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   OLG Celle, 19.04.2007 - 8 U 179/06   

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OLG Celle, 19.04.2007 - 8 U 179/06 (https://dejure.org/2007,1740)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.04.2007 - 8 U 179/06 (https://dejure.org/2007,1740)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. April 2007 - 8 U 179/06 (https://dejure.org/2007,1740)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für Klagen auf Hochschulzulassung im Wege sog. Kapazitätsklageverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung für 26 Hochschulzulassungsverfahren gegen mehrere Universitäten; Personenbezogener Umfang des Versicherungsschutzes; Notwendigkeit einer Schulausbildung bzw. Berufausbildung bei Geltendmachung des ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung für 26 Hochschulzulassungsverfahren gegen mehrere Universitäten; Personenbezogener Umfang des Versicherungsschutzes; Notwendigkeit einer Schulausbildung bzw. Berufausbildung bei Geltendmachung des ...

  • Judicialis

    ARB 1975/2004 § 1; ; ARB 1975/2004 § 14; ; ARB 1975/2004 § 15

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 1; ARB 75 § 14; ARB 75 § 15
    Klagen auf Hochschulzulassung im Wege sogenannter Kapazitätsklageverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB § 1 Abs. 1 S. 2 § 14 Abs. 3 S. 1 § 15
    Eintrittspflicht der Rechtschutzversicherung bei Erstreiten eines Studienplatzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hochschulzulassung - Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für Kapazitätsklageverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Rechtsschutzversicherung muss Kosten für Klagen auf Hochschulzulassung übernehmen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Versicherung muss Kosten für Klagen auf einen Studienplatz übernehmen

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutzversicherung muss Kosten für Klagen auf Hochschulzulassung übernehmen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutzversicherung muss auch Kosten für Klagen auf einen Studienplatz tragen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutzversicherung muss Kosten für Klagen auf Hochschulzulassung übernehmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsschutzversicherung muss Kosten für bis zu 10 Klagen auf Hochschulzulassung übernehmen - OLG Celle zum Deckungsschutz für Kapazitätsklageverfahren

  • 123recht.net (Pressemeldung, 25.4.2007)

    Rechtsschutz muss im Kampf um Studienplätze helfen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 1218
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (26)

  • OLG Bamberg, 30.12.1993 - 1 U 38/93

    Kein Anspruch auf Zahlung aus einer Rechtsschutzversicherung bei einer

    Auszug aus OLG Celle, 19.04.2007 - 8 U 179/06
    a) Der Versicherungsnehmer schuldet dem Versicherer eine umfassende Information und darf sich nicht auf das seiner Ansicht nach Notwendige beschränken (BGH VersR 2004, 1553; OLG Frankfurt/M. ZfS 2000, 506, 508; OLG Bamberg VersR 1994, 1100; Prölss/Martin, § 15 ARB 75 Rdnr. 2; Harbauer, § 15 ARB 75 Rdnr. 7; § 17 ARB 94 Rdnr. 4).

    Vorsätzlich handelt etwa der Versicherungsnehmer, der dem Versicherer einen bewusst falschen Unfallhergang schildert (OLG Hamm VersR 1992, 308; LG Verden r+s 1993, 262), dem Versicherer trotz Aufforderung für die Beurteilung der Erfolgsaussicht erhebliche neue Einwendungen des Gegners verschweigt (OLG Köln ZfS 1992, 98) oder der Erläuterung dienende Fragen des Versicherers nicht beantwortet (OLG Bamberg VersR 1994, 1100).

  • BVerwG, 02.05.1985 - 7 C 37.83

    Kosten der durch anderweitige Studienzulassung erledigten Studienplatzklage bei

    Auszug aus OLG Celle, 19.04.2007 - 8 U 179/06
    Dem steht indessen nicht nur die Rechtsprechung des BVerwG, sondern auch die ganz überwiegende sonstige verwaltungsgerichtliche Judikatur entgegen (vgl. BVerwG DVBl. 1986, 46; OVG Bremen NVwZ-RR 1989, 585; Beschluss des Nds. OVG vom 17. Februar 2003 - 2 PA 20/03 ; Beschluss des Thüring.

    Ebenso wie bei der hinreichenden Erfolgsaussicht ist die Verlosung von Studienplätzen nicht der Rechtsverfolgung zuzurechnen, sondern dient nur der Realisierung des Zulassungsanspruchs, gehört aber nicht zum Bereich der Rechtsverfolgung vor Gerichten (BVerwG DVBl. 1986, 46).

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

    Auszug aus OLG Celle, 19.04.2007 - 8 U 179/06
    Aus dem in Art. 12 Abs. 1 GG gewährleisteten Recht auf freie Wahl des Berufes und der Ausbildungsstätte in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsprinzip folgt nämlich ein Recht auf Zulassung zum Hochschulstudium (BVerfGE 33, 203; NVwZ 2004, 1112 zum Eilverfahren in Kapazitätsklageverfahren).

    Auf dieser Grundlage hat auch das BVerfG zu einem Eilverfahren auf Hochschulzugangsberechtigung entschieden, es dürfe von den Parteien kein Vortrag erwartet werden, den sie mangels Kenntnis der Entscheidungsgrundlagen nicht liefern könnten (NVwZ 2004, 1112).

  • LG Berlin, 06.10.1988 - 7 O 384/87
    Auszug aus OLG Celle, 19.04.2007 - 8 U 179/06
    Ist im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Deckungsprozesses der Vorprozess erfolgreich beendet, so ist die hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung zu bejahen, denn der tatsächliche Erfolg einer Klage stellt eine Übererfüllung der Voraussetzungen einer vor Erfolgseintritt nur möglichen Prognose hinreichender Erfolgsaussicht dar (LG Berlin VersR 1989, 799).
  • BGH, 05.05.2004 - IV ZR 90/03

    Rechtsfolgen unzureichender Information des Versicherers in der

    Auszug aus OLG Celle, 19.04.2007 - 8 U 179/06
    a) Der Versicherungsnehmer schuldet dem Versicherer eine umfassende Information und darf sich nicht auf das seiner Ansicht nach Notwendige beschränken (BGH VersR 2004, 1553; OLG Frankfurt/M. ZfS 2000, 506, 508; OLG Bamberg VersR 1994, 1100; Prölss/Martin, § 15 ARB 75 Rdnr. 2; Harbauer, § 15 ARB 75 Rdnr. 7; § 17 ARB 94 Rdnr. 4).
  • BGH, 20.03.1985 - IVa ZR 186/83

    Behaupten eines Pflichtverstoßes in nicht versicherter Zeit in der

    Auszug aus OLG Celle, 19.04.2007 - 8 U 179/06
    Maßgebend ist mithin keine Abgrenzung nach Gesichtspunkten der Schlüssigkeit, Substantiiertheit oder Entscheidungserheblichkeit, sondern danach, ob eine ernsthafte Behauptung vorliegt, d. h. ein Vortrag, der zumindest einen Tatsachenkern enthält, der die Beurteilung erlaubt, ob hiermit ein adäquat kausaler Vorgang für den zwischen den Beteiligten ausgebrochenen Konflikt dargetan ist (BGH VersR 1985, 540).
  • LG Mainz, 14.04.1998 - 1 O 493/95
    Auszug aus OLG Celle, 19.04.2007 - 8 U 179/06
    Maßgebend ist, ob aufgrund rechtzeitiger und zutreffender Abstimmung die Erfolgsaussichten durch den Rechtsschutzversicherer hätten anders beurteilt werden können (OLG Köln r+s 2001, 374, 375; 1993, 220; LG Mainz r+s 2000, 377; LG Düsseldorf VersR 1990, 417, 418; Harbauer, a. a. O. m. w. N.).
  • OLG Celle, 01.08.1990 - 8 U 178/89
    Auszug aus OLG Celle, 19.04.2007 - 8 U 179/06
    Die Mutwilligkeit ist danach zu beurteilen, wie ein nicht rechtsschutzversicherter Rechtssuchender, der auf Kostenüberlegungen keine Rücksicht nehmen muss, sich in gleicher Lage verhalten würde (OLG Hamm VersR 1999, 964; Urteil des Senats vom 1. August 1990 - 8 U 178/89 , in: ZfS 1990, 378; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 1 ARB 75 Rdnr. 4; Harbauer, § 1 Rdnr. 40).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.1990 - 4 U 191/89

    Rechtsanwalt; Stichentscheid; Hinreichende Erfolgsaussicht

    Auszug aus OLG Celle, 19.04.2007 - 8 U 179/06
    Zwar wird eine hinreichende Erfolgsaussicht überwiegend nur dann angenommen, wenn die gewisse Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg besteht (OLG Düsseldorf VersR 1991, 65) oder die Gewinnchance mindestens so groß ist wie das Verlustrisiko (OLG Köln NJW-RR 1989, 346).
  • BGH, 17.10.1984 - IVa ZR 78/83

    Leistungsausschluß in der Rechtsschutzversicherung bei Wahrnehmung rechtlicher

    Auszug aus OLG Celle, 19.04.2007 - 8 U 179/06
    Ohne Erfolg hat die Beklagte sich ferner auf § 4 Abs. 1 g) aa) ARB berufen, wonach vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Spiel und Wettverträgen etc. Durch diese Regelung sollen ausgeschlossen werden Auseinandersetzungen aus Vereinbarungen aleatorischen Charakters, bei denen der Erfolg für die eine oder andere Seite allein oder überwiegend vom Zufall oder von der Geschicklichkeit abhängt und die auch häufig nicht einklagbar sind (BGH VersR 1985, 32; Harbauer, § 4 Rdnr. 53).
  • OVG Bremen, 13.09.1988 - 1 B 39/88
  • OLG Hamm, 12.03.1999 - 20 U 217/98

    Deckungsumfang für Geltendmachung von Ansprüchen in Arzthaftungsprozeß

  • LG Düsseldorf, 23.06.1989 - 11 O 353/88
  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 139/01

    Zum Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für die Schadensersatzklage

  • LG Verden, 25.11.1992 - 8 O 328/92
  • BGH, 02.06.1993 - IV ZR 72/92

    Ehegatte als solcher kein Wissenserklärungsvertreter

  • OLG Hamburg, 22.02.1991 - 14 U 292/89

    Deliktischer Eigentumsschutz als Interesse aus dinglichem Recht (§ 29 ARB)

  • BGH, 04.05.1964 - II ZR 153/61

    Betriebshaftpflichtversicherung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2004 - 2 O 151/03
  • OLG Köln, 24.04.2001 - 9 U 174/00

    Leistungsfreiheit der Rechtsschutzversicherung wegen fehlender Abstimmung

  • OLG Köln, 03.11.1988 - 5 U 23/88
  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2006 - 12 S 1962/05

    Zur Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Klageerweiterung

  • OLG Hamm, 18.10.1991 - 20 U 79/91

    Rechtsschutzversicherer; Leistungsrückforderung; Unterrichtungsobliegenheit;

  • BGH, 22.05.1991 - IV ZR 183/90

    Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für das Aushandeln und den Abschluß

  • OLG Celle, 18.01.2007 - 8 U 198/06

    Umfang der Informationsobliegenheit gegenüber einer Rechtsschutzversicherung im

  • BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86

    Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers

  • OLG Hamm, 17.04.2015 - 20 U 145/13
    Enthalten die Bedingungen einer Rechtsschutzversicherung keine konkreten derartigen Regelungen, so kann Anspruch auf Rechtsschutz auch für mehr als 10 Kapizitätsklageverfahren auf Zulassung zum Studium bestehen (Abgrenzung zu OLG Celle, Urteil vom 19.04.2007 - 8 U 179/06).

    Die Beklagte verlangte mit Schreiben vom 07.11.2013 die Vorlage der jeweiligen Ablehnungsbescheide und teilte weiter mit, dass entsprechend der rechtskräftigen Entscheidung des OLG Celle vom 19.04.2007 (8 U 179/06) für maximal für 10 Kapazitätsklagen Kostenschutz zur Verfügung stellen werde.

    Das OLG Celle (OLG Celle, Urteil -5vom 19.04.2007, 8 U 179/06, m.w.N.) nenne für das Wintersemester 2005/2006 immerhin 39 Hochschulen.

    Die Beklagte ist jedoch der Auffassung, dass im Hinblick auf die Entscheidungen des OLG Celle (8 U 179/06, Urteil vom 19.04.2007, juris) und des OLG Frankfurt (7 U 249/08, Urteil vom 25.02.2009, juris) mehr als 10 Klagen pro Semester als mutwillig anzusehen sind.

    Soweit das OLG Celle (8 U 179/06, Urteil vom 19.04.2007, juris), in seiner -9Entscheidung weiter ausführt hat, das bis zu 10 Verfahren pro Semester gegen Hochschulen auf Zulassung zum Medizinstudium nicht als mutwillig anzusehen seien und die darüber hinausgehenden Klagen offensichtlich als mutwillig angesehen und abgewiesen hat hat, erscheint diese Begrenzung im Hinblick darauf, dass der zwischen den Parteien geschlossene Versicherungsvertrag eine solche Grenze gerade nicht vorsieht, nicht überzeugend.

  • OLG Hamm, 17.04.2015 - 20 U 165/14

    Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für mehr als zehn

    Die Beklagte verlangte mit Schreiben vom 07.11.2013 die Vorlage der jeweiligen Ablehnungsbescheide und teilte weiter mit, dass entsprechend der rechtskräftigen Entscheidung des OLG Celle vom 19.04.2007 (8 U 179/06) für maximal für 10 Kapazitätsklagen Kostenschutz zur Verfügung stellen werde.

    Das OLG Celle (OLG Celle, Urteil vom 19.04.2007, 8 U 179/06, m.w.N.) nenne für das Wintersemester 2005/2006 immerhin 39 Hochschulen.

    Die Beklagte ist jedoch der Auffassung, dass im Hinblick auf die Entscheidungen des OLG Celle (8 U 179/06, Urteil vom 19.04.2007, juris) und des OLG Frankfurt (7 U 249/08, Urteil vom 25.02.2009, juris) mehr als 10 Klagen pro Semester als mutwillig anzusehen sind.

    Soweit das OLG Celle (8 U 179/06, Urteil vom 19.04.2007, juris), in seiner Entscheidung weiter ausführt hat, das bis zu 10 Verfahren pro Semester gegen Hochschulen auf Zulassung zum Medizinstudium nicht als mutwillig anzusehen seien und die darüber hinausgehenden Klagen offensichtlich als mutwillig angesehen und abgewiesen hat hat, erscheint diese Begrenzung im Hinblick darauf, dass der zwischen den Parteien geschlossene Versicherungsvertrag eine solche Grenze gerade nicht vorsieht, nicht überzeugend.

  • LG Münster, 11.08.2014 - 115 O 237/13

    Gewährung von Kostenschutz für Hochschulkapazitätsverfahren auf Grundlage einer

    Dabei weisen wir schon jetzt darauf hin, dass wir im Falle unserer Eintrittspflicht entsprechend der rechtskräftigen Entscheidung des OLG Celle vom 19.04.2007 (8 U 179/06) maximal für 10 Kapazitätsklagen Kostenschutz zur Verfügung stellen werden.

    Infolgedessen nehmen auch die Verwaltungsgerichte bei der Bewilligung von PKH Mutwilligkeit nach § 114 ZPO nicht an, nur weil ein Antragsteller Verfahren gegen mehrere Universitäten führt (OLG Celle, Urteil vom 19.04.2007, 8 U 179/06, m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 89/07

    Rechtsschutzversicherung: Ablehnung eines Deckungsschutzes für Streitigkeiten auf

    Dabei geht der Senat - insoweit in Übereinstimmung mit dem Kläger - davon aus, dass der - an sich den Rechtsschutzfall auslösende - Verstoß i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c ARB 2005 jeweils nach dem 01.07.2006, aber noch vor dem 01.10.2006 eingetreten ist (vgl. hierzu auch OLG Celle VersR 2007, 1218, 1220; Revision beim BGH anhängig unter IV ZR 123/07).
  • OLG Hamm, 12.04.2013 - 20 U 165/12

    Eintrittspflicht eines Rechtsschutzversicherers für Anträge auf einstweiligen

    Dies entspreche der Auffassung des OLG Celle in der Entscheidung vom 19.04.2007 (VersR 2007, 1218).

    Die weiteren Voraussetzungen für die Gewährung von Deckungsschutz für die verwaltungsgerichtlichen Verfahren - insbesondere die Erfolgsaussichten für insgesamt zehn Gerichtsverfahren, wobei die Tochter des Klägers letztlich nur einen Studienplatz bekommen wollte (vgl. dazu ausführlich OLG Celle, Urteil vom 19.04.2007, 8 U 179/06) und schließlich durch einen Vergleich im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München auch erhalten hat - sind zwischen den Parteien nicht im Streit.

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2008 - 4 U 190/07

    Umfang der Informationspflicht des Versicherungsnehmers in der

    Diese inhaltliche Prüfungspflicht des Versicherungsnehmers und seine Verpflichtung zur Bestätigung des Versicherungsschutzes (vgl. § 17 Abs. 4 ARB 94) bzw. Ablehnung des Rechtsschutzes (vgl. § 17 Abs. 1 S. 1 ARB 75, § 18 Abs. 1 ARB 94) beginnt, sobald der Versicherungsnehmer seine Obliegenheit nach § 15 Abs. 1 a) ARB 75/§ 17 Abs. 3 ARB 94 erfüllt hat, den Versicherer vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Versicherungsfalls zu unterrichten sowie Beweismittel und Unterlagen anzugeben und letztere auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (vgl. BGH VersR 2003, 638-639; OLG Celle VersR 2007, 1218-1221).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2009 - 7 U 249/08

    Rechtsschutzversicherung: Voraussetzungen und Umfang des Versicherungsschutzes

    Wie das OLG Celle (VersR 2007, 1218) unter Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG DVBl 1986, 46) zutreffend ausgeführt hat, kann aufgrund der Besonderheiten einer Kapazitätsklage nicht darauf abgestellt werden, wie hoch letztlich die Chance des Studienplatzbewerbers zu bewerten ist, dass dieser im Rahmen des Losverfahrens einen Studienplatz erhält.
  • OLG Frankfurt, 08.07.2008 - 7 W 21/08

    Rechtsschutzversicherung: Anspruch auf Deckungsschutz für sog. Kapazitätsklagen

    Wie das OLG Celle (VersR 2007, 1218) in seinem Urteil vom 18.4.2007 ausgeführt hat, kann aufgrund der Besonderheiten einer Kapazitätsklage nicht darauf abgestellt werden, wie hoch letztlich die Chance des Antragstellers ist, dass er tatsächlich im Rahmen des Losverfahrens einen Studienplatz erhält.
  • OVG Niedersachsen, 23.01.2013 - 2 PA 387/12

    Hinreichende Darlegung einer freien Studienplatzkapazität für die Darlegung der

    Insoweit ist zum Stand der Rechtsprechung allenfalls die Bemerkung veranlasst, dass sich der Senat in zwei bereits länger zurückliegenden, unveröffentlichten Beschlüssen (v. 17.2.2003 - 2 PA 20/03 und 2 PA 32/03 - vgl. auch OLG Celle, Urt. v. 19.4.2007 - 8 U 179/06 -, juris), der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, dass die Chancen im Losverfahren bei den Erfolgsaussichten im Sinne des § 114 ZPO nicht zu berücksichtigen sind (Beschl. v. 2.5.1985 - 7 C 37.83 -, DVBl. 1986, 46; dagegen VGH Kassel, Beschl. v. 3.2.1987 - Ga 42 G 7654/84 T -, DVBl. 1987, 956; Beschl. v. 15.9.2005 - 8 MM 3527/04W4 -, NVwZ-RR 2006, 508; Beschl. v. 19.1.2007 - 8 MM 2644/06W6 -, NVwZ-RR 2007, 426).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2009 - 4 W 20/09

    Eintritt des Versicherungsfalls in der Rechtsschutzversicherung bei Erstreiten

    Zudem dürfte die Frage der Erfolgsaussicht vor dem Hintergrund der bisher ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung zu den sog. Kapazitätsklageverfahren nicht zu verneinen sein (vgl. OLG Celle VersR 2007, 1218; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.07.2008, Az: 7 W 21/08).
  • OLG Köln, 06.02.2013 - 9 U 239/12

    Im Fall einer Klage auf Zuteilung eines außerkapazitären Studienplatzes liegt der

  • OLG Frankfurt, 26.11.2008 - 7 U 114/08

    Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für Klagen auf Hochschulzulassung

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