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   OLG Celle, 18.01.2007 - 8 U 198/06   

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OLG Celle, 18.01.2007 - 8 U 198/06 (https://dejure.org/2007,3578)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.01.2007 - 8 U 198/06 (https://dejure.org/2007,3578)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 8 U 198/06 (https://dejure.org/2007,3578)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Rechtsschutzversicherung: Umfang der Informationsobliegenheit des Versicherungsnehmers in dem zugrunde liegendem Arzthaftungsprozess; Abwarten der Rechtskraft eines Verfahrens gegen das zuletzt behandelnde Krankenhaus; einheitliches Verklagen mehrerer Behandler zur ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 17 Abs. 3 ARB; § 17 Abs. 4b ARB; § 17 Abs. 5 ARB; § 1 Abs. 1 S. 1 VVG; § 6 Abs. 3 VVG; § 114 ZPO
    Umfang der Informationsobliegenheit gegenüber einer Rechtsschutzversicherung im Falle eines Arzthaftungsprozesses; Feststellung der Eintrittspflicht aus einer Rechtsschutzversicherung für außergerichtlichen Rechtsschutz; Erfolgsaussichten einer Klage auf Schadensersatz ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Informationsobliegenheit gegenüber einer Rechtsschutzversicherung im Falle eines Arzthaftungsprozesses; Feststellung der Eintrittspflicht aus einer Rechtsschutzversicherung für außergerichtlichen Rechtsschutz; Erfolgsaussichten einer Klage auf Schadensersatz ...

  • Judicialis

    ARB 94 § 17

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 94 § 17
    Geltendmachung eines einheitlichen Schadensbetrags gegen mehrere nacheinander behandelnde Ärzte hat möglichst in einem Verfahren zu erfolgen

  • RA Kotz

    Arzthaftungsprozess - Informationsobliegenheitspflicht gegenüber Rechtschutzversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Informationsobliegenheit in Rechtsschutzversicherung bei zugrunde liegendem Arzthaftungsprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutzversicherung - Arzthaftungsprozess: Welchen Umfang hat die Informationsobliegenheit?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1520 (Ls.)
  • VersR 2007, 1122
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Celle, 09.02.2006 - 8 U 159/05

    Informationsobliegenheit des Versicherungsnehmers in der

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2007 - 8 U 198/06
    Die Beklagte erteilte mit Schreiben vom 10. August 2004 Versicherungsschutz für den außergerichtlichen Bereich gegenüber der Reha-Klinik B. (Bl. 50 f. d. A. 8 U 159/05).

    Bezüglich der Erteilung von Deckungsschutz für das gerichtliche Verfahren gegen die Reha-Klinik B. stellte der Senat mit Urteil vom 9. Februar 2006 in der Sache 8 U 159/05 die entsprechende Verpflichtung der Beklagten fest.

    Diesen Wert hat der Kläger selbst in seinem Schriftsatz vom 31. Januar 2005 im vorangegangenen Verfahren gegen die Reha-Klinik B. zugrunde gelegt (Bl. 131 f. d. A. 8 U 159/05), während er im hiesigen Verfahren nunmehr mit einem außergerichtlichen Schreiben vom 28. September 2005 einen Betrag von 952.601 EUR zugrundelegt (Bl. 43 f. d. A.).

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2007 - 8 U 198/06
    Die Partei darf sich vielmehr auf einen Vortrag beschränken, der die Vermutung eines fehlerhaften Verhaltens des Arztes auf Grund der Folgen für den Patienten gestattet (BGH NJW 2004, 2825 zu II 2 a; VersR 2003, 1541, 1542).

    Ebenso wenig wie der Patient gehalten ist, Einwendungen gegen ein gerichtliches Sachverständigengutachten auf die Beifügung eines Privatgutachtens bzw. eingeholten sachverständigen Rat zu stützen oder in medizinischen Bibliotheken Recherchen anzustellen, ist er verpflichtet, sich bereits zur Substantiierung seines Klagevorbringens medizinischer Hilfe zu bedienen (BGH NJW 2004, 2825 zu II 2 b).

  • OLG Köln, 16.04.2002 - 9 U 129/01

    Verjährung deliktischer Schadensersatzansprüche nach § 852 a.F. BGB; für den

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2007 - 8 U 198/06
    Wegen dieser nur maßvollen Anforderungen an die Substantiierungspflicht eines Klägers im Arzthaftungsprozess genügt es deshalb, wenn dieser sich im Deckungsprozess gegen den Rechtsschutzversicherer auf einen Vortrag beschränkt, der die Vermutung eines fehlerhaften Verhaltens des Arztes auf Grund der Folgen für den Patienten gestattet (OLG Köln RuS 2002, 289).

    Das gilt selbst dann, wenn der Versicherer sich bei der Ablehnung gar nicht auf die fehlende Erfolgsaussicht gestützt hat (OLG Köln RuS 2002, 289).

  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 139/01

    Zum Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für die Schadensersatzklage

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2007 - 8 U 198/06
    Erst nach dieser Informationserteilung beginnt seine inhaltliche Prüfungspflicht (BGH VersR 2003, 638, 639).

    Da dies unterblieben ist, sondern die Beklagte sich zu Unrecht bzw. verfrüht auf eine Obliegenheitsverletzung berufen hat, hat ihr Verstoß gegen die Prüfungspflicht den Verlust eines Ablehnungsrechts wegen fehlender Erfolgsaussicht zur Folge (BGH VersR 2003, 638, 639).

  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 203/02

    Schadensersatzpflicht des Arztes bei übersehener embryopathischer Indikation

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2007 - 8 U 198/06
    Die Partei darf sich vielmehr auf einen Vortrag beschränken, der die Vermutung eines fehlerhaften Verhaltens des Arztes auf Grund der Folgen für den Patienten gestattet (BGH NJW 2004, 2825 zu II 2 a; VersR 2003, 1541, 1542).
  • BGH, 07.06.1989 - IVa ZR 101/88

    Aufklärungspflichten des Versicherungsnehmers nach Leistungsablehnung durch den

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2007 - 8 U 198/06
    Danach hatte der Kläger ihr gegenüber keine Informationsobliegenheit mehr zu erfüllen (vgl. BGH VersR 1989, 842).
  • LG Düsseldorf, 23.06.1989 - 11 O 353/88
    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2007 - 8 U 198/06
    Das gilt auch für Rechtsschutzbegehren, denen Ansprüche aus Arzthaftung zugrunde liegen (LG Düsseldorf VersR 1990, 417, 418).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2000 - 8 U 105/99

    Einbeziehung von Ansprüchen gegen den eine Unfallverletzung behandelnden Arzt bei

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2007 - 8 U 198/06
    Die vier Behandler sind daher Gesamtschuldner nach § 840 Abs. 1 BGB, da ein derartiges Gesamtschuldverhältnis auch dann vorliegt, wenn mehrere Schädiger den Schaden durch das Zusammenwirken mehrerer Einzelschäden verursacht haben (OLG Düsseldorf VersR 2002, 54; Palandt-Sprau, BGB, 66. Aufl., § 840 Rdnr. 2).
  • BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86

    Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2007 - 8 U 198/06
    Diese wortgetreue Übernahme der Voraussetzungen für die Notwendigkeit der Interessenwahrnehmung aus § 114 ZPO bringt zum Ausdruck, dass die Rechtsschutzversicherer Versicherungsschutz unter denselben sachlichen Voraussetzungen gewähren wollen, unter denen eine Partei Prozesskostenhilfe beanspruchen kann (BGH VersR 1987, 1186 f.; Harbauer, § 1 ARB Rdnr. 35).
  • OLG Köln, 22.02.2000 - 9 U 74/99
    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2007 - 8 U 198/06
    Zwar fordert § 17 Abs. 3 ARB 94 nicht mehr (anders als noch § 15 Abs. 1 d) bb) ARB 75), dass das andere gerichtliche Verfahren sich auf denselben Versicherungsfall (verstanden im Sinne von derselbe Lebenssachverhalt, vgl. OLG Köln RuS 2000, 288) beziehen muss.
  • BGH, 05.05.2004 - IV ZR 90/03

    Rechtsfolgen unzureichender Information des Versicherers in der

  • OLG Karlsruhe, 07.04.2022 - 12 U 285/21

    Rechtsschutzdeckung für Schadensersatzanspruch eines Wirecard-Anlegers

    Das Abwarten auf den rechtskräftigen Abschluss der Verfahren anderer Anleger kann dem Kläger bereits im Hinblick auf die laufende Verjährungsfrist nicht zugemutet werden (vgl. OLG Celle, Urteil vom 18.01.2007 - 8 U 198/06, juris Rn. 47 zur Warteobliegenheit nach § 17 ARB).
  • OLG Celle, 19.04.2007 - 8 U 179/06

    Anspruch auf Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung für 26

    Ferner hat sich die hinreichende Erfolgsaussicht danach zu richten, welche Anforderungen an die Darlegungs- und Substantiierungslast des Versicherungsnehmers in dem zu führenden Hauptprozess zu stellen sind (Urteil des Senats vom 18. Januar 2007 - 8 U 198/06 - für Rechtsschutz bei Arzthaftungsprozess, in: OLGR 2007, 212).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2009 - 4 U 161/08

    Anwaltsgebühren für die außergerichtliche Vertretung im Arzthaftungsprozess

    Es kann dahinstehen, ob nicht auch schon die aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag folgende Obliegenheit zur Kostenminderung (§ 17 Abs. 5 lit. c) cc) ARB 93/2000) und damit die Erwägungen des OLG Celle in seinem Urteil vom 18.1.2007 (JurBüro 2008, 249-250) zum gerichtlichen Verfahren die Annahme nahe legen, dass grundsätzlich auch vorgerichtlich nur eine einzige Angelegenheit vorliegen kann.
  • OLG Köln, 15.09.2008 - 9 W 59/08

    Bejahung von Leistungsfreiheit wegen unzulänglicher Auskünfte nach den

    Leistungsfreiheit wegen unzulänglicher Auskünfte wird nach den Grundsätzen der Relevanzrechtsprechung, auf die hier nicht näher eingegangen werden muss, schon deswegen nicht bejaht werden können, weil die Beklagte es versäumt hat, die Klägerin auf entsprechende Folgen hinzuweisen (vgl. im Übrigen zur Beurteilung einer solchen Obliegenheitsverletzung OLG Celle VersR 2007, 1122).
  • AG Königstein/Taunus, 27.02.2013 - 21 C 1307/11

    Den VN trifft keine Obliegenheit zur Mitteilung fachmedizinischer Informationen

    Danach ist der Geschädigte nicht gehalten, sich fachmedizinische Kenntnisse anzueignen oder sich schon zur Substantiierung seines Klagevorbringens medizinischer Hilfe zu bedienen (vgl. OLG Celle v. 18.01.2007 - 8 U 198/06, juris Rn. 29 ff. m.w.N.).
  • BayObLG, 19.08.2022 - 102 AR 77/22

    Antragsgegner, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Allgemeiner Gerichtsstand,

    Darin besteht ein hinreichender innerer und sachlicher Zusammenhang, der die gegen die Antragsgegner erhobenen Ansprüche auf Ersatz des einheitlichen Schadens als gleichartig erscheinen lässt (BayObLG, Beschluss vom 1. August 2019, 1 AR 72/19, juris Rn. 13 m. w. N.; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juni 2015, I-32 SA 17/15, juris Rn. 11; OLG Celle, Urt. v. 18. Januar 2007, 8 U 198/06, VersR 2007, 1122 [juris Rn. 51]; Simmler in Bergmann/Pauge/Steinmeyer, Gesamtes Medizinrecht, 3. Aufl. 2018, § 36 ZPO Rn. 12).
  • LG Köln, 22.10.2008 - 20 O 186/08

    Verstoß gegen die Kostenminderungsobliegenheit durch die getrennte

    Wer aber in einem Arzthaftungsprozess mehrere Gesamtschuldner getrennt in Anspruch nimmt, verstößt gegen die sich aus §§ 17 Abs. 5 c.) cc.) ARB 94 ergebende Obliegenheit zur Vermeidung unnötiger Kosten (vgl. OLG Celle, VersR 2007, 1122, 2. d.) der Entscheidungsgründe).
  • LG München I, 05.03.2009 - 13 S 1529/09
    Aus der vorgelegten Entscheidung des OLG Celle vom 18.1.2007 ( VersR 2007, 1122 = JurBüro 2008, 249 [OLG Celle 18.01.2007 - 8 U 198/06] ) ergibt sich keine andere Beurteilung.
  • BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 72/19

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung bei medizinischen Behandlungsfehlern

    Darin besteht ein hinreichender innerer und sachlicher Zusammenhang, der die gegen die Antragsgegnerinnen erhobenen Ansprüche auf Ersatz des einheitlichen Schadens als gleichartig erscheinen lässt (BayObLG, Beschl. v. 26. April 2002, 1Z AR 30/02, juris Rn. 10 sowie Beschl. v. 8. Oktober 1998, 1Z AR 83/98, juris Rn. 5; OLG Celle, Urt. v. 18. Januar 2007, 8 U 198/06, VersR 2007, 1122 [juris Rn. 50]; Simmler in Bergmann/Pauge/Steinmeyer, Gesamtes Medizinrecht, 3. Aufl. 2018, § 36 ZPO Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2009 - 4 U 53/08

    Deckungsschutzbegehren des Versicherungsnehmers für ein Vorgehen gegen eine

    Die Partei darf sich vielmehr auf einen Vortrag beschränken, der die Vermutung eines fehlerhaften Verhaltens des Arztes aufgrund der Folgen für den Patienten gestattet (vgl. OLG Celle VersR 2007, 1122 - 1124).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2009 - 4 U 58/03

    Versicherungsrechtliches Deckungsschutzbegehren für ein Vorgehen des Versicherten

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