Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.05.2003 - 5 U 77/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4096
OLG Köln, 28.05.2003 - 5 U 77/01 (https://dejure.org/2003,4096)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.05.2003 - 5 U 77/01 (https://dejure.org/2003,4096)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 5 U 77/01 (https://dejure.org/2003,4096)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4096) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen unzureichender ärztlicher Betreuung während der Schwangerschaft; Schwerstbehinderung auf Grund einer Frühgeburt; Ursächlichkeit eines Behandlungsfehlers für die Entwicklung oder Nichterkennung einer Entzündung der Eihäute; ...

  • Judicialis

    ZPO § 287; ; ZPO § 294; ; ZPO § 448

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; ZPO § 286
    Voraussetzungen für eine Beweiserleichterung bei Nichterheben von medizinisch gebotenen Befunden

  • RA Kotz

    Schwangerschaft - unzureichende ärztliche Betreuung - SE und Schmerzensgeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; ZPO § 286
    Nichterheben von medizinisch zweifelsfrei gebotenen Befunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 247
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2003 - 5 U 77/01
    Auch nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten und seitdem in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsätzen über die Verletzung von Befunderhebungs- und Befundsicherungspflichten (BGHZ 132, 47, 52 ff.; BGH NJW 1998, 1780; BGH NJW 1998, 1782; BGH NJW 1999, 860; BGH NJW 1999, 862; BGH NJW 1999, 3408 ff.) kommen Beweiserleichterungen nicht in Betracht.
  • BGH, 03.11.1998 - VI ZR 253/97

    Rechtsfolgen unterlassener Befunderhebung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2003 - 5 U 77/01
    Auch nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten und seitdem in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsätzen über die Verletzung von Befunderhebungs- und Befundsicherungspflichten (BGHZ 132, 47, 52 ff.; BGH NJW 1998, 1780; BGH NJW 1998, 1782; BGH NJW 1999, 860; BGH NJW 1999, 862; BGH NJW 1999, 3408 ff.) kommen Beweiserleichterungen nicht in Betracht.
  • BGH, 20.03.1996 - VIII ZB 7/96

    Anforderungen an die Prüfung der Bewilligung einer Fristverlängerung durch den

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2003 - 5 U 77/01
    Den vom Bundesgerichtshof bislang nicht näher konkretisierten Begriff der "hinreichenden Wahrscheinlichkeit" deutet der Senat entsprechend der bei § 287 ZPO oder § 294 ZPO vertretenen Wertung als "überwiegende Wahrscheinlichkeit", also als eine jedenfalls über 50% liegende Wahrscheinlichkeit (vgl. hierzu etwa BGH VersR 1976, 928, 929; NJW 1996, 1682).
  • BGH, 27.01.1998 - VI ZR 339/96

    Feststellung eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2003 - 5 U 77/01
    Auch nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten und seitdem in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsätzen über die Verletzung von Befunderhebungs- und Befundsicherungspflichten (BGHZ 132, 47, 52 ff.; BGH NJW 1998, 1780; BGH NJW 1998, 1782; BGH NJW 1999, 860; BGH NJW 1999, 862; BGH NJW 1999, 3408 ff.) kommen Beweiserleichterungen nicht in Betracht.
  • BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97

    Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2003 - 5 U 77/01
    Auch nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten und seitdem in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsätzen über die Verletzung von Befunderhebungs- und Befundsicherungspflichten (BGHZ 132, 47, 52 ff.; BGH NJW 1998, 1780; BGH NJW 1998, 1782; BGH NJW 1999, 860; BGH NJW 1999, 862; BGH NJW 1999, 3408 ff.) kommen Beweiserleichterungen nicht in Betracht.
  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2003 - 5 U 77/01
    Auch nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten und seitdem in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsätzen über die Verletzung von Befunderhebungs- und Befundsicherungspflichten (BGHZ 132, 47, 52 ff.; BGH NJW 1998, 1780; BGH NJW 1998, 1782; BGH NJW 1999, 860; BGH NJW 1999, 862; BGH NJW 1999, 3408 ff.) kommen Beweiserleichterungen nicht in Betracht.
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2003 - 5 U 77/01
    Auch nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten und seitdem in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsätzen über die Verletzung von Befunderhebungs- und Befundsicherungspflichten (BGHZ 132, 47, 52 ff.; BGH NJW 1998, 1780; BGH NJW 1998, 1782; BGH NJW 1999, 860; BGH NJW 1999, 862; BGH NJW 1999, 3408 ff.) kommen Beweiserleichterungen nicht in Betracht.
  • OLG Naumburg, 12.06.2012 - 1 U 119/11

    MRSA-Infektion - Arzt- und Krankenhaushaftung: Infektion eines Diabetespatienten

    Zu entsprechenden Beweiserleichterungen kommt es darüber hinaus, wenn die Unterlassung die Erhebung oder Sicherung medizinisch gebotener Befunde betrifft und der Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein medizinisch positives und deshalb aus medizinischer Sicht reaktionspflichtiges Ergebnis gehabt hätte, wobei eine hinreichende Wahrscheinlichkeit in diesem Sinne im Falle einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit, also bei einer jedenfalls über 50 % liegenden Wahrscheinlichkeit anzunehmen wäre (vgl. OLG Köln VersR 2004, S. 247; OLG München MedR 2007, S. 361; OLG Brandenburg, Urteil v. 26.04.2012, 12 U 166/10, m.w.N.).
  • OLG Köln, 31.01.2005 - 5 U 130/01

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Hebammenhaftung, Fehlerhafte

    Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass er die vom Bundesgerichtshof verwendete Formel der "hinreichenden" Wahrscheinlichkeit, mit der ein reaktionspflichtiges Befundergebnis vorliegen müsse, im Sinne einer "überwiegenden" Wahrscheinlichkeit auffasst und daher grundsätzlich bei 50% ansetzt (OLG Köln VersR 2004, 247).
  • OLG München, 10.08.2006 - 1 U 2438/06

    Arzthaftung: Schadenersatz gegen Frauenärztin wegen nicht erkannter

    Ein bestimmter medizinischer Befund ist nur dann hinreichend wahrscheinlich, wenn für ihn zumindest eine überwiegende Wahrscheinlichkeit im Sinne von mehr als 50 % besteht (Anschluss an OLG Köln VersR 2004, 247).

    Der Begriff "hinreichend" bedeutet zumindest überwiegend, das heißt mehr als 50 % Wahrscheinlichkeit (OLG Köln VersR 2004, 247).

  • LG Köln, 02.05.2007 - 25 O 250/03
    Für eine Beweislastumkehr aus dem Gesichtspunkt der unterlassenen Befunderhebung oder Befundsicherung ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1996, 1589; NJW 1998, 818; NJW 1999, 860; NJW 1999, 862; NJW 1999, 2731; NJW 1999, 3408; BGHZ 138, 1, 5; BGHZ 132, 47; 52 ff.), der sich das OLG L in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (Urt. v. 20.11.2002 - 5 U 37/01 - Urt. vom 28.5.2003 - 5 U 77/01-; Urt. v. 20.12.2004 - 5 U 177/03 - ; Urt. vom 31.1.2005 - 5 U 130/01 - u.v.a.m.) ein Verstoß gegen die Pflicht zur Erhebung und Sicherung medizinischer Befunde zunächst in der Weise erforderlich, dass ein positives Befundergebnis angenommen wird, wenn es als hinreichend wahrscheinlich anzusehen ist.

    Das OLG L, Urteil v. 28. Mai 2003 - 5 U 77/01 - VersR 2004, 2 47, verlangt für eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass ein reaktionspflichtiger Befund mit überwiegender Wahrscheinlichkeit, also jedenfalls mit einer über 50 Prozent liegenden Wahrscheinlichkeit zu erwarten gewesen sein müsse.

  • OLG Jena, 18.02.2009 - 4 U 1066/04

    Unterlassene Befunderhebung als Behandlungsfehler

    Nach diesem Ergebnis, insbesondere den - schriftlichen und mündlichen - Ausführungen des Sachverständigen Dr. L. steht zur Überzeugung des Senats fest, dass dem Beklagten ein haftungsrelevanter Befunderhebungsfehler - durch Unterlassen - anzulasten ist, der hier deswegen als grob eingeschätzt werden musste, weil bei weiterer Befunderhebung in einer entsprechenden Klinik ein reaktionspflichtiger Befund festgestellt worden wäre, der seinerseits weitere Behandlungsmaßnahmen zwingend nach sich gezogen hätte, die falls sie unterlassen worden wären, dann ihrerseits als grob fehlerhaft zu bewerten gewesen wären mit der Folge einer Beweislastumkehr für die Patientenseite in Bezug auf die Kausalität des eingetretenen Primärschadens (vgl. zu dieser Problematik Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht 5. Aufl., B Haftung aus Behandlungsfehlern Rz. 295 - 297 unter Hinweis auf BGHZ 138, 1; BGHZ 132, 47, 52; OLG Dresden VersR 2004, 648; OLG Köln VersR 2004, 247 sowie zahlreiche weitere obergerichtliche Entscheidungen aaO S. 196 u. 197)).
  • OLG Brandenburg, 26.04.2012 - 12 U 166/10

    Vertragliches Schadensersatzrecht: Pflichtverletzung eines Tierarztes;

    Zu entsprechenden Beweiserleichterungen kommt es darüber hinaus, wenn die Unterlassung die Erhebung oder Sicherung medizinisch gebotener Befunde betrifft und der Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein medizinisch positives und deshalb aus medizinischer Sicht reaktionspflichtiges Ergebnis gehabt hätte, wobei eine hinreichende Wahrscheinlichkeit in diesem Sinne im Falle einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit, also bei einer jedenfalls über 50 % liegenden Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist (OLG Köln VersR 2004, S. 247; OLG München MedR 2007, S. 361; Geiß/Greiner, a. a. O., Teil B, Rn. 296).
  • OLG Hamm, 31.08.2005 - 3 U 277/04

    Maßstab für die Annahme eines Behandlungsfehlers; Unterlassen einer Mammographie

    Angesichts der bestehenden Unklarheit über das Tumorwachstum erscheint jedoch die Feststellung einer ausreichenden Wahrscheinlichkeit selbst dann nicht möglich, wenn man entgegen der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (VersR 2004, Seite 247) eine geringere Wahrscheinlichkeit als 50 % für die Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit ausreichen lassen würde.
  • OLG Köln, 26.05.2008 - 5 U 175/07

    Arztrecht - unbegründete Schadensersatzklage bei fehlender Zurechnung von

    Ein solcher Befunderhebungsmangel führt beweisrechtlich aber zunächst nur zu einer widerlegbaren Vermutung, dass sich im Falle der Befunderhebung das behauptete Ergebnis (hier Karzinom) ergeben hätte, wenn dieses hinreichend wahrscheinlich ist, wobei eine Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 % erforderlich ist (OLG Köln VersR 2004, 247, OLG Dresden VersR 2004, 648).
  • OLG Frankfurt, 06.09.2005 - 8 U 79/04

    Arzthaftung: Beweislastumkehr bei fehlerhaft unterlassener Befunderhebung nach

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist hierfür eine über 50 % liegende Wahrscheinlichkeit (OLG Köln VersR 2004, 247).
  • LG Augsburg, 07.12.2010 - 4 O 4224/07

    Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers wegen des Unterbleibens einer

    Nach dem Vorgesagten blieben jedenfalls keine Zweifel, dass sich im Falle einer operativen Freilegung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit - mithin einer Wahrscheinlichkeit von über 50 % (vgl. grundlegend OLG Köln, VersR 2004, 247) - eine Hodentorsion als reaktionspflichtiger Befund gezeigt hätte.
  • OLG Hamm, 17.05.2010 - 3 U 132/09

    Abweisung der Arzthaftungsklage wegen unterbliebener Diagnostizierung einer

  • LG Tübingen, 21.12.2005 - 8 O 35/04

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Schmerzensgeld wegen verspäteter Diagnose eines

  • LG Essen, 28.01.2022 - 16 O 81/19

    Schmerzensgeld, sekundäre Darlegungslast

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2007 - 8 U 30/06

    Vorliegen eines Behandlungsfehlers wegen Unterlassens einer antiviralen Therapie

  • LG Bielefeld, 27.09.2016 - 4 O 299/13

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund einer ärztlichen

  • LG Essen, 04.01.2012 - 1 O 120/08

    Schadensersatzanspruch und Zahlung von Schmerzensgeld wegen fehlerhafter

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht