Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - I-4 U 37/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kriterien für die Beurteilung der Gebrauchsfähigkeit eines Auges; Abzug wegen Vorinvalidität, wenn der Geschädigte vor der unfallbedingten Beeinträchtigung seiner Sehkraft bereits Brillenträger war
- Judicialis
AUB 88 § 7 I (2); ; AUB 88 § 7 I (3)
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AUB 88 § 7 I Nr. 2; AUB 88 § 7 I Nr. 3
Voraussetzungen für so genannten Brillenabschlag bei zum Unfallzeitpunkt bereits bestehender Beeinträchtigung des Sehvermögens - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AUB 88 § 7 I (2); AUB 88 § 7 I (3)
Berücksichtigung eines sog. Brillenabschlags bei Berechnung des Invaliditätsanspruchs wegen arbeitsunfallbedingter Beeinträchtigung der Sehkraft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- aerzteblatt.de (Leitsatz)
Unfallversicherung II: Klein gedruckt
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 19.12.2002 - 11 O 349/02
- OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - I-4 U 37/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1614
- VersR 2005, 109
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.02.1990 - IV ZR 36/89
Umfang der Berufsunfähigkeit bei einer Hüftgelenksimplantation
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - 4 U 37/03
Hiervon ist jedoch ein Abschlag für die Gebrauchsminderung zu machen, die sich aus der Notwendigkeit des Tragens einer Sehhilfe und den damit generell verbundenen Belastungen ergibt (BGH v. 27.4.83 - IV a ZR 193/81 - VersR 1983, 581, bestätigt durch BGH v. 28.2.90 - IV ZR 36/89 - VersR 1990, 478 unter 2b). - BGH, 27.04.1983 - IVa ZR 193/81
Berücksichtigung der Brille bei der Beurteilung der Sehkraft in der privaten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - 4 U 37/03
Hiervon ist jedoch ein Abschlag für die Gebrauchsminderung zu machen, die sich aus der Notwendigkeit des Tragens einer Sehhilfe und den damit generell verbundenen Belastungen ergibt (BGH v. 27.4.83 - IV a ZR 193/81 - VersR 1983, 581, bestätigt durch BGH v. 28.2.90 - IV ZR 36/89 - VersR 1990, 478 unter 2b).
- OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 4 U 33/06
Private Unfallversicherung: Vorinvalidität wegen zum Unfallzeitpunkt bereits …
Sie verteidigt das Urteil des Landgerichts und verweist ergänzend auf ein Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.03.2004 (VersR 2005, 109).Dies wird einem Versicherungsnehmer aber kaum zu vermitteln sein (so auch OLG Düsseldorf VersR 2005, 109, 110).
Eine Ausnahme kommt etwa in Betracht, wenn der Geschädigte die Brille allein zur Behebung einer Gebrauchsminderung des vom Unfall nicht betroffenen Auges benötigte oder wenn die neben dem vom Unfall nicht betroffenen Auge bestehende Minderung auf dem betroffenen Auge allein die Verordnung einer Brille nicht erforderlich gemacht hätte (vgl. zu diesen Ausnahmen: OLG Düsseldorf VersR 2005, 109, 110).
- OLG Frankfurt, 13.07.2005 - 7 U 197/01
Unfallversicherung: Beweislast des Versicherers für Vorinvalidität; keine …
Die Beklagte ist für eine nach § 7 I 3 AUB 88 zu berücksichtigende Vorinvalidität darlegungs- und beweisbelastet (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2005, 109 f.; OLG Koblenz ZfS 2001, 178 f. [zu § 8 AUB 88]). - LG Köln, 25.11.2020 - 26 O 340/16
Unfallversicherung: Vorinvalidität bei unfallbedingter Erblindung
Dies wird jedoch kaum zu vermitteln sein (vgl. etwa OLG Brandenburg, Urteil vom 8.11.2006 - 4 U 33/06; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.3. 2004 - 4 U 37/03). - OLG Hamm, 29.06.2017 - 6 U 145/16
Berücksichtigung des sogenannten Brillenabschlags in der privaten …
Der Kläger hatte auf dem maßgeblichen (OLG Düsseldorf vom 30.03.2004, r+s 2006, 163) linken Auge vor dem Unfall eine geringgradige, nicht altersgemäße Kurzsichtigkeit, bei der er zum Erzielen der vollen Sehkraft eine schwache Fernbrille benötigte.