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   BGH, 30.11.2005 - IV ZR 154/04   

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https://dejure.org/2005,325
BGH, 30.11.2005 - IV ZR 154/04 (https://dejure.org/2005,325)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2005 - IV ZR 154/04 (https://dejure.org/2005,325)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2005 - IV ZR 154/04 (https://dejure.org/2005,325)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Unfallversicherung: Ärtztliche Feststellung der Invalidität

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Invaliditätsentschädigung auf Grund eines Verkehrsunfalls; Berufung auf das Fehlen einer fristgerechten ärztlichen Feststellung unfallbedingter Invalidität; Gebotene Belehrung bei anwaltlich vertretenem Betroffenen

  • Judicialis

    BGB § 242 Cd; ; AUB 88 § 7 I (1) Satz 3; ; AKB § 20 I Nr. 1 Satz 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; AUB 88 § 7 I Nr. 1 S. 3; AKB § 20 I Nr. 1 S. 3
    Anforderungen an eine rechtsmissbräuchliche Berufung des Versicherers auf das Fehlen einer fristgerechten ärztlichen Feststellung unfallbedingter Invalidität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufung des Versicherers auf die nicht rechtzeitige Feststellung der Invalidität in der privaten Unfallversicherung; Anforderungen an die Belehrung des Versicherungsnehmers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Belehrungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Insassenunfallversicherung

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    § 242 BGB, § 7 I (1) Satz 3, AKB § 20 I Nr. 1 Satz 3 AUB 88
    Hat der Versicherer eine Hinweispflicht auf das Fehlen einer fristgerechten ärztlichen Feststellung unfallbedingter Invalidität?; Unfallversicherungsrecht

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Fristablauf für die ärztliche Invaliditätsfeststellung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Attest zur Invalidität zu spät eingereicht - Muss die Unfallversicherung den Versicherten auf die Frist hinweisen?

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Fristen bei Invalidität beachten

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Fristen bei Invalidität beachten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallversicherung - Ärztliche Feststellung der unfallbedingten Invalidität muss fristgerecht erfolgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 165, 167
  • NJW 2006, 911
  • MDR 2006, 688
  • NZV 2006, 243
  • VersR 2006, 352
  • JR 2007, 106
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.10.2002 - IV ZR 154/02

    Unfallversicherung - Fristgerechte ärztliche Feststellung -

    Auszug aus BGH, 30.11.2005 - IV ZR 154/04
    Auch eine Leistungsablehnung ändert nichts daran, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers nicht entsteht, wenn Invalidität nicht fristgerecht ärztlich festgestellt wird (Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2002 - IV ZR 154/02 - VersR 2002, 1578 unter 3).
  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03

    Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten

    Auszug aus BGH, 30.11.2005 - IV ZR 154/04
    Das Erfordernis fristgerechter ärztlicher Feststellung der Invalidität ist eine Anspruchsvoraussetzung, deren Nichtvorliegen nicht entschuldigt werden kann (BGHZ 137, 174, 177; 162, 210, 215 = Urteil vom 23. Februar 2005 - IV ZR 273/03 - VersR 2005, 639 unter II 3 a).
  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 348/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlichen Grenze für die Feststellung der

    Auszug aus BGH, 30.11.2005 - IV ZR 154/04
    Das Erfordernis fristgerechter ärztlicher Feststellung der Invalidität ist eine Anspruchsvoraussetzung, deren Nichtvorliegen nicht entschuldigt werden kann (BGHZ 137, 174, 177; 162, 210, 215 = Urteil vom 23. Februar 2005 - IV ZR 273/03 - VersR 2005, 639 unter II 3 a).
  • BGH, 16.07.2003 - IV ZR 310/02

    Untersuchung des Versicherungsnehmers durch vom Versicherer beauftragte Ärzte in

    Auszug aus BGH, 30.11.2005 - IV ZR 154/04
    Die Obliegenheit des Versicherungsnehmers, die ihn behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden (§ 9 V AUB 88), dient dem Interesse des Versicherers an einer Überprüfung der Behauptungen des Versicherungsnehmers (vgl. zur Untersuchungsobliegenheit Senatsurteil vom 16. Juli 2003 - IV ZR 310/02 - VersR 2003, 1165 unter B I 1 a).
  • BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10

    Unterbliebene Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das VVG 2008

    An diesem Sachvortrag war sie nicht dadurch gehindert, dass sie ihre vorgerichtliche Leistungsablehnung noch nicht auf die grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles gemäß § 81 VVG gestützt hatte (vgl. Senatsurteil vom 30. November 2005  IV ZR 154/04, BGHZ 165, 167 unter II 2 b).
  • BGH, 22.05.2019 - IV ZR 73/18

    Versicherung für fremde Rechnung; Informationsobliegenheit des

    aa) Bei der fristgerechten ärztlichen Feststellung der Invalidität handelt es sich um eine Anspruchsvoraussetzung (Senatsurteil vom 30. November 2005 - IV ZR 154/04, BGHZ 165, 167, 169 [juris Rn. 7] m.w.N.).

    (f) Offen bleiben kann, ob es auch nach Einführung des § 186 VVG ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn sich der Versicherer auf das Fehlen einer fristgerechten ärztlichen Feststellung unfallbedingter Invalidität beruft (vgl. zur Rechtslage vor Inkrafttreten des § 186 VVG Senatsurteile vom 30. November 2005 - IV ZR 154/04, BGHZ 165, 167, 169 f. [juris Rn. 8]; vom 23. Februar 2005 - IV ZR 273/03, BGHZ 162, 210, 218 [juris Rn. 23] m.w.N.).

  • BGH, 16.07.2009 - III ZR 21/09

    Unfallschaden - Pflicht des eingeschalteten Versicherungsmaklers

    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass selbst dem Versicherer seinerseits gleichwohl Aufklärungspflichten gegenüber dem Versicherungsnehmer hinsichtlich der Ausschlussfristen nach § 7 I (1) der Versicherungsbedingungen (AUB 88/94) obliegen können, mit der Folge, dass er sich nach Treu und Glauben nicht auf deren Verstreichen berufen kann (vgl. BGHZ 165, 167, 169 ff ; 162, 210, 218) .
  • OLG Celle, 22.11.2007 - 8 U 161/07

    Ansprüche aus einer Unfallversicherung wegen Invalidität; Erforderlichkeit einer

    Das Nichtvorliegen der ärztlichen Feststellung kann nicht entschuldigt werden (BGH VersR 2006, 352).

    Eine Ausnahme hiervon kann nach Treu und Glauben allenfalls dann in Betracht kommen, wenn nach dem Inhalt der Schadensanzeige oder sonstigen Umständen eine Invalidität möglich erscheint oder jedenfalls nicht fern liegt und der Versicherer in Kenntnis dieser Umstände gleichwohl nicht auf die Frist des § 7 AUB hinweist, obwohl er erkennt, dass der Versicherungsnehmer trotz des wahrscheinlichen Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen aus Unkenntnis diese Frist versäumen könnte (BGH VersR 2006, 352.2005, 639. Urteil des Senats vom 22. Januar 2004, a. a. O.. OLG Düsseldorf VersR 2001, 449, 451. OLG Köln VersR 1995, 907).

    Schließlich handelt der Versicherer rechtsmissbräuchlich, wenn er nach Geltendmachen von Invalidität von sich aus noch innerhalb der Frist zur ärztlichen Feststellung ein ärztliches Gutachten einholt, ohne den Versicherungsnehmer darauf hinzuweisen, dass er unbeschadet dessen immer noch selbst für eine fristgerechte ärztliche Feststellung der Invalidität Sorge zu tragen habe (BGH VersR 2006, 352.2005, 639. OLG Oldenburg VersR 2000, 843).

  • OLG Celle, 05.03.2009 - 8 U 193/08

    Wirksamkeit der AUB 2000 hinsichtlich der Bestimmung einerFrist zur Feststellung

    (cc) Das Erfordernis fristgerechter ärztlicher Feststellung der Invalidität ist eine Anspruchsvoraussetzung, deren Nichtvorliegen nicht entschuldigt werden kann (BGHZ 165, 167 ff.).

    Gleiches kommt in Betracht, wenn der Versicherer nach Geltendmachen von Invalidität von sich aus noch innerhalb der Frist zur ärztlichen Feststellung ein ärztliches Gutachten einholt, ohne den Versicherungsnehmer darauf hinzuweisen, dass er unbeschadet dessen selbst für eine fristgerechte ärztliche Feststellung der Invalidität zu sorgen habe (BGHZ 165, 167 ff.).

    Wenn der Versicherer seine Leistungspflicht aus einem Gesichtspunkt abgelehnt hat, der in keinem Zusammenhang mit der Einhaltung der Frist für die ärztliche Invaliditätsfeststellung steht, berechtigt dies den Versicherungsnehmer nicht zu der Annahme, dass sich der Versicherer auf das Fehlen einer fristgerechten Feststellung nicht berufen werde (BGHZ 165, 167 ff.).

  • OLG Celle, 11.09.2008 - 8 U 88/08

    Rechtmäßigkeit der Vereinbarung einer 15-Monats-Frist für eine

    Diese fristgerechte ärztliche Feststellung der Invalidität stellt eine Anspruchsvoraussetzung dar, durch die im Interesse einer rationellen, arbeits- und kostensparenden Abwicklung Spätschäden auch dann vom Versicherungsschutz ausgenommen werden sollen, wenn der Versicherungsnehmer an der Einhaltung der Frist schuldlos ist oder die Invalidität nicht rechtzeitig erkennbar und ärztlich feststellbar gewesen ist (BGH VersR 2007, 1114, 1115; 2006, 352; 2005, 639; Senat in VersR 2008, 670 ff. unter II. 1.; VersR 2004, 1258 ff. unter 2. c)).

    Das Nichtvorliegen der ärztlichen Feststellung kann nicht entschuldigt werden (BGH VersR 2006, 352 [BGH 30.11.2005 - IV ZR 154/04] ).

    Eine Ausnahme davon kann nach Trau und Glauben ( § 242 BGB ) allenfalls dann in Betracht kommen, wenn nach dem Inhalt der Schadensanzeige oder sonstigen Umständen eine Invalidität möglich erscheint oder jedenfalls nicht fernliegt und der Versicherer in Kenntnis dieser Umstände gleichwohl nicht auf die Frist hinweist, obwohl er erkennt, dass der Versicherungsnehmer trotz des wahrscheinlichen Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen aus Unkenntnis diese Frist versäumen könnte (BGH VersR 2006, 352, 639 [BGH 30.11.2005 - IV ZR 154/04] ; Senat in VersR 2004, 1258 ff. unter 2. c); VersR 2008, 670 ff. unter II. 3.; OLG Düsseldorf, VersR 2001, 449, 451; OLG Köln, VersR 1995, 907).

    Insoweit ist auch nicht erkennbar, dass die Beklagte die Förmlichkeit der Ziffer 2.1.1.1 ausschließlich dazu ausgenutzt hätte, sich einer auch für sie ersichtlich zweifelsfrei bestehenden materiell-rechtlichen Verpflichtung zu entziehen (vgl. BGH VersR 2006, 352 f. [BGH 30.11.2005 - IV ZR 154/04] ; Senat in VersR 2008, 670 ff. unter II. 3.; VersR 2004, 1258 ff. unter 2. d)).

  • OLG Saarbrücken, 20.06.2007 - 5 U 70/07

    Private Unfallversicherung: Anforderungen an die ärztliche

    Auch eine Leistungsablehnung des Versicherers ändert nichts daran, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers nicht entsteht, wenn die Invalidität nicht fristgerecht ärztlich festgestellt worden ist (zuletzt BGH, Urt. v. 7.3.2007, IV ZR 137/06, NSW AUB § 7 F.: 1995- BGH-intern, m.w.N.; BGH, Urt. v. 30.11.2005, IV ZR 154/04, VersR 2006, 352).

    Insoweit können von der Beklagten bzw. ihren Mitarbeitern ärztliche Fachkenntnisse und Erfahrungen grundsätzlich nicht verlangt werden (BGH, Urt. v. 30.11.2005, IV ZR 154/04, VersR 2006, 352).

  • OLG Köln, 21.12.2007 - 20 U 167/07

    Zahlung einer Invaliditätsleistung; Verspätete Meldung eines Versicherungsfalles;

    Wenn die Beklagte danach eine Entschädigungspflicht verneint und sich im Prozess - erneut - auch auf Verfristung berufen hat, verstößt dieses Verhalten nicht gegen § 242 BGB (vgl. hierzu auch BGH VersR 2006, 352; OLG Koblenz, VersR 1997, 868).

    Das Erfordernis fristgerechter ärztlicher Feststellung der Invalidität ist eine Anspruchsvoraussetzung, deren Nichtvorliegen nicht entschuldigt werden kann (BGHZ 137, 174, 177; 162, 210, 215, BGH VersR 2006, 352).

    Gleiches kommt in Betracht, wenn der Versicherer nach Geltendmachen von Invalidität von sich aus noch innerhalb der Frist zur ärztlichen Feststellung ein ärztliches Gutachten einholt, ohne den Versicherungsnehmer darauf hinzuweisen, dass er unbeschadet dessen selbst für eine fristgerechte ärztliche Feststellung der Invalidität zu sorgen habe (vgl. hierzu BGH VersR 2006, 352 f.).

  • OLG Saarbrücken, 13.03.2013 - 5 U 343/12

    Private Unfallversicherung: Gesundheitsschädigung eines Kfz-Fahrers durch

    Macht der Versicherungsnehmer, ohne eine ärztliche Bescheinigung zu einer dauerhaften Beeinträchtigung vorzulegen, Invalidität geltend und setzt der Versicherer ihn davon in Kenntnis, dass er selbst - noch innerhalb der 15-Monatsfrist - ein ärztliches Gutachten einhole, um die Frage eines Dauerschadens und seiner Unfallbedingtheit zu überprüfen, so hat der Versicherungsnehmer keine Veranlassung zu der Annahme, er müsse sich unbeschadet dessen seinerseits um eine fristgerechte Feststellung kümmern (siehe BGH, Urt. v. 23.2.2005 - IV ZR 273/03 - VersR 2005, 639; BGH, Urt. v. 30.11.2005 - IV ZR 154/04 - VersR 2006, 352; Senat, Urt. v. 16.2.2011 - 5 U 147/09 - und Urt. v. 8.5.1996 - 5 U 508/95 - VersR 1997, 956; Rixecker in: Römer/Langheid, VVG, 3. Aufl. 2012, § 186 Rdn. 10).
  • OLG Celle, 12.03.2009 - 8 U 177/08

    Leistungsfreiheit des privaten Unfallversicherers wegen alkoholbedingter

    Dass es ohne Auswirkungen auf die einzuhaltende Frist für die ärztliche Invaliditätsfeststellung ist, dass der Versicherer die Leistung endgültig abgelehnt hat, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (IV ZR 154/04, Urteil vom 30. November 2005) und beruht darauf, dass das Erfordernis fristgerechter ärztlicher Feststellung der Invalidität eine Anspruchsvoraussetzung ist, deren Nichtvorliegen nicht entschuldigt werden kann.

    Vor diesem Hintergrund erscheint das Verhalten der Beklagten auch unter Zugrundelegung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 30. November 2005 (IV ZR 154/04) nicht als rechtsmissbräuchlich.

  • BSG, 30.08.2023 - B 3 P 4/22 R

    Private Pflegeversicherung - häusliche Pflege - Entlastungsbetrag - Angebote zur

  • OLG Hamm, 12.05.2017 - 20 U 197/16

    AUB; private Unfallversicherung; ärztliche Feststellung

  • OLG Koblenz, 06.07.2016 - 10 U 890/15

    Deckungsklage gegen die private Unfallversicherung: Vortragslast bei

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 4 U 64/08

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers;

  • OLG Naumburg, 01.02.2022 - 1 U 26/21

    Private Unfallversicherung: Ärztliche Feststellung der Invalidität und

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2015 - L 10 P 134/14

    Zahlung von Pflegeversicherungsleistungen nach der Pflegestufe II

  • OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 12 U 43/12

    Unfallversicherung: Anforderungen an die Invaliditätsfeststellung

  • OLG Saarbrücken, 18.10.2006 - 5 U 222/06

    Pflicht des Unfallversicherers zur Belehrung über Frist für Invaliditätsmeldung?

  • OLG Karlsruhe, 24.10.2014 - 9 U 3/13

    Unfallversicherung: Vertrauensschutz bei einer nicht fristgerechten ärztlichen

  • OLG Stuttgart, 16.07.2007 - 10 U 39/07
  • OLG Köln, 28.04.2006 - 19 U 195/05

    Anspruch auf Rückkauf von Vertragsware und Schadensersatz aufgrund eines

  • LG Düsseldorf, 03.03.2008 - 9 O 394/07
  • OLG Hamm, 16.02.2007 - 20 U 219/06

    Unfallversicherung: Ärztliche Feststellung der Invalidität - Einhaltung der

  • LG Oldenburg, 23.06.2016 - 13 O 956/13

    Unfallversicherung - Untersuchungszeitpunkt für die Bemessung des

  • OLG Saarbrücken, 21.06.2006 - 5 U 51/06

    Keine Ansprüche aus einer privaten Unfallversicherung bei Unfällen im Rahmen von

  • OLG Frankfurt, 12.01.2017 - 3 U 87/15

    Private Unfallversicherung: Verkehrsunfall eines alkoholisierten Fußgängers

  • BGH, 18.02.2009 - IV ZR 11/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die ärztliche

  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2023 - L 4 P 1640/21

    Private Pflegeversicherung - Leistungsgewährung - verspätete Antragstellung -

  • BGH, 12.06.2008 - IX ZR 28/08

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags für die Durchführung einer

  • BGH, 30.11.2005 - IV ZR 260/04

    Anforderungen an die Einhaltung des Transparenzgebots in der privaten

  • LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2022 - 2 O 7982/21

    Keine Präklusion auf nicht in der Deckungsablehnung angeführte Gründe bei

  • LG Dortmund, 18.04.2012 - 2 O 423/09

    § 7 Abs. 1 S. 3 AUB 95 als prozessual nicht verzichtbare Anspruchsvoraussetzung;

  • BGH, 19.06.2008 - IX ZR 30/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die nicht fristgerecht

  • OLG Koblenz, 11.09.2008 - 10 U 234/08

    Private Unfallversicherung: Fristgemäße Geltendmachung der Invalidität

  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 107/09

    Umfang der Ausschlussklausel für "Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen und

  • OLG Düsseldorf, 07.04.2009 - 4 U 39/08

    Abweisung der Klage aus einer privaten Unfallversicherung mangels Eintritts der

  • LG Köln, 08.08.2007 - 26 O 667/04

    Geltendmachung von Invaliditätsleistungen aus einer Unfallversicherung; Befreiung

  • OLG Frankfurt, 16.03.2022 - 7 U 244/20

    Kein Anspruch auf Unfallrente bei versäumter Frist zur ärztlichen Feststellung

  • LG Dortmund, 22.10.2010 - 2 O 382/09

    Ansprüche eines Unfallversicherten gegen den Versicherer auf Zahlung einer

  • LG Erfurt, 09.12.2021 - 8 O 53/21

    Anspruch auf Invaliditätsleistungen aus einer Unfallversicherung

  • LG Nürnberg-Fürth, 19.03.2021 - 8 O 5003/20

    Bedeutung der ärztlichen Invaliditätsfeststellung in der privaten

  • OLG München, 22.04.2008 - 25 U 1834/08

    Unfallversicherung: Konludentes Einverständnis mit der Geltendmachung durch die

  • OLG Hamm, 10.12.2020 - 6 U 72/20

    Invaliditätsleistung aus einer Unfallversicherung Vorliegen eines Dauerschadens

  • LG Kleve, 06.11.2007 - 3 O 201/07

    Anspruch auf Versicherungsschutz aus einer Unfallversicherung;

  • OLG Frankfurt, 23.03.2011 - 7 U 73/06

    Unfallversicherung: Nachweis einer dauernden Beeinträchtigung von 4/7 Beinwert

  • LG Frankfurt/Main, 19.12.2019 - 23 O 471/14
  • AG Bochum, 14.11.2007 - 33 OWi 385/07

    Voraussetzungen des Absehens vom Regelfahrverbot mangels Erforderlichkeit unter

  • LG Bad Kreuznach, 15.06.2011 - 3 O 130/10
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