Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 10.09.2004

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.11.2004 - 9 U 26/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4939
OLG Hamm, 05.11.2004 - 9 U 26/04 (https://dejure.org/2004,4939)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.11.2004 - 9 U 26/04 (https://dejure.org/2004,4939)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. November 2004 - 9 U 26/04 (https://dejure.org/2004,4939)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Erstattungsanspruch, Sozialhilfeträger, Zuwendungen, Abkömmling, sittenwidrige Schädigung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 518 Abs. 1, 826 BGB, 68, 90 BSHG
    Erstattungsanspruch, Sozialhilfeträger, Zuwendungen, Abkömmling, sittenwidrige Schädigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegen den Erben des Zahlungsempfängers; Herbeiführung der Hilfsbedürftigkeit durch Zuwendungen an den späteren Erben; Übertragung von Vermögen auf Grund der Einräumung einer Wohnmöglichkeit; Anforderungen an eine vorsätzliche ...

  • Judicialis

    BGB § 518 Abs. 1; ; BGB § 826; ; BSHG § 68; ; BSHG § 90

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 528; BGB § 826; BSHG § 90
    Voraussetzungen für sittenwidrige Herbeiführung der Hilfsbedürftigkeit eines Sozialhilfeempfängers durch dessen Erben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 518 Abs. 1; BGB § 826; BSHG § 68; BSHG § 90
    Erstattungsanspruches von Leistungen des Sozialhilfeträgers gegen den Abkömmling und Erben des Zahlungsempfängers wegen des Vorwurfes, Hilfsbedürftigkeit durch Zuwendungen an den späteren Erben vorsätzlich und sittenwidrig herbeigeführt zu haben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 376
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2004 - 9 U 26/04
    a) Ein sittenwidriges Verhalten im Sinne von § 826 BGB ist nach anerkannter Rechtsprechung dann zu bejahen, wenn die beanstandete Handlung nach ihrem Inhalt oder Gesamtcharakter, insbesondere aus einer zusammenfassenden Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt, d.h. mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- oder Sittenordnung unvereinbar ist (vgl. nur BGHZ 86, 88; NJW 2001, 1127 m.w.N.).
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 1/52

    Sicherungsübereignung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2004 - 9 U 26/04
    Dabei ist die Beurteilung nach den zum Zeitpunkt des beanstandeten Verhaltens bestehenden Verhältnissen, d.h. aus einer ex ante Perspektive, vorzunehmen (vgl. etwa BGHZ 7, 111; BGH NJW 1989 1277 m.w.N.).
  • BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94

    Unentgeltlichkeit der Übergabe eines Hausgrundstücks in Vorwegnahme der Erbfolge

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2004 - 9 U 26/04
    Es gibt keine Vermutung für den grundsätzlichen Schenkungscharakter von Leistungen unter nahen Verwandten (vgl. BGH NJW 1995, 1349).
  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 9/87

    Handeln einer Bank bewußt zum Nachteil des Scheckausstellers; Schädigung der Bank

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2004 - 9 U 26/04
    Ebenso ist die Verfolgung eigener Interessen bei der Ausübung von Rechten grundsätzlich auch dann als legitim anzusehen, wenn damit eine Schädigung Dritter verbunden ist (BGH DB 1988, 226).
  • BGH, 06.03.1996 - IV ZR 374/94

    Gegenstand einer gemischten Schenkung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2004 - 9 U 26/04
    a) Eine Schenkung setzt eine Einigung der Beteiligten über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung voraus, eine "gemischte" Schenkung demnach eine Einigung über die teilweise Unentgeltlichkeit (BGH NJW 1982, 43; NJW-RR 1996, 754 ).
  • BGH, 21.06.1972 - IV ZR 221/69

    Vermutete Schenkung des Erblassers

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2004 - 9 U 26/04
    Hinsichtlich der Bewertung gilt grundsätzlich, dass die Vertragsparteien im Rahmen der Vertragsfreiheit den Wert der auszutauschenden Leistungen und damit auch die Größe eines eventuellen Leistungsüberschusses selbst bestimmen können und dürfen (vgl. BGH NJW 1972, 1709 ).
  • BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 185/80

    Lebzeitige Verfügungen des durch gemeinschaftliches Testament gebundenen

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2004 - 9 U 26/04
    a) Eine Schenkung setzt eine Einigung der Beteiligten über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung voraus, eine "gemischte" Schenkung demnach eine Einigung über die teilweise Unentgeltlichkeit (BGH NJW 1982, 43; NJW-RR 1996, 754 ).
  • OLG Frankfurt, 28.05.2008 - 23 U 63/07

    Prospekthaftung: Ansprüche wegen Prospektfehlern im Zusammenhang mit einem einen

    Für das Vorliegen von Vorsatz und Sittenwidrigkeit ist der Anspruchsteller in vollem Umfang beweispflichtig (OLG Hamm Urt. v. 05.11.2004, Az. 9 U 26/04 in VersR 2006, 376 f, Fundstelle bei Juris Rz. 9).
  • LG Kiel, 12.08.2010 - 1 S 93/10

    Wohnraummiete: Sittenwidrige Schädigung des Mieters bei Aufspaltung des

    Sie darf mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht vereinbar sein ( OLG Hamm VersR 2006, 376).   Die Verfolgung eigener Interessen ist grundsätzlich legitim.
  • LG Berlin, 19.03.2007 - 62 S 254/06

    Wohnraummiete: Sittenwidrige Schädigung des Mieters bei Aufspaltung des

    Sittenwidrig ist eine Handlung, die nach Inhalt oder Gesamtcharakter, der durch zusammenfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt, das heißt mit den grundlegenden Wertungen der Recht- und Sittenordnung nicht vereinbar ist (OLG Hamm, VersR 06, 376).
  • OLG Schleswig, 13.07.2007 - 1 U 34/07

    Nichteinhaltung vertraglicher Zusagen als sittenwidrig gem. § 826 BGB; Arglistige

    Von einer gegen die guten Sitten verstoßenden Begehensweise ist nur dann auszugehen, wenn sie nach Inhalt oder Gesamtcharakter, der durch zusammenfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt, d.h. mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht vereinbar ist (OLG Hamm VersR 2006, 376 [OLG Hamm 05.11.2004 - 9 U 26/04] ).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 10.09.2004 - 10 U 1321/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11495
OLG Koblenz, 10.09.2004 - 10 U 1321/03 (https://dejure.org/2004,11495)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.09.2004 - 10 U 1321/03 (https://dejure.org/2004,11495)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. September 2004 - 10 U 1321/03 (https://dejure.org/2004,11495)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz von durch Rotwild entstandenem Schaden; Schadensbemessung durch Sachverständigen nach der Bewertungsmethode Koch; Berücksichtigung der Kosten von Anpflanzung junger Bäume und Gehölze und zukünftiger Pflegekosten

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 833
    Schadensberechnung bei Wildverbissschäden der Bepflanzung eines Freizeitgeländes im Außenbereich L

  • rechtsportal.de

    BGB § 833
    Schadensberechnung bei Wildverbissschäden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wildverbiss im Freizeitgelände - OLG Koblenz berechnet den Schaden durch Rotwild

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 812
  • VersR 2006, 376
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.05.1975 - VI ZR 85/74

    Grundsatz der Naturalrestitution - Anspruch des Gläubigers auf Geldentschädigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.09.2004 - 10 U 1321/03
    »Bei Wildverbissschäden von Obstbäumen, Hecken bzw. Beschädigung eines Rasens eines im Außenbereich gelegenen Freizeitgeländes ist unter Berücksichtigung der Methode Koch zu beachten, dass zur Ermittlung der Minderung des Grundstückswerts nicht allein auf eine schematische Betrachtung der Anschaffungs-, Anpflanz- und Pflegekosten abgestellt werden kann, vielmehr auch schadensmindernd zu bewerten ist, dass das Grundstück von seinem Zweck und seiner Werthaltigkeit nicht einem Grundstück in einem Wohngebiet zu vergleichen ist (i. A. an den Kastanienbaumfall BGH VersR 1975, 1047 = NJW 1975, 2061).«.

    Im Rahmen der Methode Koch ist der verbleibende Restschaden auch durch die eingetretene Minderung des Grundstückswertes zu bestimmen (BGH NJW 1975, 2061).

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