Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 28.10.2004

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.11.2004 - 20 U 157/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4396
OLG Hamm, 24.11.2004 - 20 U 157/04 (https://dejure.org/2004,4396)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.11.2004 - 20 U 157/04 (https://dejure.org/2004,4396)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. November 2004 - 20 U 157/04 (https://dejure.org/2004,4396)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Leistungsfreiheit des Kfz-Fahrzeugversicherers wegen verspäteter Meldung eines Kfz-Diebstahls

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1482
  • NZV 2005, 482
  • VersR 2005, 974
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 23.09.2003 - 1 W 34/03

    Eintragung in Personenstandsbuch: Schreibweise eines fremdsprachigen Buchstabens,

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2004 - 20 U 157/04
    Es fehlt deshalb an einer Vermutungsgrundlage, die unerläßliche Voraussetzung (vergl. KG Urteil vom 23.09.2003, 14 U 36/02 ZfS 04, 504) auch für die hier in Rede stehende tatsächliche Vermutung ist.
  • OLG Köln, 23.03.2004 - 9 U 110/03

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung und Freistellung von

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2004 - 20 U 157/04
    Allerdings hat die Rechtsprechung verschiedentlich angenommen, dass eine tatsächliche Vermutung dafür spreche, dass der Versicherungsnehmer die Obliegenheit zur baldigen Schadenanzeige nicht vorsätzlich verletzt habe (vgl. etwa BGH, VersR 1981, 321; Senat, VersR 1997, 1341; OLG Düsseldorf, VersR 1990, 411; vgl. aber auch - einschränkend - OLG Köln, r+s 2004, 456 unter II 1 a).
  • BGH, 07.07.2004 - IV ZR 265/03

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen verweigerter Übersendung der

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2004 - 20 U 157/04
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob bei Verstößen gegen die Anzeigeobliegenheit die Relevanzrechtsprechung überhaupt anwendbar und ob nicht bejahendenfalls vorliegend festzustellen ist, dass die Obliegenheitsverletzung folgenlos geblieben ist (vgl. BGH, VersR 2004, 1117 unter II 3).
  • OLG Hamm, 19.02.1997 - 20 U 150/96

    Pflicht zur Anzeige des Versicherungsfalls (Unfalltod)

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2004 - 20 U 157/04
    Allerdings hat die Rechtsprechung verschiedentlich angenommen, dass eine tatsächliche Vermutung dafür spreche, dass der Versicherungsnehmer die Obliegenheit zur baldigen Schadenanzeige nicht vorsätzlich verletzt habe (vgl. etwa BGH, VersR 1981, 321; Senat, VersR 1997, 1341; OLG Düsseldorf, VersR 1990, 411; vgl. aber auch - einschränkend - OLG Köln, r+s 2004, 456 unter II 1 a).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2004 - 20 U 157/04
    Das Verschulden des Klägers ist erheblich; es handelt sich nicht bloß um ein Fehlverhalten, welches auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (vgl. BGH, VersR 1984, 228 unter II 2).
  • OLG Düsseldorf, 27.09.1988 - 4 U 245/87

    Geltendmachung von Zahlungsansprüchen durch einen Steuerberater gegen seine

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2004 - 20 U 157/04
    Allerdings hat die Rechtsprechung verschiedentlich angenommen, dass eine tatsächliche Vermutung dafür spreche, dass der Versicherungsnehmer die Obliegenheit zur baldigen Schadenanzeige nicht vorsätzlich verletzt habe (vgl. etwa BGH, VersR 1981, 321; Senat, VersR 1997, 1341; OLG Düsseldorf, VersR 1990, 411; vgl. aber auch - einschränkend - OLG Köln, r+s 2004, 456 unter II 1 a).
  • BGH, 08.01.1981 - IVa ZR 60/80

    Begriff der grobfahrlässigen Obliegenheitsverletzung; Anzeige eines

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2004 - 20 U 157/04
    Allerdings hat die Rechtsprechung verschiedentlich angenommen, dass eine tatsächliche Vermutung dafür spreche, dass der Versicherungsnehmer die Obliegenheit zur baldigen Schadenanzeige nicht vorsätzlich verletzt habe (vgl. etwa BGH, VersR 1981, 321; Senat, VersR 1997, 1341; OLG Düsseldorf, VersR 1990, 411; vgl. aber auch - einschränkend - OLG Köln, r+s 2004, 456 unter II 1 a).
  • OLG Hamm, 21.06.2017 - 20 U 42/17

    Kaskoversicherer zu spät unterrichtet - kein Anspruch

    Die Obliegenheit zur Wahrung der Wochenfrist enthält so als minus die Verpflichtung zur zeitnahen Schadenanzeige, die allgemein bekannt ist (vgl. Senatsurteil vom 24.11.2004 - 20 U 157/04 -, VersR 2005, 974, Rn. 16, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 01.11.1996 - 24 U 309/94 -OLGR Frankfurt 1997, 14, Rn. 17, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.08.1994 - 4 U 151/93 -, VersR 1995, 3, Rn. 11, juris).
  • OLG Hamm, 26.04.2017 - 20 U 42/17

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen Verletzung der Obliegenheit des

    Die Obliegenheit zur Wahrung der Wochenfrist enthält so als minus die Verpflichtung zur zeitnahen Schadenanzeige, die allgemein bekannt ist (vgl. Senatsurteil vom 24.11.2004 - 20 U 157/04 -, VersR 2005, 974, Rn. 16, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 01.11.1996 - 24 U 309/94 -OLGR Frankfurt 1997, 14, Rn. 17, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.08.1994 - 4 U 151/93 -, VersR 1995, 3, Rn. 11, juris).
  • LG Köln, 02.03.2006 - 24 O 192/02

    Obliegenheitspflichten des Versicherungsnehmers im Falle des Diebstahl seines

    Dann indes müsste der Verlust der Figur auch schon in 2000 festgestellt worden sein, was im Übrigen die Leistungsfreiheit der Beklagten wegen deutlich verspäteter Anzeige des Schadensfalls begründen könnte, wird man bei einem Entwendungsfall doch nicht per se die Vorsatzvermutung des § 6 Abs. 3 VVG als widerlegt ansehen können (s. OLG Hamm, VersR 2005, 974).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 28.10.2004 - 10 U 981/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10987
OLG Koblenz, 28.10.2004 - 10 U 981/03 (https://dejure.org/2004,10987)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.10.2004 - 10 U 981/03 (https://dejure.org/2004,10987)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 10 U 981/03 (https://dejure.org/2004,10987)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe; Pflicht zur Abstimmung mit dem Versicherer bei Klageerweiterung; Obliegenheitsverletzung wegen des Unterlassens der Einholung einer weiteren Kostenschutzzusage; Obliegenheitpflicht gegenüber dem Versicherer beim ...

  • Judicialis

    ARB 75 § 15 Abs. 1 d)aa); ; ARB 75 § 15 Abs. 1 d)bb); ; ARB 75 § 15 Abs. 1 d)cc); ; ARB 75 § 15 Abs. 2; ; ARB 75 § 17 Nr. 2

  • VersR (via Owlit)

    ARB 75 § 15 Abs. 1 d; ARB 75 § 15 Abs. 2; ARB 75 § 17 Abs. 2; ZPO § 114
    Keine Deckung für mutwillige Klageerweiterung mit unverhältnismäßigem Kostenrisiko

  • rechtsportal.de

    ARB 75 § 15; ARB 75 § 17
    Zur Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Abstimmung mit dem Versicherer bei Klageerweiterung nach unberechtigtem Widerruf einer Kostenschutzzusage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 974
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.06.1989 - IVa ZR 101/88

    Aufklärungspflichten des Versicherungsnehmers nach Leistungsablehnung durch den

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.10.2004 - 10 U 981/03
    Ein Deckungsschutz kann aber dann versagt werden, wenn eine als äußerst risikobehaftet einzustufende Klageerweiterung sich als offensichtlich mutwillig darstellt und eine wirtschaftlich vernünftige und denkende Partei auf eigenes Kostenrisiko einen derartigen Antrag nicht stellen würde (in Anknüpfung an BGHZ 107, 368, 370 = VersR 1989, 842, 843; VersR 1991, 1129, 1130; OLG Hamm, VersR 1992, 301).

    Es ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass nach wiederholter und unberechtigter Leistungsablehnung durch den Versicherer keine Obliegenheitsverpflichtung des Versicherungsnehmers nach § 15 Abs. 1 d) aa), bb) oder cc) ARB 75 mehr bestehen (Prölss/Martin, § 15 ARB 75 Rn. 16; § 6 VVG R. 33; Berliner Kommentar, 1999, § 6 Rn. 122; BGHZ 107, 368, 370 = VersR 1989, 842, 843; VersR 1991, 1129; 1130; OLG Hamm, VersR 1992, 301).

  • OLG Hamm, 12.06.1991 - 20 U 305/90

    Leistungsfreiheit des Versicherers; Endgültige Versagung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.10.2004 - 10 U 981/03
    Ein Deckungsschutz kann aber dann versagt werden, wenn eine als äußerst risikobehaftet einzustufende Klageerweiterung sich als offensichtlich mutwillig darstellt und eine wirtschaftlich vernünftige und denkende Partei auf eigenes Kostenrisiko einen derartigen Antrag nicht stellen würde (in Anknüpfung an BGHZ 107, 368, 370 = VersR 1989, 842, 843; VersR 1991, 1129, 1130; OLG Hamm, VersR 1992, 301).

    Es ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass nach wiederholter und unberechtigter Leistungsablehnung durch den Versicherer keine Obliegenheitsverpflichtung des Versicherungsnehmers nach § 15 Abs. 1 d) aa), bb) oder cc) ARB 75 mehr bestehen (Prölss/Martin, § 15 ARB 75 Rn. 16; § 6 VVG R. 33; Berliner Kommentar, 1999, § 6 Rn. 122; BGHZ 107, 368, 370 = VersR 1989, 842, 843; VersR 1991, 1129; 1130; OLG Hamm, VersR 1992, 301).

  • BGH, 08.07.1991 - II ZR 65/90

    Verwirkung des Anspruchs in der Yacht-Neuwertversicherung durch falsche Angaben

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.10.2004 - 10 U 981/03
    Ein Deckungsschutz kann aber dann versagt werden, wenn eine als äußerst risikobehaftet einzustufende Klageerweiterung sich als offensichtlich mutwillig darstellt und eine wirtschaftlich vernünftige und denkende Partei auf eigenes Kostenrisiko einen derartigen Antrag nicht stellen würde (in Anknüpfung an BGHZ 107, 368, 370 = VersR 1989, 842, 843; VersR 1991, 1129, 1130; OLG Hamm, VersR 1992, 301).

    Es ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass nach wiederholter und unberechtigter Leistungsablehnung durch den Versicherer keine Obliegenheitsverpflichtung des Versicherungsnehmers nach § 15 Abs. 1 d) aa), bb) oder cc) ARB 75 mehr bestehen (Prölss/Martin, § 15 ARB 75 Rn. 16; § 6 VVG R. 33; Berliner Kommentar, 1999, § 6 Rn. 122; BGHZ 107, 368, 370 = VersR 1989, 842, 843; VersR 1991, 1129; 1130; OLG Hamm, VersR 1992, 301).

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