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   OLG Celle, 28.04.2005 - 9 U 242/04   

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https://dejure.org/2005,18366
OLG Celle, 28.04.2005 - 9 U 242/04 (https://dejure.org/2005,18366)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.04.2005 - 9 U 242/04 (https://dejure.org/2005,18366)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. April 2005 - 9 U 242/04 (https://dejure.org/2005,18366)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 245 BGB; § 249 BGB; § 251 BGB; § 823 Abs. 1 BGB; § 823 Abs. 2 BGB; § 844 Abs. 2 BGB; § 845 BGB; § 1 Abs. 1 HaftPflG
    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruch wegen psychisch verursachter Drittschäden; Mittelbar Geschädigter als Anspruchsinhaber; Bestimmung des Geltungsbereichs eines deliktischen Anspruchs; Notwendigkeit eines haftungsrechtlichen Zurechnungszusammenhangs; Schutzzweck ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruch wegen psychisch verursachter Drittschäden; Mittelbar Geschädigter als Anspruchsinhaber; Bestimmung des Geltungsbereichs eines deliktischen Anspruchs; Notwendigkeit eines haftungsrechtlichen Zurechnungszusammenhangs; Schutzzweck ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 844; HpflG § 1
    Kein Anspruch des nur mittelbar Geschädigten gegen den Haftpflichtigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzansprüche eines Berufsretters; Gefährdungshaftung des Bahnunternehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Schadensersatzanspruch eines mittelbar geschädigten Retters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1376
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.12.1952 - II ZR 141/51

    Schadensersatzanspruch eines aufgrund einer vor der Zeugung erfolgten

    Auszug aus OLG Celle, 28.04.2005 - 9 U 242/04
    Ferner ist der Kreis der schadensrechtlich Geschützten dadurch erweitert worden, dass Geschädigte, die auf den ersten Blick nur als Dritte betroffen zu sein scheinen, im Wege der Erweiterung schadensrechtlicher Anspruchsgrundlagen als unmittelbare Gläubiger behandelt werden, z. B. der z. Zt. der Schädigung noch nicht Geborene ( BGHZ 58, 48 [BGH 11.01.1972 - VI ZR 46/71] ) oder noch nicht einmal Gezeugte ( BGHZ 8, 243 ), und die Opfer eines Schocks durch die Zeugenschaft bei einem Verkehrsunfall eines Angehörigen oder derjenige, der vom Tod oder der schweren Verletzung eines Angehörigen benachrichtigt wird (s. im Einzelnen Wagner in MünchKomm.-BGB, 4. Aufl., § 823 Rdnrn. 76 ff.; Staudinger/Hager [1999], § 823 Anm. B 35 f.).
  • BGH, 11.01.1972 - VI ZR 46/71

    Verletzung einer Leibesfrucht

    Auszug aus OLG Celle, 28.04.2005 - 9 U 242/04
    Ferner ist der Kreis der schadensrechtlich Geschützten dadurch erweitert worden, dass Geschädigte, die auf den ersten Blick nur als Dritte betroffen zu sein scheinen, im Wege der Erweiterung schadensrechtlicher Anspruchsgrundlagen als unmittelbare Gläubiger behandelt werden, z. B. der z. Zt. der Schädigung noch nicht Geborene ( BGHZ 58, 48 [BGH 11.01.1972 - VI ZR 46/71] ) oder noch nicht einmal Gezeugte ( BGHZ 8, 243 ), und die Opfer eines Schocks durch die Zeugenschaft bei einem Verkehrsunfall eines Angehörigen oder derjenige, der vom Tod oder der schweren Verletzung eines Angehörigen benachrichtigt wird (s. im Einzelnen Wagner in MünchKomm.-BGB, 4. Aufl., § 823 Rdnrn. 76 ff.; Staudinger/Hager [1999], § 823 Anm. B 35 f.).
  • BGH, 06.06.1989 - VI ZR 241/88

    Schlaganfall nach Verkehrsunfall - § 823 Abs. 1 BGB, Adäquanz,

    Auszug aus OLG Celle, 28.04.2005 - 9 U 242/04
    Dieser ist durch Zurechnungsüberlegungen einzugrenzen (BGH VersR 1989, 923 ).
  • KG, 17.11.1989 - 9 U 1846/89
    Auszug aus OLG Celle, 28.04.2005 - 9 U 242/04
    Er kann deshalb insoweit erneut nur eine bloß mittelbare Beeinträchtigung geltend machen, die entsprechend den vorstehenden Darlegungen nicht ersatzfähig ist (s. zur Rechtslage auch KG VersR 1991, 826 ; Wagner in MünchKomm.-BGB, 4. Aufl., § 823 Rdnr. 72 a. E.).
  • BGH, 17.04.2018 - VI ZR 237/17

    Haftung eines Amokläufers für die psychische Gesundheitsverletzung eines

    Das Oberlandesgericht Celle (VersR 2006, 1376, 1377) hat die Haftung für die psychische Erkrankung eines Bundesgrenzschutzbeamten, der sich nach einer Kollision von Zügen zum Unfallort begeben musste, unter anderem mit der Begründung verneint, dass sich eine Gefahr verwirklicht habe, die dem Berufsrisiko des Geschädigten zuzuordnen sei.
  • BGH, 08.12.2020 - VI ZR 19/20

    Zurechenbarkeit einer psychischen Gesundheitsverletzung eines Polizeibeamten

    Andererseits wird vertreten, dass dann, wenn sich das typischerweise mit der konkreten Berufstätigkeit verbundene Risiko verwirkliche, besonders belastenden Situationen ausgesetzt zu werden, und ein entsprechender Berufsträger infolge dessen eine psychische Gesundheitsstörung erleide, der Schädiger nicht hafte, weil dieses Risiko freiwillig oder bewusst übernommen worden sei (OLG Celle, VersR 2006, 1376, 1377, juris Rn. 11 [Bundesgrenzschutzbeamter]; OLG Schleswig, NJW-RR 2019, 1118 Rn. 27 [Rettungsassistent]; LG Duisburg, Urteil vom 28. September 2015 - 8 O 361/14, juris Rn. 35 [Feuerwehrmann]; Oetker, MK-BGB, 8. Aufl., § 249 Rn. 197; Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 13. Aufl., Rn. 9; Würdinger, jM 2018, 408, 409 f.).

    Es sei in diesen Fällen in erster Linie Aufgabe der Dienststellen der Betroffenen, sie auf solche Aufgaben vorzubereiten und für eine notwendige Betreuung nach dem Einsatz sowie die etwaige Gewährung notwendiger Sozialleistungen zu sorgen (OLG Celle, VersR 2006, 1376, 1377, juris Rn. 11; Stöhr, NZV 2009, 161, 164).

  • LG Duisburg, 28.09.2015 - 8 O 361/14

    Feuerwehrmann klagt erfolglos

    Im dortigen Fall wurde ein Bundesgrenzschutzbeamte zu einem Unfalleinsatz gerufen, nachdem zwei Güterzüge kollidiert waren, was eine schwere Explosion eines mit giftigen Chemikalien beladenen Kesselwagens zur Folge hatte; der Beamte machte geltend, aufgrund dieses Einsatzes an einer posttraumatischen Belastungsstörung erkrankt zu sein (VersR 2006, 1376 mit Nichtzulassungsbeschluss des Bundesgerichtshofs vom 16.05.2006 - VI ZR 108/05).
  • LG Darmstadt, 15.03.2019 - 8 O 132/18

    Nach dem Erleben eines schweren Verkehrsunfalls auftretende psychische

    Auch Personen, die gefahrgeneigte Berufe ausüben, stehen jedenfalls bei unmittelbaren Verletzungen und Beeinträchtigungen unter dem Schutze des Gesetzes (vgl. dazu: OLG Koblenz, Urteil vom 08.03.2010, Az. 1 U 1137/06; abgedruckt VersR 2011, 938 ff.; vgl. ferner OLG Celle, Urteil vom 28.04.2005, Az. 9 U 242/04; abgedruckt VersR 2006, 1376 f.).
  • LG Duisburg, 09.10.2015 - 3 O 389/14

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldbegehren einer Sicherheitskraft wegen erlittener

    Im dortigen Fall wurde ein Bundesgrenzschutzbeamte zu einem Unfalleinsatz gerufen, nachdem zwei Güterzüge kollidiert waren, was eine schwere Explosion eines mit giftigen Chemikalien beladenen Kesselwagens zur Folge hatte; der Beamte machte geltend, aufgrund dieses Einsatzes an einer posttraumatischen Belastungsstörung erkrankt zu sein (VersR 2006, 1376 mit Nichtzulassungsbeschluss des Bundesgerichtshofs vom 16.05.2006 - VI ZR 108/05).
  • LG Duisburg, 15.03.2019 - 8 O 132/18

    Psychische Beeinträchtigungen als unmittelbare Unfallfolge bei Mitglied der

    Auch Personen, die gefahrgeneigte Berufe ausüben, stehen jedenfalls bei unmittelbaren Verletzungen und Beeinträchtigungen unter dem Schutze des Gesetzes (vgl. dazu: OLG Koblenz, Urteil vom 08.03.2010, Az. 1 U 1137/06; abgedruckt VersR 2011, 938 ff.; vgl. ferner OLG Celle, Urteil vom 28.04.2005, Az. 9 U 242/04; abgedruckt VersR 2006, 1376 f.).
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