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   OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 50/05 - 6   

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https://dejure.org/2005,6501
OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 50/05 - 6 (https://dejure.org/2005,6501)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.11.2005 - 5 U 50/05 - 6 (https://dejure.org/2005,6501)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. November 2005 - 5 U 50/05 - 6 (https://dejure.org/2005,6501)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Voraussetzungen der Anfechtung eines Berufsunfähigkeitszusatzversicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung; Rechtliches Interesse an Feststellung des Fortbestandes eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 67 letzter Halbsatz; ; ZPO § ... 138 Abs. 3; ; ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 546; ; VVG § 21; ; BGB § 142

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 123; VVG § 22
    Fehlende Erinnerung des Versicherungsagenten stellt Bekundung eines redlich abgelaufenen Antragsgesprächs nicht infrage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 21; BGB § 142
    Zur Anfechtung einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen verschwiegenen Vorerkrankungen nach erfolgtem Versicherungsfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Ersicherungsrecht - Vermittler muss sich nicht an Details erinnern

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Fehlende konkrete Erinnerung des Versicherungsvermittlers steht Beweisführung nicht entgegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 681
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Saarbrücken, 30.06.2004 - 5 U 656/03

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistiges Verschweigen von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 50/05
    Für ein arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers spricht indessen, wenn er schwere, chronische oder schadengeneigte oder immer wieder auftretende zahlreiche oder dauerhafte Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen verschweigt oder solche, die zu erheblichen Einschränkungen seines Alltags geführt haben oder die ihm offensichtlich erheblich für das versicherte Risiko erscheinen mussten (Senat, Urt. v. 30.6.2004 - 5 U 656/03 - OLGR 2004, 592).
  • BGH, 17.05.2000 - IV ZR 294/99

    Versicherungsvertrag - Anfechtung - Arglistige Täuschung -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 50/05
    Der Streitwert der Feststellungsklage bemisst sich dabei nach der Summe des 3, 5fachen Jahresbetrages der Rentenleistung und der Beitragsfreistellung abzüglich von jeweils 20 % (vgl. BGH VersR 2001, 600).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 31/05

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Vertragsanfechtung wegen Verschweigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 50/05
    Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer gefahrerhebliche Umstände kennt, sie dem Versicherer wissentlich verschweigt und dabei billigend in Kauf nimmt, dass der Versicherer sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bildet und dadurch in seiner Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrags beeinflusst werden kann (BGH, Urt. v. 14.7.2004 - IV ZR 161/03 - VersR 2004, 1297, 1298 a.E.; zuletzt Senat, Urt. v. 12.10.2005 - 5 U 31/05-4).
  • BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03

    Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 50/05
    Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer gefahrerhebliche Umstände kennt, sie dem Versicherer wissentlich verschweigt und dabei billigend in Kauf nimmt, dass der Versicherer sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bildet und dadurch in seiner Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrags beeinflusst werden kann (BGH, Urt. v. 14.7.2004 - IV ZR 161/03 - VersR 2004, 1297, 1298 a.E.; zuletzt Senat, Urt. v. 12.10.2005 - 5 U 31/05-4).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 50/05
    Bloße subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte wollte der Gesetzgeber ausschließen (BGH, Urt. v. 08.06.2004 - Az.: VI ZR 230/03 - BGHZ 159, 254).
  • OLG Hamm, 14.07.2004 - 20 U 20/04

    Rücktritt des Versicherers in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 50/05
    Von einem erfahrenen Versicherungsvermittler, der nicht erkennbar am Abschluss provisionswirksamer Verträge interessiert ist und der - vor allem - bei dem Abschluss anderer Versicherungsverträge - wie der von dem Zeugen D. aufgenommene Antrag der Klägerin auf Abschluss eines Krankenversicherungsvertrages vom 20.03.1996 zeigt - zu einem Ausschluss führende Vorerkrankungen in aller Ausführlichkeit aufgenommen hat, mag nicht erwartet werden können, dass er sich an den genauen Ablauf eines Jahre zurückliegenden Antragsgesprächs erinnert, wohl aber darf ihm grundsätzlich geglaubt werden, wenn er eine bestimmte regelmäßige Befragung von Versicherungsinteressenten und eine redliche Dokumentation ihrer Antworten bekundet (OLG Hamm VersR 2005, 773).
  • BGH, 18.12.1991 - IV ZR 299/90

    Unwirksame Klausel über Richtigkeit von Angaben in Antragformular eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 50/05
    Zwar steht bei Entgegennahme eines Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrags der empfangsbevollmächtigte Agent des Versicherers (§ 43 Nr. 1 VVG) dem Antragsteller bildlich gesprochen als dessen "Auge und Ohr" gegenüber mit der Folge, dass alles, was ihm mit Bezug auf die Antragstellung gesagt und vorgelegt wird, dem Versicherer gesagt und vorgelegt worden ist, auch wenn der Agent dies nicht in das Antragsformular aufgenommen hat (st. Rspr., BGHZ 116, 387 (389)).
  • OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 23/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis eines arglistigen Verschweigens

    Arglistiges Handeln ist anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer gefahrerhebliche Umstände kennt, sie dem Versicherer wissentlich verschweigt und dabei billigend in Kauf nimmt, dass dieser sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bildet und dadurch in seiner Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrags beeinflusst werden kann (BGH, Urteil vom 14. Juli 2004 - IV ZR 161/03, VersR 2004, 1297; Senat, Urteil vom 9. November 2005 - 5 U 50/05-6, VersR 2006, 681; OLG Hamm, VersR 2017, 808).

    Für ein arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers spricht es, wenn dieser Erkrankungen verschweigt, die ihm offensichtlich erheblich für das versicherte Risiko erscheinen mussten, wie namentlich schwere, chronische oder schadengeneigte oder immer wieder auftretende zahlreiche oder dauerhafte Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen (Senat, Urteil vom 9. November 2005 - 5 U 50/05-6, VersR 2006, 681; Urteil vom 10. Oktober 2012, a.a.O.).

  • OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 55/16

    Arglistige Täuschung einer privaten Krankenversicherung durch Verschweigen von

    Arglistiges Handeln ist anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer gefahrerhebliche Umstände kennt, sie dem Versicherer wissentlich verschweigt und dabei billigend in Kauf nimmt, dass dieser sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bildet und dadurch in seiner Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrags beeinflusst werden kann (BGH, Urteil vom 14. Juli 2004 - IV ZR 161/03, VersR 2004, 1297; Senat, Urteil vom 9. November 2005 - 5 U 50/05 - 6, VersR 2006, 681; OLG Hamm, VersR 2017, 808).

    Für ein arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers spricht es, wenn dieser Erkrankungen verschweigt, die ihm offensichtlich erheblich für das versicherte Risiko erscheinen mussten, wie namentlich schwere, chronische oder schadengeneigte oder immer wieder auftretende zahlreiche oder dauerhafte Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen (Senat, Urteil vom 9. November 2005 - 5 U 50/05 - 6, VersR 2006, 681; Urteil vom 10. Oktober 2012, a.a.O.).

  • LG Saarbrücken, 18.10.2018 - 14 O 266/17

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Liegen objektive Falschangaben vor, ist es Sache des Versicherungsnehmers, substantiiert plausibel zu machen, warum und wie es zu diesen objektiven falschen Angaben gekommen ist (OLG Saarbrücken, Urteil vom 9. November 2005, 5 U 50/05).

    Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer gefahrerhebliche Umstände kennt, sie dem Versicherer wissentlich verschweigt und dabei billigend in Kauf nimmt, dass der Versicherer sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bildet und dadurch in seiner Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrags beeinflusst werden kann (BGH, Beschl. v. 12.03.2008, IV ZR 330/06; OLG Saarbrücken, Urt. v. 09.11.2005, 5 U 50/05).

    Von einer arglistigen Täuschung ist auszugehen, wenn der Antragsteller gegenüber dem Versicherer wissentlich falsche Angaben macht oder gefahrerhebliche Umstände verschweigt und dabei billigend in Kauf nimmt, dass der Versicherer sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bildet und dadurch in seiner Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrages beeinflusst werden kann (BGH, Beschl. v. 12.03.2008, IV ZR 330/06; OLG Saarbrücken, Urt. v. 09.11.2005, 5 U 50/05).

    Den Versicherer trifft die Beweislast für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung durch den Versicherungsnehmer (OLG Saarbrücken, Urt. v. 09.11.2005, 5 U 50/05).

    Liegen objektive Falschangaben vor, ist es Sache des Versicherungsnehmers, substantiiert plausibel zu machen, warum und wie es zu diesen objektiven falschen Angaben gekommen ist (BGH, Urt. v. 11.05.2011, IV ZR 148/09; OLG Saarbrücken, Urt. v. 09.11.2005, 5 U 50/05 und Urt. v. 30.06.2004, 5 U 656/03; Langheid/Rixecker/Langheid, VVG, 5. Aufl. 2016, § 22, Rn. 11).

    Dies deckt sich mit dem Erfahrungssatz, dass ein erfahrener Versicherungsvermittler regelmäßig nicht an Vertragsabschlüssen "um jeden Preis", sondern am Abschluss (provisions)wirksamer Verträge interessiert ist (OLG Saarbrücken, Urt. v. 09.11.2005, 5 U 50/05).

  • OLG Saarbrücken, 26.06.2019 - 5 U 89/18

    1. Gibt der Versicherungsnehmer auf Nachfrage an, einige Jahre vor Antragstellung

    Für ein arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers spricht es, wenn dieser Erkrankungen verschweigt, die ihm offensichtlich erheblich für das versicherte Risiko erscheinen mussten, wie namentlich schwere, chronische oder schadengeneigte oder immer wieder auftretende zahlreiche oder dauerhafte Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen (Senat, Urteil vom 9. November 2005 - 5 U 50/05-6, VersR 2006, 681; Urteil vom 10. Oktober 2012, a.a.O.).
  • OLG Saarbrücken, 14.11.2012 - 5 U 343/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Voraussetzungen einer Arglistanfechtung wegen des

    Für ein arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers spricht, wenn er schwere, chronische oder immer wieder auftretende Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen verschweigt oder solche, die zu erheblichen Einschränkungen seines Alltags geführt haben oder die ihm offensichtlich erheblich für das versicherte Risiko erscheinen mussten (Senat, Urt. v. 9.11.2005 - 5 U 50/05 - VersR 2006, 681).
  • OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung bzw. Rücktritt vom

    Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer gefahrerhebliche Umstände kennt, sie dem Versicherer wissentlich verschweigt und dabei billigend in Kauf nimmt, dass der Versicherer sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bildet und dadurch in seiner Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrages beeinflusst werden kann (BGH, Urt. v. 14.07.2004 - IV ZR 161/03 - VersR 2004, 1297 [1298]; Senat, Urt. v. 09.11.2005 - 5 U 50/05-6 - VersR 2006, 681 [682]).

    Die Beklagte hat nicht den ihr obliegenden Beweis führen können, dass die Klägerin den Zeugen G., der als Generalagent der Beklagten den Versicherungsantrag aufgenommen hat, objektiv nur unzulänglich informiert und dabei subjektiv billigend in Kauf genommen hat, dass der Versicherer sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bilden würde (Senat, Urt. v. 09.11.2005 - 5 U 50/05- 6 - VersR 2006, 681 [682]).

  • OLG Saarbrücken, 26.02.2020 - 5 U 57/19

    1. Zur Einschaltung einer Hilfsperson bei der Beantwortung von Antragsfragen,

    Für ein arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers spricht es, wenn dieser Erkrankungen verschweigt, die ihm offensichtlich erheblich für das versicherte Risiko erscheinen mussten, wie namentlich schwere, chronische oder schadengeneigte oder immer wieder auftretende zahlreiche oder dauerhafte Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen (Senat, Urteil vom 9. November 2005 - 5 U 50/05-6, VersR 2006, 681; Urteil vom 10. Oktober 2012 - 5 U 408/11-57, VersR 2013, 1157).
  • OLG Saarbrücken, 27.03.2019 - 5 U 44/17

    Nachweis der Berufsunfähigkeit in versicherter Zeit und mögliche Vorerkrankung

    Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer gefahrerhebliche Umstände kennt, sie dem Versicherer wissentlich verschweigt und dabei billigend in Kauf nimmt, dass der Versicherer sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bildet und dadurch in seiner Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrags beeinflusst werden kann (BGH, Urt. v. 14.07.2004 - IV ZR 161/03 - VersR 2004, 1297; Senat, Urt. v. 09.11.2005 - 5 U 50/05-6 - VersR 2006, 681).
  • OLG Saarbrücken, 31.05.2006 - 5 U 605/05

    Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen für die

    Der Streitwert ist in Höhe des bezifferten Rückstandes der verlangten Rente (26.075,62 EUR) zuzüglich 80% des 3, 5 fachen Jahresbetrags der Rente (3,5 x 9.203,16 EUR x 0, 80 = 25.768,84 EUR) zuzüglich 80% des 3, 5 fachen Jahresbetrags der Beitragsleistung (3,5 x 498, 12 EUR x 0, 80 = 1.394,74 EUR) anzusetzen (vgl.: BGH, Beschl. v. 17.05.2000 - IV ZR 294/99 - VersR 01, 600; Senat, Urt. v. 9.11.2005 - 5 U 50/05-6).
  • OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 26/09

    Zulässigkeit der Erhebung von Gesundheitsdaten durch einen Versicherer;

    Liegen objektive Falschangaben vor, ist es im Grundsatz Sache des Versicherungsnehmers, substantiiert plausibel zu machen, warum und wie es zu diesen gekommen ist (Senat, Urteil vom 09.01.2005 - 5 U 50/05-6, VersR 2006, 681 ).
  • OLG Saarbrücken, 20.10.2011 - 5 W 220/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Offenbarungspflicht einer Genträgerschaft

  • OLG Karlsruhe, 18.05.2010 - 12 U 20/09

    Risikolebens- und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Nachweis einer

  • OLG Saarbrücken, 10.10.2012 - 5 U 408/11

    Private Rentenversicherung: Textform der Gesundheitsfragen;

  • OLG Brandenburg, 10.08.2012 - 11 U 116/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Beweislastverteilung bei einer

  • OLG Saarbrücken, 24.03.2010 - 5 U 144/09

    Private Unfallversicherung: Nachweis der Unfallursächlichkeit im Falle einer

  • OLG Saarbrücken, 18.04.2012 - 5 U 293/11

    Risikolebensversicherung - Beginn Anfechtungsfrist bei arglistiger Täuschung

  • OLG Saarbrücken, 17.05.2017 - 5 U 52/16

    Anfechtung eines Berufsunfähigkeits-Versicherungsvertrages durch den Versicherer

  • OLG Dresden, 05.04.2022 - 4 U 172/22

    Ansprüche aus Berufsunfähigkeitsversicherungen; Ablauf eines Antragsgesprächs;

  • LG Karlsruhe, 13.05.2011 - 6 O 375/10

    Rücktritt in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis falscher Angaben zu

  • LG Wuppertal, 28.04.2017 - 5 O 242/15

    BU-Versicherung - Nichtangabe von Vorerkrankungen

  • OLG Koblenz, 30.07.2018 - 10 U 138/18

    Beweiskraft der Aussage eines Vermittlers ohne konkrete Erinnerung an das

  • OLG Koblenz, 09.02.2009 - 10 U 1069/08
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