Weitere Entscheidung unten: KG, 29.03.2004

Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.01.2004 - 14 W 51/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2456
OLG Celle, 23.01.2004 - 14 W 51/03 (https://dejure.org/2004,2456)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.01.2004 - 14 W 51/03 (https://dejure.org/2004,2456)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Januar 2004 - 14 W 51/03 (https://dejure.org/2004,2456)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Grundsätze der Schmerzensgeldbemessung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 1 StVG; § 11 S. 3 StVG
    Bemessung der Höhe eines Schmerzensgeldes; Ausgleichsfunktion des immateriellen Schadensersatzanspruchs; Gefährdungshaftung; Haftung aus fahrlässigem Verhalten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Höhe eines Schmerzensgeldes; Ausgleichsfunktion des immateriellen Schadensersatzanspruchs; Gefährdungshaftung; Haftung aus fahrlässigem Verhalten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schmerzensgeld aus Verkehrsunfall und Haftung für fahrlässiges Verschulden

  • Judicialis

    StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 11 Satz 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 11 S. 3; BGB § 253 Abs. 2
    Bemessung des Schmerzensgeldes aus bloßer Gefährdungshaftung in Verkehrsunfallsachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Kein Abschlag beim reinen StVG-Schmerzensgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1185
  • NZV 2004, 251
  • VersR 2005, 91
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 23.04.2001 - 12 U 971/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Celle, 23.01.2004 - 14 W 51/03
    Bei Straßenverkehrsdelikten tritt die Genugtuungsfunktion daher gegenüber der Ausgleichsfunktion weitgehend in den Hintergrund (vgl. z. B. OLG Frankfurt/Main, VersR 1993, 1033; KG DAR 2002, 266).
  • OLG Frankfurt, 09.06.1992 - 27 (14) U 325/90

    Schmerzensgeld für Verletzungen durch Verkehrsunfall (hier: Trümmerbruch des

    Auszug aus OLG Celle, 23.01.2004 - 14 W 51/03
    Bei Straßenverkehrsdelikten tritt die Genugtuungsfunktion daher gegenüber der Ausgleichsfunktion weitgehend in den Hintergrund (vgl. z. B. OLG Frankfurt/Main, VersR 1993, 1033; KG DAR 2002, 266).
  • OLG Saarbrücken, 26.02.2015 - 4 U 26/14

    Schmerzensgeld bei Verkehrsunfall: Erhöhung wegen grober Fahrlässigkeit des

    In diesem Fall entspricht es der materiellen Gerechtigkeit, dem Unfallopfer eine Genugtuung für das erlittene Unrecht zukommen zu lassen, ebenso wie bei Fällen der schweren Körperverletzung, die sich außerhalb des Straßenverkehrs ereignen (OLG Celle NJW 2004, 1185 f.; Senat NJW 2008, 1166, 1168; BeckOK BGB/Spindler, aaO).
  • OLG Saarbrücken, 27.11.2007 - 4 U 276/07

    Schmerzensgeldanspruch wegen mehrerer anlässlich eines Verkehrsunfalls erlittener

    Inzwischen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es nunmehr für die Bemessung des Schmerzensgeldes gleichgültig ist, ob der Schädiger nur aus Gefährdung oder auch aus einfacher Fahrlässigkeit haftet (OLG Celle NJW 2004, 1185; Palandt, BGB, 66. Aufl., § 253 Rdn. 11 m.w.N.).

    Nach Auffassung des OLG Celle sei nach wie vor von der Doppelfunktion des Schmerzensgeldes auszugehen, wenn auch bei Verkehrsunfällen die Genugtuungsfunktion weitgehend in den Hintergrund trete, außer dem Schädiger sei ein grober Verkehrsverstoß anzulasten (OLG Celle VersR 2005, 91).

  • OLG Brandenburg, 16.04.2019 - 3 U 8/18

    Schadensersatzansprüche wegen der Beißattacke eines Hundes

    Für die Bemessung des Schmerzensgeldes ist es dabei gleichgültig, ob der Schädiger nur nach Gefährdungshaftung oder wegen Verschuldens haftet (OLG Celle NJW 2004, 1185; OLG Saarbrücken NJW 2008, 1166 ff).
  • OLG Celle, 16.09.2009 - 14 U 71/06

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei einer offenen Schmerzensgeldteilklage;

    Denn nach der Neufassung des § 11 StVG tritt bei Verletzungen infolge von Verkehrsunfällen die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes gegenüber dessen Ausgleichsfunktion weitgehend in den Hintergrund (vgl. Senat, NJW 2004, 1185 m. w. N.).
  • OLG Jena, 09.02.2022 - 2 U 504/20

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall; Begriff des

    Das Gewicht der Genugtuungsfunktion tritt bei einem durch einfache Fahrlässigkeit mitverursachten Verkehrsunfall allerdings weitgehend in den Hintergrund (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Oktober 2011 - 1 U 236/10 -, Rn. 107, juris; OLG Celle, Beschluss vom 23. Januar 2004 - 14 W 51/03 -, Rn. 3, 4, juris).
  • OLG Hamm, 22.01.2021 - 7 U 18/20

    Bemessung Schmerzensgeld; Orientierung an vergleichbaren Gerichtsentscheidungen;

    Anerkannt ist, dass bei Verletzungen durch Verkehrsunfälle die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldanspruchs im Vordergrund steht; der Genugtuungsfunktion kommt dann allenfalls eine geringe Bedeutung zu (s. OLG Hamm, Beschluss vom 15. März 2018, 7 U 4/18, juris unter Verweis auf: OLG Hamm, Urteil vom 04. Februar 2014, 9 U 149/13 - juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 17. Januar 2012, 6 U 96/10, BeckRS 2012, 04236; OLG Celle, Beschluss vom 23. Januar 2004, 14 W 51/03 - juris; Vieweg/Lorz in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 9. Aufl. 2020, Stand: 18. Februar 2020, § 253 BGB Rn. 88).
  • OLG München, 14.08.2015 - 10 U 1977/15

    Frist zur Stellungnahme zur beabsichtigten Entscheidung

    Allerdings tritt die Genugtuungsfunktion in Verkehrsunfallsachen in der Regel (aber nicht stets, vgl. OLG München [7. ZS] NJW-RR 1999, 820) zurücktritt (Senat VersR 1966, 170; 1989, 1056; OLG Frankfurt a. M. VersR 1993, 1033 (red. Ls.); KG NZV 2002, 230; 2002, 398; OLG Koblenz, Urt. v. 17.11.2003 - 12 U 1186/02 [juris, dort Rz. 37]; OLG Celle NJW 2004, 1185; OLG Düsseldorf NZV 2006, 415).
  • LG Stralsund, 28.11.2006 - 7 O 354/05

    Zum Mitverschulden des Beifahrers auf einem Motorrad mit alkoholisiertem Fahrer

    Wegen der in Verkehrsunfallsachen im Vordergrund stehenden Ausgleichsfunktion des immateriellen Schadensersatzanspruchs ist auch ein Schmerzensgeld, das nur auf Gefährdungshaftung gestützt wird, nicht niedriger zu bemessen als bei einer Haftung aus fahrlässigem Verhalten (vgl. OLG Celle, NJW 2004, 1185).
  • OLG Hamm, 20.03.2020 - 7 U 22/19

    Verkehrsunfall, Schmerzensgeld, wirtschaftliche Verhältnisse

    Grundsätzlich steht bei der Bestimmung der billigen Entschädigung der Entschädigungs- oder Ausgleichsgedanke im Vordergrund, weil im Hinblick auf die Zweckbestimmung des Schmerzensgeldes die Rücksicht auf Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen die wesentlichste Grundlage bei der Bemessung der billigen Entschädigung bildet (BGH, Beschl. v. 16.09.2016, aaO; OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2014, Az.: 9 U 149/13, Rn. 26 - juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 17.01.2012, Az. 6 U 96/10; BeckRS 2012, 04236; OLG Celle, Beschluss vom 23.1.2004, Az. 14 W 51/03, Rn 3, juris; Staudinger/Schiemann (2017) BGB § 253 Rn. 31; Vieweg/Lorz in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Auflage, 2017, § 253 BGB Rn. 91).
  • OLG Hamm, 11.01.2019 - 7 U 27/18

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

    Anerkannt ist, dass bei Verletzungen durch Verkehrsunfälle die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldanspruchs im Vordergrund steht; der Genugtuungsfunktion kommt dann ebenfalls allenfalls eine geringe Bedeutung zu (OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2014, Az.: 9 U 149/13, Rn. 26 - juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 17.01.2012, Az. 6 U 96/10; BeckRS 2012, 04236; OLG Celle, Beschluss vom 23.1.2004, Az. 14 W 51/03, Rn 3, juris; Staudinger/Schiemann (2017) BGB § 253 Rn. 31; Vieweg/Lorz in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Auflage, 2017, § 253 BGB Rn. 91).
  • OLG Frankfurt, 08.04.2009 - 21 U 50/08

    Tierhalterhaftung: Sturz eines Mountainbikers infolge durchgehender Pferde auf

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Rechtsprechung
   KG, 29.03.2004 - 12 U 281/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6542
KG, 29.03.2004 - 12 U 281/02 (https://dejure.org/2004,6542)
KG, Entscheidung vom 29.03.2004 - 12 U 281/02 (https://dejure.org/2004,6542)
KG, Entscheidung vom 29. März 2004 - 12 U 281/02 (https://dejure.org/2004,6542)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ersatz von materiellen Schäden aus einem Verkehrsunfall; Gutachten eines Sachverständigen zur Unfallrekonstruktion; Vermeidbarkeit eines Unfalls bei Einhaltung der Geschwindigkeitskontrolle; Abwägung der Verursachungsanteile und Verschuldensanteile; Berücksichtigung von ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 25 Abs. 3
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 91 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus KG, 29.03.2004 - 12 U 281/02
    Im Rahmen der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile nach den §§ 9, 17 StVG, 254 BGB können jedoch betriebsgefahrerhöhende Umstände zu Lasten eines Unfallbeteiligten nur dann berücksichtigt werden, wenn sie feststehen, d. h. unstreitig, zugestanden oder nach § 286 ZPO bewiesen sind und wenn sie sich auf das Unfallgeschehen ausgewirkt haben (ständige Rechtsprechung, BGH, NJW 1995, 1029; NJW 2000, 3069, 3071).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass einem Kraftfahrer als Reaktionszeit für sofortiges Bremsen eine Sekunde einschließlich Bremsansprechzeit zuzubilligen ist, wenn ein Fußgänger unmittelbar vor ihm auf die Fahrbahn tritt (BGH NJW 2000, 3069; Senat, NZV 2003, 380 = KGR 2002, 260).

    c) Allerdings hat der Bundesgerichtshof im Fall eines die Fahrbahn sorgfaltswidrig überquerenden Fußgänger eine teilweise Haftung des Kraftfahrers auch dann für möglich angesehen, wenn es dem Kraftfahrer bei Beachtung der gehörigen Sorgfalt möglich gewesen wäre, sein Fahrzeug so stark abzubremsen, dass es den Punkt, an dem der Fußgänger die Fahrspur kreuzt, erst erreicht hätte, nachdem dieser ihn schon wieder verlassen hätte (BGH NJW 2000, 3069, vgl. auch BGH VM 2002, 82 Nr. 72, sogenannte "zeitliche Vermeidbarkeit").

    die Fahrbahn zu überqueren (Senat, Urteil vom 3. Januar 2002 - 12 U 4708/00 -, KGR 2002, 366; vgl. auch BGH, NJW 2000, 3069 für einen Fußgänger, der etwa 29 m vor einem herannahenden Kraftfahrzeug versucht hat, die Straße zu überqueren).

    Zwar weist die Beklagte zu 2. grundsätzlich zutreffend darauf hin, dass nach der ständigen Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofes als auch des Senats die nicht erhöhte Betriebsgefahr bei der erforderlichen Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile hinter dem groben Verschulden eines Fußgängers, der die Fahrbahn sorgfaltswidrig überquert, zurücktritt (BGH NJW 2000, 3069, 2070 m.w.N.; Senat, Urteil vom 03.01.2002 - 12 U 4708/00 - KGR 2002, 366; Urteil vom 29.09.2003 - 12 U 315/01 -, KG-Report 2004, 50).

  • KG, 03.01.2002 - 12 U 4708/00

    Sorgfaltsanforderungen insbesondere auch angesichts unvorsichtiger Fußgänger

    Auszug aus KG, 29.03.2004 - 12 U 281/02
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass einem Kraftfahrer als Reaktionszeit für sofortiges Bremsen eine Sekunde einschließlich Bremsansprechzeit zuzubilligen ist, wenn ein Fußgänger unmittelbar vor ihm auf die Fahrbahn tritt (BGH NJW 2000, 3069; Senat, NZV 2003, 380 = KGR 2002, 260).

    die Fahrbahn zu überqueren (Senat, Urteil vom 3. Januar 2002 - 12 U 4708/00 -, KGR 2002, 366; vgl. auch BGH, NJW 2000, 3069 für einen Fußgänger, der etwa 29 m vor einem herannahenden Kraftfahrzeug versucht hat, die Straße zu überqueren).

    Ein Fußgänger, der versucht, kurz vor einem herannahenden Fahrzeug die Fahrbahn zu überqueren, handelt regelmäßig grob fahrlässig (Senat, Urteil vom 3. Januar 2002, a.a.O.).

    Zwar weist die Beklagte zu 2. grundsätzlich zutreffend darauf hin, dass nach der ständigen Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofes als auch des Senats die nicht erhöhte Betriebsgefahr bei der erforderlichen Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile hinter dem groben Verschulden eines Fußgängers, der die Fahrbahn sorgfaltswidrig überquert, zurücktritt (BGH NJW 2000, 3069, 2070 m.w.N.; Senat, Urteil vom 03.01.2002 - 12 U 4708/00 - KGR 2002, 366; Urteil vom 29.09.2003 - 12 U 315/01 -, KG-Report 2004, 50).

  • KG, 29.09.2003 - 12 U 315/01

    Haftung bei Verkehrsunfall: Unvermeidbarkeit einer nächtlichen Kollision mit

    Auszug aus KG, 29.03.2004 - 12 U 281/02
    Zwar weist die Beklagte zu 2. grundsätzlich zutreffend darauf hin, dass nach der ständigen Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofes als auch des Senats die nicht erhöhte Betriebsgefahr bei der erforderlichen Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile hinter dem groben Verschulden eines Fußgängers, der die Fahrbahn sorgfaltswidrig überquert, zurücktritt (BGH NJW 2000, 3069, 2070 m.w.N.; Senat, Urteil vom 03.01.2002 - 12 U 4708/00 - KGR 2002, 366; Urteil vom 29.09.2003 - 12 U 315/01 -, KG-Report 2004, 50).
  • KG, 29.03.2004 - 12 U 280/02

    Haftung bei Verkehrsunfall: Nachweis der Unabwendbarkeit des Unfalls;

    Auszug aus KG, 29.03.2004 - 12 U 281/02
    Die Akten 12 U 280/02 des Kammergerichts sowie 414 Ds 148/99 des Amtsgerichts Tiergarten haben zu Informationszwecken vorgelegen und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94
    Auszug aus KG, 29.03.2004 - 12 U 281/02
    Im Rahmen der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile nach den §§ 9, 17 StVG, 254 BGB können jedoch betriebsgefahrerhöhende Umstände zu Lasten eines Unfallbeteiligten nur dann berücksichtigt werden, wenn sie feststehen, d. h. unstreitig, zugestanden oder nach § 286 ZPO bewiesen sind und wenn sie sich auf das Unfallgeschehen ausgewirkt haben (ständige Rechtsprechung, BGH, NJW 1995, 1029; NJW 2000, 3069, 3071).
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