Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.07.2004 - 12 U 83/03   

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OLG Karlsruhe, 20.07.2004 - 12 U 83/03 (https://dejure.org/2004,3380)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.07.2004 - 12 U 83/03 (https://dejure.org/2004,3380)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Juli 2004 - 12 U 83/03 (https://dejure.org/2004,3380)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Ersetzung des Anpassungsmaßstabes für Besitzstandsrenten mit höherrangigem Recht; Zulässigkeit der Halbanrechnung der Vordienstzeiten im Rahmen der Betriebsrente; Grundrechtsschutz bei gerichtlicher Behandlung von Tarifverträgen; Inhaltskontrolle bei ...

  • Judicialis

    VBLS § 42 Abs. 2 a a.F.; ; VBLS § 42 Abs. 2 aa a.F.; ; VBLS § 56 a.F.; ; VBLS (ab 1.1.2001) § 39 n.F.; ; VBLS (ab 1.1.2001) § 75 Abs. 2 Satz 1 n.F.; ; BGB § ... 307; ; BGB § 310 Abs. 4 Satz 3; ; GG Art. 3; ; GG Art. 14

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VBLS a. F. § 42 Abs. 2 a aa; VBLS a. F. § 56; VBLS n. F. § 39; VBLS n. F. § 75 Abs. 2 S. 1; BGB § 307; BGB § 310 Abs. 4 S. 3; GG Art. 3; GG Art. 14
    Neugestaltung des Anpassungsmaßstabs für Besitzstandsrenten bei der VBL ist mit höherrangigem Recht vereinbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Vereinbarkeit der Ersetzung des Anpassungsmaßstabes für Besitzstandsrenten bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder mit höherrangigem Recht und zur Rechtmäßigkeit der Halbanrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 253
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.06.2003 - IV ZR 158/02

    Bei der Zusatzversorgung der Deutschen Bundespost ist die Änderung des Maßstabs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2004 - 12 U 83/03
    Dieser Änderungsvorbehalt ist wirksam; auf die Zustimmung des Versicherten zu einer Änderung kommt es nicht an (vgl. BGHZ 155, 132 unter II 1 m.w.N.).

    b) Ob die §§ 310 Abs. 4 Satz 3, § 307 Abs. 3 BGB einer Überprüfung der - ihrem Regelungsgehalt nach grundsätzlich kontrollfähigen (vgl. BGHZ 155, 132 unter II 2) - Satzungsänderungen zur Anpassung der Renten nach den Vorschriften der §§ 305 ff BGB entgegenstehen, ist nicht entscheidungserheblich.

    Eine Prüfung nach dem einfachrechtlichen Maßstab der §§ 307 ff BGB - bei der im Übrigen die Grundrechte und objektiven Wertentscheidungen des Grundgesetzes zugunsten der bei der Beklagten Versicherten zu berücksichtigen wären (BGHZ 155, 132 unter 2 b m.w.N.) - findet deshalb nicht statt.

    Jedenfalls wird der Zweck des Gruppenversicherungsvertrages nicht schon dadurch gefährdet, daß die Dynamisierung der Versorgungsrenten nach einem anderen Maßstab erfolgt als in Anknüpfung an Erhöhungen oder Verminderungen bei den Versorgungsbezügen der Versorgungsempfänger des Bundes (BGHZ 155, 132 unter II 2 d).

    aa) Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die Ansprüche auf eine Zusatzversorgungsrente im System der Beklagten Eigentumsschutz genießen (vgl. BVerfGE 100, 1, 32; BGHZ 155, 132 unter II 2 f).

    bb) Dass auch der Anspruch auf Rentenanpassung unter Eigentumsschutz stehe, hat das Bundesverfassungsgericht bislang nicht festgestellt (vgl. BVerfGE 100, 1, 44; BGHZ 155, 132 unter II 2 f).

    Nur so kann verhindert werden, daß inflationsbedingt ein fortlaufender Wertverlust der Renten mit der Folge eintritt, daß diese über kurz oder lang ihre existenzsichernde Funktion nicht mehr erfüllen können (vgl. BGHZ 155, 132 unter II 2 e sowie zur gesetzlichen Rentenversicherung BVerfGE 100, 1, 42).

    Nicht zu beanstanden ist deshalb eine Anpassung, die unmittelbar an die Veränderung der Lebenshaltungskosten gekoppelt ist (BGHZ 155, 132).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2004 - 12 U 83/03
    aa) Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die Ansprüche auf eine Zusatzversorgungsrente im System der Beklagten Eigentumsschutz genießen (vgl. BVerfGE 100, 1, 32; BGHZ 155, 132 unter II 2 f).

    bb) Dass auch der Anspruch auf Rentenanpassung unter Eigentumsschutz stehe, hat das Bundesverfassungsgericht bislang nicht festgestellt (vgl. BVerfGE 100, 1, 44; BGHZ 155, 132 unter II 2 f).

    Ihm ist mit Rücksicht auf den starken sozialen Bezug der gesetzlichen Rente gegebenenfalls auch die Befugnis verliehen, Leistungen zu kürzen und Ansprüche und Anwartschaften umzugestalten (vgl. BVerfGE 100, 1, 37 f).

    Nur so kann verhindert werden, daß inflationsbedingt ein fortlaufender Wertverlust der Renten mit der Folge eintritt, daß diese über kurz oder lang ihre existenzsichernde Funktion nicht mehr erfüllen können (vgl. BGHZ 155, 132 unter II 2 e sowie zur gesetzlichen Rentenversicherung BVerfGE 100, 1, 42).

  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 186/02

    Zur Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2004 - 12 U 83/03
    Die Halbanrechnung sogenannter Vordienstzeiten bei der Berechnung der Zusatzversorgungsrente von Versicherten, die bis zum 31.12.200 versorgungsberechtigt geworden sind, ist auch nach diesem Stichtag rechtmäßig (BGH VersR 2004, 183).

    a) Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26. November 2003 (VersR 2004, 183), auf das verwiesen wird, ausgeführt, das Bundesverfassungsgericht sei in seinem Beschluss vom 22. März 2000 davon ausgegangen, dass alle Versicherten, die vor Ablauf des Jahres 2000 Rentner bei der Beklagten geworden sind, noch zu denjenigen Generationen zählen, für die ein bruchloser Verlauf der (bei Rentenbeginn abgeschlossenen) Erwerbsbiographie als typisch angesehen werden könne, weshalb für diese Jahrgänge die Halbanrechnung der Vordienstzeiten gemäß § 42 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a Doppelbuchst.

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2004 - 12 U 83/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 22. März 2000 (VersR 2000, 835 = NJW 2000, 3341) in der Halbanrechnung von Vordienstzeiten bei voller Berücksichtigung der gesetzlichen Rente eine Ungleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) gegenüber denjenigen Versicherten gesehen, die ihr ganzes Berufsleben im öffentlichen Dienst verbracht haben.

    Bei ihnen handelt es sich um Allgemeine Versicherungsbedingungen bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung finden, die von den beteiligten Arbeitgebern als Versicherungsnehmern mit der Beklagten als Versicherer zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen worden sind (st. Rspr., vgl. BGHZ 142, 103, 105 ff.; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 a, c).

  • BGH, 14.07.1988 - IX ZR 254/87

    Geltung von Krankenhauspflegesätzen für Privatpatienten; Rückwirkende Erhöhung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2004 - 12 U 83/03
    cc) Nach der Rechtsprechung des BGH ist jedoch auch eine (vermeintlich) rein deklaratorische AGB-Klausel der Inhaltskontrolle nur entzogen, wenn sie die Rechtslage zutreffend wiedergibt (BGHZ 105, 160 unter II 2).
  • BAG, 24.04.2001 - 3 AZR 329/00

    Zusatzversorgung im Baugewerbe - Erlöschen des Versicherungsverhältnisses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2004 - 12 U 83/03
    Gerade die Schutzfunktion von Grundrechten kann sich gemäß Art. 1 Abs. 3 GG jedenfalls mittelbar auf die gerichtliche Behandlung von Tarifverträgen und damit auch auf tarivertragliche Versorgungsregelungen auswirken (vgl. BAG VersR 2002, 44 unter II 2 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2004 - 12 U 83/03
    Dies beruhte unter anderem auf einer erheblichen Schmälerung ihrer finanziellen Basis aufgrund eines stark zunehmenden Personalabbaus bei den ihr angeschlossenen Arbeitgebern, aber auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 18 BetrAVG (BVerfGE 98, 365) sowie zur Anrechnung von Vordienstzeiten, die ohne Systemänderung zu praktisch nicht mehr finanzierbaren Leistungssteigerungen hätte führen müssen (vgl. zur Entwicklung ingesamt Kiefer/Langenbrinck, Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst, Bearbeitung 11/2003, Einführung A 4.8; Gilbert/Hesse/Bischoff, aaO, Einl. 10 Rn. 51).
  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2004 - 12 U 83/03
    Ein wichtiger, auch Eingriffe in einen erlangten Besitzstand rechtfertigender Grund kann insbesondere dann vorliegen, wenn ein unveränderter Fortbestand des Versorgungswerks langfristig zu einer Substanzgefährdung des Versorgungsschuldners führen würde (vgl. BAG DB 2003, 214 unter I 3 b aa).
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2004 - 12 U 83/03
    Vielmehr bleibt es grundsätzlich dem Konsens der Sozialpartner überlassen, in welchem Maße die Versorgung der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes an die Versorgung der Beamten angeglichen werden soll (BGHZ 103, 370, 384).
  • BGH, 11.12.1985 - IVa ZR 251/83

    Gültigkeit von Ruhensvorschriften der VBLS

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2004 - 12 U 83/03
    Die schlichte Übernahme von Regelungen des Beamtenrechts kann sich deshalb im Einzelfall sogar als systemwidrig darstellen (BGH VersR 1986, 259 unter II).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R

    Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit -

  • Drs-Bund, 31.08.2001 - BT-Drs 14/6857
  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Dass der Senat - ebenso wie das Bundesarbeitsgericht für Rentenansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung (vgl. BAGE 101, 186, 194; BAG ZTR 2005, 263; BAG DB 2004, 2590, 2591; BAG NZA 2002, 36, 38 f.; BAG, Urteile vom 24. Februar 2004 - 3 AZR 10/02 - veröffentlicht in juris - unter B II 1 c; vom 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 - veröffentlicht in juris - unter I 2 a ee) - Versorgungsrenten aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, das heißt die nach Eintritt des Versorgungsfalles bestehenden Rentenansprüche, dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG unterstellt hat (vgl. BGHZ 155, 132, 140; ebenso OLG Karlsruhe VersR 2005, 253, 254), steht dazu nicht in Widerspruch.
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage

    Auch Rentenempfänger können die Dynamisierung nach §§ 75 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 39 VBLS nicht mit Erfolg beanstanden (vgl. die Senatsurteile OLGR 2004, 493 sowie vom 26.07.2005 - 12 U 67/05).

    Bei Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist vielmehr davon auszugehen, dass die Rentenanwartschaften als Eigentum grundrechtlich geschützt sind (vgl. BVerfGE 100, 1 unter C I 1; jeweils offen gelassen von BVerfGE 98, 365 unter C IV und BVerfG NZA-RR 1999, 204 unter II 2; BVerfG BB 1991, 2531 unter II 2 b; siehe weiterhin BGHZ 155, 132 unter II 2 f; Senatsurteil vom 20.07.04 - 12 U 83/03 - Maunz/Dürig/Papier, Grundgesetz, Art. 14 Rn. 141).

  • OLG Karlsruhe, 21.10.2004 - 12 U 195/04

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Stellung eingetragener Lebenspartner

    Ob und inwieweit Art. 3 Abs. 1 GG die Tarifvertragsparteien überhaupt bindet und als Maßstab einer Inhaltskontrolle der einschlägigen Satzungsbestimmungen der Beklagten herangezogen werden kann, soweit sie eine tarifvertragliche Vereinbarung umsetzen (vgl. §§ 310 Abs. 4 Satz 3, 307 Abs. 3 BGB), kann dahin stehen (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 20.07.2004 - 12 U 83/03 - unter II 2 b, c m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04

    VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den

    Auch Rentenempfänger können die Dynamisierung nach §§ 75 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 39 VBLS nicht mit Erfolg beanstanden (vgl. die Senatsurteile OLGR 2004, 493 sowie vom 26.07.2005 ­ 12 U 67/05).

    Bei Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist vielmehr davon auszugehen, dass die Rentenanwartschaften als Eigentum grundrechtlich geschützt sind (vgl. BVerfGE 100, 1 unter C I 1; jeweils offen gelassen von BVerfGE 98, 365 unter C IV und BVerfG NZA-RR 1999, 204 unter II 2; BVerfG BB 1991, 2531 unter II 2 b; siehe weiterhin BGHZ 155, 132 unter II 2 f; Senatsurteil vom 20.07.04 - 12 U 83/03 - Maunz/Dürig/Papier, Grundgesetz, Art. 14 Rn. 141).

  • BGH, 25.11.2009 - IV ZR 340/07

    Zulassunge einer Revision; Grundsätzliche Bedeutung einer Frage über die

    Zwar weist sie im Ansatz zutreffend darauf hin, dass der Senat die mit Eintritt des Versicherungs- bzw. Versorgungsfalles bestehenden Rentenansprüche aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - ebenso wie das BAG die Rentenansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung (vgl. BAGE 101, 186, 194; BAG ZTR aaO 263; DB 2004, 2590, 2591) - dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG unterstellt hat (BGHZ 155, 132, 140; ebenso OLG Karlsruhe VersR 2005, 253, 254).
  • BGH, 10.03.2010 - IV ZR 333/07

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Inhaltskontrolle der Satzung der

    Zwar unterstellt der Senat die mit Eintritt des Versicherungs- bzw. Versorgungsfalles bestehenden Rentenansprüche aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG (BGHZ 155, 132, 140; so auch OLG Karlsruhe VersR 2005, 253, 254) - ebenso wie das BAG die Rentenansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung (vgl. BAGE 101, 186, 194; DB 2004, 2590, 2591).
  • OLG Karlsruhe, 06.05.2008 - 12 U 103/07

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anspruch eines rentenfernen

    Letzteres gilt selbst dann, wenn man nicht nur Ansprüche auf (Mindest-)Versorgungsrenten aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes in den Eigentumsschutz aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG einbezieht (vgl. BGHZ 155, 132, 140; Senat VersR 2005, 253, 254), sondern diesen Grundrechtsschutz vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 100, 1, 5, 32, 36, 40; 112, 368, 370) mit der bisherigen Senatsrechtsprechung auch auf die entsprechende Rentenanwartschaft als wesensgleiches Minus (vgl. BAGE 24, 177, 185) - deren Entstehung die Erfüllung der Wartezeit voraussetzt (BGHZ 84, 158, 173) - erstreckt.
  • OLG München, 28.04.2006 - 25 U 2154/05

    Zur Auswirkung der Neugestaltung der Zusatzversorgung auf eine zuvor geleistete

    Dass die 1 % - ige jährliche Dynamisierung den Grundanforderungen der Eigentumsgarantie nicht gerecht würde, ist nicht ersichtlich (vgl. hierzu OLG Karlsruhe VersR 2005, 253).

    Der Senat sieht sich in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung (OLG Karlsruhe VersR 2005, 253; BGH VersR 2003, 1161 und VersR 1987, 214).

  • BGH, 14.04.2010 - IV ZR 90/09

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Ausschluss der Hinterbliebenen vom

    Demgemäß unterstellt der Senat die mit Eintritt des Versicherungs- bzw. Versorgungsfalles bestehenden Rentenansprüche aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG (BGHZ 155, 132, 140; so auch OLG Karlsruhe VersR 2005, 253, 254) - ebenso wie das BAG die Rentenansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung (vgl. BAGE 101 aaO; DB 2004, 2590, 2591).
  • OLG Karlsruhe, 09.03.2006 - 12 U 210/05

    Eingriff in Versorgungsanwartschaften durch Tarifparteien; Zulässigkeit von

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  • LG Karlsruhe, 29.07.2005 - 6 O 689/03
  • LG Essen, 13.01.2009 - 8 O 433/05

    Anspruch auf Sanierungsgelder zur Schließung von Deckungslücken durch die

  • LG Karlsruhe, 26.03.2010 - 6 O 240/09

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Auskunftsanspruch eines rentennahen

  • LG Essen, 13.01.2009 - 8 O 432/05

    Erhebung eines Sanierungsgelds i. R. der Gewährung einer zusätzlichen Alters-,

  • LG Karlsruhe, 18.01.2008 - 6 S 18/07
  • LG Karlsruhe, 18.05.2006 - 6 O 382/05

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Anspruch auf Gleichbehandlung von

  • LG Karlsruhe, 05.05.2006 - 6 O 150/05

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Berechnungsgrundlagen der

  • LG Karlsruhe, 12.11.2010 - 6 O 95/06

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Berechnung der Startgutschrift für

  • LG Karlsruhe, 12.11.2010 - 6 O 30/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anrechnung von Vordienstzeiten außerhalb

  • LG Karlsruhe, 03.06.2005 - 6 S 32/04

    Steuerrechtliches Gnadensplitting und VBL-Bestandsrentner

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