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   OLG Saarbrücken, 02.03.2005 - 5 U 530/04 - 56   

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https://dejure.org/2005,4886
OLG Saarbrücken, 02.03.2005 - 5 U 530/04 - 56 (https://dejure.org/2005,4886)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.03.2005 - 5 U 530/04 - 56 (https://dejure.org/2005,4886)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. März 2005 - 5 U 530/04 - 56 (https://dejure.org/2005,4886)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Autoschutzbriefversicherung: Entwendung von Gegenständen aus dem Unfallfahrzeug bei dessen Rücktransport

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilweise Unzulässigkeit einer Berufung; Haftung des Autoschutzbriefversicherers wegen der Entwendung von Gegenständen aus dem Unfallfahrzeug vor Veranlassung des Rücktransports; Tätigwerden des mit der Rückführung beauftragten Transporteurs als Erfüllungsgehilfe des ...

  • Judicialis

    AKB § 25; ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § ... 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 2; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 533; ; BGB § 242; ; BGB § 278; ; BGB § 280; ; BGB § 831

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 24 ff.
    Verlust von Gegenständen bei einer vom Versicherer veranlassten Rückführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 25; BGB § 278; BGB § 280; BGB § 831
    Transporteuer als Erfüllungsgehilfen des Versicherers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfallfahrzeug wird nach Deutschland transportiert - Gegenstände des Autobesitzers kommen dabei abhanden - haftet die Kfz-Versicherung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1194
  • VersR 2005, 1724
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.03.1981 - VI ZR 287/79

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines durch Diebstahl bedingt entstandenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.03.2005 - 5 U 530/04
    Ein Einstehenmüssen des Schuldners für seine Hilfspersonen entfällt danach zwar nicht bereits bei Zuwiderhandeln gegen Weisungen des Schuldners, aber dann, wenn diese nur bei Gelegenheit der Vertragserfüllung eine unerlaubte Handlung begehen (vgl. BGH VersR 1981, 732; BGH NJW-RR 1989, 723, 725).

    Auf Grund dessen hat die Rechtsprechung bei vorsätzlichen unerlaubten Handlungen immer dann eine Haftung bejaht, wenn der Gehilfe mit der Verwahrung, Bewachung oder einer Verrichtung mit der Sache beauftragt war (vgl. etwa BGH VersR 1966, 1154; BGH VersR 1981, 732), nicht aber, wenn er nur eine tatsächliche, günstige Gelegenheit, Sachen des Vertragspartners zu entwenden, ausnutzte (so z.B. OLG Hamburg MDR 1977, 752).

  • BGH, 19.09.1966 - VII ZR 186/64

    Verjährung von Ansprüchen aus positiver Vertragsverletzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.03.2005 - 5 U 530/04
    Auf Grund dessen hat die Rechtsprechung bei vorsätzlichen unerlaubten Handlungen immer dann eine Haftung bejaht, wenn der Gehilfe mit der Verwahrung, Bewachung oder einer Verrichtung mit der Sache beauftragt war (vgl. etwa BGH VersR 1966, 1154; BGH VersR 1981, 732), nicht aber, wenn er nur eine tatsächliche, günstige Gelegenheit, Sachen des Vertragspartners zu entwenden, ausnutzte (so z.B. OLG Hamburg MDR 1977, 752).
  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 121/88

    Begriff der Leute; Handeln in Ausführung; Haftung für Verhalten eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.03.2005 - 5 U 530/04
    Ein Einstehenmüssen des Schuldners für seine Hilfspersonen entfällt danach zwar nicht bereits bei Zuwiderhandeln gegen Weisungen des Schuldners, aber dann, wenn diese nur bei Gelegenheit der Vertragserfüllung eine unerlaubte Handlung begehen (vgl. BGH VersR 1981, 732; BGH NJW-RR 1989, 723, 725).
  • OLG Hamburg, 26.01.1977 - 5 U 117/76
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.03.2005 - 5 U 530/04
    Auf Grund dessen hat die Rechtsprechung bei vorsätzlichen unerlaubten Handlungen immer dann eine Haftung bejaht, wenn der Gehilfe mit der Verwahrung, Bewachung oder einer Verrichtung mit der Sache beauftragt war (vgl. etwa BGH VersR 1966, 1154; BGH VersR 1981, 732), nicht aber, wenn er nur eine tatsächliche, günstige Gelegenheit, Sachen des Vertragspartners zu entwenden, ausnutzte (so z.B. OLG Hamburg MDR 1977, 752).
  • OLG München, 22.12.1992 - 13 U 3140/92
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.03.2005 - 5 U 530/04
    Ein innerer sachlicher Zusammenhang besteht dann, wenn die Verletzungshandlung gerade durch die übertragene Pflichtenwahrung ihren Unrechtsgehalt empfängt; allein ein äußerer, zeitlicher und örtlicher Zusammenhang genügt hingegen nicht( vgl. OLG München, OLGReport München 1993, 33).
  • LG Stuttgart, 12.09.2019 - 22 O 28/18

    Auslegung von Versicherungsbedingungen zum Rücktransport in einem

    Entgegen OLG Hamm, Beschluss vom 11. Oktober 2013 - I-20 U 152/13 = ZfSch 2014, 280; OLG Hamm, Urteil vom 02.10.1987 - 20 U 47/87 = NJW-RR 1988, 285; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 02.03.2005 - 5 U 530/04 = VersR 2005, 1724; LG München, Urteil vom 06.12.1988 - 32 S 13250/88 = ZfSch 1989, 278.

    Dementsprechend sei der Rücktransport keine vertragliche Pflicht des Versicherers und der Frachtführer nicht Erfüllungsgehilfe gegenüber dem Versicherungsnehmer (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11. Oktober 2013 - I-20 U 152/13 = ZfSch 2014, 280; OLG Hamm, Urteil vom 02.10.1987 - 20 U 47/87 = NJW-RR 1988, 285; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 02.03.2005 - 5 U 530/04 = VersR 2005, 1724; LG München, Urteil vom 06.12.1988 - 32 S 13250/88 = ZfSch 1989, 278).

    Ein innerer sachlicher Zusammenhang besteht dann, wenn die Verletzungshandlung gerade durch die übertragene Pflichtenwahrung ihren Unrechtsgehalt empfängt; allein ein äußerer, zeitlicher und örtlicher Zusammenhang genügt hingegen nicht (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 02.03.2005 - 5 U 530/04, juris-Rn. 23 = NJW-RR 2005, 1194).

    Der Vertragspartner ist nicht mehr und in keiner anderen Weise zur Unterlassung von Diebstählen verpflichtet als jedes andere Mitglied der Rechtsgemeinschaft auch (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 02.03.2005 - 5 U 530/04, juris-Rn. 23 = NJW-RR 2005, 1194).

    Dabei gelten vergleichbare Erwägungen wie bei § 278 BGB: Danach muss ein unmittelbarer innerer Zusammenhang zwischen der dem Gehilfen aufgetragenen Verrichtung nach ihrer Art und ihrem Zweck und der schädigenden Handlung bestehen (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 02.03.2005 - 5 U 530/04, juris-Rn. 23 = NJW-RR 2005, 1194 m.w.N.).

  • LAG Hamm, 03.11.2009 - 14 Sa 1690/08

    Rückforderung von Provisionszahlungen an Versicherungsvertreter und

    Die bloße Zahlungsverweigerung begründet allein nicht die Feststellung, dass der Dritte im Sinne des § 87a Abs. 2 HGB nicht leistet; vielmehr sind diese Fälle ausschließlich nach § 87a Abs. 3 HGB zu lösen (vgl. BGH, 19. November 1982, I ZR 125/80, DB 1983, 2135; 21. März 2001, XII ZR 149/99, NJW 2001, 2333; 25.Mai 2005, XII ZR 279/04, NJW-RR 2005, 1194).
  • OLG Hamm, 11.10.2013 - 20 U 152/13

    Eintrittspflicht einer Schutzbriefversicherung für Schäden auf dem Transport

    Die in Auftrag gegebene Transporttätigkeit als solche stellt hingegen keine eigene Verbindlichkeit des Beklagten dar, so dass er für Fehler des beauftragten Dritten nicht nach § 278 Satz 1 BGB einzustehen hat (ebenso Prölls/Martin/Knappmann, VVG 28. Aufl. Ziffer A.3 AKB 2008, Rn. 5, mit Verweis auf OLG Saarbrücken, VersR 2005, 1724, Juris-Rn. 21).
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