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   OLG Düsseldorf, 23.08.2005 - I-4 U 140/04   

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https://dejure.org/2005,1351
OLG Düsseldorf, 23.08.2005 - I-4 U 140/04 (https://dejure.org/2005,1351)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.08.2005 - I-4 U 140/04 (https://dejure.org/2005,1351)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. August 2005 - I-4 U 140/04 (https://dejure.org/2005,1351)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Deckungsschutz aus einem Versicherungsvertrag; Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einer Aktiengesellschaft für ihren Vorstandsvorsitzenden; Anfechtung eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung; Täuschung über einen Gefahrumstand zum Zwecke der ...

  • Judicialis

    AVB OLA 98 § 6; ; AVB OLA 98 § 8 I; ; AVB OLA 98 § 9; ; VVG § 16; ; VVG § ... 16 I 1; ; VVG § 16 I 2; ; VVG § 16 I 3; ; VVG § 17; ; VVG §§ 22; ; VVG § 24 I; ; VVG § 30; ; BGB § 123; ; BGB § 242; ; BGB § 142 I; ; BGB § 166 I; ; ZPO § 138 IV

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16; VVG § 22; VVG § 79; BGB § 164; BGB § 166
    Anfechtung des vom VN arglistig getäuschten Versicherers wirkt auch gegenüber redlichen mitversicherten Personen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVB OLA 98 § 6 § 8 Abs. 1 § 9; VVG § 22; BGB § 123
    Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VVG §§ 16, 22, 79; BGB §§ 164, 166, 123
    Keine Haftung des D&O-Versicherers gegenüber redlichem Aufsichtsrat bei arglistiger Täuschung durch den Vorstand ("Comroad")

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1260
  • ZIP 2006, 1677
  • VersR 2006, 785
  • WM 2006, 1874
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • OLG Frankfurt, 07.07.2021 - 7 U 19/21

    Vorläufige Abwehrkosten aus der D&O-Versicherung im Rahmen einer

    Auch den begünstigten Versicherten gegenüber gelte nichts Anderes; auch ihnen seien die Versicherungsleistungen zu versagen (so auch schon OLG Düsseldorf, NJW-RR 2006, 1260, eine D&O-Versicherung betreffend).
  • OLG Celle, 19.09.2008 - 8 U 63/08

    Beschränkung des Versicherungsschutzes auf den Verlust von Bargeld unter

    Bei der Versicherung von Werttransporten sind die wirtschaftliche Solidität des Versicherungsnehmers und insbesondere Liquiditätsprobleme von besonderer Bedeutung, weil dadurch die Gefahr unerlaubter Entnahmen und die Begehung von Straftaten deutlich erhöht wird (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785).

    Auch ein vernünftiger objektiver Dritter, wie die Klägerin als Auftraggeberin und Versicherte, kann diese Vorschrift nicht dahin verstehen, dass sich der Versicherer für den Fall einer zum Vertragsschluss führenden arglistigen Täuschung durch den Versicherungsnehmer des Rechts begeben will, dieses treuwidrige Verhalten seines Vertragspartners der versicherten Person entgegenzuhalten (vgl. auch OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785. anders, ohne hinreichende Begründung: Landgericht Hamburg, Entscheidung vom 20. September 2007 zum Az. 409 O 53/06, zitiert nach juris).

    Unredlichkeiten auf Seiten des zukünftigen Versicherungsnehmers wären anderenfalls sanktionslos Tür und Tor geöffnet (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785 ff.).

    Vor diesem Hintergrund ist die Anfechtung auch nicht im Hinblick auf §§ 123 Abs. 2 Satz 2 BGB, 79 VVG ausgeschlossen (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785 ff.. auch BGH VersR 1991, 1404 zum Verhältnis § 79 VVG und § 123 BGB).

  • OLG Celle, 26.11.2009 - 8 U 238/08

    Umfang und Auslegung einer Transportversicherung; Versicherung von Buchgeld;

    Bei der besonders sensiblen Versicherung von Werttransporten liegt es auf der Hand, dass massive wirtschaftliche Schwierigkeiten des Transportunternehmens sowie bereits in der Vergangenheit erfolgte zweckwidrige Verwendungen von Geldern in der Form eines Schneeballsystems mit der Folge sich zunehmend aufhäufender Deckungslücken einen für die Übernahme der Gefahr seitens des Versicherers wesentlichen Umstand darstellen (vgl. auch OLG Düsseldorf VersR 2006, 785, zur Vorlage gefälschter Bilanzen, sowie LG Köln vom 22. Oktober 2008, 20 O 204/07, VersR 2009, 1488).

    So konnten die Klägerinnen diese Bestimmung vernünftigerweise nicht dahin verstehen, dass die Beklagte sich für den Fall einer überhaupt erst zum Vertragsschluss führenden arglistigen Täuschung durch H. des Rechts begeben wollte, dieses treuwidrige Verhalten von H. als Vertragspartnerin auch ihr als Versicherte entgegenzuhalten (vgl. für einen ähnlichen Fall auch OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785. ferner Urteil des LG Köln vom 22. Oktober 2008, 20 O 204/07, VersR 2009, 1488).

    Die Vorschrift des § 123 Abs. 2 S. 2 BGB findet zugunsten des Versicherten bei einer Versicherung für fremde Rechnung keine Anwendung (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2006, 785. LG Köln vom 22. Oktober 2008, 20 O 204/07, VersR 2009, 1488. Palandt - Heinrichs/Ellenberger, § 123 Rdnr. 12. Bruck/Möller/Sieg, VVG, 8. Aufl., § 74 Rdnr. 30).

  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 93/08

    Eintrittspflicht der Transportversicherung eines Werttransportunternehmens wegen

    Bei der besonders sensiblen Versicherung von Werttransporten liegt es auf der Hand, dass massive wirtschaftliche Schwierigkeiten des Transportunternehmens sowie bereits in der Vergangenheit erfolgte zweckwidrige Verwendungen von Geldern in der Form eines Schneeballsystems mit der Folge sich zunehmend aufhäufender Deckungslücken einen für die Übernahme der Gefahr seitens des Versicherers wesentlichen Umstand darstellen (vgl. auch OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785, zur Vorlage gefälschter Bilanzen, sowie LG Köln vom 22. Oktober 2008 - 20 O 204/07 ).

    So konnte die Klägerin diese Bestimmung vernünftigerweise nicht dahin verstehen, dass die Beklagte sich für den Fall einer überhaupt erst zum Vertragsschluss führenden arglistigen Täuschung durch H. des Rechts begeben wollte, dieses treuwidrige Verhalten von H. als Vertragspartnerin auch ihr als Versicherte entgegenzuhalten (vgl. für einen ähnlichen Fall auch OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785. ferner Urteil des LG Köln vom 22. Oktober 2008 - 20 O 204/07 ).

    Die Vorschrift des § 123 Abs. 2 S. 2 BGB findet nämlich zugunsten des Versicherten bei einer Versicherung für fremde Rechnung keine Anwendung (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2006, 785. LG Köln vom 2. Oktober 2008 - 20 O 204/07. Palandt-Heinrichs/Ellenberger, § 123 Rdnr. 12. Bruck/Möller/Sieg, VVG, 8. Aufl., § 74 Rdnr. 30).

  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 24/09

    HEROS-Komplex

    Bei der besonders sensiblen Versicherung von Werttransporten liegt es auf der Hand, dass massive wirtschaftliche Schwierigkeiten des Transportunternehmens sowie bereits in der Vergangenheit erfolgte zweckwidrige Verwendungen von Geldern in der Form eines Schneeballsystems mit der Folge sich zunehmend aufhäufender Deckungslücken einen für die Übernahme der Gefahr seitens des Versicherers wesentlichen Umstand darstellen (vgl. auch OLG Düsseldorf VersR 2006, 785 zur Vorlage gefälschter Bilanzen. Urteil des LG Köln vom 22. Oktober 2008, Az. 20 O 204/07, recherchiert in juris).

    Die Klägerin konnte diese Bestimmung vernünftigerweise nicht dahin verstehen, dass die Beklagte sich für den Fall einer überhaupt erst zum Vertragsschluss führenden arglistigen Täuschung durch H. des Rechts begeben wollte, dieses treuwidrige Verhalten von H. als Vertragspartnerin auch ihr als Versicherte entgegenzuhalten (vgl. für einen ähnlichen Fall auch OLG Düsseldorf VersR 2006, 785. Urteil des LG Köln vom 22. Oktober 2008, Az. 20 O 204/07, recherchiert in juris).

    Die Vorschrift des § 123 Abs. 2 Satz 2 BGB findet nämlich zugunsten des Versicherten bei einer Versicherung für fremde Rechnung keine Anwendung (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2006, 785. Urteil des Landgerichts Köln vom 2. Oktober 2008, Az. 20 O 204/07, recherchiert in juris).

  • LG Hannover, 27.02.2009 - 13 O 281/06

    Anfechtung; Anfechtungsfrist; Anfechtungsgrund; Anfechtungsrecht; Anzeigepflicht;

    Bei der Versicherung von Werttransporten sind die wirtschaftliche Solidität des Versicherungsnehmers und insbesondere Liquiditätsprobleme von besonderer Bedeutung, weil dadurch die Gefahr unerlaubter Entnahmen und die Begehung von Straftaten deutlich erhöht wird (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785).

    Auch ein vernünftiger objektiver Dritter, wie die Klägerin als Auftraggeberin und Versicherte, kann diese Vorschrift nicht dahin verstehen, dass sich der Versicherer für den Fall einer zum Vertragsschluss führenden arglistigen Täuschung durch den Versicherungsnehmer des Rechts begeben will, dieses treuwidrige Verhalten seines Vertragspartners der versicherten Person entgegenzuhalten (vgl. auch OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785. anders, ohne hinreichende Begründung: Landgericht Hamburg, Entscheidung vom 20. September 2007 zum Az. 409 O 53/06, zitiert nach juris).

    Unredlichkeiten auf Seiten des zukünftigen Versicherungsnehmers wären anderenfalls sanktionslos Tür und Tor geöffnet (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785 ff.).

    Vor diesem Hintergrund ist die Anfechtung auch nicht im Hinblick auf §§ 123 Abs. 2 Satz 2 BGB, 79 VVG ausgeschlossen (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785 ff.. auch BGH VersR 1991, 1404 zum Verhältnis § 79 VVG und § 123 BGB).

  • OLG Celle, 26.03.2009 - 8 U 170/08

    AVB Transportversicherung

    Bei der besonders sensiblen Versicherung von Werttransporten liegt es auf der Hand, dass massive wirtschaftliche Schwierigkeiten des Transportunternehmens sowie bereits in der Vergangenheit erfolgte zweckwidrige Verwendungen von Geldern in der Form eines Schneeballsystems mit der Folge sich zunehmend aufhäufender Deckungslücken einen für die Übernahme der Gefahr seitens des Versicherers wesentlichen Umstand darstellen (vgl. auch OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785, zur Vorlage gefälschter Bilanzen, sowie LG Köln vom 22. Oktober 2008 - 20 O 204/07 ).

    So konnten die Spartengesellschaften der Klägerin diese Bestimmung vernünftigerweise nicht dahin verstehen, dass die Beklagte sich für den Fall einer überhaupt erst zum Vertragsschluss führenden arglistigen Täuschung durch H. des Rechts begeben wollte, dieses treuwidrige Verhalten von H. als Vertragspartnerin auch ihr als Versicherte entgegenzuhalten (vgl. für einen ähnlichen Fall auch OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785. ferner Urteil des LG Köln vom 22. Oktober 2008 - 20 O 204/07. veröffentlicht bei juris).

    Die Vorschrift des § 123 Abs. 2 S. 2 BGB findet nämlich zugunsten des Versicherten bei einer Versicherung für fremde Rechnung keine Anwendung (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2006, 785. LG Köln vom 2. Oktober 2008 - 20 O 204/07. Palandt-Heinrichs/ Ellenberger, § 123 Rdnr. 12. Bruck/Möller/ Sieg, VVG, 8. Aufl., § 74 Rdnr. 30).

  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 41/08

    Eintrittspflicht des Transportversicherers von Werttransporten bei Einzahlung

    Bei der besonders sensiblen Versicherung von Werttransporten liegt es auf der Hand, dass massive wirtschaftliche Schwierigkeiten des Transportunternehmens sowie bereits in der Vergangenheit erfolgte zweckwidrige Verwendungen von Geldern in der Form eines Schneeballsystems mit der Folge sich zunehmend aufhäufender Deckungslücken einen für die Übernahme der Gefahr seitens des Versicherers wesentlichen Umstand darstellen (vgl. auch OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785, zur Vorlage gefälschter Bilanzen, sowie LG Köln vom 22. Oktober 2008 - 20 O 204/07 ).

    So konnte die Klägerin diese Bestimmung vernünftigerweise nicht dahin verstehen, dass die Beklagte sich für den Fall einer überhaupt erst zum Vertragsschluss führenden arglistigen Täuschung durch H. des Rechts begeben wollte, dieses treuwidrige Verhalten von H. als Vertragspartnerin auch ihr als Versicherte entgegenzuhalten (vgl. für einen ähnlichen Fall auch OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785. ferner Urteil des LG Köln vom 22. Oktober 2008 - 20 O 204/07 ).

    Die Vorschrift des § 123 Abs. 2 S. 2 BGB findet nämlich zugunsten des Versicherten bei einer Versicherung für fremde Rechnung keine Anwendung (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2006, 785. LG Köln vom 2. Oktober 2008 - 20 O 204/07. Palandt-Heinrichs/Ellenberger, § 123 Rdnr. 12. Bruck/Möller/Sieg, VVG, 8. Aufl., § 74 Rdnr. 30).

  • OLG Saarbrücken, 05.10.2011 - 5 U 90/11

    Unfallversicherungsvertrag: Voraussetzung für die Auswirkung einer

    Nach der hier vertretenen Auffassung wäre die Anfechtung für den Fall, dass allein der Versicherte J. S. die Beklagte bei Antragstellung arglistig getäuscht hätte, nur ihm gegenüber gerechtfertigt (der Fall ist insoweit der Gestaltung, wie sie der - später noch zu erörternden - Entscheidung OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785, eine D&O-Versicherung betreffend, zu Grunde lag, nicht zu vergleichen; dort war der Versicherer durch den Vorstandsvorsitzenden der Versicherungsnehmerin getäuscht worden).

    Sie gilt nur für den (Teil-)Rücktritt, nicht für die (Teil-)Anfechtung (Senat, Urt. v. 19.5.1993 - 5 U 56/92 - VersR 1996, 488; OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785; Prölss in: Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage 2010, § 29 Rdn. 9).

    Die Entscheidung des OLG Düsseldorf (VersR 2006, 785), eine D&O-Versicherung betreffend, in welcher eine Anwendung des § 139 BGB nicht erwogen wurde, steht hierzu nach der Einschätzung des Senats nicht in Widerspruch.

  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 94/08

    Geldtransportversicherung: Versicherungsschutz für Buchgeld; stofflicher Zugriff

    Bei der besonders sensiblen Versicherung von Werttransporten liegt es auf der Hand, dass massive wirtschaftliche Schwierigkeiten des Transportunternehmens sowie bereits in der Vergangenheit erfolgte zweckwidrige Verwendungen von Geldern in der Form eines Schneeballsystems mit der Folge sich zunehmend aufhäufender Deckungslücken einen für die Übernahme der Gefahr seitens des Versicherers wesentlichen Umstand darstellen (vgl. auch OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785, zur Vorlage gefälschter Bilanzen, sowie LG Köln vom 22. Oktober 2008 - 20 O 204/07 ).

    So konnte die Klägerin diese Bestimmung vernünftigerweise nicht dahin verstehen, dass die Beklagte sich für den Fall einer überhaupt erst zum Vertragsschluss führenden arglistigen Täuschung durch H. des Rechts begeben wollte, dieses treuwidrige Verhalten von H. als Vertragspartnerin auch ihr als Versicherte entgegenzuhalten (vgl. für einen ähnlichen Fall auch OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785. ferner Urteil des LG Köln vom 22. Oktober 2008 - 20 O 204/07 ).

    Die Vorschrift des § 123 Abs. 2 S. 2 BGB findet nämlich zugunsten des Versicherten bei einer Versicherung für fremde Rechnung keine Anwendung (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2006, 785. LG Köln vom 2. Oktober 2008 - 20 O 204/07 . Palandt-Heinrichs/Ellenberger, § 123 Rdnr. 12. Bruck/Möller/Sieg, VVG, 8. Aufl., § 74 Rdnr. 30).

  • LG Hannover, 06.02.2009 - 13 O 301/07

    Anfechtung; Anfechtungsfrist; Anfechtungsgrund; Anfechtungsrecht; Anzeigepflicht;

  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 15/09

    Eintrittspflicht einer Transportversicherung für ein Werttransportunternehmen bei

  • LG Hannover, 06.03.2009 - 13 O 22/08

    Abholung; Ablieferung; Anfechtung; Anfechtungserklärung; Anfechtungsgrund;

  • OLG Celle, 19.09.2008 - 8 U 11/08

    Beschränkung des Versicherungsschutzes auf den Verlust von Bargeld unter

  • LG Hannover, 11.04.2008 - 13 O 208/07

    Heros-Insolvenz

  • LG Hannover, 11.04.2008 - 13 O 245/07

    Heros-Insolvenz

  • OLG Frankfurt, 04.08.2021 - 7 W 13/21

    Vorläufige Abwehrkosten aus der D&O-Versicherung im Rahmen einer

  • LG Köln, 22.10.2008 - 20 O 204/07

    Rechtsstellung einer Versicherung lediglich als Zeichnungsberechtigte durch den

  • LG Hannover, 21.01.2009 - 6 O 198/07

    Entschädigungsanspruch gegenüber der Transportversicherung für einen aufgrund der

  • LG Hannover, 05.11.2008 - 6 O 306/06

    Abhandenkommen; Allgefahrenversicherung; Anfechtung; Anfechtungsfrist;

  • LG Hannover, 03.09.2008 - 6 O 286/07

    Heros-Insolvenz

  • LG Hannover, 01.04.2009 - 6 O 63/07

    Abhandenkommen; Anfechtung; Anfechtungserklärung; Anfechtungsgrund ;

  • LG Hannover, 27.05.2009 - 6 O 122/08

    Entschädigungsanspruch gegenüber der Valorenversicherung wegen Bargeldverlustes,

  • LG Hannover, 28.01.2009 - 6 O 366/06

    Entschädigungsanspruch gegenüber der Transportversicherung für aufgrund der

  • LG Hannover, 19.12.2008 - 6 O 111/07

    Abhandenkommen; Abänderung; Allgefahrenversicherung; Anfechtung;

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