Rechtsprechung
OLG Hamm, 16.01.2006 - 3 U 207/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung als Betreiberin eines Geburtshauses; Schadensersatz wegen fehlerhafter Behandlung im Rahmen einer Entbindung; Inhalt einer geschlossenen Vereinbarung und Umfang der daraus resultierenden Pflichten; Einbeziehung eines Werbeprospekts in den Behandlungsvertrag; Nach ...
- ratgeber-arzthaftung.de , S. 47
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format
- Judicialis
BGB § 278; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 831; ; BGB § 847 a. F.
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; BGB § 831; BGB § 847
Haftung des Betreibers eines Geburtshauses für Behandlungsfehler eines Gynäkologen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 278 § 823 Abs. 1 § 831 § 847 (a.F.)
Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Behandlungsvertrag im Rahmen einer Geburt in einem Geburtshaus - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 15.08.2002 - 4 O 441/99
- OLG Hamm, 16.01.2006 - 3 U 207/02
- BGH, 11.07.2006 - VI ZR 43/06
Papierfundstellen
- VersR 2006, 512
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Bamberg, 04.07.2005 - 4 U 126/03
Schmerzensgeldanspruch gegen den behandelnden Arzt wegen Nichterkennens der …
Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2006 - 3 U 207/02
Nach den Angaben des Sachverständigen Prof. Dr. W, wonach es sich bei der Verweigerung einer Verlegung um einen medizinisch relevanten Vorgang handelt, den er auch bereits im Jahre 1997 zumindest in einem Arztbrief festgestellt hätte, hält der Senat eine Dokumentationspflicht des Betreibers eines Geburtshauses für gegeben, wenn die Patientin oder auch deren Ehemann den ernsthaften Rat zur Verlegung in ein Krankenhaus ablehnen, da es sich insofern um ein wesentliches und wichtiges Element der Behandlung handelt (vgl. auch OLG Bamberg VersR 2005, 1292, 1293;… Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 9. Aufl., Rdn. 458). - BGH, 14.02.1995 - VI ZR 272/93
Verantwortlichkeit des Belegarztes für Fehler einer freiberuflich tätigen …
Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2006 - 3 U 207/02
In besonderen Konstellationen wird eine wirtschaftliche Hinweispflicht von der obergerichtlichen Rechtsprechung für möglich gehalten, etwa beim gespaltenen Krankenhausvertrag dann, wenn die vom Patienten in der Regel insgesamt vom Krankenhaus erwarteten Leistungen abweichend geregelt werden sollen (vgl. BGH NJW 1993, 779, 780; NJW 1995, 1611, 1613). - OLG Brandenburg, 08.04.2003 - 1 U 26/00
Zur Frage des Ersatzes des materiellen und immateriellen Schadens durch den …
Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2006 - 3 U 207/02
Damit ist jedoch gerade eine Art Weisungsgebundenheit gegeben, während ansonsten eine deliktische Haftung der Klinik für den hinzugezogenen Arzt nach § 831 BGB unter Hinweis auf die fehlende Weisungsabhängigkeit des Arztes im Allgemeinen abgelehnt wird (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2003, 1383, 1385;… Steffen/Dressler, a.a.O., Rdn. 91, 93;… Frahm/ Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. 59, 60).
- BGH, 22.12.1992 - VI ZR 341/91
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie …
Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2006 - 3 U 207/02
In besonderen Konstellationen wird eine wirtschaftliche Hinweispflicht von der obergerichtlichen Rechtsprechung für möglich gehalten, etwa beim gespaltenen Krankenhausvertrag dann, wenn die vom Patienten in der Regel insgesamt vom Krankenhaus erwarteten Leistungen abweichend geregelt werden sollen (vgl. BGH NJW 1993, 779, 780; NJW 1995, 1611, 1613). - BGH, 07.12.2004 - VI ZR 212/03
Haftung des Betreibers eines Geburtshauses
Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2006 - 3 U 207/02
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hat der Bundesgerichtshof durch Beschluß vom 25.11.2003 die Revision hinsichtlich der Beklagten zu 2) zugelassen und durch das Urteil vom 07.12.2004 (Aktenzeichen VI ZR 212/03) das Senatsurteil vom 18.06.2003 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als über die Klage gegen die Beklagte zu 2) zum Nachteil des Klägers entschieden worden ist. - BGH, 16.10.1956 - VI ZR 308/55
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2006 - 3 U 207/02
Die dafür angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des OLG Saarbrücken betrifft jeweils Fälle von Urlaubsvertretungen, wobei der Bundesgerichtshof in der Entscheidung NJW 1956, 1834, 1835 ausdrücklich ausführt, dass der Vertreter bei dieser Vertretertätigkeit regelmäßig eine Stellung einnimmt, bei der ihm der auftraggebende Arzt als Geschäftsherr gegenüber steht, nach dessen Wünschen er sich im allgemeinen zu richten hat. - BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97
Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge
Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2006 - 3 U 207/02
Alle diese Umstände sind in eine Gesamtbetrachtung einzubeziehen und in eine angemessene Beziehung zur Entschädigung zu setzen (BGH VersR 1998, 1034, 1035).
- LG Münster, 01.03.2018 - 111 O 25/14
Haftung des Krankenhausträgers für alkoholkranken Belegarzt
Deshalb könnte der Beklagten zu 2) selbst ein eindeutiges Fehlverhalten des Herrn Q als Belegarzt am 04.02.2011 hier nicht gemäß § 278 BGB zugerechnet werden (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 26. Juli 2000 - 1 U 1606/98 -, Rn. 42, juris - siehe auch OLG Hamm GesR 2006, 120 ff.; OLG Karlsruhe, OLGR 2005, 40 ff.). - OLG Karlsruhe, 13.08.2014 - 7 U 248/13
Schadensersatzanspruch nach Notarzteinsatz: Bindung des Rettungssanitäters an …
Anderes kann zwar unter Umständen dann gelten, wenn die im nichtärztlichen Rettungsdienst Tätigen aufgrund ihrer eigenen Ausbildung erkennen müssen, dass das Vorgehen des Arztes vollkommen regelwidrig und unverständlich ist bzw. wenn sich das Vorgehen des Arztes als schlechterdings unvertretbar mit dem erkennbaren Erfordernis sofortiger Intervention darstellt (zum Verhältnis von Hebamme und geburtsleitendem Arzt BGH NJW 2005, 888; OLG Hamm VersR 2006, 512; OLG Düsseldorf VersR 2008, 534). - OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 72/04
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Soweit die Klägerin mit Schriftsatz vom 22.02.05 zur Unterstützung ihrer Rechtsauffassung auf eine - zu ihren Lasten ergangene - Entscheidung des 3. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 08.09.03 (3 U 207/02) Bezug nimmt, verhilft ihr auch dieser Hinweis nicht zum Erfolg.
- OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 1 U 57/10 - OLG Hamm, Urteil vom 16.01.2006, VersR 2006, 512 (H/R/B Nr. 2900): Schmerzensgeld in Höhe von 260.000 EUR sowie immaterieller Vorbehalt für ein Kind, dass infolge eines ärztlichen Behandlungsfehlers bei der Entbindung ein schweres psycho-neurologisches Residualsyndrom mit Atemstörungen, Muskeltonusanomalien und weiteren Einschränkungen erlitten hat.
- OLG Hamm, 17.01.2011 - 3 U 112/10
Zurückweisung der Berufung gegen die Abweisung der Klage wegen postnataler …
In dem vom Senat mit Urteil vom 16.01.2006 entschiedenen Rechtsstreit (Senat, VersR 2006, 512; s. auch BGHZ 161, 255) ging es um die Pflichten einer ein Geburtshaus betreibenden Hebamme sowie deren Verantwortlichkeit für Fehler eines die Geburt betreuenden Arztes. - LG Göttingen, 17.09.2019 - 12 O 3/18
Aufklärung; Episiotomie; Dammschnitt; Geburt; Hebamme; Arzt
Allein den Arzt trifft daher die Haftung aus Vertrag und Delikt (OLG Hamm, Urteil vom 18.06.2003 - 3 U 207/02), er hat dabei auch allein dafür Sorge zu tragen, ob der durchgeführte Eingriff von der notwendigen Einwilligung der Patientin gedeckt ist, was nur bei einer hinreichenden Aufklärung der Fall ist.