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AG Wetzlar, 28.04.2005 - 39 C 1820/04 (39) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 832
Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht über ein siebenjähriges Kind beim Radfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 2006, 1271
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 09.06.2000 - 9 U 226/99
Grenzen erforderlicher Aufsicht über einen radelnden knapp Siebenjährigen
Auszug aus AG Wetzlar, 28.04.2005 - 39 C 1820/04
Das Maß der Aufsichtspflicht über einen siebenjährigen Jungen richtet sich nach den Eigenschaften des Kindes sowie der Schadensgeneigtheit des Unfallbereichs (i. A. an OLG Hamm VersR 2002, 376).
- LG Osnabrück, 28.02.2019 - 4 S 172/18
Aufsichtspflichtverletzung, Fahrradunfall, Achtjähriger, LG Osnabrück
Daher muss den Aufsichtspflichtigen unter Berücksichtigung der Eigenart und der Fähigkeiten des jeweiligen Kindes die Möglichkeit eingeräumt werden, ihr Kind im Straßenverkehr ohne unmittelbare Beaufsichtigung eigenverantwortlich agieren zu lassen (vgl. AG Wetzlar, Urteil vom 28.04.2005 - 39 C 1820/04).