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   OLG Hamm, 15.10.2004 - 20 U 94/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9515
OLG Hamm, 15.10.2004 - 20 U 94/04 (https://dejure.org/2004,9515)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.10.2004 - 20 U 94/04 (https://dejure.org/2004,9515)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Oktober 2004 - 20 U 94/04 (https://dejure.org/2004,9515)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Leistungsanspruchs gegenüber einer Wohngebäudeversicherung nach einem Brandschaden; Ausgestaltung der Zurechenbarkeit der Unterversicherung einer Immobilie; Anforderungen an die Substantiierung einer auf schuldhafter Verletzung von ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 56; VGB 88 § 16
    Anforderungen an den Nachweis eines Beratungsverschuldens des Versicherers bei der Ermittlung des Versicherungswerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 56; BGB § 276 § 278; VGB 88 § 16 Nr. 5
    Anforderungen an die Beratung durch einen Versicherungsagenten bei Abschluss eines Gebäudeversicherungsvertrages; Pflicht zum Hinweis auf eine Unterversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 685
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2004 - 20 U 94/04
    Es reicht nicht aus, dass sich die die eigene Vernehmung beantragende Partei in Beweisnot befindet, sondern es bedarf weiter einer gewissen Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit ihres Vortrages (BGH in NJW 1999, 363).
  • BGH, 07.12.1988 - IVa ZR 193/87

    Hinweis- und Beratungspflichten des Versicherers bei Festsetzung des

    Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2004 - 20 U 94/04
    Dass die Beklagten zu 2) und 3) die dem Versicherer obliegenden Hinweis- und Beratungspflichten nicht erfüllt haben, ist indessen von dem für die Pflichtverletzung darlegungs- und beweisbelasteten Kläger (vgl hierzu BGH, Urteil vom 7.12.1988, in VersR 1989, 472) nicht bewiesen worden.
  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 96/92

    Beweiskraft öffentlicher und privater Urkunden - Anfechtbarkeit unentgeltlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2004 - 20 U 94/04
    Gemäß §§ 416, 440 ZPO wird mit der (echten) Privaturkunde ohnehin nur der Beweis für die Abgabe der beurkundeten Erklärung durch den Aussteller erbracht (BGH MDR 1993, 1119).
  • OLG Frankfurt, 11.11.2005 - 24 U 55/05

    Unterversicherung in der Hausratversicherung: Verantwortlichkeit des Versicherers

    In solchen Konstellationen ist es in erster Linie Sache des Versicherungsnehmers selbst, den Wert der zu versichernden Sache anzugeben und so für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen (allg. OLG Frankfurt am Main NVersZ 2002, 272; OLG Düsseldorf VersR 1998, 845; OLG Hamm VersR 2005, 685; NJW-RR 2001, 239).
  • LG Mainz, 13.10.2005 - 4 O 49/05

    Versicherungsvertragsrecht: Hinweis- und Beratungspflicht der Versicherung oder

    Einem ausdrücklichen Beratungswunsch steht es gleich, wenn eine positive Kenntnis der Tatsachen, aus denen die Unterversicherung sich ergibt oder ergeben kann bei dem Agenten oder der Versicherung vorhanden ist (OLG Hamm, VersR 2005, 685).
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