Weitere Entscheidung unten: LG Rostock, 31.08.2005

Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.08.2005 - 5 U 48/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6131
OLG Köln, 01.08.2005 - 5 U 48/05 (https://dejure.org/2005,6131)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.08.2005 - 5 U 48/05 (https://dejure.org/2005,6131)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. August 2005 - 5 U 48/05 (https://dejure.org/2005,6131)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    MBKK 94 § 1 Abs. 2; ; MBKK 94 § 4 Abs. 6

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 94 § 1; MBKK 94 § 4
    Keine Kostenerstattung einer ECT-Galvanotherapie bei Prostatakarzinom

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MBKK 94 § 1 Abs. 2 § 4 Abs. 6
    Versicherungsrecht - Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für alternativmedizinische Behandlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Alternativmedizinisches Therapieexperiment? - Krankenversicherung muss ECT-Galvanotherapie für krebskranken Patienten nicht erstatten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Private Krankenversicherung - Muss der Versicherer die Kosten für eine alternative Krebsbehandlung erstatten?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 397
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.10.2002 - IV ZR 60/01

    BGH billigt Allgemeine Versicherungsbedingungen in der privaten

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2005 - 5 U 48/05
    Die als Konsequenz aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nunmehr in § 4 Abs. 6 AVB verwendete Klausel ist hingegen wirksam (BGHZ 152, 262 ff; OLG Köln, VersR 2001, 851 ff.).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2005 - 5 U 48/05
    Soweit in der Rechtsprechung bislang meist auf § 1 Abs. 2 MB/KK 94 zurückgegriffen worden ist, beruhte dies darauf, dass der Bundesgerichtshof die früher verwendete sog. Wissenschaftlichkeitsklausel (§ 5 Abs. 1 Buchst. f MB/KK 76) für unwirksam erklärt hatte (BGHZ 123, 83 ff.).
  • OLG Köln, 26.03.2001 - 5 U 140/00

    Prüfung von Klauseln in Versicherungsbedingungen auf Wirksamkeit nach dem AGBG;

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2005 - 5 U 48/05
    Die als Konsequenz aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nunmehr in § 4 Abs. 6 AVB verwendete Klausel ist hingegen wirksam (BGHZ 152, 262 ff; OLG Köln, VersR 2001, 851 ff.).
  • OLG Köln, 07.10.2009 - 20 U 55/09

    Galvano-Therapie zur Behandlung von Prostatakrebs als Methode im Sinne der

    Das kann vor allem bei neu auftretenden oder unheilbaren Erkrankungen der Fall sein (BGHZ 152, 262; OLG Köln VersR 2001, 851; OLG Köln VersR 2006, 397).

    Stehen anerkannte schulmedizinische Methoden zur Verfügung, ist es nicht zu beanstanden, dass der Versicherer seine Leistungspflicht darauf begrenzt und es ablehnt, sich an den Kosten für Therapieexperimente zu beteiligen, solange deren Erfolg nicht hinreichend belegt ist (OLG Köln VersR 2006, 397).

  • OLG Köln, 24.07.2009 - 20 U 55/09

    Wirksamkeit der sog. "Schulmedizinklausel" in der privaten Krankenversicherung

    Voraussetzung dafür ist, dass sie über eine gewisse Dauer ("sich bewährt") eingesetzt worden ist und Erfolge vorweisen kann ("Erfolg versprechend"), die denjenigen Erfolgen, die mit überwiegend anerkannten schulmedizinischen Methoden erzielt wurden, gleichstehen ("ebenso", vgl. BGHZ 152, 262; OLG Köln VersR 2001, 851; OLG Köln VersR 2006, 397).

    Vielmehr ist nach den Versicherungsbedingungen maßgebend, dass zur Heilbehandlung keine anerkannten Methoden zur Verfügung stehen (so auch OLG Köln VersR 2006, 397).

  • OLG Köln, 10.01.2014 - 20 U 71/12

    Eintrittspflicht der privaten Krankheitskostenversicherung für die Behandlung

    Die Regelung in § 6 Abs. 6 der AVB-G ist - unter Zugrundelegung des Verständnisses eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers - dahin zu verstehen, dass dann für schulmedizinisch nicht überwiegend anerkannte Methoden oder Arzneimittel geleistet wird, wenn sie über eine gewisse Dauer ("sich bewährt") eingesetzt worden sind und Erfolge vorweisen können ("Erfolg versprechend"), die denjenigen Erfolgen, die mit überwiegend anerkannten schulmedizinischen Methoden oder Arzneimitteln erzielt wurden, gleichstehen (OLG Köln, 5. Zivilsenat, NJOZ 2006, 184).
  • OLG Köln, 26.02.2010 - 20 U 159/09

    Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für eine Orthokin-Therapie in der privaten

    Diese Regelung ist - unter Zugrundelegung des Verständnisses eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers - dahin auszulegen, dass nach der (hier alleine in Betracht kommenden) 1. Alternative dann für schulmedizinisch nicht überwiegend anerkannte Methoden oder Arzneimittel geleistet wird, wenn sie über eine gewisse Dauer ("sich bewährt") eingesetzt worden sind und Erfolge vorweisen können ("erfolgversprechend"), die denjenigen Erfolgen, die mit überwiegend anerkannten schulmedizinischen Methoden oder Arzneimitteln erzielt wurden, gleichstehen ("ebenso"; vgl. BGH, aaO; OLG Köln, aaO und VersR 2006, 397).
  • LG Köln, 21.12.2016 - 23 O 139/16

    Keine Erstattungspflicht für Kosten einer Behandlung mittels irreversibler

    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln ist diese Regelung unter Zugrundelegung des Verständnisses eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers dahin zu verstehen, dass dann für schulmedizinisch nicht überwiegend anerkannte Methoden oder Arzneimittel geleistet wird, wenn sie über eine gewisse Dauer eingesetzt worden sind und Erfolge vorweisen können, die denjenigen Erfolgen, die mit überwiegend anerkannten schulmedizinischen Methoden oder Arzneimitteln erzielt wurden, gleichstehen (vgl. OLG Köln r + s 2010, 71; NJOZ 2006, 184).
  • LG Köln, 21.03.2012 - 23 O 250/10

    Kostenerstattung für eine sog. dendritische Zelltherapie

    Beurteilungsgrundlage bietet auch insofern die Schulmedizin (vgl. BGH MDR 93, 841, VersR 96, 1224; OLG Köln VersR 2006, 397).
  • OLG Köln, 19.04.2013 - 20 U 159/10

    Eintrittspflicht der privaten Krankheitskostenversicherung für die Behandlung

    Die Regelung in § 6 Abs. 6 der AVB-G ist - unter Zugrundelegung des Verständnisses eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers - dahin zu verstehen, dass dann für schulmedizinisch nicht überwiegend anerkannte Methoden oder Arzneimittel geleistet wird, wenn sie über eine gewisse Dauer ("sich bewährt") eingesetzt worden sind und Erfolge vorweisen können ("Erfolg versprechend"), die denjenigen Erfolgen, die mit überwiegend anerkannten schulmedizinischen Methoden oder Arzneimitteln erzielt wurden, gleichstehen (OLG Köln, 5. Zivilsenat, NJOZ 2006, 184).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2011 - 1 A 2861/09

    Voraussetzungen für eine Beihilfefähigkeit von Therapie-Leistungen; Ermittlung

    vgl. zur ähnlichen Situation in der privaten Krankenversicherung OLG Köln, Beschluss vom 1. August 2005 - 5 U 48/05 -, VersR 2006, 397 = juris Rn. 2.
  • LG Landshut, 16.12.2021 - 82 O 3792/20

    Erkrankung, Streitwert, Versicherungsnehmer, Heilbehandlung, Verfahren,

    Ein in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährtes Verfahren setzt voraus, dass es über eine gewisse Dauer eingesetzt wurde und Erfolge vorweisen kann, die denjenigen Erfolgen, die mit überwiegend anerkannten schulmedizinischen Methoden oder Arzneimitteln erzielt wurden, gleichstehen (vgl. OLG Köln, Versicherungsrecht 10, 621; Versicherungsrecht 06, 397).
  • OLG Karlsruhe, 22.03.2010 - 9 U 108/09
    Die Beurteilung der Frage, ob eine unheilbare Erkrankung vorliegt (vgl. BGHZ 123, 83, 89; OLG Köln VersR 2006, 397) unterliegt angesichts des medizinischen Fortschritts ständiger Veränderung.
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Rechtsprechung
   LG Rostock, 31.08.2005 - 10 O 53/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,27611
LG Rostock, 31.08.2005 - 10 O 53/05 (https://dejure.org/2005,27611)
LG Rostock, Entscheidung vom 31.08.2005 - 10 O 53/05 (https://dejure.org/2005,27611)
LG Rostock, Entscheidung vom 31. August 2005 - 10 O 53/05 (https://dejure.org/2005,27611)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • RA Kotz

    Krankentagegeldversicherung - Rückforderung bei Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente

  • VersR (via Owlit)

    MBKT 94 § 15 Buchst. a; MBKT 94 § 15 Buchst. b
    Pflicht zur Rückzahlung von Krankentagegeld bei rückwirkend gewährter Berufsunfähigkeitsrente

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 397
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.02.1992 - IV ZR 339/90

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Berufsunfähigkeit oder Rentenbezug des

    Auszug aus LG Rostock, 31.08.2005 - 10 O 53/05
    Eine Klausel etwa, wonach die Versicherung beendet sei, wenn Berufsunfähigkeit eintrete, die der BGH im Rahmen der Klauselprüfung nach § 9 AGBG überdies für unwirksam erklärt hatte (vgl. BGH VersR 1992, 479), enthält der Vertrag nicht.

    c) Die Rechtsprechung geht entgegen des Wortlautes des § 15 b) MB/KT zwar davon aus, dass die medizinische Feststellung der Berufsunfähigkeit nicht zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses führe, den Versicherer aber von seiner Leistungspflicht befreit (vgl. BGH VersR 1992, 479; OLG Düsseldorf VersR 1999, 354; OLG Düsseldorf VersR 1999, 356; OLG Oldenburg VersR 2000, 752).

    Sie hat also Lohnersatzfunktion für den Fall der Arbeitsunfähigkeit (BGH VersR 1980, 1163; BGH VersR 1989, 943; BGH VersR 1992, 477; BGH VersR 1992, 479; OLG Köln VersR 1974, 851; Wilms in Bach/Moser, § 15 MB/KT Rn. 19).

    Dies gilt umso mehr, als sich Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit ausschließen (BGH VersR 1992, 479).

    Aus diesen Erwägungen heraus hat der BGH in Fällen, in denen zwar die Leistungspflicht nach § 15 a) MB/KT nicht weggefallen ist, weil es nicht zum Wegfall einer Tarifvoraussetzung gekommen ist, gleichwohl bereits eine Rente (auch rückwirkend) wegen Berufsunfähigkeit gezahlt wurde, eine planwidrige Regelungslücke angenommen, die eine ergänzende Vertragsauslegung gebietet (vgl. BGH VersR 1992, 477; BGH VersR 1992, 479).

    In seiner Entscheidung vom 26.02.1992 (VersR 1992, 479) hat der BGH weiter ausgeführt, dass es sich bei dem Rückforderungsanspruch des Krankengeldtageversicherers, der aufgrund einer Rentenleistung von seiner Leistung befreit ist, nicht um einen bereicherungsrechtlichen Anspruch, sondern um einen unmittelbaren vertraglichen Rückforderungsanspruch handelt.

  • BGH, 12.07.1989 - IVa ZR 201/88

    Verlust der Versicherungsfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung bei Bezug

    Auszug aus LG Rostock, 31.08.2005 - 10 O 53/05
    Sie hat also Lohnersatzfunktion für den Fall der Arbeitsunfähigkeit (BGH VersR 1980, 1163; BGH VersR 1989, 943; BGH VersR 1992, 477; BGH VersR 1992, 479; OLG Köln VersR 1974, 851; Wilms in Bach/Moser, § 15 MB/KT Rn. 19).

    Tritt jedoch an die Stelle des aufgrund der Arbeitsunfähigkeit mit Einbußen verbundenen Arbeitseinkommens eine andere Einkommensart, etwa eine Berufsunfähigkeitsrente, endet die Lohnersatzfunktion der Krankentagegeldversicherung und damit auch die Leistungspflicht des Versicherers (BGH VersR 1989, 943).

    Davon ausgehend, dass der Versicherungsnehmer durch das Zusammentreffen von Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsrente nicht besser gestellt werden soll, als er bei Ausübung seiner Erwerbstätigkeit stünde, da der Zweck der Krankentagegeldversicherung eben gerade im Ausgleich von durch die Erwerbsunfähigkeit bedingten Einkommenseinbußen besteht, ist der BGH in den vorzitierten Entscheidungen zu dem Ergebnis gelangt, dass der Versicherungsvertrag dahin ergänzend auszulegen sei, dass auch dann, wenn die Voraussetzungen des § 15 a) MB/KT nicht gegeben sind, eine Leistungspflicht des Krankentagegeldversicherers ab dem Tage entfalle, ab dem der Versicherungsnehmer eine Berufsunfähigkeitsrente erhalte, selbst wenn dies rückwirkend erfolgt (im Ergebnis, wenn auch mit anderen Gründen, so schon BGH VersR 1980, 1163; BGH VersR 1989, 943).

  • BGH, 22.01.1992 - IV ZR 59/91

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Rentenbezug des Versicherungsnehmers in

    Auszug aus LG Rostock, 31.08.2005 - 10 O 53/05
    Sie hat also Lohnersatzfunktion für den Fall der Arbeitsunfähigkeit (BGH VersR 1980, 1163; BGH VersR 1989, 943; BGH VersR 1992, 477; BGH VersR 1992, 479; OLG Köln VersR 1974, 851; Wilms in Bach/Moser, § 15 MB/KT Rn. 19).

    Aus diesen Erwägungen heraus hat der BGH in Fällen, in denen zwar die Leistungspflicht nach § 15 a) MB/KT nicht weggefallen ist, weil es nicht zum Wegfall einer Tarifvoraussetzung gekommen ist, gleichwohl bereits eine Rente (auch rückwirkend) wegen Berufsunfähigkeit gezahlt wurde, eine planwidrige Regelungslücke angenommen, die eine ergänzende Vertragsauslegung gebietet (vgl. BGH VersR 1992, 477; BGH VersR 1992, 479).

  • BGH, 02.10.1980 - IVa ZR 14/80

    Anspruch auf Krankentagegeld für die Zeit einer krankheitsbedingten

    Auszug aus LG Rostock, 31.08.2005 - 10 O 53/05
    Sie hat also Lohnersatzfunktion für den Fall der Arbeitsunfähigkeit (BGH VersR 1980, 1163; BGH VersR 1989, 943; BGH VersR 1992, 477; BGH VersR 1992, 479; OLG Köln VersR 1974, 851; Wilms in Bach/Moser, § 15 MB/KT Rn. 19).

    Davon ausgehend, dass der Versicherungsnehmer durch das Zusammentreffen von Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsrente nicht besser gestellt werden soll, als er bei Ausübung seiner Erwerbstätigkeit stünde, da der Zweck der Krankentagegeldversicherung eben gerade im Ausgleich von durch die Erwerbsunfähigkeit bedingten Einkommenseinbußen besteht, ist der BGH in den vorzitierten Entscheidungen zu dem Ergebnis gelangt, dass der Versicherungsvertrag dahin ergänzend auszulegen sei, dass auch dann, wenn die Voraussetzungen des § 15 a) MB/KT nicht gegeben sind, eine Leistungspflicht des Krankentagegeldversicherers ab dem Tage entfalle, ab dem der Versicherungsnehmer eine Berufsunfähigkeitsrente erhalte, selbst wenn dies rückwirkend erfolgt (im Ergebnis, wenn auch mit anderen Gründen, so schon BGH VersR 1980, 1163; BGH VersR 1989, 943).

  • BGH, 19.01.1994 - IV ZR 117/93

    Beginn der Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Versorgungsanstalt der

    Auszug aus LG Rostock, 31.08.2005 - 10 O 53/05
    Für die Bestimmung dieses Zeitpunktes, kommt es bei Rückforderungsansprüchen des Versicherers darauf an, wann dieser von den anspruchsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangte oder hätte erlangen müssen, er also seine Forderung neu bestimmen konnte (BGH NJW-RR 1990, 159; BGH NJW-RR 1994, 410).
  • OLG Oldenburg, 13.10.1999 - 2 U 179/99

    Ende eines Versicherungsverhältnisses mit dem Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente

    Auszug aus LG Rostock, 31.08.2005 - 10 O 53/05
    c) Die Rechtsprechung geht entgegen des Wortlautes des § 15 b) MB/KT zwar davon aus, dass die medizinische Feststellung der Berufsunfähigkeit nicht zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses führe, den Versicherer aber von seiner Leistungspflicht befreit (vgl. BGH VersR 1992, 479; OLG Düsseldorf VersR 1999, 354; OLG Düsseldorf VersR 1999, 356; OLG Oldenburg VersR 2000, 752).
  • BGH, 25.10.1989 - IVa ZR 221/88

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Versorgungsanstalt der Deutschen

    Auszug aus LG Rostock, 31.08.2005 - 10 O 53/05
    Für die Bestimmung dieses Zeitpunktes, kommt es bei Rückforderungsansprüchen des Versicherers darauf an, wann dieser von den anspruchsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangte oder hätte erlangen müssen, er also seine Forderung neu bestimmen konnte (BGH NJW-RR 1990, 159; BGH NJW-RR 1994, 410).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.1998 - 4 U 207/96

    Anforderungen an die Feststellung der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LG Rostock, 31.08.2005 - 10 O 53/05
    c) Die Rechtsprechung geht entgegen des Wortlautes des § 15 b) MB/KT zwar davon aus, dass die medizinische Feststellung der Berufsunfähigkeit nicht zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses führe, den Versicherer aber von seiner Leistungspflicht befreit (vgl. BGH VersR 1992, 479; OLG Düsseldorf VersR 1999, 354; OLG Düsseldorf VersR 1999, 356; OLG Oldenburg VersR 2000, 752).
  • OLG Hamm, 05.07.1991 - 20 U 310/90

    Krankentagegeldversicherung - Beginn der Berufsunfähigkeit - zur Bindungswirkung

    Auszug aus LG Rostock, 31.08.2005 - 10 O 53/05
    Nun ist es aber in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob die Verwendung des Wortes "nach" in § 15 b) MB/KT eine zeitliche Zäsur zu bewirken hat, wonach die Leistungsfreiheit erst dann und ab dem Zeitpunkt eintreten kann, an dem der Befund vorliegt (so etwa OLG Hamm VersR 1992, 346; a.A. jedoch mit weiteren Nachweisen für beide Ansichten Wilms in Bach/Moser, § 15 MB/KT Rn. 25).
  • OLG Köln, 03.08.1973 - 10 U 213/72
    Auszug aus LG Rostock, 31.08.2005 - 10 O 53/05
    Sie hat also Lohnersatzfunktion für den Fall der Arbeitsunfähigkeit (BGH VersR 1980, 1163; BGH VersR 1989, 943; BGH VersR 1992, 477; BGH VersR 1992, 479; OLG Köln VersR 1974, 851; Wilms in Bach/Moser, § 15 MB/KT Rn. 19).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.1998 - 4 U 95/97

    Kein Krankentagegeld bei Berufsunfähigkeit mit Verweisungsmöglichkeit

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