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Rechtsprechung
   OLG München, 08.02.2002 - 10 U 3448/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7664
OLG München, 08.02.2002 - 10 U 3448/99 (https://dejure.org/2002,7664)
OLG München, Entscheidung vom 08.02.2002 - 10 U 3448/99 (https://dejure.org/2002,7664)
OLG München, Entscheidung vom 08. Februar 2002 - 10 U 3448/99 (https://dejure.org/2002,7664)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der Kausalität eines Unfalls zu einer Rechtsgutverletzung ; Beweiswert von ärztlichen Bescheinigungen im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Unfallsgeschehen; Einordnung eines Unfalls als Bagatelle; Vorliegen einer psychischen Beeinträchtigung auf Grund des ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; ZPO § 286; ZPO § 287
    Haftung für psychische Reaktion auf Unfallgeschehen als Primärverletzung setzt Krankheitswert voraus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 § 847; ZPO § 286 § 287
    Anforderungen an den Nachweis der Unfallbedingtheit einer psychischen Beeinträchtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 474
  • VersR 2004, 124
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG München, 08.02.2002 - 10 U 3448/99
    Richtig ist zwar, dass für die Frage, ob ein schädigendes Ereignis überhaupt geeignet ist, psychische Folgeschäden auszulösen, es auf die bei dem Schaden erlittene Primärverletzung ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 11.11.1997, VersR 1998, 201 ).

    Als Bagatelle kann ein Ereignis gewertet werden, das nach seinem Ablauf und seiner Intensität als geringfügig bezeichnet werden kann und deshalb keinen verständlichen Anlass für psychische Reaktionen bietet, die über nur vorübergehende, im Alltagsleben typische und häufig auch aus anderen Gründen als einem besonderen Schadensfall entstehende Beeinträchtigungen des Körpers oder des seelischen Wohlbefindens hinausgehen (vgl. BGH, NZV, aaO.; BGH, VersR 1998, 201 ; 202 und OLG Hamm, aaO.).

  • OLG Hamm, 02.07.2001 - 13 U 224/00

    Verkehrsunfall - HWS-Verletzung - Beweiskraft ärztlicher Bescheinigung -

    Auszug aus OLG München, 08.02.2002 - 10 U 3448/99
    Sie können jedoch nicht generell als geeignet angesehen werden, ein technisches Kfz-Gutachten zu erschüttern oder dessen Erholung von vorne herein überflüssig zu machen (so auch OLG Hamm, NZV 2001, 468, 469; siehe auch v. Hadeln, "Das Trauma mit der HWS", NZV 2001, 457).

    Zwar mag es sich hierbei um ein angemessenes Kriterium auch für die Zurechnung psychisch bedingter Gesundheitsbeeinträchtigungen i.S. des § 823 BGB handeln (siehe so auch OLG Hamm, NZV 2001, 468, 470 und DAR 2001, 360).

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG München, 08.02.2002 - 10 U 3448/99
    Das Landgericht war der Auffassung, dies unter Berufung auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30.04.1996 (BGHZ 132, 341 = NZV 1996, 353 ) unterlassen zu können, weil es offensichtlich glaubte, die Rechtsprechung setze für psychisch vermittelte Unfallschäden eine (organische) Primärverletzung in jedem Fall voraus.

    des Verletzten trifft (BGH, NZV 1996, 353, 354).

  • OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 200/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines verkehrsunfallbedingten

    Auszug aus OLG München, 08.02.2002 - 10 U 3448/99
    Für die Frage, ob ein Unfall zu einer Rechtsgutverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB geführt hat, also den Ersterfolg (haftungsbegründende Kausalität), gilt der Maßstab des § 286 ZPO (BGH, VersR 1986, 1121, VersR 1998, 1153 ; OLG Hamm, VersR 1999, 990 ).

    Nach den Ausführungen des Sachverständigen Dr. ..., der auch dem Senat seit langem als äußerst zuverlässiger, kompetenter und sorgfältiger Gutachter bekannt ist, muss es, um eine HWS-Verletzung zu verursachen, bei Frontalkollisionen mindestens zu einer schlagartigen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung in der Größenordnung von 15 bis 20 km/h kommen, je nachdem, ob der PKW-Insasse auf den Unfall vorbereitet war oder nicht (vgl. S. 10 des Sachverständigengutachten Dr. ... vom 26.10.1998, Blatt 46 d. A.) Bei Heckanstößen, bei denen die Gefahr der Entstehung eines HWS-Traumas noch erhöht ist, gehen die Gerichte zunehmend davon aus, dass jedenfalls eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung von bis zu 10 km/h unter biomechanischen Aspekten nicht geeignet ist, eine HWS-Schädigung hervorzuheben (vgl. OLG Hamm, VersR 1999, 990 wonach diese sog. Harmlosigkeitsgrenze bei 10 km/h angenommen wird; OLG Hamm, DAR 2001, 361: 8 km/h; Kammergericht, VersR 1997, 1416 : 10 km/h; Kammergericht, VersR 2001, 597: 15 km/h).

  • BGH, 24.06.1986 - VI ZR 21/85

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität im Rahmen der Arzthaftung wegen

    Auszug aus OLG München, 08.02.2002 - 10 U 3448/99
    Für die Frage, ob ein Unfall zu einer Rechtsgutverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB geführt hat, also den Ersterfolg (haftungsbegründende Kausalität), gilt der Maßstab des § 286 ZPO (BGH, VersR 1986, 1121, VersR 1998, 1153 ; OLG Hamm, VersR 1999, 990 ).

    § 287 ZPO findet erst Anwendung, wenn die Primärverletzung feststeht und es nur noch um die Frage der Kausalität geltend gemachter Folgeschäden geht, also um die Weiterentwicklung der Schädigung (haftungsausfüllende Kausalität, vgl. BGH, VersR 86, 1121 = NJW 1987, 705 ).

  • BGH, 16.03.1993 - VI ZR 101/92

    Ersatzpflicht bei Konversionsneurose

    Auszug aus OLG München, 08.02.2002 - 10 U 3448/99
    Die Haftung setzt mithin auch ein, wenn die Beeinträchtigungen nicht auf unfallbedingte organische Schädigungen zurückzuführen sind, wie etwa in den sog. Schockschadens fällen oder bei Aktual- oder Unfallneurosen (BGH, Urteil vom 16.03.1993, VersR 1993, 589, 590 und BGH, NZV aaO.).
  • BGH, 03.02.1976 - VI ZR 235/74

    Rechtliche Zurechenbarkeit einer durch Erregung über wörtliche und tätliche

    Auszug aus OLG München, 08.02.2002 - 10 U 3448/99
    Voraussetzung einer Haftung dem Grunde nach ist allerdings, dass die Beeinträchtigungen selbst Krankheitswert haben, also eine Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB darstellen (vgl. BGH, VersR 1971, 905; VersR 1986, 240) und für den Schädiger vorhersehbar waren (BGH, VersR 1976, 639 f.).
  • OLG Hamm, 02.04.2001 - 13 U 148/00

    Psychischer Folgeschaden - Zurechnung - Geringfügigkeit - Bagatellunfall

    Auszug aus OLG München, 08.02.2002 - 10 U 3448/99
    Zwar mag es sich hierbei um ein angemessenes Kriterium auch für die Zurechnung psychisch bedingter Gesundheitsbeeinträchtigungen i.S. des § 823 BGB handeln (siehe so auch OLG Hamm, NZV 2001, 468, 470 und DAR 2001, 360).
  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 78/70

    Ersatzfähigkeit von Schockschäden; Berücksichtigung eines fremden Mitverschuldens

    Auszug aus OLG München, 08.02.2002 - 10 U 3448/99
    Voraussetzung einer Haftung dem Grunde nach ist allerdings, dass die Beeinträchtigungen selbst Krankheitswert haben, also eine Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB darstellen (vgl. BGH, VersR 1971, 905; VersR 1986, 240) und für den Schädiger vorhersehbar waren (BGH, VersR 1976, 639 f.).
  • BGH, 12.11.1985 - VI ZR 103/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG München, 08.02.2002 - 10 U 3448/99
    Voraussetzung einer Haftung dem Grunde nach ist allerdings, dass die Beeinträchtigungen selbst Krankheitswert haben, also eine Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB darstellen (vgl. BGH, VersR 1971, 905; VersR 1986, 240) und für den Schädiger vorhersehbar waren (BGH, VersR 1976, 639 f.).
  • KG, 21.10.1999 - 12 U 8303/95

    Verletzung der Halswirbelsäule bei geringer Geschwindigkeitsänderung

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

  • BGH, 21.07.1998 - VI ZR 15/98

    Anforderungen an Beweisführung im Arzthaftungsprozeß

  • BGH, 29.02.1956 - VI ZR 352/54

    Ersatzpflicht hinsichtlich seelischer Störungen

  • BGH, 17.02.1988 - IVa ZR 277/86

    Verursachung eines tödlichen Sturzes eines Versicherten durch einen Schlaganfall

  • BGH, 22.09.1992 - VI ZR 293/91

    Maßstab der Kausalitätsprüfung bei Schadensersatz wegen Tötung Dritter

  • OLG Hamm, 30.08.2000 - 13 U 8/00

    Verkehrsunfall; Ursächlichkeit; Heckanstoss; Geschwindigkeitsänderung;

  • KG, 03.07.1997 - 22 U 4816/96
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.05.2003 - 9 U 84/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3441
OLG Hamm, 16.05.2003 - 9 U 84/02 (https://dejure.org/2003,3441)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.05.2003 - 9 U 84/02 (https://dejure.org/2003,3441)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Mai 2003 - 9 U 84/02 (https://dejure.org/2003,3441)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    StVO § 37 Abs. 2; ; StVO § 37 Abs. 2 Nr. 1; ; StVO § 38 Abs. 3; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 823; ; BGB § 847; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    StVO § 37 Abs. 2 Nr. 1; StVO § 38 Abs. 3; BGB § 254
    Nichtbeachtung des Ampelwechsels von Grün auf Gelb bei Warnung durch Vorampel L

  • rechtsportal.de

    Verschuldens- und Verursachungsbeitrag eines Radfahrers bei Nichtbeachtung des Rotlichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 574
  • VersR 2004, 124 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 488/91

    Verurteilung wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr -

    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2003 - 9 U 84/02
    Die gelbe Ampelphase nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO ordnet an: Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten ! Dieses Anhaltegebot gilt allerdings nicht uneingeschränkt, sondern nur für diejenigen Fahrzeugführer, die bei Beginn der Gelbphase noch so weit von der Ampel entfernt sind, dass sie vor dieser, spätestens vor dem eigentlichen Kreuzungsbereich, ohne Gefahrbremsung, d.h. bei mittlerer Betriebsbremsung (bei 70 km/h mit einer Verzögerung von 3 m/s2), anhalten können (BGH NZV 1992, 157; OLG Hamm VersR 1975, 757; Hentschel Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 37 Rdn. 48).
  • OLG Hamburg, 13.03.1975 - 6 U 73/74
    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.2003 - 9 U 84/02
    Die gelbe Ampelphase nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO ordnet an: Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten ! Dieses Anhaltegebot gilt allerdings nicht uneingeschränkt, sondern nur für diejenigen Fahrzeugführer, die bei Beginn der Gelbphase noch so weit von der Ampel entfernt sind, dass sie vor dieser, spätestens vor dem eigentlichen Kreuzungsbereich, ohne Gefahrbremsung, d.h. bei mittlerer Betriebsbremsung (bei 70 km/h mit einer Verzögerung von 3 m/s2), anhalten können (BGH NZV 1992, 157; OLG Hamm VersR 1975, 757; Hentschel Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 37 Rdn. 48).
  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 228/03

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Fahrbahn an einer

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in NZV 2003, 574 veröffentlicht wurde, ist der Auffassung, das Landgericht habe zutreffend ein Verschulden sowohl des Beklagten zu 1 als auch des Klägers als bewiesen angesehen und mit der hälftigen Teilung der Verantwortlichkeit das richtige Maß gefunden.
  • OLG Celle, 31.01.2019 - 3 Ss OWi 14/19

    Keine Pflicht zur Gewaltbremsung bei Wechsellichtzeichen

    Zum starken Bremsen oder einer Gewalt- oder Notbremsung ist der Kraftfahrer dagegen nicht verpflichtet (vgl. BGH NZV 1992, 157; OLG Hamm NZV 2003, 574; KG NZV 1992, 251; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 45. Aufl. StVO § 37 Rn. 24 mwN).
  • OLG Brandenburg, 14.10.2020 - 1 Ss OWi 257/20
    Zum starken Bremsen oder einer Gewalt- oder Notbremsung ist der Kraftfahrer dagegen nicht verpflichtet (vgl. BGH NZV 1992, 157; OLG Hamm NZV 2003, 574; KG NZV 1992, 251; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 45. Aufl. StVO § 37 Rn. 24 mwN).
  • OLG Brandenburg, 14.10.2020 - 53 Ss OWi 461/20
    Zum starken Bremsen oder einer Gewalt- oder Notbremsung ist der Kraftfahrer dagegen nicht verpflichtet (vgl. BGH NZV 1992, 157 ; OLG Hamm NZV 2003, 574 ; KG NZV 1992, 251 ; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 45. Aufl. StVO § 37 Rn. 24 mwN).
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Rechtsprechung
   KG, 02.09.2002 - 12 U 10719/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10373
KG, 02.09.2002 - 12 U 10719/99 (https://dejure.org/2002,10373)
KG, Entscheidung vom 02.09.2002 - 12 U 10719/99 (https://dejure.org/2002,10373)
KG, Entscheidung vom 02. September 2002 - 12 U 10719/99 (https://dejure.org/2002,10373)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,10373) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 124 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.11.1996 - VI ZR 275/95

    Schmerzensgeldmindernde Berücksichtigung der Teilnahme am Straßenverkehr;

    Auszug aus KG, 02.09.2002 - 12 U 10719/99
    So ist die volle Haftung auch in Fällen zu bejahen, in denen der Schaden auf einem Zusammenwirken körperlicher Vorschäden und der Unfallverletzung beruht (vgl. BGHZ 132, 341 ff. = NJW 1996, 2435 f. = VersR 1996, 990 f. = DAR 1996, 351 f.; NJW 1997, 455 f.; VersR 1998, 201 f.; DAR 2000, 117 f. = MDR 2000, 267 f.; KG, Urteile vom 7. Juni 1999 - 12 U 705/97 = S. 24; 24. April 2001 - 12 U 1885/99 -).
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus KG, 02.09.2002 - 12 U 10719/99
    So ist die volle Haftung auch in Fällen zu bejahen, in denen der Schaden auf einem Zusammenwirken körperlicher Vorschäden und der Unfallverletzung beruht (vgl. BGHZ 132, 341 ff. = NJW 1996, 2435 f. = VersR 1996, 990 f. = DAR 1996, 351 f.; NJW 1997, 455 f.; VersR 1998, 201 f.; DAR 2000, 117 f. = MDR 2000, 267 f.; KG, Urteile vom 7. Juni 1999 - 12 U 705/97 = S. 24; 24. April 2001 - 12 U 1885/99 -).
  • BGH, 24.06.1986 - VI ZR 21/85

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität im Rahmen der Arzthaftung wegen

    Auszug aus KG, 02.09.2002 - 12 U 10719/99
    Dann fällt die Kausalität zwischen der feststehenden Verletzung des Rechtsgutes - des Körpers oder der Gesundheit - und der Weiterentwicklung und dem Umfang der Schädigung als haftungsausfüllende Kausalität unter die Beweiserleichterung des § 287 ZPO (BGH NJW 1987, 705 ) mit der Folge, dass hierfür der Beweis einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit der Kausalität genügt (vgl. auch KG, Urteil vom 7. Juni 1999 - 12 U 705/97 - S. 18 f.).
  • KG, 15.03.2004 - 12 U 103/01

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schmerzensgeld bei Streifunfall zwischen einem

    Der Umstand, das Letzteres nicht auszuschließen ist, geht nicht zu Lasten der Klägerin; denn der Schädiger wird dadurch nicht entlastet, dass er einen gesundheitlich vorgeschädigten Menschen verletzt hat (vgl. oben unter 2) sowie BGHZ 132, 341 = NJW 1996, 2425; Senat, KGR 2003, 27 = NZV 2003, 239 = VRS 104, 81).
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