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   OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 21/04 - 1   

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OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 21/04 - 1 (https://dejure.org/2004,5457)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08.09.2004 - 5 U 21/04 - 1 (https://dejure.org/2004,5457)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08. September 2004 - 5 U 21/04 - 1 (https://dejure.org/2004,5457)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen Haftpflichtversicherer aus Versicherungsvertrag; Abtretung von versicherungsvertraglichen Ansprüchen; Wirksamkeit einer Klausel über den Ausschluss von Haftpflichtansprüchen aus Sachschäden; Definition überraschende Klausel; Ausschluss eines typischen ...

  • Judicialis

    AHB § 4 Abs. 1; ; AHB § 4 Abs. 1 Nr. 5; ; AHB § 4 Abs. 1 Nr. 6; ; AHB § 4 Abs. 1 Ziff. 5; ; AHB § 4 Abs. 1 Ziff. 6; ; AHB § 5; ; AHB § 6; ; AHB § 7 Abs. 3; ; ZPO § ... 540 Abs. 1 Nr. 1; ; AGBG § 3; ; VVG § 62; ; VVG § 63

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 4 I Nr. 5
    Risikoausschluss für Schäden durch Erdrutschung ist auch für einen Baggerbetrieb nicht überraschend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftpflichtversicherung: Wirksamkeit einer Ausschlussklausel - hier: Risiko von Erdrutschungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 394
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Koblenz, 02.01.2004 - 10 W 587/03

    Ein Erdrutschungsschaden, der den Versicherungsschutz für Haftpflichtschäden gem.

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 21/04
    Die hier in Rede stehende Klausel, die bereits mehrfach Gegenstand obergerichtlicher und höchstrichterlicher Entscheidungen war, ohne dass diesbezügliche Bedenken hierin angesprochen wurden (vgl. BGH VersR 1956, 789; VersR 1971, 457; OLG Hamm VersR 1960, 338; OLG München VersR 1962, 54; OLG Düsseldorf VersR 1968, 161; OLG Bamberg, VersR 1969, 916; OLG Koblenz VersR 2004, 724), ist objektiv nicht ungewöhnlich.

    Dass Schadensfälle, die hinsichtlich ihrer Art und Entwicklung potentiell oder tatsächlich derart unberechenbar sind, dass sie nicht zu dem für gewöhnliche Haftpflichtgefahren kalkulierten Versicherungsbeitrag gedeckt werden können, wie dies für alle Risikotatbestände des § 4 Abs. 1 Nr. 5 AHB der Fall ist (OLG Koblenz VersR 2004, 724 unter Hinweis auf BGH VersR 1951, 79, 1956, 789; 1962, 1049; 1968, 1080; 1970, 611), von dem allgemeinen Deckungsumfang der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind, ist nicht ungewöhnlich.

    Eine Erdrutschung im Sinne des § 4 I Nr. 5 AHB liegt nach der seit den 50-er Jahren gebräuchlichen Definition (BGH, Urt. vom 19.11.1956, II ZU 217/55, VersR 1956, 789; vgl. zuletzt OLG Koblenz VersR 2004, 724) vor, wenn das Erdreich nicht in sich zusammensinkt, sondern sich ein Teil der Erdoberfläche aus seinem natürlichen Zusammenhang mit seiner Umgebung löst und in Bewegung übergeht.

    Die zu § 4 I Ziff. 5 AHB ergangene Rechtsprechung befasst sich soweit ersichtlich ausschließlich mit Fällen, in denen eine Baugrube (bzw. eine entsprechende Vertiefung) ausgehoben wurde (BGH NJW 1957, 140; VersR 1971, 457; OLG Hamm VersR 1960, 338; OLG München VersR 1962, 54; OLG Düsseldorf VersR 1968, 161; OLG Bamberg, VersR 1969, 916; OLG Koblenz VersR 2004, 724) oder aber ein durch Fundamentarbeiten erhöhter Bodendruck dazu geführt haben, dass Teile der Erdoberfläche "abgerutscht" sind (OLG Schleswig VersR 2003, 190).

  • BGH, 03.02.1988 - IVa ZR 202/86

    Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche aus Sachschäden, welche durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 21/04
    Die hier in Rede stehende Klausel, die bereits mehrfach Gegenstand obergerichtlicher und höchstrichterlicher Entscheidungen war, ohne dass diesbezügliche Bedenken hierin angesprochen wurden (vgl. BGH VersR 1956, 789; VersR 1971, 457; OLG Hamm VersR 1960, 338; OLG München VersR 1962, 54; OLG Düsseldorf VersR 1968, 161; OLG Bamberg, VersR 1969, 916; OLG Koblenz VersR 2004, 724), ist objektiv nicht ungewöhnlich.

    Der Sinn und Zweck des § 4 I Nr. 5 AHB liegt neben der Absicherung vor tendenziell vorhandenen Beweisschwierigkeiten vor allem auch in der Möglichkeit von schwer oder unkalkulierbaren Katastrophenschäden (BGH VersR 1956, 789 ; Späte, Haftpflichtversicherung, § 4 Rn. 98).

    Eine Erdrutschung im Sinne des § 4 I Nr. 5 AHB liegt nach der seit den 50-er Jahren gebräuchlichen Definition (BGH, Urt. vom 19.11.1956, II ZU 217/55, VersR 1956, 789; vgl. zuletzt OLG Koblenz VersR 2004, 724) vor, wenn das Erdreich nicht in sich zusammensinkt, sondern sich ein Teil der Erdoberfläche aus seinem natürlichen Zusammenhang mit seiner Umgebung löst und in Bewegung übergeht.

  • BGH, 10.02.1971 - IV ZR 124/69

    Versicherungsschutz für den aus der Beschädigung einer Scheune entstandenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 21/04
    Die hier in Rede stehende Klausel, die bereits mehrfach Gegenstand obergerichtlicher und höchstrichterlicher Entscheidungen war, ohne dass diesbezügliche Bedenken hierin angesprochen wurden (vgl. BGH VersR 1956, 789; VersR 1971, 457; OLG Hamm VersR 1960, 338; OLG München VersR 1962, 54; OLG Düsseldorf VersR 1968, 161; OLG Bamberg, VersR 1969, 916; OLG Koblenz VersR 2004, 724), ist objektiv nicht ungewöhnlich.

    Die zu § 4 I Ziff. 5 AHB ergangene Rechtsprechung befasst sich soweit ersichtlich ausschließlich mit Fällen, in denen eine Baugrube (bzw. eine entsprechende Vertiefung) ausgehoben wurde (BGH NJW 1957, 140; VersR 1971, 457; OLG Hamm VersR 1960, 338; OLG München VersR 1962, 54; OLG Düsseldorf VersR 1968, 161; OLG Bamberg, VersR 1969, 916; OLG Koblenz VersR 2004, 724) oder aber ein durch Fundamentarbeiten erhöhter Bodendruck dazu geführt haben, dass Teile der Erdoberfläche "abgerutscht" sind (OLG Schleswig VersR 2003, 190).

  • OLG Schleswig, 21.11.2002 - 16 U 58/02

    Begriff der Erdrutschung i. S. v. § 4 I Nr. 5 AHB

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 21/04
    Die zu § 4 I Ziff. 5 AHB ergangene Rechtsprechung befasst sich soweit ersichtlich ausschließlich mit Fällen, in denen eine Baugrube (bzw. eine entsprechende Vertiefung) ausgehoben wurde (BGH NJW 1957, 140; VersR 1971, 457; OLG Hamm VersR 1960, 338; OLG München VersR 1962, 54; OLG Düsseldorf VersR 1968, 161; OLG Bamberg, VersR 1969, 916; OLG Koblenz VersR 2004, 724) oder aber ein durch Fundamentarbeiten erhöhter Bodendruck dazu geführt haben, dass Teile der Erdoberfläche "abgerutscht" sind (OLG Schleswig VersR 2003, 190).

    Insoweit ist die Situation jedoch nicht anders, als in den Fällen, in denen durch den Druck sonstiger Bauwerke (beispielsweise der Fundamentplatte, OLG Schleswig VersR 2003, 190) eine Erdrutschung verursacht wurde.

  • OLG Düsseldorf, 12.07.1966 - 4 U 168/65
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 21/04
    Die hier in Rede stehende Klausel, die bereits mehrfach Gegenstand obergerichtlicher und höchstrichterlicher Entscheidungen war, ohne dass diesbezügliche Bedenken hierin angesprochen wurden (vgl. BGH VersR 1956, 789; VersR 1971, 457; OLG Hamm VersR 1960, 338; OLG München VersR 1962, 54; OLG Düsseldorf VersR 1968, 161; OLG Bamberg, VersR 1969, 916; OLG Koblenz VersR 2004, 724), ist objektiv nicht ungewöhnlich.

    Die zu § 4 I Ziff. 5 AHB ergangene Rechtsprechung befasst sich soweit ersichtlich ausschließlich mit Fällen, in denen eine Baugrube (bzw. eine entsprechende Vertiefung) ausgehoben wurde (BGH NJW 1957, 140; VersR 1971, 457; OLG Hamm VersR 1960, 338; OLG München VersR 1962, 54; OLG Düsseldorf VersR 1968, 161; OLG Bamberg, VersR 1969, 916; OLG Koblenz VersR 2004, 724) oder aber ein durch Fundamentarbeiten erhöhter Bodendruck dazu geführt haben, dass Teile der Erdoberfläche "abgerutscht" sind (OLG Schleswig VersR 2003, 190).

  • BGH, 21.01.1976 - IV ZR 123/74

    Anspruch auf Befreiung von der Urteilssumme und den zugunsten des Geschädigten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 21/04
    Dass es sich bei aufgeschüttetem oder - wie hier - auf das Grundstück der Klägerin abgerutschtem Boden um einen "Sachschaden" handelt, ist nicht zweifelhaft (vgl. BGH VersR 1976, 477; Prölss-Martin, VVG, 27. Aufl., § 1 AHB Rn. 12).
  • BGH, 17.03.1999 - IV ZR 89/98

    Auslegung von Risikoausschlußklauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 21/04
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung schliesst § 4 I Nr. 6 AHB nur den unmittelbaren Sachschaden von der Leistungspflicht aus, nicht jedoch den Folgeschaden (grundlegend BGHZ 88, 229 , vgl. auch BGH VersR 1998, 228 ; VersR 1999, 748 ).
  • BGH, 12.11.1997 - IV ZR 338/96

    Begriff der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit an oder mit fremden Sachen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 21/04
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung schliesst § 4 I Nr. 6 AHB nur den unmittelbaren Sachschaden von der Leistungspflicht aus, nicht jedoch den Folgeschaden (grundlegend BGHZ 88, 229 , vgl. auch BGH VersR 1998, 228 ; VersR 1999, 748 ).
  • OLG Nürnberg, 24.09.1998 - 8 U 1757/98

    Dauernder Wagniswegfall bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 21/04
    Er stellt darauf ab, dass Versicherungsbedingungen so auszulegen sind, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss, so dass Risikoausschlussklauseln den Versicherungsschutz nicht weiter verkürzen dürfen, als der erkennbare Zweck der Klausel es gebietet (BGH VersR 1999, 749).
  • OLG Koblenz, 01.06.2001 - 10 U 1393/99

    Umfang des Ausschlusses von Schäden durch "Erdrutschungen"; Veranlassung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 21/04
    Der Ausschluss von Schäden durch "Erdrutschungen" aus der Haftpflichtdeckung erstreckt sich auch auf Rettungskosten zur Abwendung weiterer Schäden, da diese gem. §§ 62, 63 VVG das Bestehen bzw. unmittelbare Bevorstehen eines Versicherungsfalles voraussetzen (OLG Koblenz, RuS 2001, 453) und daher versicherungsvertraglich dessen Schicksal teilen.
  • BGH, 04.05.1964 - II ZR 153/61

    Betriebshaftpflichtversicherung

  • OLG München, 29.03.1999 - 30 U 761/98

    Notwendigkeit einer Überweisung bzw. Pfändung der Ansprüche des Versicherten

  • OLG Saarbrücken, 15.09.1999 - 5 U 389/99

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Versagung der Prozessführungsbefugnis aufgrund der

  • OLG Düsseldorf, 28.10.1982 - 10 U 49/82

    Haftpflichtschaden auf Grund positiver Verletzung eines Mietvertrages; Haftung

  • OLG Hamburg, 21.12.1971 - 7 U 51/71
  • BGH, 08.04.1970 - IV ZR 26/69

    Erdrutschung - Erdreich

  • BGH, 20.09.1962 - II ZR 171/61
  • LG Hamburg, 16.05.2018 - 404 HKO 53/17

    Betriebshaftpflichtversicherung für Bewachungsunternehmen: Wirksamkeit des

    Dass Schadensfälle, die hinsichtlich ihrer Art und Entwicklung potentiell oder tatsächlich derart unberechenbar sind, dass sie nicht zu dem für gewöhnliche Haftpflichtgefahren kalkulierten Versicherungsbeitrag gedeckt werden können, wie dies für alle Risikotatbestände des § 4 Abs. 1 Nr. 5 AHB der Fall ist (OLG Koblenz VersR 2004, 724, 725), von dem allgemeinen Deckungsumfang der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sind, ist nicht ungewöhnlich (OLG Saarbrücken, Urteil vom 08. September 2004 - 5 U 21/04-, Rn. 26, juris).
  • OLG Frankfurt, 23.04.2010 - 7 U 271/08

    Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für Sachmangel aufgrund

    In einem solchen Fall fehlt es an einem in den Zweckbereich des § 7 Ziffer 3 AHB fallenden Interesse des Versicherers am Abtretungsverbot (vgl. OLG Saarbrücken VersR 2005, 394).
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Rechtsprechung
   LG München I, 04.11.2004 - 31 S 951/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12109
LG München I, 04.11.2004 - 31 S 951/04 (https://dejure.org/2004,12109)
LG München I, Entscheidung vom 04.11.2004 - 31 S 951/04 (https://dejure.org/2004,12109)
LG München I, Entscheidung vom 04. November 2004 - 31 S 951/04 (https://dejure.org/2004,12109)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Augen lasern lassen - Private Krankenversicherung muss die Operationskosten nicht erstatten

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Krankenversicherung muss nur die Sehhilfe zahlen

  • aerzteblatt.de (Leitsatz)

    Sehschwäche: Brille reicht aus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Für eine Laserbehandlung der Augen tritt die Krankenkasse nicht immer ein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 394
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG München, 11.12.2003 - 223 C 5047/03

    Kosten einer Laserbehandlung zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit sind nicht zu

    Auszug aus LG München I, 04.11.2004 - 31 S 951/04
    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des AG München vom 11.12.2003 - Az.: 223 C 5047/03 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der AG München v. 11.12.2003 - 223 C 5047/03 - abgeändert.

  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

    Auszug aus LG München I, 04.11.2004 - 31 S 951/04
    Dieses Ergebnis erfolgt völlig unabhängig von etwaigen Kostengesichtspunkten, welche nach bisheriger herrschender Meinung und Rechtsprechung erst in einem zweiten Schritt bei der Frage der Vertretbarkeit zu prüfen gewesen wären und nunmehr aufgrund Urteil des BGH vom 12.03.2003 ( Az.: IV ZR 278/01 ) nicht mehr berücksichtigt.
  • LG Dortmund, 05.10.2006 - 2 S 17/05

    Private Krankenversicherung - Krankheitskostenversicherung: Voraussetzung der

    Im Kern des Streites zwischen den Parteien, ob die Beklagte die Klägerin auf andere Formen der Heilbehandlung bzw. die Benutzung von Hilfsmitteln verweisen kann, die die Fehlsichtigkeit der Klägerin ebenfalls heilen können, wie die Benutzung von Brille oder Kontaktlinsen, teilt das erkennende Gericht die auch von LG München I, VersR 2005, 394 und LG Köln, NJW-RR 2006, 1409 vertretene Auffassung der Beklagten nicht, da sich hierfür kein Anhaltspunkt in den zwischen den Parteien vereinbarten und damit für die zu entscheidende Rechtsfrage maßgebenden Versicherungsbedingungen findet.
  • FG Düsseldorf, 16.02.2006 - 15 K 6677/04

    Krankheitskosten; außergewöhnliche Belastung; LASIK-Augenoperation;

    Entsprechende Abgrenzungskriterien, die auch für die steuerliche Beurteilung herangezogen werden können, ergeben sich aus den im Rahmen von versicherungs- und beihilferechtlichen Streitigkeiten von den Sozialgerichten (gesetzliche Krankenversicherung), Zivilgerichten (private Krankenversicherung) und Verwaltungsgerichten (Beihilfe) aufgestellten Grundsätzen (vgl. z.B. Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 07.12.1998 L 1 KR 26/98, juris; Urteil des LG München I vom 4.11.2004 31 S 951/04, VersR 2005, 394 und Beschluss des OVG Münster vom 07.01.2002 6 A 1144/00; juris).
  • VG Arnsberg, 26.01.2012 - 13 K 1978/11

    Anspruch auf die Gewährung einer Beihilfe zu den Aufwendungen für eine

    17 f.; VG Arnsberg, Urteil vom 24. Januar 2000 - 2 K 4787/98 -, abrufbar unter NRWE; ihm folgend und den Ansatz des VG nicht in Frage stellend: OVG NRW, Beschluss vom 7. Januar 2002 - 6 A 1144/00 - siehe mit vergleichbaren Begründungsansätzen aus anderen Gerichtsbarkeiten: Finanzgericht (FG) Düsseldorf, Urteil vom 16. Februar 2006 - 15 K 6677/04 E -, juris, Rdnr. 15 ff.; Landgericht (LG) München I, Urteil vom 4. November 2004 - 31 S 951/04 -, juris; LG Hannover, Urteil vom 11. August 2009 - 2 S 85/06 -, juris Rdrn.
  • AG Göttingen, 19.03.2008 - 18 C 11/07

    Die Kostenerstattung der LASIK-Behandlung in der privaten Krankenversicherung

    Sofern die Beklagte einwendet, dass für die Behandlung der Fehlsichtigkeit der Ehefrau des Klägers auch eine Brille oder Kontaktlinsen hätten verwendet werden könnten, schließt sich das erkennende Gericht nicht der von der Beklagten angeführten Rechtsprechung des LG München 1 (VersR 2005, S. 394) und des LG Köln (NJW-RR 2006, S. 1409) an.
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Rechtsprechung
   AG München, 11.12.2003 - 223 C 5047/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,25589
AG München, 11.12.2003 - 223 C 5047/03 (https://dejure.org/2003,25589)
AG München, Entscheidung vom 11.12.2003 - 223 C 5047/03 (https://dejure.org/2003,25589)
AG München, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 223 C 5047/03 (https://dejure.org/2003,25589)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,25589) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Für eine Laserbehandlung der Augen tritt die Krankenkasse nicht immer ein

  • 123recht.net (Pressemeldung, 11.7.2005)

    Krankenkasse tritt nicht immer für Lasertherapie der Augen ein // Streit zwischen Patient und Versicherung endet mit Vergleich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 394
 
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Wird zitiert von ...

  • LG München I, 04.11.2004 - 31 S 951/04

    Kosten einer Laserbehandlung zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit sind nicht zu

    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des AG München vom 11.12.2003 - Az.: 223 C 5047/03 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der AG München v. 11.12.2003 - 223 C 5047/03 - abgeändert.

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