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   OLG Karlsruhe, 13.04.2006 - 1 U 202/05   

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https://dejure.org/2006,3517
OLG Karlsruhe, 13.04.2006 - 1 U 202/05 (https://dejure.org/2006,3517)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.04.2006 - 1 U 202/05 (https://dejure.org/2006,3517)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. April 2006 - 1 U 202/05 (https://dejure.org/2006,3517)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Heimvertrag: Anspruch des Heimbewohners auf Erstattung des Verpflegungsentgelts bei Verabreichung einer von der gesetzlichen Krankenversicherung finanzierten Sondennahrung; Verjährung des Bereicherungsanspruchs auf Rückzahlung von Entgeltanteilen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bereicherungsansprüche auf Rückzahlung von Entgeltanteilen für nicht beanspruchte Verpflegungsleistungen wegen Verabreichung einer bereits bezahlten Sondernahrung; Anpassungen des verabredeten Entgelts je nach individueller Ausnutzung; Kurze Verjährungsfrist des ...

  • Judicialis

    BGB a.F. § 195; ; BGB a.F. § 196 Abs. 1 Nr. 7; ; BGB a.F. § 196 Abs. 1 Nr. 11; ; BGB a.F. § 615; ; BGB a.F. § 812; ; EGBGB Art 229 § 6 Abs. 3

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB a. F. § 195; BGB a. F. § 196 Abs. 1 Nr. 7; BGB a. F. § 196 Abs. 1 Nr. 11; BGB a. F. § 615; BGB a. F. § 812; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 3
    Verjährungsfrist für Bereicherungsanspruch eines Heimbewohners wegen Zurückzahlung von Verpflegungsentgelt

  • rue94.de PDF

    Forderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum bereicherungsrechtlichen Anspruch gegen Heimträger auf Rückzahlung von Verpflegungsentgelt bei Ernährung eines Heimbewohners über Magensonde - Verjährungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bei Sondennahrung wird Verpflegungsgeld zurückgezahlt

Besprechungen u.ä. (2)

  • htw-saarland.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 195, 196, 197, 615, 812 BGB; Art. 229 § 6 EGBGB; § 5 Abs. 11 HeimG
    Anspruch eines Heimbewohners auf Rückzahlung von Verpflegungsgeld bei Aufnahme von Sondennahrung [Rückzahlung von Verpflegungsgeld; Heimvertrag; Sondennahrung; Verjährung von Rückforderungsansprüchen]

  • htw-saarland.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 195, 196, 197, 615, 812 BGB; Art. 229 § 6 EGBGB; § 5 Abs. 11 HeimG
    Anspruch eines Heimbewohners auf Rückzahlung von Verpflegungsgeld bei Aufnahme von Sondennahrung [Rückzahlung von Verpflegungsgeld; Heimvertrag; Sondennahrung; Verjährung von Rückforderungsansprüchen]

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1530 (Ls.)
  • VersR 2006, 1416
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.01.2004 - III ZR 68/03

    Anspruch des Heimträgers auf Vergütung nicht in Anspruch genommener Verpflegung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2006 - 1 U 202/05
    Ein Heimbewohner kann vom Heimträger Zurückzahlung des Entgeltanteils für Verpflegung fordern, wenn der Heimbewohner ausschließlich eine von der Krankenversicherung bezahlte Sondennahrung aufnehmen kann (im Anschluss an BGHZ 157, 309 und NJW 2005, 824).

    b) Das Landgericht hat seiner Entscheidung zu Recht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Grunde gelegt, wonach im Rahmen eines Heimvertrags einem Heimbewohner, der die angebotene Kostform nicht entgegennimmt, weil er auf Sondennahrung angewiesen ist, die von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert wird, Anspruch auf Entgeltreduzierung, bzw. nach Überzahlung ein bereicherungsrechtlicher Ausgleichanspruch zustehen kann (BGHZ 157, 309 und BGH NJW 2005, 824).

    Es sind daher ergänzend die allgemein geltenden zivilrechtlichen Normen und diejenigen Bestimmungen der Beurteilung zugrunde zu legen, die bei einem gemischten Vertragstyp den Schwerpunkt bilden (vgl. BGH NJW 2002, 507; BGHZ 148, 233, 234 f; BGHZ 157, 309).

  • BGH, 26.04.1989 - VIII ZR 12/88

    Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung zuviel entrichteter Leistungsentgelte;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2006 - 1 U 202/05
    Der Bundesgerichtshof hat insbesondere im Bereich der "regelmäßig wiederkehrenden Leistungen" (§ 197 BGB a.F.) und bei Dauerschuldverhältnissen aufgrund der Interessenlage der Parteien festgestellt, dass der bereicherungsrechtliche Ausgleichsanspruch nicht der regelmäßigen - langen - Verjährungsfrist unterfällt, sondern dieser Anspruch der gleichen kurzen Verjährungsfrist unterliegt, denen die Ansprüche, aufgrund derer die nun zurückgeforderte Leistung erbracht worden war, unterlagen (vgl. etwa BGHZ 98, 174 ff.; BGH NJW-RR 1989, 1013 ff.).

    Denn sowohl in der Entscheidung vom 10.7.1986 (BGHZ 98, 174 ff) als auch in dem Urteil vom 26.4.1989 (NJW-RR 1989, 1013 ff.) hatte gleichfalls ein Wechsel in der Gläubiger- und Schuldnerstellung stattgefunden.

  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 133/85

    Ratenkredit - §§ 138 Abs. 1, 812 BGB, § 197 BGB <Fassung bis 31.12.01>,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2006 - 1 U 202/05
    Der Bundesgerichtshof hat insbesondere im Bereich der "regelmäßig wiederkehrenden Leistungen" (§ 197 BGB a.F.) und bei Dauerschuldverhältnissen aufgrund der Interessenlage der Parteien festgestellt, dass der bereicherungsrechtliche Ausgleichsanspruch nicht der regelmäßigen - langen - Verjährungsfrist unterfällt, sondern dieser Anspruch der gleichen kurzen Verjährungsfrist unterliegt, denen die Ansprüche, aufgrund derer die nun zurückgeforderte Leistung erbracht worden war, unterlagen (vgl. etwa BGHZ 98, 174 ff.; BGH NJW-RR 1989, 1013 ff.).

    Denn sowohl in der Entscheidung vom 10.7.1986 (BGHZ 98, 174 ff) als auch in dem Urteil vom 26.4.1989 (NJW-RR 1989, 1013 ff.) hatte gleichfalls ein Wechsel in der Gläubiger- und Schuldnerstellung stattgefunden.

  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 371/03

    Ansprüche des Heimträgers bei Finanzierung einer Sondennahrung durch die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2006 - 1 U 202/05
    Ein Heimbewohner kann vom Heimträger Zurückzahlung des Entgeltanteils für Verpflegung fordern, wenn der Heimbewohner ausschließlich eine von der Krankenversicherung bezahlte Sondennahrung aufnehmen kann (im Anschluss an BGHZ 157, 309 und NJW 2005, 824).

    b) Das Landgericht hat seiner Entscheidung zu Recht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Grunde gelegt, wonach im Rahmen eines Heimvertrags einem Heimbewohner, der die angebotene Kostform nicht entgegennimmt, weil er auf Sondennahrung angewiesen ist, die von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert wird, Anspruch auf Entgeltreduzierung, bzw. nach Überzahlung ein bereicherungsrechtlicher Ausgleichanspruch zustehen kann (BGHZ 157, 309 und BGH NJW 2005, 824).

  • BGH, 28.10.1971 - VII ZR 15/70

    Verjährung von Ansprüchen der öffentlichen Hand

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2006 - 1 U 202/05
    Im Bereich des § 196 BGB ergreift also die kurze Verjährung den Anspruch dessen, der die Vergütung für seine erbrachte Leistung verlangt, auch dann, wenn er sich nicht auf einen wirksamen Vertrag, sondern auf § 812 BGB stützt (BGHZ 48, 125; BGHZ 57, 191).
  • BGH, 05.07.2001 - III ZR 310/00

    Fortzahlungsklausel in einem Heimvertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2006 - 1 U 202/05
    Es sind daher ergänzend die allgemein geltenden zivilrechtlichen Normen und diejenigen Bestimmungen der Beurteilung zugrunde zu legen, die bei einem gemischten Vertragstyp den Schwerpunkt bilden (vgl. BGH NJW 2002, 507; BGHZ 148, 233, 234 f; BGHZ 157, 309).
  • BGH, 08.11.2001 - III ZR 14/01

    Inhaltskontrolle eines Rahmenvertrages nach dem AGBG; Formularmäßige dynamische

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2006 - 1 U 202/05
    Es sind daher ergänzend die allgemein geltenden zivilrechtlichen Normen und diejenigen Bestimmungen der Beurteilung zugrunde zu legen, die bei einem gemischten Vertragstyp den Schwerpunkt bilden (vgl. BGH NJW 2002, 507; BGHZ 148, 233, 234 f; BGHZ 157, 309).
  • BGH, 22.06.1967 - VII ZR 181/65

    Regelungsumfang der kurzen Verjährungsfristen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2006 - 1 U 202/05
    Im Bereich des § 196 BGB ergreift also die kurze Verjährung den Anspruch dessen, der die Vergütung für seine erbrachte Leistung verlangt, auch dann, wenn er sich nicht auf einen wirksamen Vertrag, sondern auf § 812 BGB stützt (BGHZ 48, 125; BGHZ 57, 191).
  • BGH, 13.12.2007 - III ZR 172/07

    Erstattung ersparter Verpflegungskosten bei Sondennahrung eines Heimbesuchers

    Insoweit teilt der erkennende Senat die Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, welches die Einschaltung eines solchen Unternehmens ebenfalls für unerheblich gehalten hat (VersR 2006, 1416, 1417).
  • OLG Koblenz, 22.10.2007 - 12 U 417/05

    Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung im

    Vielmehr genügt es, dass er wirtschaftlich ganz oder teilweise an seine Stelle getreten ist (vgl. BGHZ 73, 266, 269; 86, 313, 319; s.a. OLG Celle VersR 2003, 1293, 1294; OLG Karlsruhe VersR 2006, 1416, 1417).
  • OLG Köln, 30.04.2013 - 15 U 22/12

    Anforderungen an die Übertragung eines Rechtsstreits vor dem Einzelrichter an die

    Dementsprechend wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung - soweit ersichtlich einheitlich - für mittels Magensonde ernährte Heimbewohner auch nur eine Reduzierung der Heimkosten um den Rohverpflegungsaufwand befürwortet (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 17.2.2006 - 6 U 22/05, abrufbar bei juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.4.2006 - 1 U 202/05, in: VersR 2006, 1416 f.).
  • OLG Hamm, 12.12.2006 - 21 U 81/06

    Rückerstattung des Pflegeentgeltteils für Verpflegung an den Erben; Bestehen

    Der Senat vermag sich jedoch nicht der weitergehenden Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe in dessen Entscheidung vom 13.04.2006 (VersR 2006, 1416 f) anzuschließen, wonach Bereicherungsansprüche auf Rückzahlung von Entgeltanteilen für nicht beanspruchte Verpflegungsleistungen nicht der vierjährigen Verjährungsfrist des § 197 BGB a. F., sondern der zweijährigen Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 7 bzw. 11 BGB a.F. unterliegen.
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