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   BAG, 15.02.2005 - 3 AZR 298/04   

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https://dejure.org/2005,1986
BAG, 15.02.2005 - 3 AZR 298/04 (https://dejure.org/2005,1986)
BAG, Entscheidung vom 15.02.2005 - 3 AZR 298/04 (https://dejure.org/2005,1986)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - 3 AZR 298/04 (https://dejure.org/2005,1986)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Berechnung der Invaliditätsrente nach vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis

  • IWW

    BetrAVG § 2 Abs. 1 BetrAVG § 2 Abs. 5 BetrAVG § 6 BetrAVG § 18 BetrAVG § 30d VBL-Satzung § 43 VBL-Satzung § 98 Abs. 5 TV Altersversorgung § 33
    EBetrAVG, VBL-Satzung, TV Altersversorgung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berechnung der Invaliditätsrente nach vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Höhe eines Versorgungsanspruchs; Berechnung des Wertes einer unverfallbaren Anwartschaft; Folgen eines Ausscheidens eines von einer Versorgungszusage begünstigten Arbeitnehmers nach Erreichen einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft vor Erreichen eines ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 2 Abs. 1; ; BetrAVG § 2 Abs. 5; ; BetrAVG § 6; ; BetrAVG § 18; ; BetrAVG § 30d; ; VBL-Satzung § 43; ; VBL-Satzung § 98 Abs. 5; ; TV Altersversorgung § 33

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 2 Abs. 1; BetrAVG § 2 Abs. 5; BetrAVG § 6; BetrAVG § 18; BetrAVG § 30 d; VBLS § 43; VBLS § 98 Abs. 5
    Berechnung der Invaliditätsrente nach vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrentenrecht - Berechnung der Invaliditätsrente eines mit einer unverfallbaren Anwartschaft vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst; Anwendung des § 2 Abs. 1 BetrAVG bei "aufsteigender Berechnung"

  • rechtsportal.de

    Betriebsrentenrecht - Berechnung der Invaliditätsrente eines mit einer unverfallbaren Anwartschaft vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst; Anwendung des § 2 Abs. 1 BetrAVG bei "aufsteigender Berechnung"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Berechnung der betrieblichen Invalidenrente nach vorzeitigem Ausscheiden

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Auch nach dem Ausscheiden kann es Rente geben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG bleibt bei Berechnung der betrieblichen Invalidenrente nach vorzeitigem Ausscheiden in zwei Schritten - Zur Berechnung der betrieblichen Invalidenrente nach vorzeitigem Ausscheiden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 530
  • NZA-RR 2005, 671 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 649/00

    Berechnung einer Invaliditätsrente für einen mit unverfallbarer Anwartschaft

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 3 AZR 298/04
    Diese für den Bereich der Privatwirtschaft geltende gesetzliche Regelung ist rechtswirksam (BAG 21. August 2001 - 3 AZR 649/00 - BAGE 98, 344) und muss auch vorliegend angewendet werden, wenn eine Anspruchsberechnung nach § 2 Abs. 1 BetrAVG geboten ist.
  • BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 517/02

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 3 AZR 298/04
    Der Kläger meint zu Unrecht, die zu diesem Ergebnis führende Anspruchsberechnung stehe im Widerspruch zu dem vom Senat in ständiger Rechtsprechung angenommenen Verbot der doppelten mindernden Berücksichtigung der fehlenden Beschäftigungszeit zwischen dem vorgezogenen Rentenbezug und der festen Altersgrenze (zuletzt etwa 18. November 2003 - 3 AZR 517/02 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 26 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 26, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 3 AZR 298/04
    Abzüglich der von der VBL gezahlten Versicherungsrente steht dem Kläger nach seiner Auffassung auf der Grundlage des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1998 (- 1 BvR 1554/89, 963, 964/94 - BVerfGE 98, 365) der geltend gemachte Betrag zu.
  • LAG Berlin, 28.05.2004 - 6 Sa 2641/03
    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 3 AZR 298/04
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 28. Mai 2004 - 6 Sa 2641/03 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 91/05

    Umstellung des Zusatzversorgungssystems im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember

    Für letzteres finden sich jedoch in der VBLS a.F. keine Anhaltspunkte (vgl. auch BAG VersR 2006, 530 unter II 1).

    Entsprechend § 2 Abs. 1 BetrAVG kommt es im Rahmen der Bestimmung des Unverfallbarkeitsfaktors allein auf die bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres erreichbare Beschäftigungszeit an; eine frühere feste Altersgrenze enthielt die VBLS a.F. nicht (BAG VersR 2006, 530 unter II 2).

  • OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 40/06

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Überprüfung einer infolge des

    Entsprechend § 2 Abs. 1 BetrAVG kommt es im Rahmen der Bestimmung des Unverfallbarkeitsfaktors allein auf die bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres erreichbare Beschäftigungszeit an; eine frühere feste Altersgrenze enthielt die VBLS a.F. nicht (BAG VersR 2006, 530 unter II 2).
  • BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 669/06

    Höhe der Insolvenzsicherung - Besitzstandsrente

    Auf diesen Zeitpunkt und nicht auf die Vollendung des 65. Lebensjahres ist hochzurechnen (vgl. BAG 21. August 2001 - 3 AZR 649/00 - zu II 3 der Gründe, BAGE 98, 344; 15. Februar 2005 - 3 AZR 298/04 - zu I der Gründe, AP BetrAVG § 2 Nr. 48).
  • OLG Karlsruhe, 19.06.2007 - 12 U 43/06

    Zusatzversorgungssystem des öffentlichen Dienstes: Ermittlung des Startguthabens

    Entsprechend § 2 Abs. 1 BetrAVG kommt es im Rahmen der Bestimmung des Unverfallbarkeitsfaktors allein auf die bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres erreichbare Beschäftigungszeit an; eine frühere feste Altersgrenze enthielt die VBLS a.F. nicht (BAG VersR 2006, 530 unter II 2).
  • LAG Niedersachsen, 11.11.2008 - 3 Sa 1034/06

    Betriebsrente bei voraussichtlich dauernder Berufsunfähigkeit; Auslegung älterer

    Eine Aussage zur Behandlung vorzeitiger Ausscheidender in Abweichung vom gesetzlichen Regelungsmodell nach § 2 Abs. 1 BetrAVG ist damit nicht verbunden (BAG, Urteil vom 15.02.2005 - 3 AZR 298/04 - AP 48 zu § 2 BetrAVG).
  • OLG Karlsruhe, 03.05.2007 - 12 U 286/04

    Umstellung einer auf eine Gesamtversorgung abgestellte Beamtenversorgung auf ein

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  • LAG Köln, 04.04.2006 - 13 Sa 1537/05

    Versorgungszusage; Betriebsrente; Auslegung; Mindestrente

    Zu Recht weist das Arbeitsgericht unter Heranziehung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.02.2005 (- 3 AZR 298/04 - EzBAT § 46 BAT Nr. 58) darauf hin, dass diese Berechnung nach § 2 Abs. 1 BetrAVG in Übereinstimmung mit der Versorgungsordnung AV I. 83 § 7 Invalidenrente erfolgt ist.
  • LAG Niedersachsen, 11.11.2008 - 3 Sa 620/06

    Betriebsrente bei voraussichtlich dauernder Berufsunfähigkeit; Auslegung älterer

    Eine Aussage zur Behandlung vorzeitiger Ausscheidender in Abweichung vom gesetzlichen Regelungsmodell nach § 2 Abs. 1 BetrAVG ist damit nicht verbunden (BAG, Urteil vom 15.02.2005 - 3 AZR 298/04 - AP 48 zu § 2 BetrAVG).
  • LAG Niedersachsen, 21.04.2009 - 3 Sa 957/08

    Höchstbegrenzung der anrechenbaren Dienstzeit in Versorgungsordnung

    Eine Aussage zur Behandlung vorzeitig Ausscheidender in Abweichung vom gesetzlichen Regelungsmodell nach § 2 Abs. 1 BetrAVG ist damit nicht verbunden (BAG, Urteil vom 15.02.2005 - 3 AZR 298/04 - AP 48 zu § 2 BetrAVG).
  • LAG Niedersachsen, 17.02.2009 - 3 Sa 113/08

    Auslegung einer Versorgungsordnung zur Invalidenrente bei voraussichtlich

    Eine Aussage zur Behandlung vorzeitiger Ausscheidender in Abweichung vom gesetzlichen Regelungsmodell nach § 2 Abs. 1 BetrAVG ist damit nicht verbunden (BAG, Urteil vom 15.02.2005 - 3 AZR 298/04 - AP 48 zu § 2 BetrAVG).
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