Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 19.07.2005

Rechtsprechung
   BGH, 18.01.2006 - IV ZR 244/04   

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https://dejure.org/2006,1617
BGH, 18.01.2006 - IV ZR 244/04 (https://dejure.org/2006,1617)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2006 - IV ZR 244/04 (https://dejure.org/2006,1617)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2006 - IV ZR 244/04 (https://dejure.org/2006,1617)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Erstattungsfähigkeit zahnärztlicher Sachkosten durch Einführung von Höchstgrenzen unter Anknüpfung an bestimmte Leistungen in einer dem gewählten Tarif angehängten so genannten Sachkostenliste; Ausrichtung der Üblichkeit erstattungsfähiger Preise an den ...

  • Judicialis

    AVB Krankheitskostenversicherung; ; MB/KK 94 § 4 (1); ; MB/KK 94 § 5 (1) g

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 94 § 4 Abs. 1; MBKK 94 § 5 Abs. 1 g
    Höchstgrenzen für die Erstattung zahnärztlicher Sachkosten können in einer dem Tarif angehängten Sachkostenliste bestimmt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit zahnärztlicher Sachkosten in der privaten Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kostenerstattung - Erstattung von Laborkosten nach Sachkosten: Saldierung von Über- und Unterschreitungen

  • IWW (Kurzinformation)

    Sachkostenliste der AXA ist rechtswirksam

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    AVB Krankheitskostenversicherung, MB/KK 94 § 4 (1), MB/KK 94 § 5 (1) g
    Beschränkung der Höchstgrenze bei der Erstattungsfähigkeit zahnärztlicher Sachkosten; Krankenversicherungsrecht, Medizinrecht

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    BGH hebt "Sachkosten"-Urteil des LG Köln vom 29.11.2005 auf!

  • medizinrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Sachkostenliste der PKV rechtswirksam

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Private Krankenversicherung - Kostenbeschränkung durch Sachkostenliste für zahnärztliche Sachkosten ist wirksam

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Sachkostenlisten: Grundsätzliche Information zur Leistungseinschränkung genügt

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Sachkostenliste der AXA ist rechtswirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 750
  • MDR 2006, 1044
  • VersR 2006, 497
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.05.2004 - IV ZR 29/03

    Begriff des Hilfsmittels; Erstattungspflicht der Kosten für ein

    Auszug aus BGH, 18.01.2006 - IV ZR 244/04
    Dieser ergibt sich allein aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Versicherungsvertrag, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den diese ergänzenden Tarifen und Tarifbedingungen (vgl. BGHZ 154, 154, 166; Senatsurteil vom 19. Mai 2004 - IV ZR 29/03 - VersR 2004, 1035 unter II 1).

    Ein Versicherungsnehmer wird in Anbetracht des durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen grundsätzlich weit gesteckten Leistungsrahmens der Krankheitskostenversicherung davon ausgehen, dass das allgemeine Leistungsversprechen näherer Ausgestaltung bedarf, die auch Einschränkungen nicht ausschließt (vgl. Senatsurteil vom 19. Mai 2004 - IV ZR 29/03 - VersR 2004, 1035 unter II 3 a).

    Eine solche wäre erst dann anzunehmen, wenn mit der Leistungseinschränkung der Vertrag ausgehöhlt werden könnte und er so in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos würde (Senatsurteile vom 29. September 2004 - IV ZR 233/03 - VersR 2004, 1449 unter 2 a (2); vom 19. Mai 2004 aaO unter II 3 b aa).

    Im Hinblick auf den auch im Interesse des einzelnen Versicherungsnehmers liegenden Zweck der Sachkostenliste, dem Versicherer eine sichere, vertretbare Prämiengestaltung zu ermöglichen (vgl. Senatsurteil vom 19. Mai 2004 aaO unter II 3 b bb für die eingeschränkte Erstattung von Hilfsmitteln) und so die Prämie niedrig zu halten, werden die Belange des Versicherungsnehmers hinreichend berücksichtigt.

  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80

    Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn

    Auszug aus BGH, 18.01.2006 - IV ZR 244/04
    Die "Informationen" bestimmen jedenfalls nachhaltig das Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers vom Inhalt der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, auf dessen Sicht es bei der Auslegung allein ankommt (BGHZ 84, 268, 272; 123, 83, 85 und ständig).
  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

    Auszug aus BGH, 18.01.2006 - IV ZR 244/04
    Dieser ergibt sich allein aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Versicherungsvertrag, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den diese ergänzenden Tarifen und Tarifbedingungen (vgl. BGHZ 154, 154, 166; Senatsurteil vom 19. Mai 2004 - IV ZR 29/03 - VersR 2004, 1035 unter II 1).
  • BGH, 01.02.1996 - I ZR 44/94

    Regelung des Entgelts für Verlegerbeilagen in den AGB für den Postzeitungsdienst

    Auszug aus BGH, 18.01.2006 - IV ZR 244/04
    Vor diesem Hintergrund begegnet die von der Beklagten gewählte Vertragskonstruktion, wonach die erstattungsfähigen zahnärztlichen Sachkosten ihrer Art nach abschließend und ihrer Höhe nach begrenzt in einer Art Anhang zu dem jeweils gewählten Tarif aufgelistet werden, keinen rechtlichen Bedenken (vgl. zur Zulässigkeit von Verweisungen in AGB auf Anlagen BGH, Urteil vom 1. Februar 1996 - I ZR 44/94 - NJW 1996, 2374 unter II 2 a).
  • BGH, 11.05.2005 - IV ZR 25/04

    Anforderungen an die Transparenz einer Klausel in einer Kreditversicherung für

    Auszug aus BGH, 18.01.2006 - IV ZR 244/04
    § 10b (1) TB lässt den durchschnittlichen, um Verständnis bemühten Versicherungsnehmer den ihm mit der Sachkostenliste versprochenen Sachkostenersatz einschließlich der damit verbundenen wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen klar und durchschaubar erkennen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2005 - IV ZR 25/04 - VersR 2005, 976 unter 1 c aa und bb; BGHZ 141, 137, 143).
  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 233/03

    Umfang des Versicherungsschutzes in der Unfallversicherung

    Auszug aus BGH, 18.01.2006 - IV ZR 244/04
    Eine solche wäre erst dann anzunehmen, wenn mit der Leistungseinschränkung der Vertrag ausgehöhlt werden könnte und er so in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos würde (Senatsurteile vom 29. September 2004 - IV ZR 233/03 - VersR 2004, 1449 unter 2 a (2); vom 19. Mai 2004 aaO unter II 3 b aa).
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 18.01.2006 - IV ZR 244/04
    Der Senat kann die Allgemeinen Versicherungsbedingungen selbständig auslegen, da deren unterschiedliche Auslegung durch verschiedene Berufungsgerichte denkbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 60/04 - zur Veröffentlichung in BGHZ 163, 321 bestimmt).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 18.01.2006 - IV ZR 244/04
    Die "Informationen" bestimmen jedenfalls nachhaltig das Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers vom Inhalt der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, auf dessen Sicht es bei der Auslegung allein ankommt (BGHZ 84, 268, 272; 123, 83, 85 und ständig).
  • BGH, 21.02.2001 - IV ZR 11/00

    Ausschluß der Leistungen für Behandlungen durch Ehegatten, Kinder oder Eltern in

    Auszug aus BGH, 18.01.2006 - IV ZR 244/04
    Die Gesetze zur Sozialversicherung geben wegen ihrer Andersartigkeit und ihrer anderen Leistungsvoraussetzungen insoweit keinen tauglichen Maßstab für die Beurteilung, ob der Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung unangemessen benachteiligt wird (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2001 - IV ZR 11/00 - VersR 2001, 576 unter 3 b aa m.w.N.).
  • LG Köln, 29.09.2004 - 23 S 42/04

    Sachkostenliste der AXA Krankenversicherung unwirksam!

    Auszug aus BGH, 18.01.2006 - IV ZR 244/04
    Auf die Berufung des Klägers hat das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in RuS 2005, 208 veröffentlicht ist, den Versicherer antragsgemäß verurteilt.
  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

  • LG Stuttgart, 02.03.2018 - 22 O 171/16

    Unangemessene Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen

    Dieser ergibt sich allein aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Versicherungsvertrag, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den diese ergänzenden Tarifen und Tarifbedingungen BGH, Urteil vom 18.01.2006 - IV ZR 244/04, juris-Rn. 9 = VersR 2006, 497).

    Die Gesetze zur Sozialversicherung geben wegen ihrer Andersartigkeit und ihrer anderen Leistungsvoraussetzungen insoweit keinen tauglichen Maßstab für die Beurteilung, ob der Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung unangemessen benachteiligt wird (BGH, Urteil vom 18.01.2006, a.a.O., juris-Rn. 16).

  • BGH, 27.05.2015 - IV ZR 292/13

    Deckungsschutz aus einer Flusskaskopolice für ein Tankmotorschiff: Schiffsunfall

    Es handelt sich nach den Feststellungen des Berufungsgerichts um eine Allgemeine Versicherungsbedingung, da sie - unabhängig von ihrer Bezeichnung im Einzelfall - eine Bestimmung mit Regelungscharakter ist, die einer Vielzahl von Versicherungsverträgen ohne Rücksicht auf individuelle Verschiedenheiten der einzelnen Wagnisse zugrunde gelegt wird (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 2006 - IV ZR 244/04, VersR 2006, 497 Rn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 30.09.2009 - IV ZR 47/09

    Wirksamkeit einer Klausel in einer Neuwertversicherung; Weniger als 40% des

    Dazu gehört es, dass die Klausel in ihrer Ausgestaltung für den Versicherungsnehmer verständlich ist; sie muss darüber hinaus die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGHZ 141, 137, 143; 147 aaO 361 f.; Senatsurteile vom 18. Januar 2006 - IV ZR 244/04 -VersR 2006, 497 Tz. 12; vom 30. April 2008 - IV ZR 241/04 - VersR 2008, 816 Tz. 14 f.).
  • BGH, 13.05.2009 - IV ZR 217/08

    Erstattungsfähigkeit der Batterien eines Cochlea-Implantats in der privaten

    Der Senat hat - was auch die Revision nicht verkennt - das den vereinbarten Krankheitskostenversicherungsschutz des Klägers bestimmende Vertragskonzept bestehend aus dem geschlossenen Versicherungsvertrag, den zugrunde gelegten Versicherungsbedingungen, den diese ergänzenden Tarife mit Tarifbedingungen sowie den gesetzlichen Vorschriften (§ 1 Abs. 3 MB/KK) grundsätzlich gebilligt (vgl. Senatsurteile vom 19. Mai 2004 - IV ZR 29/03 - VersR 2004, 1035 und 18. Januar 2006 - IV ZR 244/04 - VersR 2006, 497; vgl. auch Senatsurteil vom 27. Oktober 2004 - IV ZR 141/03 - VersR 2005, 64 und Beschluss vom 11. Februar 2009 - IV ZR 28/08 - VersR 2009, 533).
  • BGH, 11.02.2009 - IV ZR 28/08

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für die Kosten der Behandlung

    Weiter ist in der Senatsrechtsprechung anerkannt, dass der private Krankheitskostenversicherer mit Blick auf die Überschaubarkeit der von ihm zu erbringenden Leistungen und seine Tarifkalkulation - und damit letztlich auch im Interesse der Versicherten - ein berechtigtes Interesse hat, einer für ihn unüberschaubaren Ausweitung des Versicherungsschutzes entgegenzutreten (vgl. dazu Senatsurteile vom 19. Mai 2004 - IV ZR 29/03 - VersR 2004, 1035 unter II 3 b, bb = [...] Tz. 29; 16. Juni 2004 - IV ZR 257/03 - VersR 2004, 1037 unter II 3 b = [...] Tz. 19; 18. Januar 2006 - IV ZR 244/04 - VersR 2006, 497 unter II 3 b (3) = [...] Tz. 17).
  • BGH, 24.06.2009 - IV ZR 212/07

    Formularmäßige Begrenzung der Erstattungsfähigkeit von Krankheitskosten bei

    Der Versicherungsnehmer wird in Anbetracht des durch die Versicherungsbedingungen grundsätzlich weit gesteckten Leistungsrahmens der Krankheitskostenversicherung davon ausgehen, dass das allgemeine Leistungsversprechen näherer Ausgestaltung bedarf, die auch Einschränkungen nicht ausschließt (vgl. Senatsurteile vom 19. Mai 2004 - IV ZR 29/03 - VersR 2004, 1035 unter II 3 a; vom 18. Januar 2006 - IV ZR 244/04 - VersR 2006, 497 Tz. 15).
  • OLG Hamm, 31.08.2016 - 20 U 69/16

    Formularmäßige Vereinbarung einer Entschädigungsgrenze für Wertsachen in der

    Leistungsbeschreibung und -begrenzungen ergeben sich typischerweise aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und können gerade nicht im Einzelnen in den Versicherungsschein oder in eine einzelne Regelung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgenommen werden (vgl. BGH, Urt. v. 24.06.2009, IV ZR 212/07, juris, Rn. 12, RuS 2009, 420; BGH, Urt. v. 18.01.2006, IV ZR 244/04, juris, Rn. 15, RuS 2006, 159) .
  • AG München, 09.01.2024 - 274 C 1887/23

    Unangemessene Benachteiligung, Versicherungsnehmer, Höchstsatz,

    Der Versicherte muss grundsätzlich davon ausgehen, dass das Leistungsversprechen des Versicherers der näheren Ausgestaltung bedarf, die auch Einschränkungen beinhalten kann (vgl. BGH IV ZR 141/03, NJW-RR 2005, 175, 176; BGH IV ZR 244/04, NJW-RR 2006, 750, 751, Rn. 15 m.w.N.).

    Im Hinblick auf den auch im Interesse des einzelnen Versicherungsnehmers liegenden Zweck des Heilmittelpreisverzeichnisses bzw. jeweils aktuellen beihilfefähigen Höchstsatz, dem Versicherer eine sichere, vertretbare Prämiengestaltung zu ermöglichen und so die Prämie niedrig zu halten, werden die Belange des Versicherungsnehmers hinreichend berücksichtigt (vgl. auch BGH IV ZR 244/04, NJW-RR 2006, 750, 751 Rn 17).

  • OLG Hamm, 14.11.2018 - 20 U 136/18

    Erstattung von Zahnbehandlungskosten aus einer privaten

    Leistungsbeschreibung und -begrenzungen ergeben sich typischerweise aus den Tarif- und Allgemeinen Versicherungsbedingungen und können gerade nicht im Einzelnen in den Versicherungsschein aufgenommen werden (vgl. BGH Urt. v. 24.6.2009 - IV ZR 212/07, r+s 2009, 420 Rn. 12; BGH Urt. v. 18.1.2006 - IV ZR 244/04, r+s 2006, 159 Rn. 15) .
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2018 - 23 U 87/17

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für Kosten durch das Aufkleben

    Die Erstattungsfähigkeit zahnärztlicher Sachkosten kann durch Anführung von Höchstgrenzen unter Anknüpfung an bestimmte Leistungen in einer dem gewählten Tarif angehängten so genannten Sachkostenliste beschränkt werden (vgl. BGH, Urt. v. 18.01.2006 - IV ZR 244/04, NJW-RR 2006, 750).
  • LG Stuttgart, 10.11.2009 - 16 O 494/08

    Die Angemessenheit von Zahnlaborkosten bestimmt sich nicht nach dem BEL

  • AG Köln, 21.07.2010 - 118 C 118/10

    "Kürzungsrecht" der privaten Krankenversicherungen resultierend aus der

  • OLG Köln, 25.01.2010 - 20 U 139/09

    Umfang des Versicherungsschutzes in der privaten Krankenversicherung;

  • LG Nürnberg-Fürth, 15.04.2013 - 8 O 5521/11

    Private Krankenversicherung: Kostenerstattung für Protonenstrahlenbehandlung

  • LG Landshut, 07.03.2016 - 12 S 3303/15

    Wirksame Einbeziehung eines Heilmittelverzeichnisses

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 32/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9392
OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 32/05 (https://dejure.org/2005,9392)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.07.2005 - 12 U 32/05 (https://dejure.org/2005,9392)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Juli 2005 - 12 U 32/05 (https://dejure.org/2005,9392)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Keine Haftung des Zusatzversorgungsträgers bei Bezeichnung der Monatsrente mit "Zahlbetrag" in einer vorläufigen Rentenauskunft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatzanspruch wegen angeblich fehlerhafter Rentenauskunft

  • Judicialis

    BGB § 249

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 497
 
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