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   OLG Koblenz, 09.02.2004 - 12 U 11/03   

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OLG Koblenz, 09.02.2004 - 12 U 11/03 (https://dejure.org/2004,6769)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.02.2004 - 12 U 11/03 (https://dejure.org/2004,6769)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Februar 2004 - 12 U 11/03 (https://dejure.org/2004,6769)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Grundstückbesitzers als Ausprägung der allgemeinen Verkehrssicherungspflichten; Möglichkeit der Übernahme der Eigenbesitzerpflichten gegenüber der Allgemeinheit durch einen Verwalter; Art und Weise der Übernahme der Pflichten in derartigen Fällen; Ein an ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 836; ZPO § 286
    Kein Anscheinsbeweis für fehlerhafte Befestigung eines beim Sturm "Lothar" abgelösten Autobahnverkehrsschildes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 836
    Begriff des Eigenbesitzers; Ersatzfähigkeit von Orkanschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 322
  • VersR 2005, 982
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Zweibrücken, 29.01.2002 - 3 W 11/02

    Verletzung eines Wohnungseigentümers durch herabfallende Dachziegel: Haftung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2004 - 12 U 11/03
    Hier sind vor allem aber auf Grund der unbestritten gebliebenen Angaben des beklagten Landes zum Orkan "Lothar" mitsamt den Erläuterungen im vorgelegten Wettergutachtens nähere Feststellungen möglich, die den sonst denkbaren Anscheinsbeweis deshalb erschüttern, weil der Orkan "Lothar" im fraglichen Gebiet Windgeschwindigkeiten von deutlich mehr als Beaufort 12 verursachte (LG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1541), nämlich solche im mittleren Bereich von Beaufort 14 (PfzOLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 749 ).

    So lag ein bei Karlsruhe festgestellter Spitzenwert bei 42, 5 m/s, was 153 km/h entspricht (so auch PfzOLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 749 ).

    Windgeschwindigkeiten der vom Orkan "Lothar" erreichten Größe stellen in Süddeutschland jedenfalls eine Ausnahme dar, die in 50 bis 100 Jahren nur einmal auftritt (Bl. 105 GA; ebenso PfzOLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 749 ).

    Dies hat zur Folge, dass der Anscheinsbeweis für die Verursachung von Schäden durch wegfliegende Teile eines Werkes aufgrund von Mängeln bei der Errichtung oder Unterhaltung des Werkes erschüttert ist (vgl. PfzOLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 749 ; LG Baden-Baden VersR 2003, 517 ; LG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1541 f.).

  • BGH, 13.07.1956 - VI ZR 32/55

    Parteiänderung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2004 - 12 U 11/03
    Er regelt nur die Haftung des Eigenbesitzers eines Gebäudes oder Werkes (§ 836 Abs. 3 BGB ; vgl. BGHZ 21, 285, 290 f.; BGH NJW-RR 1990, 1423, 1424).

    Dem folgt die Rechtsprechung aber zumindest nicht allgemein (BGHZ 21, 285, 291).

    Wer hierdurch einen Schaden erleidet, soll den für die Unterhaltung Verantwortlichen aus §§ 836 ff. BGB in Anspruch nehmen können, ohne dass der Geschädigte dessen Verschulden zu beweisen hat (BGHZ 21, 285, 292).

  • BGH, 23.03.1993 - VI ZR 176/92

    Haftung des Verwalters von Wohnungseigentum für Schäden durch herabstürzende

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2004 - 12 U 11/03
    b) Jedoch kann gemäß § 838 BGB ein Verwalter fremden Vermögens, zu dessen Aufgaben die Unterhaltung eines Werkes für den materiell Berechtigten gehört, die Pflichten übernehmen, die dem Eigenbesitzer gegenüber der Allgemeinheit obliegen (vgl. BGH NJW 1993, 1782, 1783).

    Dies gilt aber dann nicht, wenn ein außergewöhnliches Naturereignis vorliegt, dem auch ein fehlerfrei errichtetes oder mit der erforderlichen Sorgfalt unterhaltenes Werk nicht standzuhalten vermag (BGHZ 58, 149, 153 f.; BGH NJW 1993, 1782, 1783; 1999, 2593, 2594).

    Der Bundesgerichtshof hat einen Anscheinsbeweis für eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht eines Gebäudeunterhaltspflichtigen bei Herabfallen von Dachteilen im Einzelfall - mangels Feststellungen, die eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten - auch dann noch angenommen, wenn es sich um einen Orkan handelte, wobei in jenem Fall aber Windstärken um Beaufort 12 - 13 im Raum standen (BGH NJW 1993, 1782 f.; s.a. Belling/Ebert-Borges, in: von Staudinger, BGB § 836 Rn. 75).

  • BGH, 19.06.1990 - VI ZR 197/89

    Voraussetzungen einer Gebäudeunterhaltungspflicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2004 - 12 U 11/03
    Er regelt nur die Haftung des Eigenbesitzers eines Gebäudes oder Werkes (§ 836 Abs. 3 BGB ; vgl. BGHZ 21, 285, 290 f.; BGH NJW-RR 1990, 1423, 1424).

    § 838 BGB will eine Haftung, wie sie nach § 836 BGB sonst nur den Eigenbesitzer trifft, auch demjenigen auferlegen, der dafür verantwortlich ist, dass andere durch das Werk nicht zu Schaden kommen, sofern ihn der Eigentümer auch dazu befugt hat, die entsprechenden baulichen Maßnahmen zu treffen (BGH NJW-RR 1990, 1423, 1424 f.).

  • LG Karlsruhe, 07.08.2002 - 1 S 84/01

    Haftung des Gebäudebesitzers: Haftung für Sturmschäden und Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2004 - 12 U 11/03
    Hier sind vor allem aber auf Grund der unbestritten gebliebenen Angaben des beklagten Landes zum Orkan "Lothar" mitsamt den Erläuterungen im vorgelegten Wettergutachtens nähere Feststellungen möglich, die den sonst denkbaren Anscheinsbeweis deshalb erschüttern, weil der Orkan "Lothar" im fraglichen Gebiet Windgeschwindigkeiten von deutlich mehr als Beaufort 12 verursachte (LG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1541), nämlich solche im mittleren Bereich von Beaufort 14 (PfzOLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 749 ).

    Dies hat zur Folge, dass der Anscheinsbeweis für die Verursachung von Schäden durch wegfliegende Teile eines Werkes aufgrund von Mängeln bei der Errichtung oder Unterhaltung des Werkes erschüttert ist (vgl. PfzOLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 749 ; LG Baden-Baden VersR 2003, 517 ; LG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1541 f.).

  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/98

    Entlastungsbeweis des Herstellers eines Baugerüsts

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2004 - 12 U 11/03
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür liegt bei der geschädigten Klägerin (vgl. BGH NJW 1999, 2593, 2594; OLG Koblenz OLG-Report Koblenz 2002, 446, 447); ihr Vorbringen genügt nicht.

    Dies gilt aber dann nicht, wenn ein außergewöhnliches Naturereignis vorliegt, dem auch ein fehlerfrei errichtetes oder mit der erforderlichen Sorgfalt unterhaltenes Werk nicht standzuhalten vermag (BGHZ 58, 149, 153 f.; BGH NJW 1993, 1782, 1783; 1999, 2593, 2594).

  • BGH, 06.05.1993 - I ZR 84/91

    Zulässige Beschränkung des Warenangebots durch Mineralölunternehmen - Verwertung

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2004 - 12 U 11/03
    Dies ist aufgrund der zeitnah erfolgten Nachrichten allgemeinkundig und es war Gegenstand der Erörterungen in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat (vgl. BGHR ZPO § 291 Tatsachen, allgemeinkundige 1).
  • BGH, 24.04.1974 - VIII ZR 211/72

    Beweisbedürftigkeit von Tatsachen

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2004 - 12 U 11/03
    Nach den allgemeinen Regeln der Zivilprozessordnung bedürfen solche Tatsachen nicht des förmlichen Beweises, die nicht bestritten, zugestanden oder offenkundig sind (vgl. BGHZ 62, 286, 289; 122, 76, 83).
  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91

    Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2004 - 12 U 11/03
    Nach den allgemeinen Regeln der Zivilprozessordnung bedürfen solche Tatsachen nicht des förmlichen Beweises, die nicht bestritten, zugestanden oder offenkundig sind (vgl. BGHZ 62, 286, 289; 122, 76, 83).
  • LG Offenburg, 04.12.2001 - 1 S 117/01
    Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2004 - 12 U 11/03
    Soweit das LG Offenburg (NJW-RR 2002, 596 f.) - ohne Berücksichtigung der Einzelheiten - eine andere Auffassung vertreten hat, bestehen dagegen durchgreifende Bedenken.
  • BGH, 08.02.1972 - VI ZR 155/70

    Beeinträchtigung durch Nachbargrundstück

  • LG Baden-Baden, 26.04.2002 - 2 S 14/02

    Haftung des Grundstücksbesitzers: Anscheinsbeweis bei Ablösung eines Gebäudeteils

  • OLG Koblenz, 05.07.2002 - 10 U 251/02

    Zum Anscheinsbeweis für eine unzureichende Befestigung eines Leuchttransparents,

  • BGH, 25.01.1971 - III ZR 208/68

    Wasserrohrbruch - Enteignungsgleicher Eingriff, Unmittelbarkeit, § 836 BGB;

  • BGH, 17.10.1989 - VI ZR 258/88

    Pferdebox - § 823 Abs. 1 BGB, Produzentenhaftung, Konstruktionsfehler, Maßstab

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.1994 - 9 S 459/92

    Haftungsausschluß in der Gebäudeversicherung - Mitursächlichkeit eines Baumangels

  • OLG München, 12.11.1998 - 1 U 6040/95

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Überschwemmung des Kellers eines

  • OLG Stuttgart, 23.11.2016 - 4 U 97/16

    Haftung des Grundstücksbesitzers: Anscheinsbeweis für mangelhafte Errichtung oder

    Nur außergewöhnliche Naturereignisse, denen auch ein fehlerfrei errichtetes oder mit der erforderlichen Sorgfalt unterhaltenes Bauwerk nicht standhalten könnte, lassen den Anscheinsbeweis entfallen (BGH NJW 1972, 724; BGH NJW 1993, 1782 [1783]; BGH NJW 1999, 2593; OLG Hamm BeckRS 2010, 29594 II.2.d. = MDR 2010, 1386 [mehr als 13 Beaufort]; OLG Hamm OLGR 1992, 123 [7 Beaufort]; OLG Koblenz NVwZ-RR 2004, 322, 323; OLG Rostock NJW-RR 2004, 825; OLG Köln VersR 2005, 512; LG Baden-Baden VersR 2003, 517; Diehl ZfS 2011, 258).

    Jedenfalls Werte im mittleren Bereich von 14 Beaufort (Sturm "Lothar" - Weihnachten 1999) beziehungsweise von mehr als 150 km/h sollen den Anscheinsbeweis erschüttern (OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 749; OLG Koblenz NVwZ-RR 2004, 322 [323]).

  • OLG Hamm, 14.07.2010 - 13 U 145/09

    Ablösen von Gebäudeteilen Folge fehlerhafter Errichtung

    Dementsprechend reichen zur Erschütterung des Anscheinsbeweises selbst ungewöhnlich starke Sturmböen jedenfalls der Stärke 12, der Dächer unstreitig nach der maßgebenden DIN mindestens standhalten müssen, nicht aus; zum großen Teil wird sogar bei Böen bis zu 13 Beaufort die Erschütterung des Anscheinsbeweises verneint (vgl. zum Ganzen nur Geigel/Haag, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., Kap. 19, Rdn. 12; Palandt/Sprau, a.a.O., § 836, Rdn. 9; BGH, NJW 1993, 1782; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 1244; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 749 sowie OLG Koblenz, VersR 2005, 982, welches schon bei Böen mit einer Windstärke oberhalb von 12 Beaufort den Anscheinsbeweis als erschüttert ansieht).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.2022 - 22 U 137/21

    Umgefallener Weihnachtsbaum: Die Berufung der Stadt hat keinen Erfolg

    Da ein Gebäude oder Werk mit sämtlichen Einrichtungen der Witterung standhalten muss, beweist die Ablösung von Teilen infolge einer Witterung im Allgemeinen, dass die Anlage fehlerhaft errichtet oder mangelhaft unterhalten war (OLG Koblenz Urteil vom 09.02.2004, VersR 2005, 982 [26]).
  • AG Castrop-Rauxel, 23.09.2016 - 4 C 264/15

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Regressansprüchen einer

    Jeder Verkehrssicherungspflichtige hat - im Rahmen des Zumutbaren - Sicherungsmaßnahmen demgemäß nur zu treffen, wenn nicht nur die theoretische Möglichkeit besteht, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden, sondern wenn und soweit dies konkret naheliegt (so auch OLG Koblenz, Urteil vom 9. Februar 2004, 12 U 11/03).

    Da demnach nicht bereits der Beweis des ersten Anscheins zugunsten der Klägerin streitet, hätte sie zur Frage der Fehlerhaftigkeit der Errichtung oder Mangelhaftigkeit der Unterhaltung des Gebäudes in der D-Straße 63 mit Blick auf den nicht ordnungsgemäßen Zustands des Dachs konkrete Tatsachen vortragen und unter Beweis stellen müssen (so auch OLG Koblenz, VersR 2005, 982).

  • LG Frankfurt/Main, 24.09.2008 - 15 S 108/08

    Haftung des Grundstücksbesitzers: Anscheinsbeweis bei Schäden durch herabfallende

    Dass der zugunsten des Geschädigten sprechende Anscheinsbeweis nur unter ganz engen Voraussetzungen entkräftet werden kann, entspricht auch der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Zweibrücken in seiner Entscheidung vom 29.01.2002, Az.: 3 W 11/02 und der des Oberlandesgerichts Koblenz in seiner Entscheidung vom 09.02.2004, Az.: 12 U 11/03 (anders als dies der Verweis in der Kommentierung von Palandt-Sprau, § 836 Rdnr. 9 glauben lässt).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 3 U 56/15

    Erhebung von Beitragszuschlägen zum Umlagebeitrag durch die gewerblichen

    Dies gilt u.a. deshalb, weil Windstärken bis 12 Bft bisher als Grenze der Windlast gelten, denen nach den für Baustatik geltenden Normen (Normenausschuss im Bauwesen im DIN, Deutsches Institut für Normung e.V., DIN 1055 Teil 4 - Lastannahmen für Bauten. Verkehrslasten. Windlasten nicht schwingungsanfälliger Bauwerke, 1977; zuletzt Ausgabe August 1986 mit Änderungen und Berichtigung von Juni 1987) Werke und Traglasten widerstehen sollen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 09. Februar 2004 - 12 U 11/03 -, zitiert nach juris und OLGR Koblenz 2004, 367, 369).
  • LG Flensburg, 29.04.2016 - 1 S 63/15

    Haftung des Gebäudeeigentümers: Anscheinsbeweis für eine mangelhafte

    Von einem außergewöhnlichen Naturereignis kann nur dann ausgegangen werden, wenn die Windgeschwindigkeiten eine Größe erreicht haben, die in 50 bis 100 Jahren nur einmal auftreten (vgl. OLG Koblenz, Urteil v. 09.02.2004, AZ: 12 U 11/03; vgl. Palandt/Sprau, BGB, 72. Auflage, § 836 Rn. 9: "Jahrhundert-Orkan").
  • LG Köln, 14.10.2008 - 11 S 421/07

    Allgemeine Verkehrssicherungspflichten eines Besitzers eines Toilettenhäuschens

    Dem Kläger ist auch zuzugeben, dass in der Regel im Wege des Anscheinsbeweises vom witterungsbedingten Einsturz oder Ablösen von Teilen eines Bauwerks auf die fehlerhafte Errichtung oder mangelhafte Unterhaltung geschlossen werden kann (OLG Koblenz, Urteil vom 9.2.2004 - 12 U 11/03 - ; LG Karlsruhe, Urteil vom 7.8.2002 - 1 S 84/01 - zit nach Juris) .
  • OLG Hamm, 10.11.2008 - 13 U 5/08

    Nachweisanforderungen an unfallursächliches Verschulden nach

    Nach Art. 90 Abs. 2 GG i.V.m. § 20 Bundesfernstraßengesetz wird insoweit das Land (genauer gem. § 5 der entspr. Durchführungsverordnung das zuständige Ministerium und für dieses wiederum hier konkret der Landesbetrieb Straßenbau) lediglich im Auftrag des Bundes tätig; die sich daraus ergebenden Kosten trägt gem. Art. 104a Abs. 2 GG der Bund (vgl. zum Ganzen auch OLG Koblenz, VersR 2005, 982).
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