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   OLG Karlsruhe, 19.04.2007 - 12 U 237/06   

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https://dejure.org/2007,7034
OLG Karlsruhe, 19.04.2007 - 12 U 237/06 (https://dejure.org/2007,7034)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.04.2007 - 12 U 237/06 (https://dejure.org/2007,7034)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. April 2007 - 12 U 237/06 (https://dejure.org/2007,7034)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsschutzversicherung: Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers für die Einziehungsklage eines Gewerbetreibenden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine Einziehungsklage aus einer Rechtsschutzversicherung; Erfassung der Drittschuldnerklage vom Begriff der gerichtlichen Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen; Verstoß gegen den Grundsatz der ...

  • Judicialis

    ARB 75 § 2 Abs. 3 b; ; ARB 75 § 4 Abs. 2 c

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 2 Abs. 3 b, § 4 Abs. 2 c
    Der Leistungsausschluss nach § 4Abs. 2 c ARB 75 umfasst nicht die Einziehungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 75 § 2 Abs. 3 b; ARB 75 § 4 Abs. 2 c
    Zur Frage, ob eine Einziehungsklage von der Rechtsschutzversicherung gedeckt ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 1078
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Karlsruhe, 04.12.2003 - 12 U 98/03

    Risikoausschluss in der Rechtsschutzversicherung: Wegeunfall eines selbständigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2007 - 12 U 237/06
    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (Senat NJW-RR 2004, 179).
  • BGH, 28.11.1990 - IV ZR 184/89

    Risikobegrenzung der Haftpflichtversicherung von Architekten und Bauingenieuren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2007 - 12 U 237/06
    Risikoausschlussklauseln sind eng auszulegen (BGHZ 88, 228 ; BGH VersR 1991, 175).
  • BGH, 21.09.1983 - IVa ZR 165/81

    Umfang der Ausschlußklausel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2007 - 12 U 237/06
    Risikoausschlussklauseln sind eng auszulegen (BGHZ 88, 228 ; BGH VersR 1991, 175).
  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 48/94

    Ersatzfähigkeit der Kosten der Entsorgung von mit dem Fahrzeug beförderten und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2007 - 12 U 237/06
    Ihr Anwendungsbereich darf nicht weiter ausgedehnt werden, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (BGH VersR 1995, 162).
  • BGH, 18.12.1991 - IV ZR 204/90

    Kausalität bei Wildschaden in der Fahrzeug-Teilversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2007 - 12 U 237/06
    Versicherungstechnische Überlegungen können allenfalls insoweit berücksichtigt werden, wie sie sich aus dem Wortlaut der Bedingungen für den verständigen Versicherungsnehmer unmittelbar erschließen (BGH VersR 1992, 349).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2007 - 12 U 237/06
    Nach der Rechtsprechung sind allgemeine Versicherungsbedingungen so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (Senat OLGR 2006, 779 und ständig; BGHZ 123, 83 m.w.N.).
  • BGH, 03.04.1996 - IV ZR 152/95

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlichen Begrenzung für den vorläufigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2007 - 12 U 237/06
    Dieses Verständnis wird nicht in erster Linie geprägt von einer Wertung, sondern von den Verständnismöglichkeiten, die die Klausel selbst und unmittelbar dem Versicherungsnehmer eröffnet (BGH VersR 1996, 743).
  • OLG Saarbrücken, 16.11.2005 - 5 U 1/05

    Ausschluss des Deckungsschutzes aus Rechtsschutzversicherung bei Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2007 - 12 U 237/06
    Demgemäß kommt ein von der Rechtssprache abweichendes Verständnis nur in Betracht, wenn das allgemeine Sprachverständnis von der Rechtssprache in einem Randbereich deutlich abweicht oder wenn der Sinnzusammenhang der Versicherungsbedingungen etwas anderes ergibt (BGH VersR 2003, 1122; OLGR Saarbrücken 2006, 284; Harbauer-Bauer Rechtsschutzversicherung 7. Aufl. (2004) vor § 1 ARB 1975 § 48 m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.05.2003 - IV ZR 327/02

    Zum Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für die Schadensersatzklage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2007 - 12 U 237/06
    Demgemäß kommt ein von der Rechtssprache abweichendes Verständnis nur in Betracht, wenn das allgemeine Sprachverständnis von der Rechtssprache in einem Randbereich deutlich abweicht oder wenn der Sinnzusammenhang der Versicherungsbedingungen etwas anderes ergibt (BGH VersR 2003, 1122; OLGR Saarbrücken 2006, 284; Harbauer-Bauer Rechtsschutzversicherung 7. Aufl. (2004) vor § 1 ARB 1975 § 48 m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.04.1998 - IV ZR 21/97

    Leistungsausschluß einer zur Wahrnehmung der Rechte von Mitversicherten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.04.2007 - 12 U 237/06
    Der Zweck des § 4 Abs. 2 lit. c ARB geht erkennbar dahin zu verhindern, dass der nichtversicherte eigentliche Rechtsinhaber in den Genuss der Versicherungsleistung kommt, indem an seine Stelle eine versicherte Person tritt, die den Anspruch geltend macht (BGH VersR 1998, 887 f.; Harbauer, a.a.O., § 4 ARB Rz. 174).
  • BGH, 06.03.1996 - IV ZR 275/95

    Beschädigung des ziehenden Pkw durch einen Camping-Anhänger

  • OLG Karlsruhe, 06.07.2006 - 12 U 89/06

    Krankentagegeldversicherung: Krankentagegeld bei Rentenbezug aus einer

  • OLG Karlsruhe, 06.09.2007 - 12 U 107/07

    Fahrzeugversicherung: Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls während

    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (Senat VersR 2007, 1078).
  • OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 12 U 149/13

    Kfz-Kaskoversicherung: Inhaltskontrolle des Risikoausschlusses für Beteiligung an

    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (vgl. Senat, Urteil v. 19.04.2007 - 12 U 237/06, juris, Tz. 18; Senat, Urteil v. 06.09.2007 - 12 U 107/07, juris, Tz. 16).
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