Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 15.01.2004

Rechtsprechung
   BGH, 02.06.2005 - III ZR 358/04   

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https://dejure.org/2005,587
BGH, 02.06.2005 - III ZR 358/04 (https://dejure.org/2005,587)
BGH, Entscheidung vom 02.06.2005 - III ZR 358/04 (https://dejure.org/2005,587)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - III ZR 358/04 (https://dejure.org/2005,587)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anscheinsbeweis für Unfallursächlichkeit von Straßenschäden

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsatz des Anscheinsbeweises bei einem Sturz eines Fußgängers in unmittelbarer Nähe einer Gefahrenquelle - Inanspruchnahme einer Gemeinde auf Schadensersatz wegen eines Sturzes auf Grund loser Pflastersteine auf einem Gehweg - Verletzung der ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Ea; ; BGB § 823 J; ; BGB § 839 Fe; ; BGB § 839 J

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 839
    Anscheinsbeweis für Ursächlichkeit einer Gefahrenstelle bei Sturz eines Fußgängers in unmittelbarer Nähe

  • RA Kotz

    Fußgängersturz in Nähe von Gefahrenquelle - Anscheinsbeweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 839
    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit einer Gefahrenstelle für den Sturz eines Fußgängers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Indizwirkung der Gefahrenquelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Sturz eines Fußgängers in unmittelbarer Nähe einer Gefahrenstelle: Anscheinsbeweises

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Beweis des ersten Anscheins bei Sturz eines Fussgängers in der Nähe einer Gefahrenstelle

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gemeinde haftet für Sturz eines Fußgängers bei einer Gefahrenstelle

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2454
  • NJW 2005, 3144 (Ls.)
  • MDR 2005, 1226
  • NVwZ 2005, 1104
  • NZV 2005, 461
  • VersR 2005, 1086
  • JR 2006, 73
  • BauR 2005, 1613
  • ZfBR 2005, 700 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.02.1962 - VI ZR 81/61

    Holzbohlen am Bahnübergang - § 286 ZPO, Anscheinsbeweis bei Sturz in der Nähe des

    Auszug aus BGH, 02.06.2005 - III ZR 358/04
    Stürzt ein Fußgänger in unmittelbarer Nähe einer Gefahrenstelle, so liegt nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises der Schluß nahe, daß die Gefahrenstelle Ursache des Sturzes war (im Anschluß an BGH, Urt. vom 13. Februar 1962 - VI ZR 81/61 - VersR 1962, 449).

    Ein solcher Geschehensablauf legt aber, was das Berufungsgericht verkennt, nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises den Schluß nahe, daß die verkehrswidrige Gefahrenquelle Ursache des Sturzes war (BGH, Urteil vom 13. Februar 1962 - VI ZR 81/61 - VersR 1962, 449, 450; Senatsbeschluß vom 17. September 1987 - III ZR 138/86 - Umdruck S. 3; s. auch BGH, Urteil vom 26. Mai 1954 - VI ZR 186/53 - VersR 1954, 401, 402).

  • BGH, 17.09.1987 - III ZR 138/86

    lose Gehwegplatten - § 286 ZPO, Anscheinsbeweis bei Sturz in der Nähe des

    Auszug aus BGH, 02.06.2005 - III ZR 358/04
    Ein solcher Geschehensablauf legt aber, was das Berufungsgericht verkennt, nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises den Schluß nahe, daß die verkehrswidrige Gefahrenquelle Ursache des Sturzes war (BGH, Urteil vom 13. Februar 1962 - VI ZR 81/61 - VersR 1962, 449, 450; Senatsbeschluß vom 17. September 1987 - III ZR 138/86 - Umdruck S. 3; s. auch BGH, Urteil vom 26. Mai 1954 - VI ZR 186/53 - VersR 1954, 401, 402).
  • BGH, 26.05.1954 - VI ZR 186/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.06.2005 - III ZR 358/04
    Ein solcher Geschehensablauf legt aber, was das Berufungsgericht verkennt, nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises den Schluß nahe, daß die verkehrswidrige Gefahrenquelle Ursache des Sturzes war (BGH, Urteil vom 13. Februar 1962 - VI ZR 81/61 - VersR 1962, 449, 450; Senatsbeschluß vom 17. September 1987 - III ZR 138/86 - Umdruck S. 3; s. auch BGH, Urteil vom 26. Mai 1954 - VI ZR 186/53 - VersR 1954, 401, 402).
  • OLG Hamm, 21.12.2012 - 9 U 38/12

    Winter - Glätte - Verkehrssicherungspflichten in der Rechtsprechung des

    Vielmehr spricht für die Ursächlichkeit der Streupflichtverletzung für den Sturz der Klägerin der Anscheinsbeweis, weil sie in unmittelbarer Nähe der Gefahrenstelle und innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht gestürzt ist (vgl. Palandt/Sprau, 71. Aufl., § 823 BGB Rn. 230 mit Verweis auf BGH, NJW 2005, 2454 u. a.).
  • LG Dortmund, 27.06.2018 - 8 O 13/17
    Dazu bedurfte es angesichts dieses Anscheinsbeweises entgegen der Auffassung der Beklagten, die Unsubstantiiertheit der Klage rügte, auch keines weiter vertieften Vortrages der Klägerin dazu, da dieser Anscheinsbeweis nicht erst auf Beweisebene greift, sondern schon die Darlegungslast des insoweit Pflichtigen verkürzt (vgl. Schellhammer, Zivilprozess, 15. Auflage, Rn 463; so schon BGH MDR 1959, 114, ferner BGH III ZR 358/04, LAG Hamm, 10 Sa 629/13 TZ 50 - Juris).
  • OLG Hamm, 24.03.2015 - 9 U 114/14

    Pflaumenkirmes in Kamen - Kirmesbetrieb haftet bei Sturz über ungesicherte

    Nach ständiger Rechtsprechung liegt nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises in derartigen Fällen der Schluss nahe, dass bei feststehender Pflichtverletzung die Gefahrenstelle Ursache des Sturzes war (BGH NJW 2005, 2454).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.01.2004 - 5 U 1565/02   

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https://dejure.org/2004,18134
OLG Koblenz, 15.01.2004 - 5 U 1565/02 (https://dejure.org/2004,18134)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.01.2004 - 5 U 1565/02 (https://dejure.org/2004,18134)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - 5 U 1565/02 (https://dejure.org/2004,18134)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823; BGB § 839
    Verhältnis der Eigentumsvermutungen zugunsten des früheren und jetzigen Eigenbesitzers L

  • rechtsportal.de

    BGB § 1006 Abs. 1, 2
    Voraussetzungen der Eigentumsvermutung; Kollision der Rechte des derzeitigen und des früheren Eigenbesitzers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1086
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.06.1991 - VIII ZR 129/90

    Anspruch auf Kaufpreisrestzahlung aus einem Bohröllieferungsvertrag - Auslegung

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2004 - 5 U 1565/02
    Vorbringen in der Berufungsinstanz ist nicht "neu", wenn es bereits in der ersten Instanz eingeführt worden ist und im Berufungsverfahren konkretisiert wird (BGH NJW-RR 1991, 1214).
  • BGH, 09.07.1975 - VIII ZR 89/74

    Vertragswidriger Eigentumsvorbehalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2004 - 5 U 1565/02
    Sie kann sich als ursprüngliche Fremdbesitzerin nicht auf § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB berufen und muss die Vermutung des § 1006 Abs. 2 BGB widerlegen und damit auch, dass das Gerät unbedingt veräußert worden ist (vgl. im umgekehrten Fall BGHZ 64, 395/396/397).
  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2004 - 5 U 1565/02
    Eine Last zu substantiiertem Bestreiten besteht nicht schlechthin, sondern nur dann, wenn der Gegner außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs steht und die maßgebenden Tatsachen nicht kennt, während die bestreitende Partei sie kennt und ihr ergänzende Angaben zuzumuten sind (BGH NJW 1999, 579/580; BGB NJW 1999, 1404, 1405/1406).
  • BGH, 21.02.1979 - VIII ZR 124/78

    weggenommene Stute - Einschränkung von § 863 BGB bei gleichzeitiger

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2004 - 5 U 1565/02
    Das bedeutet im Ergebnis, dass er den Eigentumserwerb zu beweisen hat (BGHZ 73, 355/361; BGH WM 1964, 1193, 1994; Baumgärtel aaO. Rn. 3 m. w. N.).
  • BGH, 28.09.1964 - VIII ZR 13/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2004 - 5 U 1565/02
    Das bedeutet im Ergebnis, dass er den Eigentumserwerb zu beweisen hat (BGHZ 73, 355/361; BGH WM 1964, 1193, 1994; Baumgärtel aaO. Rn. 3 m. w. N.).
  • BGH, 03.02.1999 - VIII ZR 14/98

    Anforderungen an substantiiertes Bestreiten

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2004 - 5 U 1565/02
    Eine Last zu substantiiertem Bestreiten besteht nicht schlechthin, sondern nur dann, wenn der Gegner außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs steht und die maßgebenden Tatsachen nicht kennt, während die bestreitende Partei sie kennt und ihr ergänzende Angaben zuzumuten sind (BGH NJW 1999, 579/580; BGB NJW 1999, 1404, 1405/1406).
  • EuGH - 79/80 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Gonano / Kommission

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.01.2004 - 5 U 1565/02
    Von diesem mit einem Kaufoptionsvertrag verbundenen Mietvertrag (vgl. Palandt/Weidenkaf, BGB , 63. Aufl., Einführung vor § 535 Rn. 30; Martinek, Moderne Vertragstypen, Band I, S. 79/80) leitete die Beklagte ihr Besitzrecht als Mieterin ab, war also Fremdbesitzerin (vgl. Staudinger/Bund, BGB , Neubearb. 2000, § 872 Rn. 6).
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