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   KG, 12.02.2004 - 12 U 219/02   

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https://dejure.org/2004,6343
KG, 12.02.2004 - 12 U 219/02 (https://dejure.org/2004,6343)
KG, Entscheidung vom 12.02.2004 - 12 U 219/02 (https://dejure.org/2004,6343)
KG, Entscheidung vom 12. Februar 2004 - 12 U 219/02 (https://dejure.org/2004,6343)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss einer verkehrsunfallbedingten Verletzung der Halswirbelsäule bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung unterhalb der sog. "Harmlosigkeitsgrenze"; Vorliegen eines Unfalls mit Querbeschleunigung; Notwendigkeit der Einholung eines medizinischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 460
  • VersR 2006, 235
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus KG, 12.02.2004 - 12 U 219/02
    a) Der Bundesgerichtshof hat in seinem - allerdings erst nach Erlass des angefochtenen Urteils ergangenen Urteil vom 28. Januar 2003 - VI ZR 139/02 - die Annahme einer so genannten "Harmlosigkeitsgrenze" d. h. einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung, bei deren Vorliegen eine Verletzung der HWS generell auszuschließen sei, abgelehnt (BGH NJW 2003, 1116 f. = VersR 2003, 474 mit zustimmender Anmerkung Jaeger, VersR 2003, 476).

    a) Für die Frage, ob die Klägerin bei dem streitgegenständlichen Unfall die von ihr geklagten Verletzungen (HWS Schleudertrauma, LWS-Syndrom mit posttraumatischer Wurzelreizung C 6/7, Quetschung des Nervs am linken Arm) erlitten hat, gilt das Beweismaß des § 286 ZPO, denn es ist zwischen den Parteien streitig, ob die Klägerin bei dem Unfall überhaupt verletzt wurde (vgl. BGH NJW 2003, 1116 = VersR 2003, 474; Senat, NJW 2000, 877, 878 m. w. N., ständige Rechtsprechung).

    Auch der BGH geht in der zitierten Entscheidung (VersR 2003, 474, 475) davon aus, dass für die Feststellung, ob der Anspruchsteller bei dem Unfall eine HWS-Distorsion erlitten hat, der Maßstab des § 286 ZPO gilt.

  • KG, 21.10.1999 - 12 U 8303/95

    Verletzung der Halswirbelsäule bei geringer Geschwindigkeitsänderung

    Auszug aus KG, 12.02.2004 - 12 U 219/02
    a) Für die Frage, ob die Klägerin bei dem streitgegenständlichen Unfall die von ihr geklagten Verletzungen (HWS Schleudertrauma, LWS-Syndrom mit posttraumatischer Wurzelreizung C 6/7, Quetschung des Nervs am linken Arm) erlitten hat, gilt das Beweismaß des § 286 ZPO, denn es ist zwischen den Parteien streitig, ob die Klägerin bei dem Unfall überhaupt verletzt wurde (vgl. BGH NJW 2003, 1116 = VersR 2003, 474; Senat, NJW 2000, 877, 878 m. w. N., ständige Rechtsprechung).

    Dieser könnte nur dann angenommen werden, wenn eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung von über 15 km/h bewiesen wäre (Senat NJW 2000, 877; Revision nicht angenommen: BGH, Beschluss vom 23. Mai 2000 - VI ZR 378/99-; vgl. auch Senat, NZV 2003, 281, ständige Rechtsprechung).

  • KG, 27.02.2003 - 12 U 8408/00

    HWS-Verletzung beim Kfz-Unfall: Kein Anscheinsbeweis für unfallbedingte

    Auszug aus KG, 12.02.2004 - 12 U 219/02
    Dieser könnte nur dann angenommen werden, wenn eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung von über 15 km/h bewiesen wäre (Senat NJW 2000, 877; Revision nicht angenommen: BGH, Beschluss vom 23. Mai 2000 - VI ZR 378/99-; vgl. auch Senat, NZV 2003, 281, ständige Rechtsprechung).
  • OLG München, 25.10.2019 - 10 U 3171/18

    Mitverschuldensquote des nicht angeschnallten Geschädigten bei einem

    Die Feststellungen, inwieweit nach der Art des Unfalls die erlittenen Verletzungen tatsächlich verhindert worden oder zumindest weniger schwerwiegend gewesen wären, wenn der Kläger zum Zeitpunkt des Unfalls angeschnallt gewesen wäre, betreffen, wie der Senat bereits in seinem Hinweis vom 12.05.2017 (vgl. Bl. 239 d.A.) dargelegt hat, auch medizinische Fragen (vgl. KG NZV 2004, 460; 2005, 470; 2006, 145; Senat, Urt. v. 28.07.2006 - 10 U 1684/06 [Juris]).
  • LG Saarbrücken, 15.07.2016 - 13 S 51/16

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Beweis der unfallbedingten Verletzung bei

    Dabei kommt es gerade bei leichteren HWS-Verletzungen - wie hier -, die mit bildgebenden Verfahren regelmäßig nicht nachweisbar sind, für die Überzeugungsbildung des Tatrichters entscheidend darauf an, ob die Angaben des Geschädigten und die beklagten Beschwerden insgesamt glaubhaft sind (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.2003- VI ZR 139/03, NJW 2003, 1116; KG, VersR 2006, 235, jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 13.05.2011 - 10 U 3951/10

    Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Mangelhafte

    Die Feststellung einer HWS-Distorsionsverletzung ist zwar eine primär medizinische Frage ( Senat , Urt. v. 28.07.2006 - 10 U 1684/06 [Juris]; vgl. KG NZV 2004, 460; 2005, 470; 2006, 145; Mazotti/Castro NZV 2002, 499 [500]) bedarf jedoch vorbereitenden Begutachtungen:.
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