Sorgfaltsanforderungen an postnantale Betreuung durch Kinderkrankenhaus; Überprüfung einer richterlichen Ermessensentscheidung durch die Rechtsmittelinstanz; Sinn und Zweck von Schmerzensgeld; ...

  • Judicialis

    BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 831 Abs. 1; ; BGB § 847 a. F.; ; ZPO § 513; ; ZPO § 529

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    350 000 Euro Schmerzensgeld bei schwersten körperlichen und geistigen Schäden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schmerzensgeldes wegen fehlerhafter postnataler Betreuung in der Kinderklinik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld bei schweren Schädigungen aufgrund fehlerhafter postnataler Betreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 1185
  • VersR 2004, 924
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Naumburg, 28.11.2001 - 1 U 161/99

    Zur Bemessung des Schmerzensgeldes bei einem Geburtsschaden

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.04.2004 - 1 U 55/03
    Schließlich ist auch die Entscheidung des OLG Naumburg vom 28. November 2001 (NJW-RR 2002, 672 ff) durchaus vergleichbar, wenn auch dort das prozessuale Verhalten der Beklagten, die - anders als hier - eine Entschädigung unangemessen hinausgezögert hatte, schmerzensgelderhöhend berücksichtigt worden ist; das OLG Naumburg hat schon Ende 2001 einen Schmerzensgeldbetrag i. H. v. rund 329.000,00 EUR (einschließlich kapitalisierter Schmerzensgeldrente) für angemessen erachtet.
  • OLG Hamm, 21.05.2003 - 3 U 122/02

    Bemessung der Entschädigung und des Schmerzensgeldes bei schwersten Behinderungen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.04.2004 - 1 U 55/03
    Die Entscheidungen des OLG Hamm vom 16. Januar 2002 (NJW-RR 2002, 1604) und vom 21. Mai 2003 (VersR 2004, 386 ff), durch die schwerst geburtsgeschädigten Kindern Schmerzensgeldbeträge i. H. v. jeweils 500.000,00 EUR zugebilligt worden sind, haben dem Senat hingegen nur insoweit als Orientierung gedient, als auch aus diesen Urteilen eine allgemeine Entwicklung hin zu höheren Schmerzensgeldern bei schwersten Gesundheitsschädigungen abzulesen ist.
  • OLG München, 20.06.2002 - 1 U 3930/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.04.2004 - 1 U 55/03
    So haben auch das OLG München in seiner in der Berufungsbegründungsschrift zitierten Entscheidung vom 20. Juni 2002 (AZ: 1 U 3930/96) und das LG München I im Urteil vom 20. März 2003 (AZ: 9 O 6490/96 - zitiert ebenfalls in der Berufungsbegründung sowie bei Hacks/Ring/Böhm, Schmerzensgeldbeträge, 22. Aufl. 2004, Nr. 2931) in vergleichbaren Fällen schwerstgeschädigten Kindern Schmerzensgeldbeträge i. H. v. 350.000,00 EUR zugesprochen.
  • OLG München, 22.10.2003 - 21 U 2540/03

    Bildverwechslung in Boulevardzeitung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.04.2004 - 1 U 55/03
    Wie im Revisionsrecht ist jedoch weiterhin zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Ermessensentscheidung vorgelegen haben, ob das Ermessen überhaupt ausgeübt worden ist, ob die Grenzen der Ermessensausübung eingehalten worden sind und ob alle wesentlichen Umstände Beachtung gefunden haben (vgl. auch OLG München, NJW 2004, 959 m. w. N.).
  • LG München I, 08.04.2003 - 9 O 6490/96
    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.04.2004 - 1 U 55/03
    So haben auch das OLG München in seiner in der Berufungsbegründungsschrift zitierten Entscheidung vom 20. Juni 2002 (AZ: 1 U 3930/96) und das LG München I im Urteil vom 20. März 2003 (AZ: 9 O 6490/96 - zitiert ebenfalls in der Berufungsbegründung sowie bei Hacks/Ring/Böhm, Schmerzensgeldbeträge, 22. Aufl. 2004, Nr. 2931) in vergleichbaren Fällen schwerstgeschädigten Kindern Schmerzensgeldbeträge i. H. v. 350.000,00 EUR zugesprochen.
  • OLG Hamm, 16.01.2002 - 3 U 156/00

    Schmerzensgeld bei Schwerstbehinderung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.04.2004 - 1 U 55/03
    Die Entscheidungen des OLG Hamm vom 16. Januar 2002 (NJW-RR 2002, 1604) und vom 21. Mai 2003 (VersR 2004, 386 ff), durch die schwerst geburtsgeschädigten Kindern Schmerzensgeldbeträge i. H. v. jeweils 500.000,00 EUR zugebilligt worden sind, haben dem Senat hingegen nur insoweit als Orientierung gedient, als auch aus diesen Urteilen eine allgemeine Entwicklung hin zu höheren Schmerzensgeldern bei schwersten Gesundheitsschädigungen abzulesen ist.
  • BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91

    Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.04.2004 - 1 U 55/03
    Eine billige Entschädigung in Geld steht dem Geschädigten auch dann zu, wenn seine Persönlichkeit weitgehend zerstört ist, selbst wenn seine Empfindungsfähigkeit ganz oder teilweise durch das schadensstiftende Ereignis aufgehoben ist (BGH, VersR 1993, 327 ff).
  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene

    Lägen solche nicht vor, dürfe die Berufungsinstanz nicht eigenes Ermessen an die Stelle der Bestimmung durch die Vorinstanz setzen (OLG Braunschweig, VersR 2004, 924, 925; OLG Karlsruhe, OLGR 2004, 398, 399; OLG Hamm, VersR 2006, 134, 135; vgl. auch OLG Hamm, VersR 2004, 757; OLG München, NJW 2004, 959).
  • OLG Köln, 31.01.2005 - 5 U 130/01

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Hebammenhaftung, Fehlerhafte

    Dieser Rahmen ist, worauf der Kläger zu Recht hinweist, in jüngerer Zeit - und zwar gerade nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils - deutlich erweitert worden (vgl. etwa für Geburtsschäden mit schwersten Behinderungen: OLG München OLGR 2003, 269: 350.000.- Euro; OLG Braunschweig VersR 2004, 924: 350.000.- Euro; OLG Hamm VersR 2002, 1163: 500.000.- Euro; OLG Hamm VersR 2004, 386: 500.000.- Euro).
  • OLG Brandenburg, 28.09.2004 - 1 U 14/04

    Schmerzensgeldanspruch gegen den Krankenhausträger wegen fehlerhafter stationärer

    Unter Hinweis auf §§ 513, 546 ZPO wird teilweise vertreten, dass die Ermessensentscheidung der I. Instanz der Nachprüfung durch das Berufungsgericht im Allgemeinen entzogen sei und nur auf echte Ermessensfehler hin überprüft werden könne (OLG Braunschweig, GesR 2004, S. 282, 283; OLG München, NJW 2004, S. 959).
  • KG, 28.07.2009 - 12 U 169/08

    Berufung im Verkehrsunfallprozess nach Radfahrerunfall: Haftungsverteilung bei

    Eine Abänderung der vom Erstgericht vertretbar gebildeten Haftungsquote durch das Berufungsgericht scheidet aus (st. Rspr., vgl. Senat MDR 2009, 680 = KGR 2009, 489 L; Beschluss vom 30. April 2008 - 12 U 83/08 - ; OLG München DAR 2006, 692; NJW 2004, 959; OLG Braunschweig VersR 2004, 924; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 398; OLG Hamm VersR 2006, 134; VersR 2004, 757).
  • OLG Naumburg, 10.12.2010 - 1 W 57/10

    Schmerzensgeldbemessung: Immaterieller Schaden bei einem mit schwerster

    Bei Schäden dieses Ausmaßes, wie sie auch im Streitfall vorliegen, handelt es sich um eine eigenständige Fallgruppe, bei der die Einbuße der Persönlichkeit bzw. der Wegfall der Basis für ihre Entfaltung durch den Verlust der Empfindungs- und Wahrnehmungsfähigkeit im Vordergrund steht und deshalb auch bei der Bemessung der Entschädigung nach § 253 Abs. 2 BGB einer eigenständigen Bewertung zugeführt werden muss (vgl. BGHZ 120, 1 - 9 zitiert nach juris; BGHZ 138, 388 - 394 zitiert nach juris; OLG Stuttgart VersR 2009, 80 - 81 zitiert nach juris; OLG Hamm VersR 2002, 1163 - 1164; OLG Hamm VersR 2004, 386 - 388 zitiert nach juris; OLG Braunschweig VersR 2004, 924 - 926 zitiert nach juris; OLG München OLGR München 2006, 92 - 94 zitiert nach juris).

    Der Senat nimmt ferner Bezug auf das Urteil des OLG Braunschweig vom 22. April 2004 (vgl.OLG Braunschweig VersR 2004, 924 - 926 zitiert nach juris), mit dem das OLG Braunschweig einem Kind, das infolge einer massiven Hirnblutung und eines posthämorrhagischen Hydrozephalus (sog. Wasserkopf) an einer spastischen Tetraparese, einer hochgradigen Sehbehinderung, einer Hüftgelenksluxation, einer BNS-Epilepsie und mental massiven Retardierung leidet, ein Gesamtschmerzensgeld in Höhe von 350.000,- Euro zuerkannt hat.

  • OLG Braunschweig, 18.01.2007 - 1 U 24/06

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen

    Es darf sich nicht darauf beschränken, die Ermessensausübung der Vorinstanz auf Rechtsfehler zu überprüfen (BGH NJW 2006, 1589, und zwar ausdrücklich entgegen OLG Braunschweig MDR 2004, 1185).
  • OLG München, 19.09.2005 - 1 U 2640/05

    Zum Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch eines Kindes wegen fehlerhafter

    Hinsichtlich des gerichtlichen Ermessens im Zusammenhang mit der Höhe des Schmerzensgelds kann das Berufungsgericht nach herrschender Meinung im Rahmen der ihm nunmehr in erster Line obliegenden Rechtskontrolle ohnehin nur noch nachprüfen, ob der Erstrichter alle maßgeblichen Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und nicht gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen hat, da es grundsätzlich Sache des Tatrichters ist, alle maßgeblichen Umstände zu erfassen und zu bewerten (OLG Hamm, MDR 2003, 1249; OLG Braunschweig, VersR 2004, 924; OLG Braunschweig, VersR 2005, 953; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 26. Aufl. 2004, § 513 Rdnr. 2).
  • KG, 31.10.2008 - 12 U 216/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Auch die vom Landgericht nach § 17 StVG gebildete Haftungsquote von ¾ zu ¼ zu Lasten der Beklagten ist nicht nur vertretbar; schon in diesem Fall scheidet eine Abänderung aus (vgl. Senat, Beschluss vom 30. April 2008 - 12 U 83/08 - ;OLG München, Urteil vom 28. Juli 2006 - 10 U 2237/06 - DAR 2006, 692; OLG München NJW 2004, 959; OLG Braunschweig VersR 2004, 924; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 398; OLG Hamm VersR 2004, 757; 2006, 134).
  • OLG Nürnberg, 24.06.2005 - 5 U 1046/04

    Zur Bemessung des Schmerzensgeldes, wenn die Befunderhebungspflicht verletzt

    Insoweit wird auch in Arzthaftungsfällen die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes von der obergerichtlichen Rechtsprechung bis in die jüngste Zeit berücksichtigt, mag ihre Bedeutung hier auch geringer sein als sonst (OLG Braunschweig VersR 2004, 924; OLG Schleswig OLGR 2003, 430).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.09.2005 - L 6 U 4639/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Deutschland - Zwangsmitgliedschaft -

    Lägen solche nicht vor, dürfe die Berufungsinstanz nicht eigenes Ermessen an die Stelle der Bestimmung durch die Vorinstanz setzen (OLG Braunschweig, VersR 2004, 924, 925; OLG Karlsruhe, OLGR 2004, 398, 399; OLG Hamm, VersR 2006, 134, 135; vgl. auch OLG Hamm, VersR 2004, 757; OLG München, NJW 2004, 959).
  • OLG Jena, 26.07.2011 - 4 U 13/11

    Berufungsrechtszug: Prüfungskompetenz der erstinstanzlichen

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